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So - meine sonst immerwährende Gute Laune ist heut am Tiefpunkt. Vielleicht hats hier ein paar die sich mit dem Recht auskennen. Wir haben ja unsern geliebten Bus verkauft - 20 Jahre alt - noch gut ein Jahr TÜV gehabt - Besichtigung und Probefahrt - alles vorher gemacht. Der Bus lief in unserem Besitz toujour ohne Probleme - das was uns aufgefallen war haben wir in einer Werkstatt reparieren lassen (Getriebe überarbeiten, Koppelstangen) Ich hab den Käufer auf die offensichtlichen Mängel die wir gewusst haben hingewiesen - das war der sichtbare Rost an den vorderen Radläufen und am unteren Schiebetürlauf. Ich habe ihn drum gebeten dass er Kennzeichen mitbringt und bitte auch damit fährt - alles innen gezeigt - den Wagen mehrfach auch angelassen und alles einmal genauer inspiziert. Keine Woche nach dem Verkauf ein frustrierter Käufer der mir arglistiges Handeln unterstellt und darauf besteht dass wir den Bus zurücknehmen ansonsten klar rechtliche Schritte weil die Sachmängelhaftung bei Arglist greift. Der Wagen läuft nicht mehr - schon bei der Heimfahrt von knapp 800 km wohl den Adac benötigt. Laut Werkstatt: Lichtmaschine, Anlasser, Simmerdichtungen, übermässiger Rost, Netzteil, Bremsen. Jetzt mag ich vielleicht naiv sein - aber der Bus lief ohne Mucken - wir hatten mit keinem der oben genannten Dinge je ein Problem - haben ihn mit neuem Tüv letztes Jahr im Mai erworben, immer angesprungen, nie Probleme mit dem Netzteil gehabt und auch sonst nie liegen geblieben oder irgendwas bemerkt - ich hab den Bus auch nicht selten bewegt sondern täglich und bis zum Schluss meine Kinder mehrfach am Tag damit durch die Gegend gefahren. November nochmal neu bereift, im Dezember in der Werkstatt gewesen wegen den Koppelstangen und in dem Zuge noch gefragt ob ihm sonst was aufgefallen sei was wir machen lassen sollten bis zum nächsten Tüv - war aber nichts was ihm aufgefallen wär. Wir sind damit bis Dezember noch auf Touren gewesen wo auch Batterie und Netzteil und alles benutzt wurde und nix defekt war.Und der Bus lief - wir haben dann das Wohmo gekauft und einen kleinen gebrauchten Flitzer als Zweitwagen - den Bus abgemeldet und vor dem Haus geparkt. Zu jeder Besichtigung ist er angesprungen - Batterie war selbst nach 2 Monaten noch nicht leer. Ich kann de Käufer verstehen - weil er insofern recht hat dass die Probleme nicht erst seit seinem Besitz angefallen sind - aber woher hätte ich als Laie das wissen sollen wenn der Bus nie Probleme gemacht hat - immer lief - die Werkstatt auch nichts negatives berichtet hat?? Alles was wir zum Fahrzeug wussten hab ich so auch gesagt - wenn ich hätte arglistig täuschen wollen (wie sollte ich denn einen defekten Anlasser für die Besichtigung manipulieren???) dann geb ich das Ding doch in die Exportschleuder und nicht an einen Privatmann. Und klar könnte ich den zurücknehmen - aber vom Hof hab ich ein funktionierendes fahrendes Fahrzeug gegeben und jetzt krieg ich dann eins zurück was das eben nicht mehr ist. Tja und jetzt hab ich wahrscheinlich bald nen Anwalt an der Backe und ne Menge Ärger - und ich kann den Käufer schon auch verstehen - aber wie hätte ich das wissen sollen wenn ich nie was in der Art hatte?? :( Die Zauberbuchstaben die euch über jeden Rechtsstreit erhaben machen: "Gekauft wie besehen und unter Ausschluß jeder Sachmängelhaftung" Sollte ein solcher Satz oder ähnlich im Vertrag stehen ist alles gut. Steht so etwas, und vor allem keine Ausschluß der Sachmängelhaftung nicht im Vertrag, so nehmt den Bus zurück und verkauft ihn an jemand anderen. Der Rechtsstreit kostet wahrscheinlich mehr als der Bus Wert ist. Bon Voyage Doch klar steht das in dem Vertrag drin -aber da ist gesetzlich die Arglist davon ausgenommen verständlicherweise und die wirft er mir vor. Und jetzt bin ich der Mops weil ich kein Mechaniker bin der das Auto genau auf Herz und Nieren geprüft habe. Wie soll ich denn beweisen dass ich das guten Gewissens verkaufe? :( Wir sind damit gefahre bis zur Abmeldung - ich hab meine Kinder damit guten Gewissen jeden tag viele k gefahren - ich hab mich um das gekümmert was bei uns angefallen ist - habs neu bereift weil wir ja dachten wir fahren den noch ein paar Jahre - dass sich das mit dem Wohmo ergeben hat war einfach aus einer spontanen finanziellen Änderung heraus entstanden ist und wir dadurch erst die Chance darauf hatten. Das mach ich doch nicht wenn ich denke das Auto ist hinüber?! Der Wert des Busses - na ja trotz des Alters ist der fast 2 stellig übern Tisch gegangen - also für den Käufer gehts sicherlich nicht um wenig. Bitter, aber ein 20 Jahre altes Fahrzeug birgt oder besser verbirgt Risiken. Dadurch, daß ich einen Fahrdienst betreibe und meine Kisten selten auch fahre, dazu diese langhaarigen Kriegsdienstverweigerer lange auch darauf rockten, da hab ich etliche Streifen dieser Art hinter mir. Mit wesentlich neueren Bussen. So ärgerlich das ist. Mein Tipp. Nimm ihn wieder, gib ihm die Kohle und verhöker das Ding in den Export, was mit einer so alten Kiste heute nicht mehr einfach ist. Klingt depremierend, überheblich und bös, soll aber nicht so gemeint sein. Jegliche Anwaltsmühlen in so einer Sache lähmen nur. Ich klage für mein Leben gern und bemüh für jeden Furz den Anwalt, aber es würde einfach nur dauern. So eine Kiste verkaufen ist "Russisch Roulette". Mach ich oft. Geht oft gut, aber auch mal daneben. Hatte ich auch schon. Schad nur, das es grad euch, wahrscheinlich noch in ungünstiger Situation erwischt hat, da ihr ja schon was Neues am Start habt und die Kohle braucht. Weil ich den Mist kenne, verkauf ich übrigens nur weit weg und nie in dieses Forum, obwohl ich teilweise attraktive Basiswagen für Selbstausbauten hätttete... :D Ja genau - zum einen ist das eine finanzielle Frage und zum andern krieg ich einen Bus zurück denn ich so nicht verkauft habe und in dem Zustand nicht mal mehr die Hälfte dafür krieg. Ich klage freiwillig nie - aber der Käufer wird das tun - und ich weiss nicht was mir blüht und das für etwas was ich so nicht mal wusste - da wirds mir echt anders. Ich würde das Fahrzeug in keinem Falle zurücknehmen und ich sehe juristisch keine Handhabe für den Käufer. Einem möglichen Verfahren würde ich sehr gelassen entgegensehen. Falls du Rechtschutz hast würde ich es darauf ankommen lassen.Arglistige Täuschung ist ja mal ein heftiger Vorwurf,würde ich so nicht auf mir sitzen lassen,würde ja bedeuten du hättest wichtige Mängel nicht erwähnt.Wenn der Käufer sich die Kiste nicht genau anschaut ist er ja selber schuld,frag mal einen Rechtsverdreher 8) Juristisch hab ich halt Bedenken - klar wird sein dass die Probleme nicht erst auf der Heimfahrt entstanden sind - soviel geht auf 800 km auch nicht kaputt und nach 300 km kam wohl schon das erste Mal wegen dem Anlasser der Adac. Ich kann ja demnach nicht mal abstreiten dass das nicht schon vorher kaputt war - aber ihc habs nicht gewusst - das ist der Punkt - wenn ichs gewusst hätt wärs ne Exportschleuder geworden - aber wenn ich mit all den Sachen nie Probleme hatte und bis zum Schluss damit gefahren bin - nie damit liegen geblieben bin - kann ich ja nicht wissen dass was kaputt ist. Die Frage ist wie ist das rechtlich - Tatsache ist ja dass das schon bei Kaufübergabe bestanden haben muss. Aber sowohl ihm als auch mir ist bei der Probefahrt nix aufgefallen - reicht das aus? Ja morgen werd ich beim Rechtsanwalt nachfragen müssen - mir bleibt ja nix anderes übrig - aber ist halt echt bitter - für den Käufer auch - das seh ich ein - aber für uns nicht minder. Gelassen - puuuh - ich war immer brav - ausser nem Strafzettel hatte ich noch nix - und schon gar nie einen Rechtstreit oder was vor Gericht - da geht mir der Stift klar zweimal.... Wenn der besagte Satz drinsteht, würde ich erstmal ganz ruhig bleiben. Eine gute Freundin hat ihr Motorrad verkauft und kaum war es abgeholt, wurde gedroht zu Klagen wegen arglistiger Mängel usw. Es kam sogar ein Brief von ner Anwältin, auf den meine Freundin lediglich den Ausschluss der Sachmängelhaftung nochmals mitteilte. Danach kamen noch ein paar Droh-SMS, mehr nicht. Bleib ruhig! Bei einem alten Fahrzeug kann man nicht alle Mängel sehen und als Käufer muss man mit Reparaturen rechnen, auch wenn's nur nen paar km nach Kauf ist. Schau doch mal, wie viele Mängel so mancher Wohnmobil(neu)Käufer hinnehmen muss. Der will was rausholen und macht deswegen so ein Theater. Würde das auch mit einem fähigen Anwalt besprechen. Ja das stimmt - für mich ist halt irgendwie unverständlich wie er erwartet dass ich das hätte wissen sollen. Wenn es ein Fehler wär der sich über Geräusche beim Fahren bemerkbar macht dann hätt ich das vorher hören können - bzw. müssen. Aber ein nicht mehr funktionstüchtiges Auto durch defekte Lichtmaschine, nicht mehr anlassbar durch defekten Anlasser - das wär mir nicht nur aufgefallen - dann wärs ja nicht mal mehr zu einem Verkauf oder geschweige denn einer Probefahrt gekommen. Der weist ja jetzt Probleme auf die zu einem nicht mehr funktionierenden Fahrzeug führen. Wie hätte ich ihm das denn arglistig verschweigen sollen. Puuuuuuuuuuh - ich versuche gelassen zu bleiben aber sowas ist mir noch nie passiert - ich hab in meinem Leben noch nicht mal nen Kaugummi geklaut und bin die die an der Kasse extra noch drauf hinweist wenn die Kassiererin was vergessen hat und jetzt hab ich Horrorvisionen von Gerichtsverfahren vor Augen. Jetzt wär wohl der beste Zeitpunkt für irgendwelches ultraberuhigendes Yogaübungenzeugs oder Drogen *g Ganz ruhig bleiben...
Das ist simpel mit einem Satz erklärt: um eine vorsätzliche Täuschung nachzuweisen, muß er letztendlich gerichtsverwertbar beweisen, dass Du dir der Mängel vorher bewußt warst. Denk mal nach - wie soll er das machen? Hast Du auf youtube ein Video geladen, wo Du in die Kamera sprichst: "gleich kommt ein Käufer für unsere alte Kiste und den zieh ich jetzt so richtig über den Nuckel"?
Woher weißt Du denn, dass das Fahrzeug jetzt all diese Mängel haben soll? Doch wahrscheinlich nur, weil Dir das der neue Besitzer am Telefon gesagt hat, oder? Ich würde mich auch mit einem Anwalt beraten und erst einmal was Schriftliches abwarten. *gröööööööööööööhl* ok - jetzt muss ich echt lachen - das stimmt - das wär ein handfester Beweis!! Ich versuch durchzuatmen - ich stand einfach noch nie vor so ner Anschuldigung und werd morgen gleich mal zur Rechtsberatung damit ich mich nicht so ungewappnet fühle weil ich nicht weiss was da jetzt an Anwaltsschreiben und Gutachten und mit was der sonst noch gedroht hat wenn ichs nicht sofort zurücknehme noch alles in meinem Briefkasten oder per Telefonterror erwartet.
Er klang schon glaubwürdig und musste die 800 km heim ja schon mit Pannenhilfe schaffen und die Werkstatt in der er heut war (Verkauf war Donnerstag vor ner Woche weil er ihn nicht mehr zum Laufen gebracht hat daheim) hat ihm wohl Beileidsbekundungen zu den ganzen Mängeln geäussert. Sagt er.....aber was stimmt davon? Hm klar das weiss ich nie - aber er wirkte schon sehr authentisch und (vielleicht naiv von mir) auch einer mit Familie und extra vorher ihren Bus (der neuer war als unserer aber nur selber ausgebaut) verkauft - und er wirkte heut sehr aufgebracht und wollte keinen Preisnachlass sondern will das Fahrzeug gar nimmer. Immerhin ist er 800 km nach Hause gefahren. Wenn auch mit Pannenpause. Wenn der ADAC helfen konnte, und er weitere 500 km gefahren ist, wars wohl doch nicht so gravierend. Und dass an einem 20 Jahre alten Auto irgendwelche Verschleiße oder Mängel sind, ist in meinen Augen normal. Steht denn im Kaufvertrag was drin von Ausschluss oder gekauft wie gesehen und probegefahren? Im Vertrag steht drin: "Das Fahrzeug wurde besichtigt und Probe gefahren. Das Fahrzeug wird unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft - soweit nicht nachfolgend eine Garantie übernommen wird. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Sachmängelhaftung, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers beruhen, sowie bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. " Hat keine Mängel hab ich angekreuzt weil er unseres Wissens nach ja keine hat - sonst wärs ja wieder Vorsatz bzw. offen zu sehen was bei Verkauf nicht tut. Ich mein klar das steht dass das nicht gilt für groben Vorsatz aber wie gesagt bei den Mängels die er als Pannen und in der Werkstatt jetzt anmeldet führen ja dazu dass der Wagen nicht mehr fährt - wenn ich das Problem auch schon gehabt hätte - wie hätte ich ihm das denn dann verkaufen können und zig mal anlassen und Probe fahren. mein Gefühl aufgrund des gelesenen sagt: der Käufer versucht dich über den Tisch zu ziehen. habe auch schon des Öfteren von der Masche gehört, scheint wohl ein neuer Trend zu sein. Auf nichts einlassen, wenn Sachmängel und Garantie ausgeschlossen. Hast du benötigte Pannenhilfe schriftlich? Rossi Nein schriftlich hab ich noch nichts - seine Frau hatte mir Ende letzter Woche ein Mail geschrieben und von der Heimfahrt und den Problemen dass der Wagen nicht läuft berichtet aber sie wollten erst abwarten bis er zugelassen ist und in die Werkstatt kann und sie ihn zum laufen kriegen. Der Käufer ist Bauleiter - ich mein lässt nicht grade auf irgendwelche Machenschaften hinweisen - ist bis zum heutigen Tag eine nette Familie gewesen. Und er will ja kein Geld von mir für Reparatur - er will den Wagen zurückgeben und sonst nix. Hallo, ich würd' auch sagen: Erst mal entspannen. Kann ja wirklich sein, dass was kaputt gegangen ist auf dem Weg nach Hause. Aber im Moment wissen wir das nur aus der Aussage des Käufers. Und "arglistige Täuschung" muss der ja erst mal beweisen. Daran wird er scheitern. Ich kann mich an einige Threads hier erinnern, wo es auch um die Masche der Käufer ging, dass sie nach dem Kauf beim Verkäufer anrufen und rumjammern, was alles kaputt ist und dass sie klagen wollen. Vielleicht finden die Such-Profis die Themen wieder. CarbonUnit Ihr habt alle nicht Unrecht, aber nie vergessen, es dauert und dauert und dauert. Und in der Zeit, wo das Beweissicherungsverfahren und alles andere läuft, darf die Kiste nicht angerührt werden. Das kann sich ziehen. Ja klar - das ist der Punkt - aber - die Kiste steht bei ihm - und nicht bei mir - und den Wertverlust in der Zeit trägt am Schluss der Verlierer. Ich habe ein fahrbereites Fahrzeug mit 13 Monaten TÜV abgegeben dass er ohne Probleme Probe gefahren ist - vom Hof gefahren ist - das was ich zurückbekommen würde ist definitiv nicht das gleiche. Die Frage ist tatsächlich die Relevanz - auch von seiner Seite aus - kommt jetzt wahrscheinlich darauf an was ihm sein Anwalt daraufhin verspricht. Und ich tue mir immer noch schwer wie ich ihm so gravierende Mängel hätte verschweigen sollen die ein nicht mehr fahrbereites Fahrzeug herbeiführen. Und nochwas: DANKE :) für die vielen Beiträge - das beruhigt mich schon ein bisschen so dass ich hier nicht mehr wie ein hühneriges Nervenbündel durch die Gegend tigere und mich frage was ich zuerst in mich reinschütte um überhaupt je wieder schlafen zu können bei dem ganzen Kopfkino dass sich mir da bot. Da gibts nen magischen Satz: Lieber Gott, bitte gib mir Geduld.... ABER GEFÄLLIGST SOFORT !!!! :wink: Hast du rein moralisch und von deinem Innern nicht. Aber die Kiste ist technisch genau im ungünstigsten Fall auseinandergefallen. Daran hat mit ziemlicher Sicherheit keiner von beiden Seiten Schuld dran. Setz dich mental mal auf die andere Seite. Wie würdest du handeln, wenn dir ein gekauftes Objekt auf der Heimfahrt in Stücke fällt? Wenn du es dir leisten kannst, sitz es aus. Brauchst du Kohle, dann mach diesen ungerechten Kompromiß. Na ja eher andersrum - ich kanns mir nicht leisten ihn zurückzunehmen - da mach ich einen Verlust den ich so nicht verursacht habe und auch nicht kalkuliert war und ich nicht mal weiss was ich so wie er jetzt dasteht dann noch dafür kriege. Und ich hoffe meine Rechtschutz trägt das. Ich werd das in dem Fall aussitzen müssen :( :wink: warte mal auf Post. Oft ist es Masche oder Anfangsfrust. der Pfosten wird sich schon wieder beruhigen, kommen lassen !!! Hallo! Magst Du uns verrraten wie bzw wo Ihr ihn verkauft habt? Ich tippe auf ebay, und wenn es so ist dann hat der Käufer im frühlingshaften Überschwang wohl seine Finger nicht im Griff gehabt, ist zu Hause erwacht und will jetzt aus der Nummer wieder raus. Meine spekulative Meinung aus der Ferne! topolino Matthias Hallo, einerseits kann ich den Käufer verstehen, ich würde nicht anders handeln. Wenn der Wagen keine 800km übersteht und dann diese Mängel? Andererseits laut deiner Schilderung kannst Du über die Händler nachweisen dein Bestes getan zu haben und das können bei Gericht, wenn es dazu kommt, die wichtigsten Zeugen werden. Moin Carla, hatte vor Jahren einen ähnlichen Fall. T4 verkauft, K. machte Probefahrt, guckte sich das Fahrzeug ringsherum an, ich sagte ihm was nicht ok ist, Auto hatte noch 1 Monat TÜV. Nach fast 2 Stunden dann Kaufvertrag unterschrieben in dem natürlich diese Sätze "gekauft wie besehen und probegefahren" usw. stand. Nach ner Woche ca. dann der Anruf vom K. er will den Verkauf rückgängig machen da wäre so viel dran zu machen um TÜV zu kriegen. Da überlegten wir auch aber dann begann der TELEFONTERROR!!! Er und seine Frau riefen ständig an und wurden immer unnetter. Die riefen, als wir keinen Bock mehr hatten ans Telefon zu gehen, bei Nachbarn hier im Haus an!!! Nachfrage beim Anwalt, wenn Haftung ausgeschlossen und Verkauf von/ an privat, mach Dir keine Sorgen. Dann kam Post vom Anwalt des K. Nun wurde schweres Geschütz aufgefahren. Betrug!!!!! Das Fahrzeug hätte mehr km gefahren als angegeben. Ca. 30tsd km mehr als auf dem Tacho. Als Beweis der TÜV Bericht vom letzten Mal. Den hatte der Verkäufer uns nicht übergeben beim Kauf da er ihn nicht finden konnte. Wir hatten das Fahrzeug ohne diesen TÜV Bericht gekauft. Und darin stand der km Stand der tatsächlich diese Mehrkilometer auswies. Da hatte uns der VK damals betrogen. Wir dann auch zum Anwalt. KV dabei in dem stand der km Stand bei Kauf. Dann gingen Briefe der Anwälte hin- und her bis schließlich der Käufer aufgab und wir endlich Ruhe hatten.
DU mußt erst mal gar nix beweisen ... :) Umgekehrt : der Käufer müßte DIR - falls Sachmängelhaftung wirksam ausgeschlossen - Betrug (= Vorsatz) nachweisen, um Ansprüche geltend machen zu können ... das wird eine schwierige bis unmögliche Kiste für den .. Bleib locker, mach nix, auch kein Anwalt in dem Stadium (der will auch Geld sehen) und warte ab, ob und was da kommt - vermutlich NIX :!: Also soweit kommt ja raus, dass der Käufer beweisen muss dass Arglist vorliegt. Aber Paulinchen hat "keine Mängel" angekreuzt - macht das einen Unterschied? Als juristischer Laie würde ich mal denken, nein. Weil der Mangel weswegen der Adac gerufen wurde eben erst unterwegs entstanden ist, oder? Ich habe gelesen das der Wagen kurz vor dem Verkauf in der Werkstatt war. Das sind ja (meistens) Fachleute. Evt. würde ich darauf verweisen, dass der Käufer hier mal nachfragt. Ansonsten kann ich Dich aber auch den naiven Käufer verstehen. Trotzdem würde ich mich allein Aufgrund der Formulierung im Vertrag "Gekauft wie gesehen" zurücklehnen. Aber den Stress wünsche ich niemanden.. Moin, Ganz ruhig bleiben und abwarten. Wenn Du von den Mängeln nix wusstest, hast Du auch nix zu befürchten. Der Käufer beruhigt sich auch schon wieder. Wenn nicht, sähe ich einem Gerichtsverfahren sehr gelassen entgegen. Da der Käufer noch höhere Risiken hat, wird er sich da eh nicht drauf einlassen. Einfach abwarten und nix tun, sowie Käufer ignorieren. Michael Die Floskel "gekauft wie gesehen" bringt gar nix. Die Sachmängelhaftung muss ausgeschlossen sein. Ich hab geschlafen - unglaublich - ich hab schon gedacht ich schlaf nimmer ein :) Verkauft haben wir den Bus über Mobile - keine Hektik oder irgendwas. Ich hatte dem Käufer extra noch den Bus insofern zurückgehalten weil er extra aus Lüneburg hier in den Süden dafür gekommen ist und die Woche bis dahin hab ich die anderen Anfragen zwar besichtigen lassen aber eben auch darauf verwiesen dass ich noch auf jemand warte der extra den weiten Weg dafür auf sich nimmt. Es bestand also keine Hektik oder irgendwas. Er kam morgens zur Besichtigung und zum Fahren - und hat ihn dann abends samt Schilder abgeholt. Wie gesagt da ist der Bus jedes Mal tadellos angesprungen. Ich versteh natürlich den Käufer - würde mir nicht anders gehen - aber aus meiner Sicht ist das genauso unglücklich weil die ganzen Sachen vorher nie auffällig waren. Wir haben den Bus vom Vorbesitzer auch mehr oder weniger "blind" gekauft so gut es unsere Kenntnisse zuliessen - haben aus diesem Grund auf den neuen Tüv bestanden weil wir gehofft hatten dass dann mindestens 2 Jahre Fahrtauglichkeit besteht und wir dann sehen müssten nach und nach was daran zu machen wäre. Wegen der Koppelstangen und dem Getriebe waren wir Anfang Dezember in unserer Werkstatt und haben das reparieren lassen und ihn gefragt ob ihm sonst noch was auffiele was wir in Ruhe machen müssten für den nächsten Tüv der immerhin noch fast 1,5 Jahre entfernt war. Ausser dass die Stossdämpfer hinten erwähnt wurden weil wir drüber nachgedacht hatten die zu verstärken wurde nichts erwähnt - und der Rost an den Radläufen vorn war klar darum kümmert man sich eh nach und nach - aus dem haben wir auch bei den Besichtigungen keinen Hehl gemacht. Und da auch sonst nie bei allen Touren wie auch bei den täglichen Fahrten nichts muckte sind wir davon ausgegangen der Bus ist in Ordnung. Mag ja sein dass seine Mängel vorher schon im/am Bus waren nur bei uns unbemerkt - sonst wär er ja nicht mehr angesprungen so wie bei ihm. Ich werd heut schauen was meine Rechtsberatung dazu sagt bzw einen Termin machen - und der Käufer wollte heute eh wieder anrufen weil er meinte dann hätten wir uns das vielleicht überlegt.
Warum erst nach einer Woche und was hat der ADAC repariert? Wenn ich ein 20Jahre altes Fahrzeug in eine Vertragswerkstatt fahre, wäre es ein Wunder, wenn die keine Mängel finden würden! Ich sage mal, dass spätestens nach dem Werkstattbesuch beim Käufer die "Kaufreue" eingetreten ist und er versucht jetzt mit dem Angriff aus seiner Blödheit die er sich nicht eingesteht raus zu kommen. -Nur meine Spekulation-.
.....Laut Angaben war sie ausgeschlossen........ Und somit ist die Sache klar. Im Uebrigen finde ich die Maengel bei einem ueber 20.Jahre altem.Auto gar nicht sooooooooooo gravierend. Der Kaufer wird sich ueber sich selber aergern. Ich wuerde einfach mal gar nix machen Trollo
Würde ich glatt unterschreiben. :) Ich hab da auch sowohl privat als auch beruflich schon die entsprechend schlechten Erfahrungen gesammelt. An Paulinchen2013: Aufregen bringt hier nix und ruiniert nur Deine Gesundheit. Wenn Deine Rechtsschutzversicherung es ja übernimmt, dann nimm einen Anwalt und lass das ganze laufen. Wenn Sachmängelhaftung in Vertrag ausgeschlossen ist und Du vor Gericht glaubhaft darlegen kannst, dass die angeführten Mängel dir nicht bekannt waren und auch nicht bekannt sein konnten, dann sollte da nichts anbrennen. Selbst wenn die Sache dann doch in eine unschöne Richtung laufen sollte weil das Gericht einen Gutachter bestellt hat der es meint besser zu wissen (alles schon selbst erlebt :cry: ), dann kann man im schlechtesten Fall immer noch zurück rudern und einen Vergleich anstreben. Also ruhig bleiben, abwarten und Tee trinken. :) Andy Moin! Na dennne - beruhigt hast Dich ja schon ein wenig. Wie schon mehrfach gesagt: lass den Käufer kommen - er hat Dir zu beweisen - er muss handeln. Mach bloß jetzt keine Beweisangebote Deinerseits! Von wegen Deine Werkstatt oder so. Du musst nicht Deine Unschuld beweisen. Und was so ein Werkstattler im Falle des Falles dann von sich gibt - jessas. Schlimm genug, wenn es wirklich zu ner Vernehmung käme. Stichwort käme: soweit ist noch nicht - also ruhig bleiben. Und keine Eingeständnisse am Telefon. Und wenn möglich im Beisein eines Zeugen mit ihm teflonieren! Ok - nach einem Gespräch mit der Abteilung meiner Versicherung gibts 2 Möglichkeiten. Zum einen einen Mediator hinzuziehen der einen Vergleich anstrebt - wobei ich da im Grunde egal wie den kürzeren ziehe weil ich in jedem Fall den Wertverlust des Fahrzeugs trage das ich zum einen nicht mehr wie verkauft zurückerhalte mit neuem Halter und zum anderen mit einer bestehenden Mängelliste ja bei weitem kaum mehr verkaufen kann ausser als Bastlerfahrzeug. Zum anderen ist die Sachlage ist für die Rechtslage nicht so eindeutig wie für uns - die Tatsache ob die Mängel schon vorher hätten bemerkbar sein müssen stellt ein Sachverständiger und die Gutachten fest (keine Ahnung ob da unsere Aussagen diesbezüglich überhaupt berücksichtigt werden oder das ohne unser zutun geschieht) und dann kann es passieren dass ich nach einem Jahr das Fahrzeug zurücknehmen muss und den dann größeren Wertverlust hinnehmen muss. Wie die Aussichten speziell in unserem Fall bezüglich der Beweislast ist wird sich heut mittag beim Gespräch mit der Anwaltskanzlei klären. ich bin schon wieder bei Schnappatmung angelangt..... |
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