xcamping
hubstuetzen
hallo
Links zu ebay oder Amazon sind Werbelinks. Wenn Sie auf der Zielseite etwas kaufen, bekommen wir vom betreffenden Anbieter Provision. Es entstehen für Sie keine Nachteile beim Kauf oder Preis.

Schadenersatz oder Nutzungsausfallentschädigung


sally12a am 30 Apr 2013 19:16:30

welche Kosten kann ich für ein Wohnmobil geltend machen wenn der Händler bei einer unsachgemäßen Reparatur nachbessern muss. Ausserdem ist bekannt dass der Händler trotz Zusage ein Ersatzteil nicht bestellt hat und damit fast zwei Wochen ungenutzt verstrichen sind. Von mir zum Händler sind es immerhin fast 250 km.

Anzeige vom Forum

Hier findest Du vielleicht schon, was Du suchst: Artikel auf eBay oder versuchs hier bei Amazon

wolfherm am 30 Apr 2013 19:22:06

Solch komplizierte Fragen würde ich fachkompetent durch einen Anwalt klären. Hier wirst du von 10 Usern 12 verschiedene Meinungen bekommen.

felix52 am 30 Apr 2013 19:29:25

Moin sally,
bzgl. Deines ersten Satzes gilt wohl generell:
Keinerlei Kostenerstattung!
Der Händler hat das Recht zur Nachbesserung.
Bzgl. des letzten Satzes:
Du hast gehört und musst es dann auch beweisen, dass er quasi vorsätzlich die Ersatzteilbestellung verschlampt hat. Tat er dies?
Vorsätzlich?
Und dann wäre da noch die Frage, welchen materiellen Schaden Du überhaupt gehabt hast.
Zuletzt die Erstattung für Fahrtkosten so um 0,33 € pro Entfernungskilometer. Das wird besonders schwierig. Dazu gibt es hier allerdings viele Tröts.

Schade, dass Du Ärger hast
Felix52 :)

Anzeige vom Forum


pipo am 01 Mai 2013 10:38:07

sally12a hat geschrieben:wenn der Händler bei einer unsachgemäßen Reparatur nachbessern muss.

Ich nehme an, dass der Händler jegliche Haftung abgelehnt hat?
Falls ja wirst Du dem Händler mit einem Gutachter sein Fehlverhalten nachweisen müssen.
Da ein evt. Prozessrisiko bei Dir liegt, Du also auch auf den Gutachter- und Prozesskosten sitzenbleiben kannst, würde ich es mir sehr gut überlegen hier übermässige Forderungen zu stellen.

Jeder Mensch kann sich vor dem Kauf bereits darauf einstellen, dass wenn ich ein Fahrzeug in 200 - 300Km Entfernung kaufe auch mal in die ein oder andere An- oder Abreise investieren muss.

Mein Händler sitzt auch 350Km entfernt und ich habe halt in solchen Situationen ein Mittagessen und eine Tankfüllung für meinen Freund investiert oder halt mich mit der Bahn rumgeärgert.

Denk dran es ist Dein Hobby und es dient der Entspannung und nicht dem Ärgerniss.. :wink:

brainless am 01 Mai 2013 17:14:11

--> felix52:
Moin sally,
bzgl. Deines ersten Satzes gilt wohl generell:
Keinerlei Kostenerstattung!
Der Händler hat das Recht zur Nachbesserung.


Das ist eine kernige Aussage, die in diesem Zusammenhang jeglicher Grundlage entbehrt:
Wenn dem Reparateur die vorhergegangene Reparatur als unfachmännisch/unsachgemäß nachzuweisen ist, hat der Kunde sehr wohl Anspruch auf Kostenersatz und/oder Schadenersatz für den Fall des erneuten Werkstattaufenthaltes.
Die Schwierigkeit dürfte im Nachweis bestehen........
Und dann wäre da noch die Frage, welchen materiellen Schaden Du überhaupt gehabt hast.

Nicht nur materieller Schaden ist durch den Schädiger wieder gutzumachen.
Zuletzt die Erstattung für Fahrtkosten so um 0,33 € pro Entfernungskilometer.

Komplett falsch:
Nicht Entfernungskilometer sondern die tatsächlich gefahrenen Kilometer bei Hin- und Rückfahrt sind zu vergüten. Der Satz von € -,33/km geistert seit langem durch's Netz und müßte mal wieder auf neuesten Stand gebracht werden - zumal für die unterschiedlich teuren/alten Fahrzeuge auch unterschiedliche Betriebskosten zu kalkulieren sind.

Nicht jeder, der redet, hat auch was zu sagen, :roll:


Volker :wink:

Gast am 01 Mai 2013 17:36:44

sally12a hat geschrieben:welche Kosten kann ich für ein Wohnmobil geltend machen wenn der Händler bei einer unsachgemäßen Reparatur nachbessern muss.
Das hängt zum Beispiel davon ab, ob Du nachweisen kannst das Du mit dem Wohnmobil täglich zur Arbeit fährst und durch den Ausfall einen Schaden hast.

Wenn ja, kannst Du die Kosten geltend machen.

Oder wenn Du irgendwo einen Campingplatz gebucht hast und von Deinem Arbeitgeber schriftlich bestätigt bekommst das Du zu diesem Zeitpunkt Urlaub eingereicht hast, also in den Urlaub wolltest.

Wenn Die kein Schaden entstanden ist Kosten einfordern ist sehr schwierig.

Im Gegensatz zu einigen hier im Forum die glauben scheinen das ein Anwalt hexen kann, macht ein Anwaltsbesuch meines Erachtens hier keinen Sinn. Fahrkosten und Fahrzeug stehen Dir natürlich zu, mehr im Normalfall leider nicht.

Anzeige

  • Die neuesten 10 Themen
  •  
  • Die neuesten 10 Reiseberichte
  • Die neuesten 10 Stellplätze

Euro 6 - Reisen in Übersee
Hauptuntersuchung über 3,5 Tonnen?
Alle Rechte vorbehalten ©2003 - 2026 AGB - Datenschutzerklaerung - Kontakt