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Tüv 1 Monat verlängern


knieschleifermo am 18 Mai 2013 13:35:40

Hallo

an alle Moral Apostel bitte nicht antworten.

Es geht darum ich muss im Juni zum jährlichen TÜV da über 3,5to. Wenn ich nun erst im Juli, was ja legal wäre. könnte ich dann wenn ich im Oktober bin, bis April aussetzen. Da ich Saison Kennzeichen 04-10 habe.

oder???

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Randyandy01 am 18 Mai 2013 14:11:11

Ja könntes du.... ohne Moral würde ich auch so machen.........

Ostwestfale am 18 Mai 2013 14:25:59

Ja natürlich kannst du und darfst du das.
Solltest du z.B. Im Oktober bei der letzten Fahrt ins Winterquartier von der Polizei angehalten werden lege den Herren bitte diesen Post vor.
Damit wirst du dann garantiert von jeder Strafe freigestellt.
Ich erweitere diese Garantie natürlich auf den April 2014, da man ja nicht von Dir erwarten kann aus dem Winter direkt als erste Fahrt zum TÜV zu fahren. Da gibt es ja sicherlich wichtigere Dinge als einen 10 Monate überzogenen TÜV-Termin zu erledigen.
Diesen Post lege dann auch bitte der Prüfanstalt vor, damit du von der erhöhten Prüfgebühr befreit wirst.

Viel Erfolg

Bon Voyage

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Randyandy01 am 18 Mai 2013 14:33:49

:D der erste Moralapostel ist schon auf dem Plan .......

gmx.netOstewestfale: wer lesen kann ( und verstehen ) ist klar im Vorteil

Ostwestfale am 18 Mai 2013 14:41:56

Nein, ich bin kein Moralapostel.

Nur muss eben jeder selber wissen was er macht. Will er jetzt eine Freigabe von uns haben seinen TÜV hemmungslos zu überziehen? Die hat er ja von mir bekommen. Was die im Falle eines Falles Wert ist muß er eben selbst entscheiden.

Gefährlich ist das nicht, weil Womos kaum was laufen.

Nichts anderes wollte ich mit meinem Post aussagen. Wenn ich Moralapostel wäre hätte ich auf die unheimlichen Gefahren eines um drei Tage überzogenen TÜV hingewiesen.
Aber der Wert des TÜV ist n.m.M. sehr zweifelhaft und reine Geldmacherei.

Bon Voyage

Randyandy01 am 18 Mai 2013 14:49:27

Oh Man, er will innerhalb der nächsten Jahre, jeweils sein Tüv Termin um einen Monat rausschieben um auf Oktober zu kommen... Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen, wenn Tüv-Termin in der Stillegungszeit, brauchen dann erst in dem Monat zum Tüv, wenn das Fahrzeug wieder in Betrieb genommen wird.....

Allerdings hätte er ja schon in diesem April hinfahren können und alles wäre gut gewesen.

Ostwestfale am 18 Mai 2013 14:58:10

Soll er doch tun.

Punkt!


Bon Voyage

berny2 am 18 Mai 2013 16:51:41

Ähem...
hier wird immer von Tüv oder TÜV geschrieben... Ist nicht evtl. von HU die Rede?

knieschleifermo am 18 Mai 2013 16:52:20

Nee......ich habe erst dieses Jahr Saison gemacht. Da Winter Camping nicht unser Ding ist. Und das Mobil nicht wintertauglich. TÜV Termin der letzten Jahre war immer Mai. Nun wird es dieses Jahr Juni, weil ich beruflich unterwegs bin. Und deswegen kam mir dieser Gedanke. immer ein Monat mehr und in 5 Jahren nach der Saison, ferner das Mobil hält so lange

knieschleifermo am 18 Mai 2013 16:53:02

Jawohl Haupt Untersuchung........

Gast am 18 Mai 2013 18:18:36

Hallo Mo
Mach es :!:
Lt. Gesetz wird nicht mehr rückdatiert-> wie Du zum Tüv kommst ist deine Sache , aber es geht ...

PS: Wir machen bei uns auch TÜV und es wird so gehandhabt , es gibt Leute die fahren auch ein halbes Jahr drüber -> nicht unser Problem , denn TÜV gibt es Neu vom Termin der Vorstellung .......

s-48 am 18 Mai 2013 18:51:04

Moin und Hallo.Wie ist denn der stand der Dinge wenn es einen Unfall giebt :?: Ernie

trebla am 18 Mai 2013 18:51:49

Das mit der HU (Hauptuntersuchung) ist nicht so das Problem. Das Problem ist die gleichzeitige Abgasuntersuchung, die bei Fahrzeugen über 3,5 to zul. Gesamtgewicht dann auch jährlich ansteht. Während dieser Zeit sind häufig höchstens 4- bis 7- tausend km gefahren worden. Hier bekomme ich immer "Zahnschmerzen" wenn die Motorendrehzahl gefühlte unendliche Zeit hochgejubelt und überdreht wird.
Hier kann man sich, bzw. das Fahrzeug durch Terminüberziehung etwas länger schützen.
M.M. nach wird dadurch unnötig die Lebendsdauer der Dieselmotore verkürzt.

trebla

Gast am 18 Mai 2013 21:04:41

s-48 hat geschrieben:Moin und Hallo.Wie ist denn der stand der Dinge wenn es einen Unfall giebt :?: Ernie

Das würd ich mal "Restrisiko " nennen :D

Ganzalleinunterhalter am 18 Mai 2013 21:41:40

trebla hat geschrieben:. Hier bekomme ich immer "Zahnschmerzen" wenn die Motorendrehzahl gefühlte unendliche Zeit hochgejubelt und überdreht wird.
Hier kann man sich, bzw. das Fahrzeug durch Terminüberziehung etwas länger schützen.
M.M. nach wird dadurch unnötig die Lebendsdauer der Dieselmotore verkürzt.
trebla


Ist das überhaupt noch erforderlich ? Bei Fahrzeugen ab 2006 mit ODB wäre es nicht mehr erforderlich
--> Link
-seit 2008: Leitfaden 4

Leitfaden 4 ist am 1. Dezember 2008 in Kraft getreten. Fahrzeuge mit Erstzulassung ab 1. Januar 2006 müssen nach Leitfaden 4 geprüft werden.

Beim Leitfaden 4 kann eine Messung der Abgase (Endrohrprüfung) komplett entfallen, falls alle folgende drei Voraussetzungen erfüllt sind: Erstens: Erstzulassung ab 1. Januar 2006, zweitens: Im Fahrzeug sind keine Fehlercodes vorhanden, und drittens: Alle Prüfbereitschaftstests (Readinesscodes) sind gesetzt (durchgeführt).

Die EU-Richtlinie 2005/55 schreibt die Einführung von einer NOx-Kontrolle für alle Lkw ab Erstzulassung Oktober 2007 vor. Fahrzeuge mit OBD, die unter diese Richtlinie fallen, sind mit heutigen OBD-Prüfverfahren während der AU nicht prüfbar. Es wurde eine Öffnungsklausel eingeführt, die es den Fahrzeugherstellern erlaubt, das bei Pkw bereits bekannte Verfahren auch für Lkw anzuwenden. Dazu müssen sie das Prüfverfahren verbindlich vorgeben sowie die eindeutige Identifizierung sicherstellen und die entsprechenden Daten vorlegen. Eventuell vorhandene Fehlerspeichereinträge werden gesondert bewertet und im Feld Bemerkungen mit dem Hinweis: NOx-relevanter Eintrag vermerkt. Die Prüfung gilt dabei dennoch als bestanden.

Wichtig ist in diesem Zusammenhang die Tatsache, dass AU-Geräte, die nach EU-Leitfaden 1 und 2 arbeiten, nur bis zum 31. Dezember 2009 eingesetzt werden durften. Ab 1. Januar 2010 ist die 'Untersuchung des Motormanagements und Abgasreinigungssystems' (UMA) Teil der HU. Anerkannte Werkstätten können den Nachweis der Untersuchung erbringen; die Hauptuntersuchung verringert sich dann um die entsprechenden Prüfpunkte.

knieschleifermo am 19 Mai 2013 10:55:40

Also meine alte Transe wird nicht hoch gejubelt. Sondern mit OBD Stecker 3 Mal bis ca. 3200U/min langsam hoch gedreht. Dann stand das Ergebnis fest.

claudius22 am 10 Jan 2015 17:30:27

Eine ASU darf jede Werkstatt ausstellen, die über entsprechende Geräte verfügt. Dort bekomme ich meine ASU seit sechs Jahren, ohne auch nur eine Drehzahl!!! Für die HU hat der Gesetzgeber solch schändliches Treiben erschwert. Die HU darf zwar nicht mehr rückdatiert werden, aber die Prüforganisationen dürfen eine höhere Gebühr verlangen, was sie auch tun, da die ja Geld verdienen wollen. Deshalb fahre ich im Frühjahr mit einem abgemeldeten Womo - natürlich mit gültiger Versicherungsnummer - zur HU, bekomme ein Jahr HU und melde mein Womo irgendwann im Herbst wieder ab. Im folgenden Jahr melde ich mein Womo mit gültiger HU einige Tage vor deren Ablauf an und überziehe dann fünf bis sechs Monate die HU bevor ich es mit abgelaufener HU wieder abmelde.
Ich wundere mich übrigens nicht, weshalb mein Womo auch ohne HU super fährt, lenkt und bremst. Ich kenne es technisch nämlich besser als dies irgendein HU Prüfer nach einer Stunde Prüfung jemals kennen wird.
Über einen Monat würde ich nicht mal nachdenken.
Viele
Claudius

BernhardK am 10 Jan 2015 18:53:03

Es wird nicht mehr rückdatiert, allerdings ist meines Wissens
die Gebühr für die HU, bei Überschreiten von mehr als
2 Monaten, 20 % höher.
Das kann allerdings je nach Bundesland unterschiedlich sein.

silverdawn am 10 Jan 2015 19:09:18

BernhardK hat geschrieben:
allerdings ist meines Wissens
die Gebühr für die HU, bei Überschreiten von mehr als
2 Monaten, 20 % höher.




Das wäre, wenn man mit über 3,5t nur alle 2 Jahre zur HU fährt, immer noch günstiger !

Harald

dieter2 am 10 Jan 2015 19:53:51

silverdawn hat geschrieben:
Das wäre, wenn man mit über 3,5t nur alle 2 Jahre zur HU fährt, immer noch günstiger !

Harald


Nicht unbedingt :wink:
--> Link

Dieter

diger am 11 Jan 2015 14:33:37

claudius22 hat geschrieben:Eine ASU darf jede Werkstatt ausstellen. Dort bekomme ich meine ASU seit sechs Jahren, ohne auch nur eine Drehzahl!!! Die HU darf zwar nicht mehr rückdatiert werden, aber die Prüforganisationen dürfen eine höhere Gebühr verlangen, Ich kenne es technisch nämlich besser als dies irgendein HU Prüfer nach einer Stunde Prüfung jemals kennen wird.


Was soll man dazu noch sagen :roll:
- ASU gibt es schon lange nicht mehr :!: wurde schon vor jahren durch die AU ersetzt :idea:
- Die Werkstatt muß nicht nur über das entsprechende Gerät zur Durchführung der AU besitzen sondern auch von der Innung eine anerkannte Werkstatt sein. Und diese Anerkennung sollte deine Werkstatt nicht mehr besitzen :evil: denn hier wird durch eine falsch durchgeführte AU ganz einfach Urkundenfälschung begangen :oops:
- Die Prüforganisationen dürfen bei Überziehung der HU Termine um mehr als zwei Monaten keine 20% höhere Gebühr erheben. sondern sie müssenes gemäß Gestzt sogar machen. :roll:
- Zum fahren ohne gültige HU sage ich mal nichts :?:
- Und die Gesichter der Fahrer die ihr Fahrzeug ja so gut kennen sehe ich dann fast täglich wenn ich Ihnen die erheblichen Mängel an ihren Fahrzeugen zeige :lol:

Aber jeder das seine, leidtragend sind leid halt meistens die die nichts dafür können.

halbkette am 11 Jan 2015 15:27:05

Servus

In Österreich kann man den Überprüfungstermin verschieben lassen.
Ist vielleicht für den einen oder anderen Österr. Womo fahrer von interesse.

Jagstcamp-Widdern am 12 Jan 2015 10:24:56

das rausschieben ist überhaupt kein problem, bei > 2 monaten gips halt den verspätungsaufschlag.

grade erst gemacht!

dieter2 am 12 Jan 2015 15:25:56

katze-bruno hat geschrieben:das rausschieben ist überhaupt kein problem, bei > 2 monaten gips halt den verspätungsaufschlag.

grade erst gemacht!


Und, hat der Prüfer extra lange für die Prüfung gebraucht :roll:

Oder ist das nur so eine Art Bestrafung :?:

Angeblich soll das ja für mehr Aufwendung sein, im Umkehrschluß heist das, das bei der regulären Prüfung nicht so genau geprüft wird :wink:

Dieter

Jagstcamp-Widdern am 12 Jan 2015 15:50:47

das ist wirklich nur eine "bessere" bestrafung... und heiszt:
"Zuschlag gem. Anm. 8 zu Nr. 413 GebOSt" im gegenwert von 12,-€ (netto)

dabei war auch noch 1,19€ netto wegen "Vorgaben nach Nr. 1 Anlage VIIIa StVZO"

insgesamt für HU/AU (obd) 98€ glatt für meinen 3,5 tonner bei der dekra!

dieter2 am 12 Jan 2015 17:38:48

Also eine Entschädigung für entgangene Prüfungen.

Denn über die Zeit gerechnet fehlt irgend wann eine Prüfung .

Dieter

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