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blöde frage: gebrauchtkauf von privat und versicherung sf-ra


stift am 06 Jun 2013 10:10:34

batt:

hab noch nie ein gebrauchtes fahrzeug von provat gekauft:
jetzt aber bald mein erstes womo!
wie ist das mit schadenfreiheitsrabatt, der gehört ja zum kfz....
kann man den übernehmen? oder ist der an die person gebunden, auf die das fahrzeug zugelassen war??

hab leider null ahnung von solchen sachen...

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Lancelot am 06 Jun 2013 10:22:45

stift hat geschrieben:wie ist das mit schadenfreiheitsrabatt, der gehört ja zum kfz.....


Wie kommst Du darauf ?
Der gehört immer dem Versicherungsnehmer. Ob der den an Dich weitergibt (und ob das so zulässig ist) steht auf einem ganz anderen Blatt und hat mit dem Kauf/Verkauf des Kfz gar nix zu tun.

aichwalder am 06 Jun 2013 12:38:06

Also ich kenne nur den Fall, dass die SF-Einstufung von engen Familienangehörigen übertragen werden können. Also Elternteil auf Kind oder Opa auf Enkel usw. Letztendlich ist das aber im Ermessen des Versicherers. So kann z.B. nicht SF40 vom Opa auf den 18 jährigen Enkel voll übertragen werden.

vom
Aichwalder

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Gast am 06 Jun 2013 14:10:32

Hach, schön wärs...Unser Fahranfänger mußte natürlich ganz hoch einsteigen, dazu zahlen männliche Fahranfänger noch mehr als weibliche...
Und mit dem ersten Wohnmobil sind wir auch zunächst hoch eingestuft worden. *grmpf*

Gast am 06 Jun 2013 14:39:26

fionasmama hat geschrieben:Hach, schön wärs...Unser Fahranfänger mußte natürlich ganz hoch einsteigen, dazu zahlen männliche Fahranfänger noch mehr als weibliche...
Und mit dem ersten Wohnmobil sind wir auch zunächst hoch eingestuft worden. *grmpf*


Dazu ist es gut wenn man sich irgendeine 125er mit 10 PS holt und damit schön den SF-Rabatt runterbeamt.
Und irgendwann dann den teuren Porsche auf diesen Vertrag anmeldet. :D :D
Ich zahle weniger als 20 .-€ (ich glaub sogar es sind wenige als 10) im Jahr reine HP-Prämie für den Roller...
Das ist sehr viel weniger, als wenn ich ein kleines Versicherungskenzeichen hätte.

Ciao
Didier

PS: Den SF40 vom Opa kann man aber selbst übernehmen und dann das Kind damit rumfahren lassen, man muß halt selbst die Pappe schon diese Anzahl Jahre haben, daß es für den SF ausdreicht...

Gast am 06 Jun 2013 15:42:30

agent_no6 hat geschrieben: Den SF40 vom Opa kann man aber selbst übernehmen und dann das Kind damit rumfahren lassen, man muß halt selbst die Pappe schon diese Anzahl Jahre haben, daß es für den SF ausdreicht...


SF40 :lach:

Sonst vollkommen richtig.
SF25 = 25 schadenfreie Jahre,
mit 18 Führerschein (darf man den Lappen eigentlich wieder so nennen?) gemacht.
Man müßte also schon 43 Jahre alt sein, um den Rabatt übernehmen zu können.

Viele

Gast am 06 Jun 2013 15:50:13

stuetzel hat geschrieben:
SF40 :lach:
..


Hab ich nur zitiert. :wink:

Weiß nicht ob irgendeine Versicherung das anbietet, wenn nicht wärs vielleicht ne Marktlücke.
Hast dann halt 3 oder 4 Freistöße umsonst :lol:

Ciao
Didier

BadHunter am 06 Jun 2013 16:40:26

Mittlerweile gibt's mehr als 25 Schadenfreiheitsklassen, aber die Versicherer machen das unterschiedlich... Entscheidend sind die schadenfreien Jahre, das können natürlich auch 40 sein.
Bei vielen Versicherern geht es inzwischen bis SF 35... In Hintergrund werden die schadenfreien Jahre weitergeführt...

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