gordan hat geschrieben:Es gibt Mindersterforderungen die erfüllt werden müssen um ein Fahrzeug als Wohnmobil zulassen zu können.
Und das ist wirklich nicht viel was in Deutschland verlangt wird! Die kann man beim TÜV erfragen. Außerdem,
wird Wagen renoviert oder saniert?
Also das Fahrzeg ist als So.Kfz.Womo zugelassen.
Der innenausbau wurd teils heruasgenommen (insbesonder alle tragbaren teile), bett, sitzbank, tisch sind aber noch vorhande. das ganze erinnert eher an eine Sonderausstellung von europaletten, aber bewohnbar ist es schon.
Den genauen Zustand kannte ich zu Beginn noch nicht, ich dachte da wäre fast alles draussen. Generell kenne ich mich ja nicht aus, und als ich von den "Mindestanforderungen an eine Zulassung als WOMO" gelesen habe kam die Frage auf ob dies bei einer HU auch überprüft wird. Ich denke die Sorge ist hinfällig. Ein Holzverschlag ist ja kein Verbrechen.
Was wird da genau gemacht? Wenn schon keine Gasanlage vorhanden ist
und keine Gasprüfung notwendig ist, wo ist eigentlich das Problem, den Wagen so weit zusammen zu bauen dass
die Mindersterforderungen für die Zulassung erfüllt sind?
Wie gesagt, ich denke der die Frage ob es als Womo durchgeht ist geklärt.
Ich weiß nur nicht ob er es generell durch die HU schafft. Ein paar Rostlöcher (Trittstufen, Radläufe) gibt es, der Rest scheint ok, die Bremsen sind womöglich fällig. Ansonsten ist er haltt 30 Jahre alt und sieht entsprechend aus. Ich werd es einfach mal testen, wenn er durchfällt weiß ich immerhin was Sache ist.
Ich finde das alles einfach furchtbar verwirrend ... alles was irgendwelche Regeln und Gesetzte betrifft ist erstmal komisch und dann auch noch eine Frage der Interpretation. Ohne Ahnung steht man da und denkt sich "aha . Ein Ball hat also Ecken. Na gut wenn das so sein muss". Ich probier mein Glück mal :P