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HU mit Wohnkabine im "Renovierungszustand"


Papa123 am 09 Jun 2013 09:33:30

Morgen,
ist die HU eines So.KFZ WOMO an den Zustand der Wohnkabine gebunden?
Für die Zulassung als WOMO muss das KFZ ja auch erkennbar ein WOMO sein. Jetzt will ich ein gebrauchtes WOMO kaufen in dem der Besitzer begonnen hat die Kabine zu renovieren. Die HU ist leider abgelaufen und ohne bekomme ich es ja nicht auf mich zugelassen.

Ich denke ja das ist etwas Auslegungssache ds Prüfers ? Schließelich ist in den Papieren das WOMO ja ein WOMO, und ich will es ja auch wiederherstellen. Nur ohne Zulassung kann ich das Ding nicht bewegen ...

Christoph

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andwein am 09 Jun 2013 11:06:32

Papa123 hat geschrieben:Morgen,
ist die HU eines So.KFZ WOMO an den Zustand der Wohnkabine gebunden?
Christoph

Der Begrif "Zustand" ist weitläufig interpretierbar!
Teilweise ja. der TÜV setzt eine gültige Gasprüfung voraus, wenn also Gasgeräte ausgebaut/verändert sind muss dies in der Gasprüfung korrigiert werden.
Eventuell wird bei mehr als 2 Pers. Zulassung der Zustand des Gurtblockes kontrolliert.
Andreas

Gast am 09 Jun 2013 11:10:08

Ich bin da zwar nicht rechtssicher, würde aber aus meiner Erfahrung mit HU sagen, dass der TÜV oder die artverwandten Gruppen, eigentlich nichts mit dem Innenleben des Aufbaus zu tun haben. Einzige Einschränkung, wenn die Herrschaften auch die Gasprüfung durchführen sollen. Da müssten sie bei Heizung, Kühli und Herd ja die Abschaltfunktion der Flamme prüfen, wenn die, warum auch immer, nicht mehr brennt. Es darf ja kein Gas ausströmen.

Normalerweise wird bei einem als Womo zugelassenen Fahrzeug, wie bei allen anderen auch, nur die Verkehrssicherheit überprüft, also Fahrgestell, Bremsen, AU, Beleuchtung rundum usw. Ob Schränke im Womo eingebaut waren, hat meinen Prüfer nur interessiert, als er danach fragte, sich das Teil mal ansehen zu dürfen. Seitdem möchte er es mir abkaufen :D

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Papa123 am 09 Jun 2013 11:52:37

Naja ich werde wohl mal fragen müssen, bzw erst einmal einen Prüfer finden den man fragen kann ... :mrgreen:

ich hab mir das Womo noch nicht angeschaut, aber es scheint als ob das ganze innenleben (vll mit ausnahme der schränke ;-)) erst einmal unbrauchbar zum wohnen ist. Ob eine Gasanlage verbaut ist weiß ich ehrlich gesagt noch nicht, kann ich aber auch drauf verzichten :roll:

Naja ich schau mir das ding mal an und dann kommen sicher noch viele fragen :)

eaglesandhorses am 09 Jun 2013 13:06:22

Ohne Gasanlage könnte es aber mit der Kocherei oder der Heizung schon schwierig werden..... grübel

Papa123 am 09 Jun 2013 16:15:27

eaglesandhorses hat geschrieben:Ohne Gasanlage könnte es aber mit der Kocherei oder der Heizung schon schwierig werden..... grübel
In Hinblick auf die HU oder generell in Bezug aufs Wohnen im Wagen? Falls Letzteres, da bin ich flexibel :D

forterodriver am 10 Jun 2013 21:19:06

hallo,
soweit ich informiert bin interesiert sich der tüv oder ähnliche organisationen nicht für die gasprüfung.
habe mein wowa und mein womo erst kürzlich bei zwei verschiedenen organisationen prüfen lassen und keinen hats interesiert nur darauf hingewiesen.
mfg

andwein am 11 Jun 2013 16:40:14

forterodriver hat geschrieben:hallo,
soweit ich informiert bin interesiert sich der tüv oder ähnliche organisationen nicht für die gasprüfung.
habe mein wowa und mein womo erst kürzlich bei zwei verschiedenen organisationen prüfen lassen und keinen hats interesiert nur darauf hingewiesen.
mfg

Das ist so nicht richtig. Die Gasprüfung ist eine von zwei Unterprüfungen ( mit Abgasuntersuchuchung) die gültig sein müssen, um die Plakette zu bekommen.
Wenn du also eine Gasprüfung bis 2014 hast, gilt das als OK für eine neue HU-Plakette.
Wenn du im Juni zur HU gehst und deine Gasprüfung galt nur bis Mai, bekommst du keine HU-Plakette.
Das gleiche gilt auch für die AU
Wielange der Vorlauf sein muss, weiß ich nicht. Ist wahrscheinlich wieder Ermessenssache.
Andreas

Papa123 am 11 Jun 2013 19:05:26

Naja in diesem Fall egal, es gibt keine festmontierte Gasanlage. Es war ein portabler Gaskoch samt Flaschenhalterung verbaut (keine Gasprüfung nötig). Heizung gibts eh keine.
Die große frage ob ich das supegünstige Ding haben will... bricht mir sicher noch das Genick :D Keine HU, abgemeldet aber nach meiner fachunkundigen Meinung ist der Zustand ok :oops:

gordan am 11 Jun 2013 19:48:04

Es gibt Mindersterforderungen die erfüllt werden müssen um ein Fahrzeug als Wohnmobil zulassen zu können.
Und das ist wirklich nicht viel was in Deutschland verlangt wird! Die kann man beim TÜV erfragen. Außerdem,
wird Wagen renoviert oder saniert? Was wird da genau gemacht? Wenn schon keine Gasanlage vorhanden ist
und keine Gasprüfung notwendig ist, wo ist eigentlich das Problem, den Wagen so weit zusammen zu bauen dass
die Mindersterforderungen für die Zulassung erfüllt sind?

Gordan

Papa123 am 11 Jun 2013 21:05:56

gordan hat geschrieben:Es gibt Mindersterforderungen die erfüllt werden müssen um ein Fahrzeug als Wohnmobil zulassen zu können.
Und das ist wirklich nicht viel was in Deutschland verlangt wird! Die kann man beim TÜV erfragen. Außerdem,
wird Wagen renoviert oder saniert?

Also das Fahrzeg ist als So.Kfz.Womo zugelassen.
Der innenausbau wurd teils heruasgenommen (insbesonder alle tragbaren teile), bett, sitzbank, tisch sind aber noch vorhande. das ganze erinnert eher an eine Sonderausstellung von europaletten, aber bewohnbar ist es schon.
Den genauen Zustand kannte ich zu Beginn noch nicht, ich dachte da wäre fast alles draussen. Generell kenne ich mich ja nicht aus, und als ich von den "Mindestanforderungen an eine Zulassung als WOMO" gelesen habe kam die Frage auf ob dies bei einer HU auch überprüft wird. Ich denke die Sorge ist hinfällig. Ein Holzverschlag ist ja kein Verbrechen.

Was wird da genau gemacht? Wenn schon keine Gasanlage vorhanden ist
und keine Gasprüfung notwendig ist, wo ist eigentlich das Problem, den Wagen so weit zusammen zu bauen dass
die Mindersterforderungen für die Zulassung erfüllt sind?

Wie gesagt, ich denke der die Frage ob es als Womo durchgeht ist geklärt.
Ich weiß nur nicht ob er es generell durch die HU schafft. Ein paar Rostlöcher (Trittstufen, Radläufe) gibt es, der Rest scheint ok, die Bremsen sind womöglich fällig. Ansonsten ist er haltt 30 Jahre alt und sieht entsprechend aus. Ich werd es einfach mal testen, wenn er durchfällt weiß ich immerhin was Sache ist.
Ich finde das alles einfach furchtbar verwirrend ... alles was irgendwelche Regeln und Gesetzte betrifft ist erstmal komisch und dann auch noch eine Frage der Interpretation. Ohne Ahnung steht man da und denkt sich "aha . Ein Ball hat also Ecken. Na gut wenn das so sein muss". Ich probier mein Glück mal :P

forterodriver am 12 Jun 2013 21:07:02

andwein hat geschrieben:
forterodriver hat geschrieben:hallo,
soweit ich informiert bin interesiert sich der tüv oder ähnliche organisationen nicht für die gasprüfung.
habe mein wowa und mein womo erst kürzlich bei zwei verschiedenen organisationen prüfen lassen und keinen hats interesiert nur darauf hingewiesen.
mfg

Das ist so nicht richtig. Die Gasprüfung ist eine von zwei Unterprüfungen ( mit Abgasuntersuchuchung) die gültig sein müssen, um die Plakette zu bekommen.
Wenn du also eine Gasprüfung bis 2014 hast, gilt das als OK für eine neue HU-Plakette.
Wenn du im Juni zur HU gehst und deine Gasprüfung galt nur bis Mai, bekommst du keine HU-Plakette.
Das gleiche gilt auch für die AU
Wielange der Vorlauf sein muss, weiß ich nicht. Ist wahrscheinlich wieder Ermessenssache.
Andreas



hallo
muß mich berichtigen hab mich erkundigt beim womo ist es pflicht beim wowa nicht
mfg

piccolino am 13 Jun 2013 09:30:34

Ich hatte vor Jahren mal einen Transit-Sonderfahrzeug (ehem. Umweltamtmesswagen) zum WoMo umgerüstet, da wurde vom TüV geprüft, ob in dem Fahrzeug gewohnt = geschlafen werden konnte..Reklamiert wurden dann eine scharfe Kante bei einem Hängeschrank. Ich hatte auch eine Gasanlage eingebaut, die musste ich auch prüfen lassen.. (Argument: wenn eingebaut dann muss auch geprüft werden). Der Einbau meiner Sicherheitsgurte hinten hatte dem TÜV nicht gefallen.. folglich wurden nur 2 Personen eingetragen..
Wenn in den Papieren von deinem Auto schon Sonderkfz/Wohnmobil drin steht, würde meinen TÜV (GTÜ) das Innenleben der Kabine nicht interessieren. Sofern ne Gasanlage drin ist, muss die allerdings auch geprüft werden/sein..
Das sind meine Erfahrungen...

katja-jiscon am 13 Jun 2013 22:45:27

Tach,
ich war mit unserem alten WoMo beim TÜV:

Alkoven und Sitzgrupppe ok.
Bad und Küchenblock im Heck fehlte komplett,
also WoMo halb leer :(

Prüfer fragte was passiert sei......
Antwort: wir bauen um und der Schreiner ist krank 8)

techn. war das WoMo ok Plakette erhalten :) :)

Kai

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