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Wir haben eins gefunden 1, 2


Lancelot am 01 Jul 2013 07:03:27

fricki hat geschrieben:... aber der Wessi will klagen auf Vertragserfüllung, ...


Nach > 20 Jahren immer noch nicht über die Ossi-Wessi Schablone weg :?:

Einfach lächerlich, hoffentlich nicht typisch .. :wall:

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pipo am 01 Jul 2013 08:15:19

Lancelot hat geschrieben:Einfach lächerlich, hoffentlich nicht typisch .. :wall:

Doch sehr typisch.. :roll:

Zum Thema:
Volker lass es einfach..
Es gibt höchstrichterliche Urteile die einem Verkäufer die Möglichkeit zugestehen, eine Auktion vorzeitig zu beenden ohne dem Höchstbieter Schadensersatz als Ausgleich zahlen zu müssen.

OttoWalke am 01 Jul 2013 12:04:59

Was ihr nur habt,
Prozessieren ist doch immer gut, vor allem für eine Berufsgruppe. :mrgreen:

G OW

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brainless am 01 Jul 2013 13:12:09

pipo hat geschrieben:Zum Thema:
Volker lass es einfach..
Es gibt höchstrichterliche Urteile die einem Verkäufer die Möglichkeit zugestehen, eine Auktion vorzeitig zu beenden ohne dem Höchstbieter Schadensersatz als Ausgleich zahlen zu müssen.



Natürlich pipo,

die Einschränkung hatte ich ja auch in meinem letzten Post aufgeführt:
"Wenn der Artikel nachweislich -ohne Verschulden des Verkäufers- zerstört oder gestohlen wurde."
Auch kann der Verkäufer die Auktion beenden, wenn noch kein Gebot erfolgte und bei vorliegendem Gebot falls er sich -bei Sofortkaufangeboten- offensichtlich im Verkaufspreis geirrt hatte und das reguläre Auktionsende mindestens 12 h entfernt ist.

Im vorliegenden Fall des Wohnmobils wäre eine vorzeitige Beendigung nur möglich gewesen bei:
- Diebstahl des Fahrzeugs,
- Totalschaden durch Brand, Unfall, etc.
- Verkauf an den im Zeitpunkt des Abbruchs Höchstbietenden.

Sollte es ein höchstrichterliches Urteil geben, wäre ich dir sehr dankbar für einen Quellenverweis.
Die Entscheidungen, die ich kenne, haben in allen Fällen den Auktionsbetrüger zur Artikelherausgabe und/oder zu Leistung des Schadenersatzes verknackt.

Die Begründung durch ebay, die der Herr aus Sachsen anführt, gibt es nicht für einen solchen Fall wie oben angeführt.

,


Volker :wink:

brainless am 01 Jul 2013 13:16:47

OttoWalke hat geschrieben:Was ihr nur habt,
Prozessieren ist doch immer gut, vor allem für eine Berufsgruppe. :mrgreen:

G OW



Hallo Otto Walke,

es muß ja überhaupt nicht prozessiert werden:
Wenn sich alle Beteiligten an die klaren und verständlichen Regeln des ordentlichen Umganges miteinander halten, braucht es keinen Rechtsstreit.
In dem derzeitigen Thread dreht es sich um ebay und die sehr klaren (und in den "ebay-Grundsätzen") nachzulesenden Regeln für Verkäufer, die eine Auktion vorzeitig beenden wollen.

Ein Gericht braucht man nur, wenn Oberschlaue meinen, sich nicht nach den Regeln/Gesetzen verhalten zu müssen.

,


Volker :wink:

brainless am 01 Jul 2013 13:51:18

Lancelot hat geschrieben:
fricki hat geschrieben:... aber der Wessi will klagen auf Vertragserfüllung, ...


Nach > 20 Jahren immer noch nicht über die Ossi-Wessi Schablone weg :?:

Einfach lächerlich, hoffentlich nicht typisch .. :wall:




Hallo Wolfgang,

da habe ich kein Problem mit:
Meine Eltern wurden beide nicht in der Bundesrepublik geboren. Mein Vater kam aus der ehemaligen Weimarer Republik, meine Mutter aus dem ehemaligen Dritten Reich.
Beide haben sich aber schon kurz nach dem Kriegsende in der ehemaligen Britischen Besatzungszone ohne Probleme assimilieren können.
Ich selbst wurde, von Geldgier verursacht, aus Nordrhein-Westfalen nach Baden-Württemberg vertrieben, um hier seit vielen Jahren Frondienste für kapitalistische Bonzen zu leisten - mittlerweile kann ich mich mit den Eingeborenen recht gut verständigen,

,


Volker :wink:

mirolaho am 02 Jul 2013 08:04:43

Zum Thema zurück:

Wir sind ohne WoMo wieder nach Hause gefahren. Das lag nicht daran, dass es uns nicht - auch mit reichlich Preisnachlass - verkauft worden wäre. Ob nun Ebay-Auktion oder nicht.

Zunächst das Positive: technisch war das Teil soweit mit Probefahrt festzustellen in Ordnung, trocken war/ist es auch. Der Pflegezustand innen war leider mit der Beschreibung überhaupt nicht übereins zu bringen. Der Eigentümer ist ein älterer Herr der wohl über vieles hinweggesehen hat oder es nicht mehr sehen konnte. Wie auch immer, statt Kauf eines Superschnäppchens haben wir eine Wochenendtour mit WoMo-Besichtigung gemacht.

Bei dem Gedanken auf der Heimfahrt da drin zu übernachten war mir ganz anders und ich bin nicht so leicht aus der Fassung zu bringen. Wobei ich nicht davon ausgehe dass ein gebrauchtes innen wie neu aussieht oder nicht eingestaubt ist.

Es steht übrigens mit der gleichen Beschreibung wieder in Ebay.

wolfherm am 02 Jul 2013 09:35:29

Schade. Wie war denn der innere Zustand, der euch so "erschaudern" ließ?

eaglesandhorses am 02 Jul 2013 09:40:39

Würde mich auch interessieren. Hast du Bilder gemacht?

jens-iserlohn am 02 Jul 2013 17:25:03

Also auf den zahlreichen ebay Fotos machts einen recht netten Eindruck -
und eine neue Matratze wäre für mich eh Pflicht beim Second-Hand Kauf -
was war denn so dramatisch ?

Paulinchen2013 am 02 Jul 2013 17:31:38

Da bin ich auch gespannt - mir wäre technisch gewartet lieber als sauber und dafür technisch verkümmert. Putzen und aufhübschen gehört dazu damits nachher wirklich das eigene ist und wenn man mal jedes Eck geputzt hat und alle Abdeckungen mal weggemacht hat - dann lernt man sich auch erst richtig kennen.

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