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steht im Moment noch in ebay: "TOP-Hymer-B-574-WOHNMOBIL-Fiat-Ducato-Rentnerfahz-Solar-Sat-AHK-Markisse-/161052413944" Ein Hymer 574, gefahren von einem Rentner der das Teil super gepflegt hat und nun nicht mehr autofahren darf. Am Wochenende holen wir ihn ab! ...wird wohl dieser sein Link zum eBay Artikel würde sagen der Preis ist gut :) sehe gerade das Angebot läuft noch 8 Tage oder ? So kann man auch die Aufmerksamkeit auf seine Auktion lenken. :lol: Richtig.In acht Tagen ist die Auktion erst beendet ,also dieses Wochenende holt den sicher keiner und nächstes Wochenende sicher nicht unter 17000 Euro :D Es scheint ein echt gepflegter Fahrzeug zu sein. Preis ist gut, aber wie der Endpreis aussehen wird.....na, ja???? Gordan :nixweiss: Rentner mit Ebaynamen > nighthawk08 < :kuller: Na ja, nicht alle Rentner müssen völlig verkalkt sein. :mrgreen: G OW Wird wohl der Enkel das WOMO ins ibäh gesetzt haben :D
das habe ich auch nicht gesagt Na na - ihr seid heut aber schon garstig am frühen Morgen :D Ich glaub schon dass das passt - wenn man die vorherigen Beiträge des Nutzers sieht - und was ebay angeht - wir haben auch schon Dinge im Ebay per Absprache direkt gekauft und bis zum Abholtermin verblieb das Inserat aktiv für den Fall dass wir abspringen - klar ist das vom Verkäufer den Bietern gegenüber nicht grade nett - aber kommt häufig vor. Und hei - nimm das Sportboot gleich mit - das steht noch super da und ne AHK hat der Hymer auch :mrgreen:
Genau so ist es! in Mobile steht er auch mit einem anderen Preis Moin Carla.Da wäre ich aber stinke sauer.:biete mir den Wolf und dann heißt es ne is nich schon seit tagen verkauft :evil: Ernie ... und Gebote sind ja auch schon genug vorhanden...
Natürlich ist das unter aller Kanone- ich hatte die Diskussion damals beim Bus auch - gut der war per Sofortkauf - aber der hatte ihn drin gelassen bis wie ihn geholt und bezahlt haben (ich wollt ihn ja wenigstens besichtigen und dann erst kaufen also nicht den Sofortkaufbutton blind gedrückt) - ich hatte permanent Schiss dass den irgendwer kauft bis wir da sind und der Verkäufer meinte nur das wär trotzdem an uns - er hätt dem anderen dann einen von nicht mehr vorhandenem Artikel erzählt. Zum einen stehen die Verkäufer auf der sicheren Seite solang aktiv drauf geboten wird weil irgendeiner kaufts dann auf jeden Fall (zur Not treiben Freunde und Bekannte den preis auf die gewünschte Höhe) - zum anderen hebts den Druck und beeinflusst die Verhandlungen wenn man weiss dass noch mehrere Interessenten vorhanden sind. Und gleichzeitig in Ebay und Mobile und den Kleinanzeigen ist mittlerweile normal. Gibts aber öfter das der Artikel dann einen Tag vorher nicht mehr verfügbar ist, und alle Gebote gestrichen wurden. Spart ja auch die Verkaufsgebühren. :wink: G OW ist aber nicht in ordnung und von Ebay nicht zulässig ! ist der Hennes event scharf auf den Hymer? Servus, na mutig ist da aber einer...vielleicht bekommt er gar nicht so viel wie er haben möchte... ein mindest gebot hat er nicht mit eingestellt... aber dann gibt es ja noch den Nachtbar, oder man hat 2 eeeebaaayyyyy anmeldungen. ich denke jedefalls serioser ist mobile (hinfahren, anschauen, handeln), oder lassen.. bei der Auktionen nutzt man den erfekt des unüberlegten handeln, meistens habe die Dinger einen Haken. aus Hessen Ralf
Da bin ich ja 100% bei Dir, nur wird das halt sehr oft so gemacht. :nixweiss: G OW
... neee Franz ein Fiat kommt mir nicht mehr auf das Grundstück ! nur noch Hinterradantrieb mit Zwillingsreifen, damit ich dahin komme wo ich auch hin will :D ... nu isser schon über 10.000 € ich glaub ich biet mal mit....... wie kann man nur so ungeschickt sein, ein fahrzeug, das man guenstig erwerben will, in foren vorzustellen...
stimmt so nicht, du kannst die Auktion jederzeit beenden.
... ich weiß es nicht genau, aber nur beenden wenn noch keine Gebote vorhanden sind oder ?
Dann lies dir mal die Verkaufsbedingungen bei ebay durch, :roll: Volker Na ja interessant wär eine Schilderung vom TE - wobei wenn er das aufklärt ist die Auktion dann eventuell eh hinfällig. :D prinzipiell stehts wohl anders in den Bedingungen - wenn allerdings der Artikel nicht mehr verfühbar ist weil beschädigt .....
Da muß ich Dir leider Recht geben, das war dämlich von mir. Weiteres dazu erst nächste Woche. Nachsatz: wir sind halt Anfänger und ich hab mich sooooo gefreut und wollte eigentlich nur wissen, ob wir am Sonntag auf irgendetwas noch besonders achten müssen.
Es ist dann doch noch verfügbar, wenn auch beschädigt. Ich habe bereits bei einem ebay-Verkäufer, der sich geweigert hatte, den Artikel herauszugeben, eine negative Wertung mit Kommentar "Betrüger, erfüllt Kaufvertrag nicht" ohne jegliche Konsequenz abgegeben. Juristisch war die Angelegenheit nicht lohnend, sonst hätte sich ein Gericht mit diesem Vertrag beschäftigt, Volker :wink: ... Dieses Angebot wurde vom Verkäufer beendet, da es einen Fehler enthielt. also wurde " schmu " gemacht und die anderen Bieter wurden betrogen.
Es wurde ein Gebot ausserhalb der Plattform abgegeben welches den Verkäufer wohl überzeugt hat.. :ja: Und nebenbei hat er noch ordentlich Gebühren gespart.. Die rechtliche Betrachtung sieht, meines Wissens nach, so aus: Anspruch auf Herausgabe des Fahrzeugs zum Gebotspreis in Höhe von 12.500,-€ hat der Bieter p***n, der dieses Gebot am 27.06.2013 um 23:56:38 abgegeben hat. Nachweis durch das Gebotsprotokoll zu Ebay - Art.Nr. 161052413944 Sollte der Anbieter den Vertragsgegenstand nicht liefern können, hat der Käufer Anspruch auf Zahlung der Summe von mehr als 12.500,- €, die er benötigt um ein gleichwertiges Fahrzeug erwerben zu können. Als Grund für den Abbruch der Auktion wählte der Verkäufer " Es wurden keine Gebote abgegeben " - hiermit ist der Verdacht des versuchten Betruges an dem Plattformbetreiber gegeben. Es wurden 22 Gebote abgegeben, von denen 21 (ein Gebot wurde zurückgezogen) gültig sind. Solchen "ehrenwerten" Ebay-Mitgliedern sollte man stets kräftig in den Hintern treten, Volker :wink: Brainless, dann beschäftige Dich mal mit Ebay´s AGB. Danach kann man eine Auktion in jeder Phase abbrechen. Man gibt dann einen vorgegebenen Grund an (z.B. - Angebot war fehlerhaft, der Artikel steht nicht mehr zur Verfügung usw.) und die Auktion ist beendet. Damit besteht natürlich wie Pipo schrieb auch Absprachen außerhalb der Plattform möglich. Jeder der geboten hat steht dann rechtlich so als ob er überboten wurde. Ist wie bei jeder Auktion bei der der Anbieter vor Abgabe des letzten Gebotes (Ablauf der Auktion) zurückziehen kann.
Ich finde die Möglichkeit aus "wichtigem Grund" die Aktion vorab zu beenden ok. Allein die Tatsache das ebay solch ein Vorgehen dulden muss und in diesem Fall auch nicht versucht Gebühren zu kassieren sagt doch einiges über die Rechtslage aus. Schliesslich gehört ebay die Ware nicht ab dem Zeitpunkt wo ich eine Auktion einstelle. Ich sehe das Ganze als eine Spielregel von vielen :ja: Hallo, habe gestern in einer Auktion gelesen "Wir behalten uns das Recht vor das Wohnmobil außerhalb Ebay´s zu verkaufen und das Angebot vorher zu beenden" (so oder so ähnlich) . Ist doch echt krank.. entweder Kann ich bis zum Ende bieten oder er verkauft es direkt zum SofortKaufen Preis.
Hallo Jürgen, "Glauben heißt: Nicht wissen." :D Das hier steht in den ebay-Regeln:
Statt vorgegebenen Grund meinst Du wahrscheinlich vorgetäuschten Grund. ...und in einer Täuschung liegt, zumindest im wirtschaftlichen Verkehr, eine Straftat begründet. Du solltest Dich mal mit dem ebay - Kapitel "Wie beende ich mein Angebot vorzeitig?" beschäftigen, Volker ;D
Hallo Jörg, natürlich kann ein Verkäufer den von dir monierten Satz in seinen Verkaufstext aufnehmen - ob er aber Gültigkeit hat, ist eine ganz andere Sache. :roll: Primär gelten die von ebay vorgegebenen Grundsätze, denn mit diesen erklärt sich der Verkäufer einverstanden, sobald er sein Angebot veröffentlicht. In diesen Grundsätzen ist diese Möglichkeit dieser Angebots - Einschränkung nicht vorgesehen. Der Verkäufer könnte genauso gut (aber auch genauso wirkungslos) schreiben, daß er den Artikel anderweitig verkauft, falls an dem Tag vor Auktionsende, gegen 13.00 MEZ eine Außentemperatur von 28 Grad Celsius in seinem Heimatort überschritten wird......... :D Du brauchst also die (rhetorische) Einschränkung nicht beachten: Entweder der Verkäufer unterwirft sich mit seinem Angebot den ebay-Grundsätzen.........oder es läßt es ganz, Volker :wink:
das habe ich, einer der Gründe die Ebay vorgibt lautet z.b. "der Artikel steht nicht mehr zum Verkauf"
......weil er nachweislich -ohne Verschulden des Verkäufers- zerstört oder gestohlen wurde. Auf Verlangen des Höchstbietenden im Zeitpunkt des Abbruchs muß der Verkäufer diesen Nachweis führen. Könntest Du dir auch vorstellen, nicht nur selektiv zu lesen, sondern einfach mal alles im Zusammenhang? Sonst gib Geld aus und frag' einen RA, Volker :wink: werde ich nicht machen,ich habe schon etliche Auktionen eher abgebrochen, die Begründung liefert mir Ebay.
recht haste, aber der Wessi will klagen auf Vertragserfüllung, einfach lächerlich aber typisch. |
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