aqua
luftfederung
hallo
Links zu ebay oder Amazon sind Werbelinks. Wenn Sie auf der Zielseite etwas kaufen, bekommen wir vom betreffenden Anbieter Provision. Es entstehen für Sie keine Nachteile beim Kauf oder Preis.

Verkehrsminister will Übernachten verbieten 1, 2, 3


wolfworldwide am 25 Jul 2013 13:25:51

für Ihre an das Bundesministerium für Verkehr, (...)
gerichtete Aufgrund einer hohen Anzahl an Anfragen und der
kontinuierlichen Facharbeit kann es dabei bedauerlicherweise zu
Verzögerungen kommen. (....)



Moin moin,

diese Antwort ist Bestandteil der ersten Lektion bei der Vermittlung von "Krisenkommunikation". Verzögern bis das Interesse erlahmt. Es wäre maximal eine Drei-Minute-Angelegenheit gewesen, um in der Pressestelle in Erfahrung zu bringen, ob an einer solchen Gesetzes-Initiative oder nicht.

Ich fürchte, es steht nicht gut ums freie Übernachten


Mit besten n


Wolf

Anzeige vom Forum

Hier findest Du vielleicht schon, was Du suchst: Artikel auf eBay oder versuchs hier bei Amazon

Hendy07 am 25 Jul 2013 13:34:04

wer übernachtet schon an vollen lauten Raststätten :eek:

sabmatt am 25 Jul 2013 15:18:59

jerek hat geschrieben:... So kann der kleine Bürger zeigen dass er an den Entscheidungswegen der Regierung interessiert ist. Und wenn im Zuge der Anfrage gleich noch gezeigt wird was man von so einem Schwachsinn hält, dann wird dem Einen oder der Anderen vielleicht mal wieder bewusst dass immer noch der Wähler, das Volk der Souverän sein sollte ;)


Als ob das jemals einen Politiker interessiert hätte, was der Wähler will oder für Schwachsinn hält.

Irgendwelche Interessen wird es schon geben, denen das kostenfreie Übernachten auf SP ein Dorn im Auge ist.

Anzeige vom Forum


Gast am 25 Jul 2013 21:43:59

Hier geht es nach meiner Meinung nicht um das Übernachten generell sondern um das Übernachten auf Autobahnrastplätzen.Ich halte das für sehr vernünftig so lange es zu wenig Parkplätze für die Fernfahrer gibt.Ich sehe es immer wieder das Womo die Parkplätze für die LKW blockieren,die Fahrer sollen und müssen ihre Pausen gemäß Lenk-und Ruhezeitverordnung machen,da kann es nicht sein das die ohnehin zu wenigen Rastplätze für LKW von Wohnmobilfahrern benutzt werden.Es kann doch kein Problem sein (zumindest für mich nicht) von der BAB runter zu fahren und im nächsten Dorf oder auf einem SP oder CP zu übernachten.

0 Arno

urmel71 am 25 Jul 2013 22:03:13

rosselarno hat geschrieben:.Es kann doch kein Problem sein (zumindest für mich nicht) von der BAB runter zu fahren und im nächsten Dorf oder auf einem SP oder CP zu übernachten.


Sehe ich genau so, aber wer liefert dann den Stoff für die zahlreichen Narkosegasgeschichten auf Raststätten? Wahrscheinlich war es nie Narkosegas sondern der Urin von zurecht angefressenen LKW Fahrern. Wie die Kuschelparker, werden ja auch auf Raststätten die Wohnmobile auf den LKW Parkplätzen nebeneinander geparkt obwohl es hintereinander auch ginge. Zum Schluss wird sich noch so reingestellt, dass man noch zwei Parkspuren blockiert. Herr Urmel schüttelt da immer wieder mit dem Kopf und fährt weiter :razz:

Friedhelm19 am 26 Jul 2013 09:49:20

wolfworldwide hat geschrieben:nee, nee, ich rauch nicht, ich hör nur gut hin, ganz besonders an Bundesratstagen!

Mit besten n


Wolf

Hallo Wolf,

dann sag mal wann genau du das wo gehört hast - über die Sitzungen gibt es ja Protokolle mit denen man so eine Aussage auch belegen kann.

Friedhelm

wolfherm am 26 Jul 2013 10:06:44

Armer Wolf,

man will dir nicht glauben.

Das liegt aber wahrscheinlich mehr daran, dass hier die wenigsten mit Ministerien und Gesetzgebungsverfahren zu tun haben. Ich hatte (und habe auch teilweise heute noch) mit dem Gesundheitsministerium zu tun. Wenn man da seine Kontakte und Ansprechpartner hatte, hat man auch vor den großen Gesundheitsreformen schon viele Dinge inoffiziell erfahren, die im späteren Gesetzgebungsverfahren auftauchten. Meistens sind zwar nicht alle Dinge gekommen, aber doch schon sehr viel, von dem, was man inoffiziell auf einer Parkbank erfahren hat.

Natürlich spricht man nicht darüber, woher man seine Informationen hat.

jerek am 26 Jul 2013 14:44:03

sabmatt hat geschrieben:Als ob das jemals einen Politiker interessiert hätte, was der Wähler will oder für Schwachsinn hält.

och, wenn das Wahlvolk laut genug schreit, dann reagiert auch die Politik. Siehe beispielsweise die Netzsperrengeschichte von vor 2(?) Jahren? Im Prinzip waren sich alle Großkopferten einig, der Protest wurde lauter und auf einmal ist das ganze Gesetz in der Schublade verschwunden. Vorerst gescheitert, würde ein ehemaliger Minister sagen dem auch das Geschrei aus dem Volk zum Verhängnis geworden ist ;)

sabmatt hat geschrieben:Irgendwelche Interessen wird es schon geben, denen das kostenfreie Übernachten auf SP ein Dorn im Auge ist.

Tja, da hast du recht. Das ist eine Errungenschaft in Deutschland, auf die ich wahrlich nicht stolz bin. Korruption gibt es kaum, die wurde nämlich geschickt umbenannt in Lobbyismus, Berater-/Rednerhonorare und Ähnliches.
Aber, politische Diskussionen sind ein Thema für sich, ich lass das mal lieber.

Um mal zum Thema zurückzukommen: Solange es noch keine konkreten Pläne aus dem Verkehrsministerium gibt, so lange würde ich auch nicht mit einem solchen Verbot rechnen. In Oldtimerkreisen gab es letztens auch Diskussionen um die Äusserungen eines Staatsministers, der meinte Oldtimer wären ein Kulturgut und sollten als Solches auch museal berücksichtigt werden. Aber dazu müsse man die Fahrzeuge ja nicht bewegen... ;)
Die Befürchtungen dass es nun Beschränkungen am allseits beliebten H-Kennzeichen geben würde waren bisher auch reine Spekulation und werden es aller Wahrscheinlichkeit auch bleiben.

Oder kurz: nicht jeder zu Papier gebrachte Gedankengang eines Regierungsmitgliedes ist als solches durchdacht und bereits in der Umsetzung. Zum Glück!

Gast am 26 Jul 2013 15:06:23

Man fühlt auch schon mal vor, kolportiert über die Medien Gerüchte und wartet ab, ob und wie die Untertanen (oft anderweitig beschäftigt) darauf reagieren.

Einer hat es mal ausgeplaudert, wie das so läuft:

"Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, was passiert...
Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter - Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt

(Jean-Claude Juncker)

--> Link

Ein generelles Übernachtungsverbot halte ich allerdings für eine Ente.

Viele

matthiast4 am 26 Jul 2013 15:17:11

[quote="rosselarno"Ich sehe es immer wieder das Womo die Parkplätze für die LKW blockieren,die Fahrer sollen und müssen ihre Pausen gemäß Lenk-und Ruhezeitverordnung machen,[/quote]

Merkwürdig, ich sehe viel öfter, dass LKW auf PKW Parkplätzen stehen, in Zufahrten und Ausfahrten von Parkplätzen, wo der PKW Fahrer sofort fällig wäre. DAS ist wirklich gefährlich, interessiert aber keinen.

Auch die LKW Fahrer können von der Autobahn abfahren, machen sie ja auch oft genug um Maut zu sparen, warum dann nicht zum Parken?

kurt2 am 26 Jul 2013 15:43:09

stuetzel hat geschrieben:Einer hat es mal ausgeplaudert, wie das so läuft:

"Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, was passiert...
Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter - Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt [/size]

(Jean-Claude Juncker)


Wie wahr!
--> Link

mrhetzel am 26 Jul 2013 15:59:31

Hier die Antwort aus dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Die Benutzung öffentlicher Plätze, Straßen und Wege ist nur im Rahmen
ihrer Widmung und der Straßenverkehrs-Ordnung gestattet (so genannter
Gemeingebrauch). Die Benutzung über den Gemeingebrauch hinaus stellt
eine genehmigungspflichtige Sondernutzung dar. In der Rechtsprechung ist
anerkannt, dass beispielsweise das Abstellen eines Wohnmobils auf einem
öffentlichen Parkplatz zu Wohnzwecken grundsätzlich eine
Sondernutzung darstellt (vergleiche z. B. OLG Schleswig-Holstein,
Beschluss vom 17.07.2002 – 1 Ss OWi 33/02). Das Ruhen oder Übernachten
in einem Wohnmobil auf Reisen im öffentlichen Verkehrsraum zum Zwecke
der Wiederherstellung der körperlichen Fahrtüchtigkeit ist hingegen
erlaubter Gemeingebrauch und stellt keine genehmigungspflichtige
Sondernutzung dar. Hieran soll sich nach Auffassung des
Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung auch zukünftig
nichts ändern.


Mit freundlichen n

Im Auftrag


Ergo: das Blechtrompeterensamble braucht neues Futter.
Wie wäre es hiermit: das xy-Ministerium will das Sitzen auf der Chemietoilette beim Rückwärtsfahren verbieten.

urmel71 am 26 Jul 2013 16:07:05

mrhetzel hat geschrieben:das xy-Ministerium will das Sitzen auf der Chemietoilette beim Rückwärtsfahren verbieten.


aber nur wer kein :razz: SOG installiert hat!

kurt2 am 26 Jul 2013 16:10:14

mrhetzel hat geschrieben:
Ergo: das Blechtrompeterensamble braucht neues Futter.
Wie wäre es hiermit: das xy-Ministerium will das Sitzen auf der Chemietoilette beim Rückwärtsfahren verbieten.


Ausnahme:

Der Nutzer ist mit Hosenträgergurten gesichert!

Gast am 26 Jul 2013 16:20:12

mrhetzel hat geschrieben:Ergo: das Blechtrompeterensamble braucht neues Futter.
Wie wäre es hiermit: das xy-Ministerium will das Sitzen auf der Chemietoilette beim Rückwärtsfahren verbieten.


brainless hat geschrieben:Ich glaube,

viele in diesem Forum werden nach deinem Post richtig froh sein, dich endlich unter uns zu wissen.
Laß uns weiterhin an deiner unendlichen Weisheit teilhaben.
Geißel uns, falls wir mal etwas Falsches schreiben, Du Erlöser,

Volker :mrgreen:


Schließe mich Deiner Meinung an.

Viele

LowCostDriver am 26 Jul 2013 17:17:32

Ich habe übrigens vor knapp 2 Stunden die gleiche Antwort aus dem BMVBS erhalten:

Die Benutzung öffentlicher Plätze, Straßen und Wege ist nur im Rahmen
ihrer Widmung und der Straßenverkehrs-Ordnung gestattet (so genannter
Gemeingebrauch). Die Benutzung über den Gemeingebrauch hinaus stellt
eine genehmigungspflichtige Sondernutzung dar.


es heißt weiter:

In der Rechtsprechung ist
anerkannt, dass beispielsweise das Abstellen eines Wohnmobils auf einem
öffentlichen Parkplatz zu Wohnzwecken grundsätzlich eine
Sondernutzung darstellt (vergleiche z. B. OLG Schleswig-Holstein,
Beschluss vom 17.07.2002 – 1 Ss OWi 33/02).


und weiter:

Das Ruhen oder Übernachten in einem Wohnmobil auf Reisen im
öffentlichen Verkehrsraum zum Zwecke der Wiederherstellung der
körperlichen Fahrtüchtigkeit ist hingegen erlaubter Gemeingebrauch
und stellt keine genehmigungspflichtige Sondernutzung dar.


und das Wichtigste:

Hieran soll sich nach Auffassung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung auch zukünftig nichts ändern.


Ich glaube auch durchaus, was wolfherm schreibt. Also das Informationen durchsickern können und einige Wenige bereits früher über Änderungen Bescheid wissen. Für uns ist es aber müssig sich darüber auszutauschen, wenn wir dies rein auf Basis von Spekulationen tun. Nichts anderes passiert aber, wobei die Grenze zu politischem Bezug im Übrigen bereits mehrfach überschritten wurde.

Bevor User hier also noch am Ende als Whistleblower enttarnt werden und sich am Flughafen Moskau verstecken müssen, mache ich hier vorsorglich zu.
Sollte es neue Erkenntnisse geben, mache ich (oder eine Kollegin / Kollege) das natürlich rückgängig.
:wink:


Björn

Anzeige

  • Die neuesten 10 Themen
  •  
  • Die neuesten 10 Reiseberichte
  • Die neuesten 10 Stellplätze

Anhänger ist 400 kg überladen. Was pasiert bei kontrolle?
Korridormaut
Alle Rechte vorbehalten ©2003 - 2026 AGB - Datenschutzerklaerung - Kontakt