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Neuer Sommerlochfüller oder wahr


pedro am 03 Aug 2013 18:36:54

Vorsicht beim Wildcampen – es drohen hohe Strafen

Der Österreichische Camping Club informiert über Regeln und Strafen. In Kroatien und Griechenland gelten besonders strenge Bestimmungen.



--> Link

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Gast am 03 Aug 2013 18:53:36

Wer schon mal bezahlen musste, .... macht sich darüber nicht mehr lustig.


;D ;D ;D

berny2 am 03 Aug 2013 19:54:44

pedro hat geschrieben:
Vorsicht beim Wildcampen – es drohen hohe Strafen
Der Österreichische Camping Club informiert über Regeln und Strafen. In Kroatien und Griechenland gelten besonders strenge Bestimmungen.

Danke Dir für die Info!! :)

Anzeige vom Forum


Gast am 03 Aug 2013 20:20:56

Kroatien macht sich richtig Freunde, :eek:
offenbar nicht nur unter den Wohnmobilfahrern......... --> Link
Demnächst wird dort wohl auch noch kontrolliert,
ob man genügend Zechen gemacht hat und wehe dem,
der keine Restaurantbelege beibringen kann :eek:

Mondmann am 03 Aug 2013 20:37:42

pedro hat geschrieben:
Vorsicht beim Wildcampen – es drohen hohe Strafen

Der Österreichische Camping Club informiert über Regeln und Strafen. In Kroatien und Griechenland gelten besonders strenge Bestimmungen.



--> Link


Hallo pedro,-

Kroatien ist doch auch schon in der glrorreichen EU, und da wird an der Grenze bei der Ausreise nach
Zahlungsbelegen gefragt, kaum glaublich, irgendwie erinnert mich das an meine Autostoppreisen in den 60er
Jahren, da wurde ich allerdings bei d e r Einreise gefragt, ob ich auch entsprechende Moneten mithätte.
Meiner Meinung nach, ein Sommerloch-Bericht.

Liebe

Mondmann

berny2 am 03 Aug 2013 21:48:59

Mondmann hat geschrieben:Meiner Meinung nach, ein Sommerloch-Bericht.

Niemand ist verpflichtet, dorthin zu fahren.

dieter2 am 03 Aug 2013 22:32:15

berny2 hat geschrieben:
Mondmann hat geschrieben:Meiner Meinung nach, ein Sommerloch-Bericht.

Niemand ist verpflichtet, dorthin zu fahren.


Niemand ist verpflichtet sich verbotener Weise in die Botanik zu stellen :wink:

Dieter

andwein am 04 Aug 2013 11:04:49

Das ist kein Sommerloch-Bericht.
In Kroatien ist "freistehen" nicht erlaubt und kann bestraft werden.
In Österreich ist das "freie Übernachten" in manchen Bundesländern (z.B. Tirol) verboten, entsprechende Hinweisschilder sind aufgestellt.
Andreas

Gast am 04 Aug 2013 12:31:28

Wir hatten in unserem letzten Urlaubsblock mehrere nette Gespräche mit anderen WOMO Besatzungen. Auch in Portugal fängt man jetzt an, an manchem Orten streng zu kontrollieren, was früher nicht der Fall war. Wir stehen dort grundsätzlich auf Stellplätzen / CP, sollen die ruhig etwas verdienen.

Andererseits hat man viele zum Teil auch kostenlose Stellplatze neu geschaffen, oder kassiert 3 -6 € / Nacht.



--> Link

dieter2 am 04 Aug 2013 13:06:14

In Kroatien wollen sie auch mit den Verbot auf Privatgelände diese kleinen Minicamps bekämpfen.

Wir haben oft hinter einen Haus im Garten auf der Wiese für 8-10 € gestanden,direckt mit Meerblick.

Vielleicht haben die Campingplatzbetreiber eine starke Lobby in Kroatien?

Frei stehen war meines Wissens noch nie erlaub in Kroatien.

Dieter

hjmkarsten am 04 Aug 2013 14:28:34

Für mich wieder einmal definitiv Sommerloch. Das man an der Grenze bei der Ausreise nach Zahlungsbelegen gefragt und, sollte man diese nicht mehr haben, als Freisteher bestraft wird, mag ich nicht glauben. Bei Strafen für ein nicht erlaubtes Verhalten liegt die Beweislast immer noch beim Ordnungsorgan, sprich Polizei. Sollte der Polizei etwa auch erlaubt sein an der Grenze eine Strafe für zu schnelles Fahren zu erheben, wenn er meint, ich wäre für den Ort an dem ich morgens aufgebrochen bin, eigentlich zu schnell an der Grenze gewesen ???
Wir waren nach nunmehr rund 26 Jahren in den letzten beiden Jahren erstmals wieder in Kroatien. Wir haben keinerlei negative Erfahrung gemacht, weder in Geschäften, noch auf Campingplätzen. Überall sind wir freundlich und zuvorkommend bedient worden.
Meine einzige negative Erfahrung habe ich mit einem Wohnmobilisten aus Deutschland gehabt, der meinte, seine Chemietoilette -trotz eindeutigem Verbotszeichen- beim Grauwasser zu entsorgen und den Rest der Hinterlassenschaft dann mit dem Frischwasserschlauch mit direkter Berührung des "Outputs" zu beseitigen. Darauf angesprochen meinte er "wer den Schlauch für Frischwasser nutzt ist selber schuld !" Ich könnte k.....!

Hans-Jürgen

scorpi1959 am 04 Aug 2013 16:24:26

Hallo Gleichgesinnte ,

ich bin der Meinung , solche Länder einfach zu meiden und nicht sein Geld solchen Abzockern auch noch freiwillig zu bringen. solche Länder sollten einfach gemieden werden und das von allen Deutschen , was meint Ihr wie schnell die wieder von Ihrem hohen Ross runter kommen.
der scorpi

kurt2 am 04 Aug 2013 17:40:54

hjmkarsten hat geschrieben:1)Für mich wieder einmal definitiv Sommerloch.
2)Das man an der Grenze bei der Ausreise nach Zahlungsbelegen gefragt und, sollte man diese nicht mehr haben, als Freisteher bestraft wird, mag ich nicht glauben.
3)Bei Strafen für ein nicht erlaubtes Verhalten liegt die Beweislast immer noch beim Ordnungsorgan, sprich Polizei.
Hans-Jürgen



Hallo Hans-Jürgen,

1) nein, leider die Wahrheit.

2)
Ob man in HR bei der Ausreise Übernachtungsnachweise vorzulegen hat, weiß ich nicht, aber dass Freistehen (wenn man erwischt wird) z.T. hart bestraft wird, kann ich bestätigen.
Allerdings trifft es wohl eher eine Promille- Satz als die Masse. War selbst schon mal vor 2 Jahren "Opfer".
Am alten Fähranleger von KRK. Wollte nach langer Anfahrt dort nur für eine Nacht bleiben um am nächsten Tag weiter zum CP Jezevac. Herrliches Panorama dort, toller Blick auf die beleuchtete Brücke und Rijeka. Wir stellten k e i n e Stühle bzw. Tisch etc. auf, sondern genossen den schönen Blick in der lauen Abendluft in der links angrenzenden Badewiese auf einer Decke. Gegen Mitternacht dann ab in die Heia. Morgens um 6 Uhr klopfte es. Vor dem Mobil ein "zivil" gekleideter Herr, unterstützt von 2 uniformierten Polizeibeamten. Der "Zivilist" stellte sich vor und wies sich aus als Inspektor der Touristenpolizei der Stadt Rijeka. (Gleiches geschah mit weiteren 6 Wohnmobilen, die ebenfalls die Nacht dort verbracht hatten). Nach dem Ankleiden erklärte er uns, dass "freies Übernachten" in HR nicht erlaubt sei und forderte uns auf, gemäß geltendem Bußgeldkatalog 1000 Kuna (ca 150 Euro) Bußgeld zu bezahlen. Hatte ich natürlich am ersten Urlaubstag nicht dabei. Kein Problem, einer der anwesenden Polizeibeamten lud die Bargeldlosen in seinen Dienstwagen und fuhr uns zum nahe gelegenen Flughafen. Dort hob ich Geld ab und bezahlte am Fähranleger wieder angekommen wie alle anderen auch. Allerdings bekam ich zu meinem Erstaunen eine Quittung!!

3) Mit "nicht erlaubtes Verhalten" meinst Du sicher (stark vereinfacht) ein Verhalten, das nicht in Einklang mit Gesetzen und Rechtsverordnungen des jeweiligen Landes steht. In diesem Fall gilt:
Die Beweislast bei Verstößen gegen RVèn oder Gesetze liegt in der Regel bei der, (für das Delikt zuständigen und deshalb meist) zur Ahndung ermächtigten Behörde. Das ist in den seltensten Fällen die Polizei

Gast am 04 Aug 2013 18:33:33

Wer unbedingt "wild stehen" muss sollte sich nicht darüber beschweren wenn er zahlen muss.Es kann doch kein Problem sein auf einen SP oder CP zu fahren und dann gibt es auch keine Probleme.

Arno :evil:

kurt2 am 04 Aug 2013 19:03:27

HAllo Arno,
sehe ich grundsätzlich auch so. Insbesondere sollte man sich als Gast des jeweiligen Landes begreifen und dessen Gesetze respektieren. :ja:
In meinem Fall war es halt so, dass wir das erst Mal auf Krk waren, uns nicht auskannten und ziemlich platt gegen 22:00 Uhr ankamen. Deshalb noch etwas Sightseeing (ist schon ein toller Ausbick von dort auf die Brücke und die Stadt im Hintergrund) und dann ab in die Heia.

Ich beschwere mich ja auch nicht und bin mir dessen bewußt, für einen Verstoß zur Rechenschaft gezogen worden zu sein. :ja:
Wenn`s auch eine teure Stellplatzgebühr war.

dieter2 am 04 Aug 2013 19:52:25

Wenn die Kroaten nicht durchgreifen würden,was glaubt Ihr wie es dann da aussehen würde :roll:

Dieter

hjmkarsten am 04 Aug 2013 20:42:27

Entweder habe ich den Bericht nicht richtig gelesen, oder ich verstehe die momentane Diskussion nicht.
Freistehen in Kroatien ist untersagt, wer erwischt wird zahlt Strafe. Das ist so und darüber brauchen wir uns nicht weiter zu unterhalten.

In dem Zeitungsbericht geht es darum, dass ein Camper bei der Ausreise an der Grenze nach seinen Quittungen für Übernachtungen auf CP'en gefragt wurde und diese nicht vorlegen konnten (warum auch immer). Daraufhin wurde unterstellt er habe frei gestanden und von ihm ein Bußgeld von EUR 140,00 verlangt. Und genau das mag ich nicht glauben.

Hans-Jürgen

thomas56 am 04 Aug 2013 20:46:24

In Italien muss man auch die Quittung für eine Kugel Eis aufheben. Wenn man es weiß, ist es doch ok!

Mondmann am 04 Aug 2013 21:10:52

thomas56 hat geschrieben:In Italien muss man auch die Quittung für eine Kugel Eis aufheben. Wenn man es weiß, ist es doch ok!


Hallo Thomas,-

ganz blöd natürlich, wenn du kein Eis geschleckt hast, dann bei der Ausreise Kontrolle, was keine Belege?
Das schmeckt nicht nach Eis, sondern nach Steuerhinterziehung!

Es darf gelacht werden. :D :D :D

Liebe

Mondmann

hjmkarsten am 04 Aug 2013 21:13:16

thomas56 hat geschrieben:In Italien muss man auch die Quittung für eine Kugel Eis aufheben. Wenn man es weiß, ist es doch ok!


Ja ist klar .... und die Erde ist eine Scheibe ....

nuvamic am 04 Aug 2013 21:16:35

Nö, das is so. Allerdings fragt da keiner bei der Ausreise. Aber es gibt schon Fälle, wo die Finanzaufsicht Gäste nach Verlassen der Lokale anhält und nach Quittungen fragt - wenn es keine gibt, steht der Wirt (!) unter Verdacht der Steuerhinterziehung.

hjmkarsten am 05 Aug 2013 06:48:45

Richtig, aber dann erwischt es nicht den Gast, sondern den Gastronom wegen eventueller Steuerhinterziehung und hat somit nichts mit dem eigentlichen Thema zu tun.

Hans-jürgen

xs650 am 05 Aug 2013 11:46:18

Ich halte das für Unsinn. Wir waren letztes Jahr 4 Wochen in diesem schönen Land und haben auch häufiger frei gestanden. In der Vorsaison scheint das keinen zu stören, denn wir wurden nicht zur Kasse gebeten. An der Grenze wurden wir durchgewunken, bei Ein- und bei Ausreise.

Matthias

Franscesco am 05 Aug 2013 11:54:48

hjmkarsten hat geschrieben:Richtig, aber dann erwischt es nicht den Gast, sondern den Gastronom wegen eventueller Steuerhinterziehung und hat somit nichts mit dem eigentlichen Thema zu tun.

Hans-jürgen



In dieser Zeit der Schuldenkrise wurden die Kontrollen durch die Fi­nanz­polizei erheblich verstärkt. In Cortina d'Ampezzo, in Portofino und in Rom wurden vor kurzem um­fangreiche Razzien durch die G.d.F. durch­ge­führt. Während Fahnder in Zivil die Aus­ga­be der "ricevute fiscali" (*) in den Bars und Restaurants kon­trol­lier­ten, kümmerten sich weitere Agenten in Uniform um Schwarzarbeit und Produkt­fälschung. Es wurden Läden und kleine Un­ter­neh­men kontrolliert, aber auch Luxusgeschäfte und edle Restaurants über­prüft, Yachten und Edelkarossen. Jetzt muss mancher Ita­lie­ner erklären, wie er sich – bei einem deklarierten Jah­res­ein­kom­men von 20.000 € – manchen Luxus leisten kann.
(*) Die "ricevuta fiscale" (R.F.), ist ein Kassenbon, zu dem die Re­stau­rant­inhaber verpflichtet sind. Die R.F. wurde eingeführt, um die Steuer­hin­ter­ziehung in Gren­zen zu halten. So kann es einem Kunden eines Res­tau­rants leicht ge­schehen, dass er von einem Steuerfahnder der Guardia di Finanza in Zivil danach gefragt wird. Und wenn er die R. nicht vorzeigen kann, ist eine Strafe fällig - für den Kunden und den Inhaber des Lokals

Hägar181 am 05 Aug 2013 12:17:33

Also, dass man in HR nicht frei stehen darf, sollte nun wirklich nicht mehr neu sein. Das weiß doch schon jedes Kind.

Und zu den Kontrollen an der Grenze: wir waren vor zwei Wochen in HR und da war weder bei der Einreise noch bei der Ausreise irgendeiner in dem kroatischen Häuschen. Also ich denke, dass da wieder einem langweilig war und alte Sachen noch einmal von sich gab und damit es ja jeder liest, einfach etwas ausgedachtes hinzufügt.
Und wie gesagt, wir sind mindestens 1mal im Jahr in HR und bis jetzt hat noch nie ein Grenzbeamter nach irgendwelchen Quittungen gefragt.

pedro am 05 Aug 2013 15:39:46

Möglicherweise bringt dies etwas Klarheit in die Sache: siehe Link unter sonstiges

--> Link

Gast am 05 Aug 2013 15:52:32

kurt2 hat geschrieben:Am alten Fähranleger von KRK. Wollte nach langer Anfahrt dort nur für eine Nacht bleiben um am nächsten Tag weiter zum CP Jezevac. Herrliches Panorama dort, toller Blick auf die beleuchtete Brücke und Rijeka.
Ich spreche jetzt mal allgemein ( für alle Länder ) immer wenn einer Bussgeld bezahlt hat, stand er am Meer.

Wir haben mehrfach den Tipp bekommen und beherzigen es auch, keinesfalls wild im 1 km Bereich der Küste zu nächtigen.

Ich habe noch nie jemanden getroffen, der ausserhalb der Küste bezahlen musste.

Der Link im vorherigen Tread zielt auf die versäumte Anmeldung bei der Fremdenpolizei, ist ja fast wie in der ehemaligen DDR. :?

Sahli am 05 Aug 2013 16:08:11

UlrichS hat geschrieben:.....
Wir haben mehrfach den Tipp bekommen und beherzigen es auch, keinesfalls wild im 1 km Bereich der Küste zu nächtigen.
Ich habe noch nie jemanden getroffen, der ausserhalb der Küste bezahlen musste.
..
stimmt so nicht ganz. auch auf pp vor historischen gebäuden oder sehenswürdigkeiten kann man "erwischt" werden. ist einem persönlich bekannten passiert.
ich frage mich nur wie schaut es außerhalb der saison aus, wenn ca. 95% der cp's geschlossen haben. wo nächtigt man dann. sp's gibt es in hr nur ganz wenige.
soweit mir bekannt darf man auf privaten grund zwar übernachten, der grundbesitzer muss es aber melden. da geht es wie überall um steuern, kurtaxe usw.
in zeiten der wo das geld in die banken europas fließen brauchen die staaten, gemeinden usw geld.

kurt2 am 05 Aug 2013 17:49:11

UlrichS hat geschrieben:
kurt2 hat geschrieben:Am alten Fähranleger von KRK. Wollte nach langer Anfahrt dort nur für eine Nacht bleiben um am nächsten Tag weiter zum CP Jezevac. Herrliches Panorama dort, toller Blick auf die beleuchtete Brücke und Rijeka.
Ich spreche jetzt mal allgemein ( für alle Länder ) immer wenn einer Bussgeld bezahlt hat, stand er am Meer.


Hallo Ulrich,
da hast Du wohl recht. Dieser Standort (Übernachtungsplatz) am ehemaligen Fähranleger ist zu 100% ein Selbstläufer. Bin mir sicher, dass die in der HS da täglich vorbeikommen. Ist auch alles total routiniert abgelaufen, auch das Wechselprozedere am Flughafen, sicher nicht das erste Mal. :D
Und die beiden Pol-Beamten. Einer mit dem Auto quer zur einzigen Zufahrtsstraße, damit keiner flüchten kann und der andere demonstrativ an der Seite des Verwaltungsbeamten. Man hat das schon gesehen, eingespieltes Team.

Einfach eine todsichere Einnahmequelle. :cry:

Was soll`s.

kurt2 am 05 Aug 2013 18:05:53

Sahli hat geschrieben:ich frage mich nur wie schaut es außerhalb der saison aus, wenn ca. 95% der cp's geschlossen haben. wo nächtigt man dann. sp's gibt es in hr nur ganz wenige.
soweit mir bekannt darf man auf privaten grund zwar übernachten, der Grundbesitzer muss es aber melden. da geht es wie überall um steuern, kurtaxe usw.


HAllo Sahli,
genau so ist es. Der Hintergrund ist die Steuerhinterziehung. Deshalb muß man in HR auch innerhalb von 48 Std nach Grenzübertritt amtlich gemeldet sein. Beim Besuch eines CP`s geschieht das mit der Anmeldung beim CP. Da gibt es eine tägliche Meldung der Neuankömmlinge und der Abgänge an die Behörde.

Zitat Auswärtiges Amt: "Ausländer müssen sich in Kroatien innerhalb von 48 Stunden bei der Polizei oder über das örtliche Tourismusbüro anmelden. Bei der Unterbringung in einem Hotel, in einer Pension oder auf dem Campingplatz erfolgt die Anmeldung in der Regel durch deren Besitzer. Dasselbe gilt beim Einklarieren mit dem Schiff. Bei privater Unterbringung kann der Gastgeber die Anmeldepflicht übernehmen. Individualreisende müssen ihrer Anmeldepflicht selbst nachkommen. Bei Zuwiderhandlungen drohen Bußgelder."

Grundsätzlich ist in HR das "Freie Stehen" halt verboten. Ohne Unterscheidung HS/NS. Campingplätze sind angesagt (s.o.) oder Privat, hier jedoch mit Meldung bei der zuständigen Behörde oder Polizeibehörde!!
Es ist genau so, wie Du es schreibst.

Jedoch bin ich in der NS sehr oft auch mal eine Nacht frei gestanden und es hat mich nie erwischt :oops: (das in KRK war in der HS). Kein Schwein sucht das ganze Land ab nach "Freistehern". Die kennen doch die schönen Plätze an exponierter Stelle und die fahren sie halt ab. Wer dort ist, den erwischt es. Die Anderen haben eben Glück.

schnatterente am 07 Aug 2013 17:51:34

kurt2 hat geschrieben:Die kennen doch die schönen Plätze an exponierter Stelle und die fahren sie halt ab. Wer dort ist, den erwischt es. Die Anderen haben eben Glück.

Und für die "anderen" gibt es in ein paar Jahren die automatische GPS-Ortung in Neufahrzeugen, dann werden die auch noch gefunden :-D Also Kroatien hat sich u.a. wegen diesen strengen Regeln bei uns erledigt. Warum sollen wir z.B. 3 Wochen zwingend auf einen CP für vielleicht 30-40€ die Nacht, wenn wir nur was zum Abstellen brauchen? Aber das ist eine andere ewige Diskussion. Man sieht: Nicht nur in Deutschland arbeitet die Bürokratie neben der Spur ;-)

beatjoos am 08 Aug 2013 12:42:38

UlrichS hat geschrieben:Der Link im vorherigen Tread zielt auf die versäumte Anmeldung bei der Fremdenpolizei, ist ja fast wie in der ehemaligen DDR. :?


Fact ist, dass Kroatien jetzt zwar in der EU ist, aber nicht nicht zum Schengenraum gehört. Erst mit einem Schengenbeitritt beginnt die die "grosse Reisefreiheit". Ohne profitert nur die Wirtschaft.

Beat

kurt2 am 08 Aug 2013 17:04:50

beatjoos hat geschrieben:Fact ist, dass Kroatien jetzt zwar in der EU ist, aber nicht nicht zum Schengenraum gehört. Erst mit einem Schengenbeitritt beginnt die die "grosse Reisefreiheit".
Beat


Hallo,
mal ne Verständnisfrage:

Was hat das Eine (EU) mit dem Anderen (Schengenraum) zu tun und inwieweit beeinflußt der Schengenbeitritt eines Landes dessen nationale Reisebestimmungen, außer dem Wegfall der Grenzkontrollen zum benachbarten Schengenland?

schnatterente am 08 Aug 2013 19:17:51

kurt2 hat geschrieben:außer dem Wegfall der Grenzkontrollen zum benachbarten Schengenland?

Genau das ist es ja! Ich hätte keine Lust an der Grenze irgendwelche Quittungen herzuzeigen :stupid:

beatjoos am 08 Aug 2013 22:20:56

kurt2 hat geschrieben:Was hat das Eine (EU) mit dem Anderen (Schengenraum) zu tun und inwieweit beeinflußt der Schengenbeitritt eines Landes dessen nationale Reisebestimmungen, außer dem Wegfall der Grenzkontrollen zum benachbarten Schengenland?


Was die EU alles bewirken soll beschreibe ich hier nicht. Das würde den Rahmen dieses Forums sprengen. Unter anderem beinhaltet sie einen zollfreien Raum und die Harmonisierung der Mehrwertsteuer. Die Folge davon ist ein beinahe hindernisfreien Verkehr von Privatwaren innrerhalb der EU. Von den EU Bestimmungen nicht betroffen sind unter anderem Grenzkontrollen im polizeilichen Bereich.

Das Schengenabkommen bezweckt unter anderem die weitgehende polizeiliche Zusammenarbeit. Es beinhaltet ein gemeinsames elektronisches Fahndungssystem, eine gemeinsame Visapolitik, die Verlegung der Grenzkontrollen an die gemeinsame Aussengrenze und damit eine weitgehende Reisefreiheit innerhalb des Schengenraums. So ergibt sich durch einen Grenzübertritt über eine Schengenbinnengrenze kein Recht mehr systematische polizeiliche Kontrollen durchzuführen. Für eine Kontrolle ist ein polizeilicher Anfangsverdacht notwendig.

Es steht den einzelnen Staaten natülich frei beim Grenzübertritt die vom Schengen- und EU-Recht nicht betroffenen nationalen Gesetze zu kontrollieren. Bei Staten die Schengen angehören aber nich zur EU (z.B. Schweiz) werden natürlich weiterhin Zollkontrollen durchgeführt.

Beat

kurt2 am 09 Aug 2013 08:42:17

schnatterente hat geschrieben:
kurt2 hat geschrieben:außer dem Wegfall der Grenzkontrollen zum benachbarten Schengenland?

Genau das ist es ja! Ich hätte keine Lust an der Grenze irgendwelche Quittungen herzuzeigen :stupid:


Hallo schnatterente (übrigens ein interessanter Nick, wer von Euch beiden ist dann damit beschreiben?? :D ),
meine im Forum gestellte Rückfrage diente nicht der Aufklärung meinerseits, sondern der Beurteilung des Fachwissens des Fragestellers :oops: .

Zum Thema:
Über kaum ein internationales Vertragswerk ist durch dessen Weiterentwicklung so komplex und kompliziert wie der Schengen- Komplex (Schengener Übereinkommen, SDÜ 1, SDÜ 2, Dublin I, Dublin 2, Zusatzverträge mit EFTA- Staaten und viele weitere bilaterale Verträge). Das ist auch der Grund, warum man dieses Thema hier nicht erschöpfend bearbeiten kann.

Bereits die allgemeine Einschätzung, dass innerhalb der Binnengrenzen der Schengenländer die Grenzkontrollen entfielen stimmt nicht.
Es entfallen lediglich die Personenkontrollen an der Grenze. Um die innere Sicherheit dennoch zu gewährleisten, wird im Inland versucht, dies durch eine Vielzahl verschiedener Maßnahmen zu kompensieren, wie z.B. einer Ausweitung polizeilicher Kontrollbefugnisse durch verdachtsunabhängige Kontrollen im grenznahen Raum und ähnliches, auszugleichen. (In der BRD sind dafür die Bundespolizei und die Polizeien der Länder zuständig, z. T. auch nach besonderer Vereinbarung der Zoll).

Ich weiß jetzt nicht, ob es stimmt, dass man in HR seine Nächtigungen mittels Belege nachweisen muß. Wäre es so und weiter angenommen HR wäre Schengenland, würde dich der Schengenbeitritt aus v.g. Gründen nicht aus der latenten Gefahr der Kontrolle befreien.
Dann müsstest Du Deine Belege halt 5km vor dem Grenzübergang der Ausreise herzeigen.

beatjoos am 09 Aug 2013 09:44:45

Richtig, nach der ersten Verzweigung nach oder vor der letzten Verzweigung vor der Grenze, bei der Ausreise, ist es eine nationale Kontrolle die nicht unter das Schengenrecht fällt. :wink:

Beat

schnatterente am 09 Aug 2013 11:32:09

Sicher, kann man auch vor oder nach der Grenze kontrolliert werden. Aber diese Kontrollen beschäftigen sich eher mit den "schwereren" Fällen, also Waren- und Bargeldschmuggel oder Diebstahl. Kann mir nicht voerstellen, dass da vorrangig Quittungen vom CP verlangt werden! Bei einer dauerbesetzten Grenzstelle kann man hingegen immer und alles kontrollieren und kommt da vielleicht auf solche blödsinnigen Ideen.

Die letzen Jahre bin ich ständig über die Grenze A-D gependelt und wurde nicht einmal kontrolliert. Im Gegenteil, da ich gerne auf dem Zollgelände stehe, um das Treiben zu beobachten und Flaschen zu sammeln (das ist eine andere Geschichte :-D ) sehe ich, wie kontrolliert wird. Die Zivilstreife und der Zoll steht versteckt hinter dem Zollgebäude und fährt bei Verdacht hinterher, um an der nächsten Autobahnausfahrt zu kontrollieren!

kurt2 am 09 Aug 2013 12:06:31

schnatterente hat geschrieben:Sicher, kann man auch vor oder nach der Grenze kontrolliert werden. Aber diese Kontrollen beschäftigen sich eher mit den "schwereren" Fällen, also Waren- und Bargeldschmuggel oder Diebstahl. Kann mir nicht voerstellen, dass da vorrangig Quittungen vom CP verlangt werden!


Hallo schnatterente,

natürlich kann keiner sagen, wann, wo bzw. warum ("schwere Fälle" :?: :gruebel: ) man einer Kontrolle im Rahmen der Schleierfahndung ( --> Link ) unterfällt. Ich weiß auch nicht, ob in HR tatsächlich überhaupt Nächtigungsbelege verlangt werden (können/dürfen).
Meine o.g. Einlassung beschreibt lediglich (sehr einfach gehalten und längst nicht vollständig) die rechtliche Situation, der man sich im Falle eines Falles gegenüber sieht. Theorie und angewandte Praxis unterscheiden sich teilweise doch sehr.

(Inzwischen glaube ich auch das Rätsel Eures Nick`s rausgefunden zu haben, sonst müßte es ja "schnattererpel" heißen) :D :D

schnatterente am 09 Aug 2013 13:13:40

kurt2 hat geschrieben:(Inzwischen glaube ich auch das Rätsel Eures Nick`s rausgefunden zu haben, sonst müßte es ja "schnattererpel" heißen) :D :D

:lol:

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