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Was bedeutet dieses Schild ?


Richard_Kimble am 29 Dez 2007 18:09:24

Hallo,

bei uns in der Nähe wurde ein "inoffizieller" Stellplatz direkt am Rhein mit folgendem Schild versehen:

Oben das "P" für Parkplatz, und unten drunter folgendes "Wohnwagen"-Schild durchgestrichen:
Bild


Es waren von jetzt auf gleich alle Wohnmobile verschwunden, aber sind damit den nicht Wohnwagen gemeint ?


ChristianBild

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guenterp_de am 29 Dez 2007 18:22:01

würde mich als Wohnmobilfahrer nicht stören 8)

Poldi am 29 Dez 2007 18:24:34

Hallo Christian,

ich glaube das heißt -campieren nicht erlaubt-. Auch wenn kein Wohnmobil auf dem Schild ist, würde ich nicht riskieren, in der Nacht rausgeklopft zu werden.
Wenn man rechtzeitig da ist, kann man ja zunächst normal parken und dann einen Polizisten fragen ob man für eine Nacht dort stehen kann.

Poldi

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guenterp_de am 29 Dez 2007 18:44:09

in der StVO wird das Schild "P" so bezeichnet:

Das Zeichen erlaubt das Parken und durch ein Zusatzschild kann das Parken eingeschränkt sein.

Da es sich hier um ein Zusatzschild mit Wohnwagen handelt interpretiere ich,dass das Parken für Wohnwagen nicht erlaubt ist.

Bergbewohner1 am 29 Dez 2007 18:48:47

guenterp_de hat geschrieben:in der StVO wird das Schild "P" so bezeichnet:

Das Zeichen erlaubt das Parken und durch ein Zusatzschild kann das Parken eingeschränkt sein.

Da es sich hier um ein Zusatzschild mit Wohnwagen handelt interpretiere ich,dass das Parken für Wohnwagen nicht erlaubt ist.

So wurde es mir von einem Grünen auch erklärt, hat nichts mit WoMo zu tun.

HandyCleo am 30 Dez 2007 11:03:40

Es ist richtig,dass das Parken duch ein Zusatzschild eingeschränkt werden kann, aber das hier angegebene Schild mit dem Wohnwagen existiert in der STVO nicht, also ist dieses Schild ungültig und hat keinerlei rechtliche Bedeutung.

Das Parken ist hier also nicht eingeschränkt!

Gast am 30 Dez 2007 11:10:39

Moin Moin
Wo steht das Schild denn in Köln - direkt am Rhein ?

guenterp_de am 30 Dez 2007 11:40:57

HandyCleo hat geschrieben: aber das hier angegebene Schild mit dem Wohnwagen existiert in der STVO nicht, also ist dieses Schild ungültig und hat keinerlei rechtliche Bedeutung.



Also wenn dem so sei,dann sieht man mal wieder wie man sich verar....en läßt :(

guenterp_de am 30 Dez 2007 11:53:36

und wenn ich hier:

--> Link

nachschaue finde ich auch kein Schild mit einem Womo.

Was ist dann damit :nixweiss:

snoopy-k am 30 Dez 2007 13:15:50

Der See, in dem ich Tauchen gehe, da findet man auch dieses durchgestrichenes Schild.
Die Städtischen-Knöllchenverteiler meinten auf Anfrage, das dort Campingfahrzeuge UND Campen verboten wäre und die Verteilen sofort Knöllchen und schmeissen einem vom Platz.

Beim WoMo ist es schwieriger, da die auch als normale Fahrzeuge benutzt werden, aber das stört die nicht. Baggersee und Camping-Töff-Töff = Camping und Knöllchen. Spätestens, wenn Stuhl und Kühlbox rausgeholt werden.

Richard_Kimble am 30 Dez 2007 14:04:42

Also Wohnmobile haben dieses Schild:



Im Gesetzestext steht bei den Wohnwagen:

Kennzeichnung von Parkflächen, auf denen Anhänger bzw. Wohnwagen auch länger als 14 Tage parken dürfen.


Also dürften an der Stelle keine Wohnwagen länger als 14 Tage parken ???

Das ist schon peinlich finde ich, ich habe seit 24 Jahren den Führerschein, inkl. LKW und Schwerlastgenehmigung :-)

Hoffentlich liesst das hier keiner vom Strassenverkehrsamt :-)

Christian

fuzzy am 30 Dez 2007 14:12:39

parken von alleinstehenden kleinen Wohnwagen mit offenen Türen und Fenstern erlaubt/nicht erlaubt :versteck: :unknown:

WomoHexe am 30 Dez 2007 17:03:59

guenterp_de hat geschrieben:und wenn ich hier:

--> Link

nachschaue finde ich auch kein Schild mit einem Womo.

Was ist dann damit :nixweiss:


ist ein erlaubtes Zusatzzeichen laut STVO
--> Link

durchgestrichen heißt es natürlich Wohnwagen verboten.

WomoHexe

guenterp_de am 30 Dez 2007 17:50:59

@WomoHexe

ist schon klar,nur Schilderhersteller gibt es ja viele aber wenn

HandyCleo schreibt,dass es dieses Wowa Schild nicht in der StVO gibt und ich das Womo Schild dort auch nicht finde,dann frage ich mich schon auf welchen Gesetzlichkeiten es basiert mich dementsprechend zu verhalten :?

Also wer kann nun zur Aufklärung beitragen :?:

jonathan am 30 Dez 2007 19:40:11

Vor x-Jahren haben die Ordnungshüter einer Gemeinde an der Ostsee uns mit unserem WoMo Sven-Hedin von einem mit so einem Wohnwägelchen gekennzeichneten Platz verwiesen. Begründung: Dies Schild bedeute, Campen sei hier verboten. Auch wenn ich damals nicht gewusst habe, daß dies kein amtliches Schild ist, so haben wir uns zur Vermeidung von weiterem Ärger getrollt. Heute sind wir von so einem Schild ja noch "intensiver" betroffen. Ich Würde also weiterfahren zu einem P-Platz, wo dies Schild nicht steht und fertig. Habe nämlich keine Lust auf spätabendliche oder gar nächtliche Diskussionen.

Werner

dieter2 am 30 Dez 2007 20:02:14

Richard_Kimble hat geschrieben: inkl. LKW und Schwerlastgenehmigung :-)
Christian


Zwischenfrage,wie und wo bekommt man solche Schwerlastgenehmigung :?:

Dieter

jonathan am 30 Dez 2007 20:16:23

snoopy-k hat geschrieben: Baggersee und Camping-Töff-Töff = Camping und Knöllchen. Spätestens, wenn Stuhl und Kühlbox rausgeholt werden.

Dann liegt auch eine über das Parken hinausgehende campingähnliche Sondernutzung vor, die nicht zulässig ist! So ist das nun mal leider. Darum-und um das Parken nicht noch schwieriger zu gestalten, sollten wir alle grundsätzlich davon absehen, Stühle oder noch mehr auf P-Plätzen hinauszustellen. Wir lassen noch nicht mal den Fressnapf der Hunde draussen stehen.
Werner

Polarwolf am 31 Dez 2007 01:22:43

guenterp_de hat geschrieben:@WomoHexe

ist schon klar,nur Schilderhersteller gibt es ja viele aber wenn

HandyCleo schreibt,dass es dieses Wowa Schild nicht in der StVO gibt und ich das Womo Schild dort auch nicht finde,dann frage ich mich schon auf welchen Gesetzlichkeiten es basiert mich dementsprechend zu verhalten :?

Also wer kann nun zur Aufklärung beitragen :?:


In der Verwaltungsvorschrift (VwV) zur StVO steht zu §42 Richtzeichen/zu Zeichen 314 Parkplatz: Es dürfen nur die im Verkehrsblatt bekanntgemachten Zusatzschilder verwendet werden.

Das Zusatzschild mit dem Wohnwagensymbol wird im Verkehrsblatt unter Zeichen 1010-13 und das Zusatzschild mit dem Wohnmobilsymbol unter Zeichen 1048-17 geführt. Mit dem Zusatzschild "Wohnwagen" werden Parkflächen gekennzeichnet, auf denen Wohnwagen länger als 14 Tage geparkt werden dürfen. Auf gewöhnlichen Parkplätzen dürfen Wohnwagen maximal 14 Tage stehen, wenn sie nicht an einem Zugfahrzeug hängen. Die durchgestrichene Variante (sofern es diese überhaupt offiziell gibt) kann nur bedeuten, dass ein Wohnwagen dort nicht geparkt werden darf.

--> Link
--> Link

NaviGer am 31 Dez 2007 01:58:48

Hallo Polarwolf,

eines der Zusatzzeichen hat mich doch zum Schmunzeln angeregt:

Schienenfahrzeuge frei (Z 1024-15).

Wer, um Gottes willen, verlegt irgendwo Eisenbahnschienen, wenn die Bahn dort nicht gefahren werden darf?

Bei den Strassenbahnen haben die Gesetzgeber das inzwischen kapiert: das Schild wird gestrichen.

guenterp_de am 31 Dez 2007 10:58:33

jonathan hat geschrieben:Ich Würde also weiterfahren zu einem P-Platz, wo dies Schild nicht steht und fertig. Habe nämlich keine Lust auf spätabendliche oder gar nächtliche Diskussionen.

Werner


Hallo Werner,genau das ist doch das Problem,weil sich fast jeder so wie Du verhält können immer mehr solche "illegalen"Schilder aufgestellt werden.
Wenn jeder aktive in diesem Forum auch nur einmal im Jahr sich aktiv zur Wehr setzen würde indem soetwas ignoriert wird,so würden wir vielleicht beitragen das nicht irgendwer und irgendwo wieder neue Schilder aufgestellt würden.

oder liege ich da falsch??

HandyCleo am 31 Dez 2007 11:49:15

Entschuldigt Leute, aber ich habe recht, denn laut TE ist auf dem Zusatzschild das Symbol durchgestrichen!
Und das ist nicht möglich, da das Schild 314 ("P") das Parken ausdrücklich erlaubt, und nur eingeschränkt werden kann auf z.B. eine bestimmte Fahrzeuggruppe.
Es ist nicht erlaubt, eine Gruppe durch ein Zusatzschild auszugrenzen, was hier der Fall wäre.

Somit ist diese gesamte Schilderkombination ungültig.

Gogolo am 31 Dez 2007 12:48:46

guenterp_de hat geschrieben:
jonathan hat geschrieben:Ich Würde also weiterfahren zu einem P-Platz, wo dies Schild nicht steht und fertig. Habe nämlich keine Lust auf spätabendliche oder gar nächtliche Diskussionen.

Werner


Hallo Werner,genau das ist doch das Problem,weil sich fast jeder so wie Du verhält können immer mehr solche "illegalen"Schilder aufgestellt werden.
Wenn jeder aktive in diesem Forum auch nur einmal im Jahr sich aktiv zur Wehr setzen würde indem soetwas ignoriert wird,so würden wir vielleicht beitragen das nicht irgendwer und irgendwo wieder neue Schilder aufgestellt würden.

oder liege ich da falsch??



Ich würde es da auch sofort auf eine Diskussion ankommen lassen - bis hin zur Anzeige durch etwaige "Ordnungshüter". Einen der derartigen Prozess zur Durchsetzung einer Strafzahlung sehe ich gelassen entgegen.


Habe die Ehre

Gogolo

Polarwolf am 31 Dez 2007 15:32:45

HandyCleo hat geschrieben:Entschuldigt Leute, aber ich habe recht, denn laut TE ist auf dem Zusatzschild das Symbol durchgestrichen!
Und das ist nicht möglich, da das Schild 314 ("P") das Parken ausdrücklich erlaubt, und nur eingeschränkt werden kann auf z.B. eine bestimmte Fahrzeuggruppe.
Es ist nicht erlaubt, eine Gruppe durch ein Zusatzschild auszugrenzen, was hier der Fall wäre.

Somit ist diese gesamte Schilderkombination ungültig.


Stimmt. Durchgestrichene Schilder darf es im öffentlichen Straßenverkehr eigentlich nur geben, wenn das Schild nicht gelten soll. Zum Beispiel ist sowas in Baustellen oft zu sehen, wenn eine Geschwindigkeitsbegrenzung, eine Hinweistafel oder anderes, bedingt durch die Baustelle, nicht gilt.
Aber Vorsicht: Jede Stadt/Gemeinde kann in ihrem Gebiet Übernachtungsverbote für Campingfahrzeuge erteilen. Demnach wäre eine solche Schilderkombination, die es laut StVO gar nicht geben kann, ein "freundlicher" Hinweis darauf. Das Parken am Tage dürfte dann aber uneingeschränkt bleiben.

Richard_Kimble am 31 Dez 2007 18:52:11

@dieter2:

die Schwerlastgenehmigung brauchste normalerweise nicht für die in der BRD üblichen WOMOS, oder der Frischwassertank und die Biervorräte werden extrem überfüllt, was natürlich mal passieren kann ;-)

ne, ist ein Relikt von den zeiten im dienste bei vater staat, da gabe es Kettenfahrzeuge die geschultert werden mussten, und da kammste nicht immer mit den üblichen 40t hin, so ein Leo macht sich ziemlich schwer hinten drauf :-)

@all:

das schild steht übrigens in Bislich am Rhein, gegenüber von Xanten.
Hier (in Xanten) wurde die Natostrasse am Rhein mit einem Querbalken auf 2,30m Höhe zugemacht.
und für die kleine Wochenendepause am Rhein konnte man in Bislich echt nett stehen.

ich bin mir sogar noch nicht mal sicher, ob da nicht zuerst diese "Womo" - Zusatzschild gestanden hat.

Ich melde mich nächste Tage mal beim Ordnungsamt der Stadt Wesel, die sind für Bislich zuständig, und frage mal nach....

Poste das Ergebnis dann hier !

Euch allen knitterfreie Fahrt in 2008 & alles Gute !

Christian

Bergbewohner1 am 01 Jan 2008 17:43:21

Nun muß ich auch mal nachhaken, da ich die ganzen Vorschriften nicht zur Hand habe, wie verhält es sich mit dem durchgestrichenem WoMO :?:
Ist da auch so wie beim durchgestrichenem WoWa :?:
Ist es auch ungültig, denn keine Gemeninde ist berechtigt eigene Schilder für den öffentlichen Verkhersraum zu entwickeln :!:

Richard_Kimble am 07 Jan 2008 11:41:47

habe gerade mal beim zuständigen Ordnungsamt Wesel angerufen.

1. Ordnungsamt heisst nicht mehr Ordnungsamt, sondern Team 73 sagte mir die Dame am Telefon ! (mea culpa)

2. mit dem Schild sollte das "Campen" generell verboten sein, weil dort immer so viele Wohnmobile gestanden haben. :?

3. die Stadt Wesel hat alternativ noch keinen Stellplatz, es sollte einer entstehen am Rhein in der Nähe des Welcome-Hotels, aber daß ist noch nicht in trockenen Tüchern, und bis dato ist auf der Wiese des zukünftigen Stellplatzes noch absolutes Halteverbot. (is ja auch logisch ne)

also, wieder was dazu gelernt...

:roll:

christian

Gast am 07 Jan 2008 13:09:50

Richard_Kimble hat geschrieben:Also Wohnmobile haben dieses Schild:





Ich würde mal sagen das Schild gilt nur für Alkoven. Integrierte Womo's brauchen sich um das Schild nicht zu kümmern :D .

Richard_Kimble am 07 Jan 2008 13:56:08

richtig, und auch nur schwarze mit offener türe in fahrrichtung links !!!!

:razz:

Lancelot am 07 Jan 2008 15:49:11

Das dürfte ja dann wohl eindeutig die Mehrzahl sein ..... :D

guenterp_de am 21 Jan 2008 18:29:26

Richard_Kimble hat geschrieben:1. Ordnungsamt heisst nicht mehr Ordnungsamt, sondern Team 73

christian


wer wohl auf so eine Bezeichnung wieder gekommen ist :? :?

Chris_62 am 21 Jan 2008 19:02:21

ich grüble auch ...was 73 wohl heisst.... :wink:

7 zahlen obwohl nur 3 was verbotenes gemacht haben.... :gruebel:

Team 73 klingt dann ehrlicher als Ordnungsamt :D

HandyCleo am 21 Jan 2008 20:47:22

Ich hätt jetzt eher auf die Summe der IQs der Beamten getippt, aber wahrscheinlicher ists schlichtweg die Zimmernummer oder so :D

Richard_Kimble am 24 Jan 2008 00:13:42

kleiner zwischenstand,
das zusatzschild mit dem durchgestrichenen Campingwagen ist verschwunden, es findet sich dort nur noch ein blaues Schild mit dem weißen "P"....

ich glaube nicht, daß es sich dabei um eine änderung des teams 73 handelt (lernfähiger Bürger !!!), sondern eher um einen Diebstahl (achtung Unterstellung :razz: )

duc(k) und weg...

Christian

Richard_Kimble am 20 Feb 2008 21:29:21

aktueller stand gestern:

es steht jetzt das blaue "P" Schild mit unten drunter einem durchgestrichenden Womo und einem durchgestrichenen Wohnwagen...

christian

Luiwammes am 08 Aug 2013 11:06:17

Hallo Leute,

ich bin zufällig auf diesen Beitrag gestossen, der ja schon sehr alt ist. Aber ich möchte doch etwas klarstellen für die Zukunft!

Das Schild P 314 Parkplatz kennzeichnet eine Parkfläche für alle Kfz. Das bedeutet solange kein Zusatzschild angebracht ist dürfen hier Kfz aller Art parken. Möchte man jetzt irgendwelche Fahrzeuge oder Fahrzeuggruppen ausschließen, kann man entsprechende Zusatzzeichen anbringen. Ein P (Z 314) unter dem ein Wohnmobil angebracht ist (Zz 1048-17) bedeutet hier dürfen nur Wohnmobile stehen, alle anderen Fahrzeuge sind ausgeschlossen. Ein durchgestrichenes Wohnmobil unter dem P (Z314) gibt es nicht und würde ja auch keinen Sinn machen. Ein durchgestrichenes Zusatzzeichen Wohnwagen ( Zz 1010-13 ) gibt es auch nicht ,also beide durchgestrichenen Zeichen unter dem P bedeuten ein P ohne Zusatzzeichen und somit wieder P (Z314) Parplatz für alle Kfz also auch für Wohnwagen und Wohnmobil. Das Zz 1010-13 Wohnwagen bedeutet allerdings nicht das hier nur Wohnwagen stehen dürfen nein dieses Zeichen bedeutet hier dürfen neben anderen Kfz auch Wohnwagen parken, diese wiederum alleine länger als 14 Tage. Auf normalen Parkplätzen und an der Straße maximal 14 Tage.

Wie kann denn jetzt die Gemeinde ausschließen das auf diesem Parkplatz Camping betrieben wird!

Camping ist auf allen Parkplätzen nicht erlaubt (Markisen, Vorzelte, Stühle, Tische, Grillen) muß also nicht extra gekennzeichnet werden. Ein Aufenthalt und oder Übernachtung zur wieder- herstellung der Fahrtüchtigkeit bis max. 10 Stunden ist erlaubt.

Will die Gemeinde keine Wohnmobile und Wohnwagen auf diesem Parkplatz haben reicht ein Zusatzschild unter P (Z314) auf dem ein Pkw zu sehen ist (Zz 1048-10) dieses Zz schließt alle anderen Kfz aus hier dürfen nur Pkw stehen.

Ja manchmal ist die Lösung so einfach, doch wenn sich die Ordnungsämter bzw. die Teams 73 nicht auskennen sollte man vielleicht mal die Regierung wechseln.

Wer Fehler findet kann sie behalten!!

Schöne aus Bad Salzuflen!
:hallo:

schnarchi am 11 Aug 2013 11:46:37

Poldi hat geschrieben:Hallo Christian,

ich glaube das heißt -campieren nicht erlaubt-. Auch wenn kein Wohnmobil auf dem Schild ist, würde ich nicht riskieren, in der Nacht rausgeklopft zu werden.
Wenn man rechtzeitig da ist, kann man ja zunächst normal parken und dann einen Polizisten fragen ob man für eine Nacht dort stehen kann.

Poldi
Wenn dann der liebe Polizist Feierabend hat und die Nachtschicht dich aus den schönen Träumen bollert? :D Was dann der schöne Traum ist weg :?

thoba am 11 Aug 2013 17:22:27

Luiwammes hat geschrieben:Ja manchmal ist die Lösung so einfach, doch wenn sich die Ordnungsämter bzw. die Teams 73 nicht auskennen sollte man vielleicht mal die Regierung wechseln.


Es ist schon traurig, wenn eine Behörde sich nicht mehr im Gesetzes-(Schilder-)dschungel auskennt. Wie soll das denn dann der normale Bürger ???? :evil:

Wann hat dieser Wahn ein Ende ????

brainless am 11 Aug 2013 20:14:52

thoba hat geschrieben:Es ist schon traurig, wenn eine Behörde sich nicht mehr im Gesetzes-(Schilder-)dschungel auskennt. Wie soll das denn dann der normale Bürger ???? :evil:

Wann hat dieser Wahn ein Ende ????



Ich hingegen finde,

daß es sehr traurig ist, wie obrigkeitsgläubig viele von uns sind.
Warum werden durch Behörden/Ämter/offizielle Institutionen geregelte Sachverhalte nicht bezweifelt und bekämpft oder zumindest ignoriert??
Da lobe ich mir die legere Haltung unserer südlichen und südwestlichen Nachbarn - von den zwei deutschsprachigen Nationen mal abgesehen.

.........übrigens: Der "normale Bürger" ist der Souverän aller Ämter - über die von ihm gewählten Regierungen, die die Ämter kontrollieren,


Volker :wink:

Luiwammes am 11 Aug 2013 23:33:13

thoba hat geschrieben:
Luiwammes hat geschrieben:Ja manchmal ist die Lösung so einfach, doch wenn sich die Ordnungsämter bzw. die Teams 73 nicht auskennen sollte man vielleicht mal die Regierung wechseln.


Es ist schon traurig, wenn eine Behörde sich nicht mehr im Gesetzes-(Schilder-)dschungel auskennt. Wie soll das denn dann der normale Bürger ???? :evil:

Wann hat dieser Wahn ein Ende ????


Das frage ich mich auch allen Ernstes. Allerdings sind wir deutschen auch echte Schisser die meinen ein Schild jawohl, das bedeutet es was da zu sehen ist und nichts anderes gilt, auch wenn es dieses Schild gar nicht gibt!!!!!

Ich habe einmal in einem anderen Forum eine kurze und heftige Auseinandersetzung gehabt die dann aber auch schnell zu ende war. Folgendes: Ein Stellplatz der für Wohnmobile und Wohnwagen zugelassen ist in Jork im alten Land, nähe Hamburg. Das ist von der Gemeinde und vom Touristbüro bestätigt doch leider kann man es am Platz nicht erkennen. Wie denn auch es gibt ja nur das Schild Wohnmobil und kein Zusatzschild Pkw + Wohnwagen. Es gibt also das P + Zusatzzeichen Wohnmobil und eine Hinweistafel Dauercamping verboten bitte zahlen sie die Parkgebühren am Automaten! Also kein Mensch auf diesem Platz weiß ob hier Wohnwagen zugelassen sind. Wenn jetzt ein sehr stark auf Schilder fixierter deutscher Wohnmobilfahrer auf diesem Platz mich mit meinem Gespann stehen sieht dann könnte er ja auf die Idee kommen zu mir zu kommen und zu sagen: Pass mal auf mein lieber du darfst hier gar nicht stehen, siehst du das Schild nicht hier sind ausschließlich Wohnmobile erlaubt. Dann versuch mal dem das zu erklären das dieser Platz auch für Wohnwagen erlaubt ist (selbst diese Situation schon erlebt). Das wäre ganz einfach zu lösen in dem man ein Zusatzschild unter dem Wohnmobil anbringt auf dem ein Pkw + Wohnwagen abgebildet ist, dann würde es heißen hier dürfen sowohl Wohnmobile als auch Gespanne parken und Übernachten. Es gäbe keine unnötigen Auseinandersetzungen, keiner müsste sich aufregen das hier ein falsches Fahrzeug geparkt hat. Und alle Camper würden friedlich zusammenleben wie es ja schon zu 95 % der Fall ist (auch eigene Erfahrung).

Dieser Vorfall hat mich so geärgert das ich einen Brief an das Verkehrsministerium geschrieben habe.Ich habe den Fall genauso geschildert wie hier im Beitrag und gefragt warum es kein Schild gibt auf dem ein Pkw + Wohnwagen abgebildet ist. Was glaubt haben die mir geantwortet??
Ich freue mich schon auf eure antworten!!

Wer Fehler findet kann sie behalten!!

Schöne aus Bad Salzuflen! :hallo:

Stefan-Claudia am 12 Aug 2013 08:02:36

Luiwammes hat geschrieben: Was glaubt haben die mir geantwortet??


Sehr geehrter Herr xxxxxx

Moderation durch Tipsel:Namen entfernt



leider können wir Ihnen Brabbelbrabbelbrabbel brabbelbrabbel brabbelbrabbel brabbelbrabbel
keine brabbelbrabbel brabbelbrabbel brabbelbrabbel
da nach den §§ 125,149,159,a,b,c, und den §§ 175 Stdgb eine brabbelbrabbel brabbelbrabbel brabbelbrabbel vorliegt welches brabbelbrabbel ausschließt.

Ihren Zusatz, wir sollten doch Vernunft annehmen werten wir als Bestechungsversuch !
Wir sind Beamte, wir dürfen nichts annehmen !

Mit freundlichem brabbelbrabbel

Verkehrtsministerium

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