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Wohnmobil 5,3 Tonnen und Anhänger in der Schweiz


Advantage am 26 Aug 2013 00:37:27

Hallo,

bevor ich meine Frage stellen konnte, wurde das Streitthema Schweiz geschlossen:

Bitte keine Diskussionen, kein Gezanke, nur Antworten auf welche ich mich verlassen kann.

Ich beabsichtigte mit unserem Wohnmobil zGG 5300 kg und dem Anhänger 1500 kg zGG beladen mit SMART, in - als auch durch die Schweiz zu fahren.

Wir hatten 7 Jahre einen Dauerstellplatz zum Skilaufen in der Schweiz (Lauterbrunnen), waren fast jedes Wochenende da .... und hatten keinerlei Probleme. Es war eine schöne Zeit.

Jetzt meine Frage: Ich brauche für das WOMO die Schwerverkehrsabgabe - kein Problem, habe ich ja im Winter auch. Das Problem ist der Anhänger, bislang benötigte dieser ja eine normale Pkw-Vignette. Ist dies noch so, ich habe auf dem Schwerverkehrsabgabeformular irgendwas von mitgeführten Anhängern gelesen usw. wurde aber daraus nicht schlau.

Wenn ich für den Anhänger eine normale Pkw-Vignette benötige, wo bringe ich das Teil dann an ??? kann ich ja schlecht auf die Deichsel kleben, da fällt das Teil dann ab oder wird mir bei ersten Halt geklaut, wie das beim Motorrad öfters der Fall war.

Früher hatte ich die Vignette für den Anhänger immer an der Windschutzscheibe am WOMO. Da ich im geschlossenen schweizer Thema gelesen habe, dass man sehr pingelig geworden ist, hätte ich gern eine verlässliche Aussage, ich kann im Urlaub alles brauchen, außer Stress wegen der Plakette. Einen Anpfiff an der Grenze will ich auch nicht unbedingt haben.

Wenn jemand wirklich GENAU weiß, wie das mit Anhänger und Vignette ist, Bitte schreiben...... und vor allem nicht Zanken, bevor ich meine Antwort habe :D :D :D

PS: An den aufgeladenen SMART kann ich sie ja auch nicht kleben, das wäre bestimmt auch falsch. Der Anhänger (STEMA WOM) hat auch keine Bordwände.

An alle Schweizexperten vielen Dank. Meine schweizer Freunde sehen das Ganze nicht so eng. Papp das Ding ans Wohnmobil, dann kann doch jeder sehen, dass Du eine Vignette gekauft hast, das ist mir aber zu vage, bin halt kein Schweizer :(

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Gast am 26 Aug 2013 06:25:34

Das Anbringen der Vignette am Anhänger ist hier genau geregelt:
--> Link

Zitat:
Achten Sie in Ihrem eigenen Interesse darauf, die Vignette am Fahrzeug wie folgt direkt anzukleben:
- bei Motorfahrzeugen auf der Innenseite der Frontscheibe. Sie muss von aussen gut sichtbar sein;
- bei Fahrzeugen ohne Frontscheibe, Anhängern und Motorrädern an einem nicht auswechselbaren, leicht zugänglichen Teil.

Das Befestigen der Vignette mit Klebstreifen, Folien oder anderen Hilfsmitteln ist nicht erlaubt und führt zu einer Busse.
Das gilt auch für bloss mitgeführte, nicht angeklebte Vignetten.

Das Ablösen und Übertragen der Vignette auf andere Fahrzeuge ist nicht gestattet. Das gilt auch im Falle eines Tausches der Windschutzscheibe.
Abgelöste Vignetten sind ungültig.

beatjoos am 26 Aug 2013 07:55:03

Advantage hat geschrieben: Meine schweizer Freunde sehen das Ganze nicht so eng. Papp das Ding ans Wohnmobil, dann kann doch jeder sehen, dass Du eine Vignette gekauft hast, das ist mir aber zu vage, bin halt kein Schweizer :(


Nur noch eine kleine Anmerkung, der Beitrag von tztz2000 sagt alles und der Link ist zielführend.

Die Vignette gilt nur an dem Fahrzeug an der sie klebt. Also die Vignette nur am Anhänger anbringen. Wenn du die Stelle wo du die Vignette anbringst vorher gut reinigst, löst sie sich auch nicht. Sollte sie sich trozdem ablösen, fahr mit dem Anhänger, mit der sich ablösenden Vignette, an eine Zollstelle und lass dir die Vignette austauschen. Nicht selber ablösen. Der Austausch ist kostenlos.

Das mit den mitgeführten Anhängern auf dem Formular gilt nur für Anhänger über 3,5t zGG.

Beat

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blade01 am 26 Aug 2013 08:17:29

Moment - brauchr er denn überhaupt eine ?
Er zahlt ja Schwerverkehrsabgabe.
Wenn man mit dem Lastzug reinfährt, zahlt man ja auch nicht für den Anhänger, oder seh ich was falsch?

topolino666 am 26 Aug 2013 08:20:52

Hallo!

Wie schon geschrieben, so ist´s! Separate (und zusätzliche) Vignette an den Hänger! :D

In Österreich ist der Hänger inklusive, in der CH extra zu bezahlen!!

Ich hatte mich mal wegen eines Bemautungsproblems durch den schweizer Beamtenapparat geangelt und bin da rausgekommen:

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Eidgenössische Zollverwaltung EZV
Oberzolldirektion
Sektion Fahrzeuge und Strassenverkehrsabgaben
Monbijoustrasse 40, 3003 Bern
Tel / Fax / Mail / Ansprechpartner habe ich rausgenommen
--> Link

Für weitere Fragen helfen die kompetet weiter!



topolino
Matthias

thomas56 am 26 Aug 2013 08:22:35

braucht der Smart nicht auch noch eine Plakette?

blade01 am 26 Aug 2013 08:24:12

topolino666 hat geschrieben:
Wie schon geschrieben, so ist´s! Separate (und zusätzliche) Vignette an den Hänger! :D


Schon klar - bei PKW und Anhänger, aber das ist doch nicht bei der Schwerverkehrsabgabe so, oder?

Gast am 26 Aug 2013 08:44:48

thomas56 hat geschrieben:braucht der Smart nicht auch noch eine Plakette?

Nur, wenn er mit dem Smart auf eigener Achse auf der Autobahn in CH fährt.

topolino666 am 26 Aug 2013 08:46:25

blade01 hat geschrieben:Schon klar - bei PKW und Anhänger, aber das ist doch nicht bei der Schwerverkehrsabgabe so, oder?


... da es hier in diesem Tröd um die Schwerverkehrsabgabe geht (auch wir sind so unterwegs WoMo > 3,5 to / Hänger < 3,5 to) ist es eben so wie ich und alle Vorschreiber geschrieben habe.

PSVA fürs WoMo über 3,5 to (alle Straßen)
+ Vignette für den Hänger bei Autobahnbenutzung
+ Vignette für den Smart bei (selbstfahrender) Autobahnbenutzung

--> Link

Das Forumlar gibts hier: --> Link
klick bei 15.91,

Vigenttenpflicht beim Hänger <3,5 to steht hier: --> Link

... auch der von Dir oben erwähnte "Lastzug" zahlt für Zugmaschine und Hänger separat!



topolino
Matthias

thomas56 am 26 Aug 2013 08:47:28

tztz2000 hat geschrieben:
thomas56 hat geschrieben:braucht der Smart nicht auch noch eine Plakette?

Nur, wenn er mit dem Smart auf eigener Achse auf der Autobahn in CH fährt.

Verstehe ich nicht, die Schwerlastabgabe muss ich auch entrichten, wenn der Wagen gar nicht bewegt wird, der Aufenthalt am jeweiligen Tag muss ja schon eingetragen werden. :gruebel:

Gast am 26 Aug 2013 08:51:36

Vignette = Autobahn
--> Link

LSVA = öffentliches Strassennetz der Schweiz
--> Link

Alles klar? :wink:

topolino666 am 26 Aug 2013 08:52:28

thomas56 hat geschrieben:Verstehe ich nicht, die Schwerlastabgabe muss ich auch entrichten, wenn der Wagen gar nicht bewegt wird, der Aufenthalt am jeweiligen Tag muss ja schon eingetragen werden. :gruebel:


PSVA = jeder Tag in der Schweiz, egal ob fahrend oder nicht, egal welche Straße
Vignette = nur auf der Autobahn

s´ist halt so! :juggle:

:pfeil: die unseren könnens ja jetzt dann besser machen! :roll:

:D P.S. die 1. Frage war, wo klebe ich die Vignette am Hänger! :twisted:

beatjoos am 26 Aug 2013 08:53:52

Doch, wenn der Anhänger unter 3,5t zGG hat ist er nicht Schwerverkersabgabepflichtig, unabhängig davon vovon er gezogen wird. Demzufolge braucht er auf der Autobahn eine Vignette.

Schwerverkehrabgabe und Autobahngebühren sind separate Gesetze. Nur ist in der Schwerverkehrsabgabe welche für das ganze Schweizer Strassennetz zu Bezahlen ist, die Autobahngebühr bereits enthalten.

Der Smart brauch nur eine Vignette wenn er selbtändig auf der Autobahn unterwegs ist. Verladen gilt er als Ladung und diese Zahlt keine Strassensteuer.

Die Östereichischen Vorschriften interessieren in diesem Faden nicht, das verwirt nur. Die Ösrerreicher habe das Rad selbst neu erfunden. :wink:

Beat

beatjoos am 26 Aug 2013 08:58:26

topolino666 hat geschrieben::D P.S. die 1. Frage war, wo klebe ich die Vignette am Hänger! :twisted:


Irgendwo direkt am Rahmen. Die Sichtbarkeit ist zweitrangig. Solange man nicht unter den Anhänger kriechen muss, um sie zu kontrollieren spielt das keine Rolle.

Beat

thomas56 am 26 Aug 2013 08:58:50

Danke, das wusste ich nicht.

beatjoos am 26 Aug 2013 09:08:35

blade01 hat geschrieben:Moment - brauchr er denn überhaupt eine ?
Er zahlt ja Schwerverkehrsabgabe.
Wenn man mit dem Lastzug reinfährt, zahlt man ja auch nicht für den Anhänger, oder seh ich was falsch?


Doch, wenn du am LKW einen Anhänger mit über 3,5t zGG hast, must du ihn Deklarieren und zu bezahlst dann die Abgabe für das Gesamtzugsgewicht (max. 40t). Deklariert wird über das Setzen eines Häckchens am Bildschirm des Automats oder beim Fahrzeugerfassunsgerät über die Anhängerstekdose. Kontrolliert wir es über die vielen Kameras auf den Autobahnen.

Ich weis das OT. Sorry

Beat

Advantage am 26 Aug 2013 14:25:20

Hallo an "ALLE" Antwortenden,

vielen Dank für die ausführlichen (sachlichen :) ) Antworten. Jetzt weiß ich Bescheid und werde mir überlegen, wo ich denn die Vignette anbringen kann, vor allem dass mir diese nicht wieder geklaut wird. (war schon 2 mal der Fall)

..oder ich muss diese tatsächlich nach dem Urlaub abmachen, wenn´s auch nicht erlaubt ist 8)

....nochmals Danke

blade01 am 26 Aug 2013 15:43:29

thomas56 hat geschrieben:Verstehe ich nicht, die Schwerlastabgabe muss ich auch entrichten, wenn der Wagen gar nicht bewegt wird, der Aufenthalt am jeweiligen Tag muss ja schon eingetragen werden. :gruebel:


Genauso ist es. Ich hab, als ich mir das letzte Schwerlastform geholt hab, nachgefragt.
GENAUGENOMMEN müßtest Du für jeden Tag in der Schweiz bezahlen, ob Du fährst oder nicht.
Fraglich dürfte eben nur sein, wer das feststellen will - außer man schickt Streifen auf die Campingplätze.
Also von daher: Wo kein Kläger, da kein Richter.

volki am 26 Aug 2013 16:42:13

Advantage hat geschrieben:Jetzt weiß ich Bescheid und werde mir überlegen, wo ich denn die Vignette anbringen kann, vor allem dass mir diese nicht wieder geklaut wird. (war schon 2 mal der Fall)

Vorschag; an passender Stelle eine kleine Plexiglas-Ecke, Aluminium-Ecke oder was auch immer **, ankleben /anschrauben

** Material muss glatt sein, damit die Vignette nicht "geklaut"werden kann, ohne sie zu beschädigen

Advantage am 26 Aug 2013 17:50:06

Hallo,

Vorschag; an passender Stelle eine kleine Plexiglas-Ecke, Aluminium-Ecke oder was auch immer **, ankleben /anschrauben


wäre eine Option. Ich habe mir auch schon überlegt, das Teil am Rahmen beim Reserverad anzukleben. Da dieses mit einer Hülle abgedeckt ist, kann der Langfinger das Teil nicht sehen. Bei einer Kontrolle wäre die Hülle schnell abgezogen.

Ich hatte die Vignette an der Windschutzscheibe am Motorrad angeklebt. Als ich aus der Raststätte kam war das Teil weg !!! Superklasse, wenn ich es nicht gleich bemerkt hätte, wären 200 Mäuse fällig geworden.

Das hätte mir KEIN COP geglaubt.

wobei .... ob das angeschraubte Plexiglas Teil genügt ??? - fest mit dem Anhänger verbunden ??? - wäre ja wieder zu entfernen möglich.

Wo kleben eigentlich die "Anderen Anhängerfahrer" die Vignette ??? (Bitte keine Kommentare zum Wowa :D )

beatjoos am 26 Aug 2013 19:54:40

Eine spetition aus dem Kanton Schaffhausen welche mehrere Anhänger besitzt sichert die Vignetten in dem sie über die aufgeklebte Vignette durchsichtige Plexiglasscheibchen schraubt.

Ein Tip für Motorradfahrer: klebt die Vignette auf den Rahmen unter dem Sattel. Diese lässt sich ja normalerweise mit dem Schlüssel entfernen.

Beat

glasfluegel am 26 Aug 2013 21:00:29

Advantage hat geschrieben:Wo kleben eigentlich die "Anderen Anhängerfahrer" die Vignette ??? (Bitte keine Kommentare zum Wowa :D )


Ich hab auf der Deichsel eine abschliessbare Werkzeugkiste montiert und klebe die Vignette innen auf den Deckel. Streng genommen wäre dies nicht zulässig, da die Kiste "nur" verschraubt ist, aber bis anhin hatte ich nie Probleme bei Kontrollen.

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