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parken mit behindertenparkausweis?


kilroy am 02 Sep 2013 13:44:32

hat hier jemand erfahrungen damit, mit einem behindertenparkausweis (blau) das wohmo ggf (wenn nix anderes frei) auf behindertenparkplätzen zu parken? (max 3 h erlaubt)
oder gar einen eigenen nummerierten parkplatz auf dem das eigene wohmo steht?
das ganze natürlich nicht unberechtigt....

kr

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Ganzalleinunterhalter am 02 Sep 2013 14:03:36


kilroy am 02 Sep 2013 16:34:56

danke für den link. zum thema "mit wohnmobil auf behindertenparkplatz" sagt der aber leider nix :(

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wolfherm am 02 Sep 2013 17:00:53

Wenn der Behindertenparkplatz keine anderen Einschränkungen hat, kannst du da auch mit einem Womo parken. Eigene Behindertenparkplätze werden ungern vergeben, kommt aber immer auf die Situation vor Ort an.

Mit einem Ausweis kannst du aber auch auf jedem anderen Platz stehen, der keine weitere Einschränkungen hat (Anwohner, dann nur zwei Stunden mit Parkscheibe, oder nur PKW usw.). Da brauchst du dann auch keine Parkgebühren entrichten.

Aretousa am 02 Sep 2013 17:06:37

In Frankreich gibt es auf fast jedem parzellierten Wohnmobilstellplatz reservierte Plätze für Wohnmobile mit dem blauen Rollstuhlaufkleber.
Hilft dir jetzt auch nicht weiter, finde ich aber bemerkenswert.
In Deutschland gehe ich davon aus, dass, wenn zusätzlich zum Behindertenparkplatzzeichen ein Schild "nur PKW" angebracht ist, das Parken für Wohnmobile nicht erlaubt ist.
Würde es mich z.B. hier in unserem Ort betreffen, würde ich bei der zuständigen Behörde nachfragen.

Franscesco am 02 Sep 2013 17:12:17

Nirgendwo steht das es für Wohnmobile verboten ist. Das Problem wird nur sein, der Platzbedarf dafür.

--> Link

WomoRadler am 02 Sep 2013 17:21:03

Wenn Du das fürs Parken auf Behindertenparkplätzen erforderliche Merkmal im Ausweis hast, darfst Du mit Deinem Fahrzeug diese Plätze auch in Anspruch nehmen.
Wenn nicht, musst Du dieses Merkmal beantragen und eintragen lassen. Was aber nicht so einfach ist, wie dieses Beispiel zeigt: --> Link

wolfherm am 02 Sep 2013 17:23:05

WomoRadler hat geschrieben:Wenn Du das fürs Parken auf Behindertenparkplätzen erforderliche Merkmal im Ausweis hast, darfst Du mit Deinem Fahrzeug diese Plätze auch in Anspruch nehmen.
Wenn nicht, musst Du dieses Merkmal beantragen und eintragen lassen. Was aber nicht so einfach ist, wie dieses Beispiel zeigt: --> Link


Vorsicht. Das Merkmal im Ausweis reicht nicht aus. Du musst diese blaue Parkberechtigung mit dem Rollstuhl haben......

deedee am 02 Sep 2013 17:40:44

... der wiedrum nur beim Landrat oder der Kreisstadt zu beantragen ist.
Der 'normale' Behindertenausweis reicht NICHT.

kilroy am 02 Sep 2013 19:25:24

ja, danke fuer die antworten.
unsere wohmo bürstner532-2 ist ja nur 5,60 m lang :) passt also fast überall auf normale parklätze... abgesehen von den 2,30 m breite und 3,15m höhe.
das thema unterschied behindertenausweis und behindertenparkausweis muss hier bitte nicht weiter erläutert werden.
mich interessiert allerdings sehr, ob jemand schon einen nummerierten (also persönlichen) parkplatz bekommen hat auf dem er sein wohnmobil abstellt....
so ein parkplatz ist personengebunden und nciht an ein fahrzeug, allerdings hat darüber ja auch jemand zu entscheiden der vorher sieht was fuer ein fahrzeug etc.....

wolfherm am 02 Sep 2013 19:31:16

Nein, habe ich nicht. Aber die Art des Fahrzeuges ist dabei nicht ausschlaggebend.

WomoRadler am 02 Sep 2013 20:52:39

Es gibt hier eine Straße mit zwar prekärer Parksituation, trotzdem aber mit einem numerierten Behindertenparkplatz, welcher von einem längeren Wohnmobil besetzt wird. (Kein Dickschiff :lach:) Geht also schon.
Wenn es Dir hilft, kann ich ja mal ein Foto machen.

proudbadener am 02 Sep 2013 21:35:24

Es gibt Einschränkungen bezüglich der Fahrzeuge zlgg. und Fahrzeugklasse usw. ich habe selbst einen Schwerbehinderten Ausweiß´100% G,AG nur leider finde ich gerade mein Beiblatt nicht obwohl ich es zusammen mit meinem Schwerbehinderten Ausweiß immer bei mir haben müsste, da steht alles drin !
Was ich aber sicher sagen kann das mit mindestens 80% und dem Merkzeichen AG wobei das Merkzeichen das wichtigste ist man in Verbindung mit der Blauen Parkkarte man überall Parken darf wo kein absolutes Halteverbot besteht, also auch bei eingeschränktem Halteverbot darf man Parken zwar nur Zeitlich beschränkt aber man darf Parken wenn man niemanden behindert, ansonsten darf man überall kostenfrei und Zeitlich unbegrenzt Parken im Öffentlichen Verkehrsraum, auch in Fußgängerzonen bei privatem Parkraum sieht es anders aus die Betreiber können es erlauben müssen aber nicht. Nummerierte Behinderte Parkplätze sind meist an bestimmte Behinderte Personen vergeben wo dann auch nur diese und keine anderen Behinderte Parken dürfen.

kilroy am 02 Sep 2013 21:50:57

WomoRadler hat geschrieben:Es gibt hier eine Straße mit zwar prekärer Parksituation, trotzdem aber mit einem numerierten Behindertenparkplatz, welcher von einem längeren Wohnmobil besetzt wird. (Kein Dickschiff :lach:) Geht also schon.
Wenn es Dir hilft, kann ich ja mal ein Foto machen.

danke, bild brauche cih nicht...
die numerierten parkplätze gibt es nciht "trotz" sondern genau wegen schwierigen parksituationen..... denn wenn nach der arbeit oder dem einkauf kein parkplatz näher als 300m zu finden ist ist echt schwer.... wenn eh immer parkplätze frei sind, bruachts auch keinen nummerierten :)

naja und über das wohnmobil wuerde ich mich nicht ärgern, wenns nciht auf dem nummerierten stände, würde es einen anderen parkplatz blockieren ....

WomoRadler am 02 Sep 2013 22:12:30

Platz ist in der kleinsten Hütte. :mrgreen:
Es ärgert sich in besagter Straße niemand. Und ich sowieso nicht. Wenn Bedarf für einen solchen Platz ist, wird er eben eingerichtet. Die Anwohner arrangieren sich halt. Durch Gehwegparken (abends/nachts), Schrägparken usw. Zusätzlich drücken die Kümmerer noch ein Auge zu ... dann passt das schon. Nur mich hatten sie mal im Visier. Weil ich mit dem Rad auf dem Gehweg gefahren bin.
Das hätte aber nun wirklich nicht sein müssen. :eek:

schnarchi am 08 Sep 2013 12:20:26

Mein Wohnmobiel steht auch auf einen Behindertenplatz der vorher von einem PKW genutzt wurde nach Auszug von dem vorbesitzer hab ich ihn übernommen und nur die Nummer ausgetauscht .Meins ist 5,60m und 2,30m .

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