habe Heute mal den Nachmittag zur Bastelstunde verwendet
Bohren........ Feilen........

Fertig

Jetzt noch in Wagenfarbe Lackieren

So für Heute genug gebastelt
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Hallo zusammen, habe Heute mal den Nachmittag zur Bastelstunde verwendet Bohren........ Feilen........ ![]() Fertig ![]() Jetzt noch in Wagenfarbe Lackieren ![]() So für Heute genug gebastelt Sieht klasse aus, führt nur zum erlöschen der Betriebserlaubnis und führt zum Verlust des Versicherungsschutz da in keiner Weise konform mit der StvZO. Weder Maße wurden eingehalten noch sind die verbauten Komponenten für diesen Zweck vorgesehen. Das soll keine Klugscheisserei sein aber im Falle eines Unfalls (muss nicht mal selbstverschuldet sein) kann das gravierende Folgen haben. OK dann sei so nett und klär mich mal auf..... Ich finde, das sieht richtig gut aus...nicht immer dieses 08-15... Des weiteren..... Bist du schonmal Abends über die Autobahn gefahren und hast dir mal die LKW Front -- Kirmesbeleuchtung angeschaut ? Man muss nicht päpstlicher als der Papst sein.... Also RL Kennzeichnung ist vorhanden ECE - Norm R87 min: 600 mm Abstand nicht höher als 1500 mm ok 400 mm zur aussenkante hab ich nicht gemessen (könnte aber klappen) hab ich was vergessen ?
Sehr gute Antwort, völlig Richtig...
Ok... Hier ein Auszug aus Wikipedia. Die in meinen Augen wichtigen Stellen habe ich mal markiert. Bitte nicht falsch verstehen. Ich finde die Geschichte rein optisch durchaus gelungen aber sollte wirklich mal etwas passieren, dann kann es kritisch werden. "Nachrüstung nach R87/R48[Bearbeiten] Entsprechend der ECE-R48-Regelung sind bei der Montage separater Tagfahrleuchten einige Bestimmung bezüglich des Montageortes und der Funktionsweise zu beachten: Montageort: Fahrzeugfront Abstand vom Boden: mindestens 250 mm, maximal 1500 mm Abstand zwischen den Leuchten: mindestens 600 mm Abstand zwischen Fahrzeugaußenkanten und Tagfahrleuchten: maximal 400 mm Tagfahrleuchten müssen sich bei Aktivierung des Abblendlichtes automatisch abschalten und dürfen nicht zusammen mit dem Stand-, Abblendlicht oder Fernlicht leuchten (Ausnahme: Lichthupe). Die Leuchten müssen eine (E)-Nummer und die Bezeichnung RL tragen. Nachrüstung nach R7[Bearbeiten] Tagfahrleuchten können auch eine R7-Kennzeichnung tragen, dann gibt es einen Unterschied in der Funktion zu normalen Tagfahrleuchten mit einer R87-Kennzeichnung: Kombinierte Tagfahrleuchten und Umrissleuchten müssen sich bei Aktivierung des Abblendlichtes automatisch in ihrer Leistung dimmen und dürfen nicht zusammen mit dem Abblendlicht oder Fernlicht in voller Leuchtstärke leuchten (Ausnahme: Lichthupe). Als Umrissleuchten (oder Standleuchten) müssen sie möglichst weit außen am Fahrzeug angebracht werden und auch nicht zu tief. Es dürfen vorne nicht zu viele Stand- und Umrissleuchten angebracht werden. Wichtig nach StVZO: Die ECE-Regelung 48, welche auch von Österreich anerkannt wird, legt die Anbringung der Tagfahrleuchten an der Fahrzeugfront in Höhe, Breite, Längsrichtung, geometrischer Sichtbarkeit, Ausrichtung und Schaltung in der gültigen Fassung von 1995 unter Punkt 6.19.4 fest. Tagfahrleuchten müssen der ECE-Regelung 87 entsprechen und die Kennbuchstaben RL (steht für „Running Light“) tragen, ansonsten zählt dieses bei einer Hauptuntersuchung als erheblicher Mangel und es kann in der Kaskoversicherung zur Kürzung der Entschädigungsleistung kommen, sofern bei einem Unfall ein ursächlicher Zusammenhang nachgewiesen werden kann. Die Zulassung von LED-Leisten als Tagfahrlicht hat die Nachrüstung vereinfacht, da sich passende Einbauöffnungen in vielen Frontverkleidungen finden. Beim teils sehr preiswert angebotenen LED-Tagfahrlicht muss auf die Zulassung nach R87 geachtet werden, da im Handel auch nichtkonforme sogenannte LED-Tagfahrlichter „zu Showzwecken“ erhältlich sind. " Habe Deine Antwort zu spät gelesen. Wenn Du das alles beachtet hast, dann ist doch alles fein :D . Wenn jetzt noch die Schaltungen passen, dann Daumen hoch. Super Gebastelt.....Wo bekomme ich die Lämpchen her....eBay????
Moin, der Abstand kann >400 mm sein, sie dürfen dann nur nicht als Umriß- bzw. Standlicht leuchten, sondern müssen sich beim Einschalten des Standlichts ausschalten. , Charly Na da bin ich aber Froooooohh alles richtig gemacht zu haben Hallo altenrather du hast doch bestimmt mal Zeit mit mir die Kabel anzuschliessen ??? :mrgreen: Hier die Artikelnummer bei eb.........y 161080817125 Servus Toll ....... sieht Super aus ...... Dethleff hat das so geloest ...... bei Anschalten des Fahr-Lichtes gehen die TFL aus ..... Hallo! Elegante Lösung! Aber ist sie auch rechtskonform? Scheinbar sind nicht eine Lampe sondern fünf auf jeder Seite in Betrieb. Weiters sind die Bestimmungen beim Einschalten zu beachten. Siehe Bedingungen der einzelnen Länder laut ADAC.de !! Bei Beachtung der Bestimmungen vieler Länder, wird der Gebrauch fast hinfällig! "Licht am Tag" ist nicht "Tagfahrlicht am Tag", sondern fahren mit Abblendlicht !! Habe selbst ein TFL (mit allen Genehmigungen) angebracht, weiß aber nicht mehr warum. Bin aber KEIN SCHULMEISTER, und finde viele Lösungen sehr schön und interessant. Aber wahrscheinlich auch umsonst. EU-Lobbyisten für das Tagfahrlicht würden eine schöne (aber ohne Bezahlung) Tätigkeit finden. schöne joschr
Hallo kleiner, Naja, eigentlich bist du ja 2 Köpfe größer als ich... Aber klar, - das machen wir schon.... So ich bin fertig !!!! ![]() Respekt, :respekt: schaut doch gut aus. gut Ding will Weile haben :D :lol: --> Link zum Vergleich klick auf das Bild :) JOOOO das ist auch sehr Schöööönn Dafür ist meins etwas Persönlicher :D :D Eindeutig, ganz ohne Zweifel ! :ja: :lol: Ob der montage legal oder nicht ist kann ich nicht beurteilen aber die Aussage: glaube ich nicht. Jetzt habe ich selber bei einer Versicherung gearbeitet und ich kann mir in keiner weise vorstellen das irgend eine Versicherungsgesellschaft versuchen würden ein Beweis dafür zu führen, dass diese kleine lämpchen einen Unfall verursacht hätten. Sieht klasse aus. Und lass dich nicht von den Oberschlauen verrückt machen. Weiße Lampen nach vorne sind nicht verboten. Hallole, komm bei mir vorbei und lege die zweite Serie auf.... klasse gemacht! Lob, Lob, Lob... Stegi Also ....... alles laut Richlinie eingebaut ! Abstand vom Boden: mindestens 250 mm, maximal 1500 mm Abstand zwischen den Leuchten: mindestens 600 mm Abstand zwischen Fahrzeugaußenkanten und Tagfahrleuchten: maximal 400 mm Tagfahrleuchten müssen sich bei Aktivierung des Abblendlichtes automatisch abschalten und dürfen nicht zusammen mit dem Stand-, Abblendlicht oder Fernlicht leuchten (Ausnahme: Lichthupe). Die Leuchten müssen eine (E)-Nummer und die Bezeichnung RL tragen. Nachrüstung nach R7 Hallo stegi hab noch einen Grill da kannst dich gerne versuchen :) ist halb so wild Hallo derkleinste02 eine tolle Arbeit! Nur zu hoffen, dass der TÜV nicht nachmisst, da der Abstand 500mm zur Außenkante beträgt. Ja 500 mm dürfen halt nich als Positionsleuchte sein ! Hallo, zu dem Thema möchte ich nur eines sagen mir sind schon viele Womos begegnet deren TFL bei Abblendlicht nicht Aus oder runtergedimmt waren. Das wo heute schon ein falsch eingestelltes Abblendlicht oder defekte Nummernschildbeleuchtung als Mangel gelten bei der HU bin ich gespannt wie das gewertet wird. Habe deshalb mein Philipps so angeschlossen das es bei Abblendlicht aus ist. Dann brauche ich ja kein TFL. Ralph Bei mir ist das genau so Abblendlicht an TFL geht aut. aus denke alles RICHTIG
![]() Schöne Lösung. In den Bildern des Angebotes bei Ihbej sieht es ja nach einem Komplettpaket aus. Wie schwer/aufwendig war denn die Verkabelung und Anschließerei? Hat das alles geklappt, waren die Kabel lang genug und am wichtigsten für mich, war die Anleitung verständlich und nachvollziehbar? (Vielleicht ein paar Bilder dazu?? :klatschen: Ich danke Dir Hallo botti Habe die Verkabelung nicht selber gemacht Sind aber nur drei Kabel plus Masse und eins die Ansteuerung an die Lampe Bis auf das Lampenkabel haben wir es im Sicherungskasten auf unbelegte Plätze gelegt Kleines Steuergerät war direkt dabei und verkabelt (alles schön vormontiert mit Steckern) Kabel sind lang genug 1.5 Stunden fertig ! Fotos von der Elektrik habe ich leider keine gemacht Hallo botti Habe die Verkabelung nicht selber gemacht Sind aber nur drei Kabel plus Masse und eins die Ansteuerung an die Lampe Bis auf das Lampenkabel haben wir es im Sicherungskasten auf unbelegte Plätze gelegt Kleines Steuergerät war direkt dabei und verkabelt (alles schön vormontiert mit Steckern) Kabel sind lang genug 1.5 Stunden fertig ! Fotos von der Elektrik habe ich leider keine gemacht[/quote] Bei mir Plus u. Minus Sicherungskasten, dritte Leitung an Grau-Standlicht. Das sieht richtig gut aus, ich denke so was will ich auch wenn ich fertig bin. (ätt) tliner und derkleinste02 : Bergheim und Köln - genial, da komm ich doch mal vorbei und beim Bier wird verkabelt ;-)) Mein Gott, nichtmal ein "ätt"-Zeichen kann man hier reinsetzen, ohne das das Forum meckert. Ich stelle den Antrag, einen Smilie zu besorgen, der ein (ätt) Zeichen hält.
:bia: Ich finde es sieht klasse aus. Muss man das denn jetzt schon haben ? Dann müsste ich mal gucken wie ich das löse. So selber bauen ist nicht so mein Ding. :D Hi Joerg , du kannst auch das normale Abblendlicht anmachen. In Deutschland ist es derzeit noch keine Pflicht aber in vielen anderen europäischen Ländern schon.
Wie wär's damit... ![]() Hallo derkleinste02 Möchte mich nur mal schnell bei Dir Bedanken. Mit Deinem Einbau der TFL hast Du mich Begeistert. Mußte ich haben – und habe es jetzt ? Bild geht nicht! Man sieht sich, sind ja zuerkennen. Na das sieht doch gut aus! 8) Brauchen wir noch zwei drei andere und können einen Club gründen ;) Was haste den für Tfl verbaut ? Hey Ich glaube wie Du! LED Tagfahrlicht Flex 10 High Power SMD silber E4 R87 DRL 6000K TÜV-FREI Hast ein, zwei ...... Bier bei mir offen!!!! Solltest Du mal in der Ecke sein, MELDE Dich! :bia: :bia: |
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