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Advantage hat geschrieben:...und wer hat jetzt wirklich RECHT, ist es nun erlaubt oder nicht ??? In Spanien sieht man sehr oft holländische Fahrzeug mit Pkw Nachläufer
In Spanien kannst Du auch Einbrechern bei der "Arbeit" zu sehen. Auch das ist nicht legal.
Wie immer in vielen Treads wird viel durcheinander gehauen. Es gibt Länder in denen das Abschleppen eines PKW`s erlaubt ist bzw. in denen ein PKW auch die Funktion eines Anhängers haben darf. In fast allen Ländern Europas ist dies jedoch verboten, dort darf nur ein Anhänger der als solcher zugelassen ist gezogen werden.
Das PKW`s keine Anhänger sind dürfen diese nicht gezogen werden. Abschleppen ist in Spanien zum Beispiel gar nicht erlaubt, während es bei uns eingeschränkt ( auf der Autobahn nur bis zur nächsten Abfahrt etc. ) erlaubt ist.
Hier bricht Europarecht auch kein Landesrecht, da es kein entsprechendes Europarecht gibt wie jemand in einem Beitrag " einfach so in der Raum wirft.
Es ist verboten. Jedes Anhängen eines nicht fahruntüchtigen Fahrzeuges ist nicht mehr abschleppen (§15StVO) sondern schleppen (§33StVZO) "Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart zum Betrieb als Kraftfahrzeug bestimmt sind, dürfen nicht als Anhänger betrieben werden." Wer "schleppen" will, braucht eine Ausnahmegenehmigung. Die Ausnahmegenehmigung erteilt das Straßenverkehrsamt. Das gilt übrigens auch für ausländische Verkehrsteilnehmer, selbst wenn es dort erlaubt wäre. Wir haben eben noch kein europäisches Verkehrsrecht.
Ich für meinen Teil ziehe lieber das Wohnmobil mit dem PKW ;-) Aber auch hier gibt es Grenzen. Ich hätte gern ein kleines 2-sitziges E-Auto an meiem Trailer mitgenommen. Die sind aber etwas schwer und ich habe mich nach den Bühnen erkundigt, die fest mit dem Fahrzeug verbunden sind aber auf eigenen Rädern laufen. Die sind dann aber nach deutschem Zulassungsrecht auch wieder Anhänger und an Sattelanhänger dürfen in Deutschland keine Anhänger gehängt werden. (In Amerika geht das ohne weiteres.)
Aber was ist dann noch der Unterschioed zu einem Wohnwagen? Ich habe doch das Wohnmobil, weil ich keinen Anhänger ziehen will.
Anzeige vom Forum
driverx6 am 11 Okt 2013 17:29:54
ät UlrichS kannst ja ruhig schreiben, daß meine Ausführung dir nicht so ganz gefällt.
Es ist müssig hier Gesetze und Verordnungen zu bringen, die die meisten nicht verstehen.
Wenn man hier Antworten liest, die die deutsche StVo und -ZO anführen , obwohl es hier um ein holländisches Gespann geht ist alles verloren^^
Wenn ich jetzt noch IntKfzV ins Spiel--> Link bringe, dann noch sage, daß Reichsgesetzblätter aus 1926 eine Rolle spielen, die aber durch die EU in andere Gesetze und Verordnungen aufgegangen sind, sind alle verwirrt :lol:
Deshalb lasse ich es lieber hier noch weiter den Rechtsgeleerten zu spielen. :D
Da wir ja nicht Holländer sind und deren Zulassungsbestimmungen nicht für uns gelten, hat sich ja alles weitere erledigt.
Kurz, in D wird man so ein Gespann nach jetziger Rechtslage nicht zulassen können.
Grüssle aus Baden
silverdawn am 11 Okt 2013 18:02:38
Spätestens wenn du eine Anzeige bekommst, das der Sicherheitsabstand bei 80kmh vom PKW zum Wohnmobil zu gering war, hört der Spaß auf !!
Harald
norbertgruenen am 11 Okt 2013 19:18:36
Jetzt habe ich da mal eine Frage: Wieso kann ich mit dem angehängten PKW nicht rückwärts rangieren ?
Norbert
Gast am 11 Okt 2013 23:48:57
driverx6 hat geschrieben:Da wir ja nicht Holländer sind und deren Zulassungsbestimmungen nicht für uns gelten, hat sich ja alles weitere erledigt.
Es ging ebenfalls darum um ein im Ausland zugelassenes Fahrzeuggespann hier in D bzw. SP ( kam später dazu ) gefahren werden darf.
Hier war die allgemeine Antwort ebenfalls nein.
Grüßle aus NRW
norbertgruenen hat geschrieben:Jetzt habe ich da mal eine Frage: Wieso kann ich mit dem angehängten PKW nicht rückwärts rangieren ?
Beim Rückwärts fahren schlagen die Räder sofort nach rechts oder links voll ein. Das hat mit dem "Nachlauf" der Räder zu tun, ähnlich wie bei einem EInkaufswagen. Nur beim Einkaufwagen drehen sich die Räder einmal ganz rum, beim PKW natürlich nicht.
mithrandir hat geschrieben: Ich habe doch das Wohnmobil, weil ich keinen Anhänger ziehen will.
Hey, ich fahre öfters mal unser Wohnmobil ( --> Link ) mit Anhänger.
felix52 am 12 Okt 2013 00:01:03
driverx6 hat geschrieben:Wenn ich jetzt noch IntKfzV ins Spiel--> Link bringe, dann noch sage, daß Reichsgesetzblätter aus 1926 eine Rolle spielen, die aber durch die EU in andere Gesetze und Verordnungen aufgegangen sind, sind alle verwirrt :lol: Deshalb lasse ich es lieber hier noch weiter den Rechtsgeleerten[/b] zu spielen. Grüssle aus Baden
Jou, ein einziges Wort kann Wunder bewirken...... :D
Danke
thoba am 12 Okt 2013 13:23:29
mithrandir hat geschrieben:Es geht auch umgekehrt --> Link
Super, das nenne ich endlich mal ein "wendiges" Gespann :lach:
momobaer am 12 Okt 2013 15:09:40
Hallo, wir waren dieses Jahr in Kanada und haben es das erste mal gesehen. Top, das Auto geht nicht aus der Spur und mancher hat hinter dem Auto noch ein Boot. Ich finde es super. Aber leider hier nicht erlaubt! Schade. :lol:
norbertgruenen am 12 Okt 2013 16:01:00
Beim Rückwärts fahren schlagen die Räder sofort nach rechts oder links voll ein. Das hat mit dem "Nachlauf" der Räder zu tun, ähnlich wie bei einem EInkaufswagen. Nur beim Einkaufwagen drehen sich die Räder einmal ganz rum, beim PKW natürlich nicht.
Ja, Danke. Das war ein Denkfehler von mir. War gedanklich beim LKW - Anhänger. Hier geht die Deichsel ja direkt auf die Räder, bzw. Achse (Drehschemel) Bei der PKW Geschichte hängt die Deichsel ja am Chassis und hat keine Verbindung zu den Rädern. Aber grundsätzlich finde ich den Pkw als Anhänger gut. Norbert
toysi53 am 12 Okt 2013 16:28:12
Was ist denn jetzt wenn ich mein WoMo als Deutscher in Holland anmelde und dann mein Auto durch Europa ziehe?
bernierapido am 12 Okt 2013 16:40:01
toysi53 hat geschrieben:Was ist denn jetzt wenn ich mein WoMo als Deutscher in Holland anmelde und dann mein Auto durch Europa ziehe?
Nochmal, es ist in Deutschland verboten, ein solches Gespann zu fahren, auch wenn Holland es zulässt und wir in Europa sind. Wie die Gesetzgebung in anderen Ländern ist weiß ich nicht. Es gibt noch ein Problem. (OT) Eine in Deutschland lebende Person, egal ob Deutscher oder Ausländer, darf in Deutschland kein im Ausland zugelassenes Fahrzeug fahren. Das ist ein Steuervergehen, bringt dir zusätzlich mindestens 3 Punkte ein (hab nie verstanden, warum das mit Punkten bestraft wird obwohl es kein Verkehrsdelikt ist). Wohl eine reine Erziehungsmaßnahme um abzuschrecken. Ich hatte einen Wohnanhänger (Standort Frankreich) auf den Namen meines Schwagers in Frankreich zugelassen. Ich durfte den überall fahren nur nicht in Deutschland. Wenn du in den Niederlanden mit Hauptwohnsitz lebst, kannst du natürlich dein Wohmo dort auch anmelden, darfst aber trotzdem mit dem angehängten Auto nicht nach Deutschland fahren.
thoba am 12 Okt 2013 16:41:02
UlrichS hat geschrieben:In Spanien kannst Du auch Einbrechern bei der "Arbeit" zu sehen. Auch das ist nicht legal..
Das stimmt doch gar nicht - natürlich ist es (auch in Spanien) legal, den Einbrechern bei der Arbeit zu zusehen :lach:
Gast am 12 Okt 2013 17:47:06
Ja aber so meinte ich das nicht .........der Spruch hatte den Hintergrund, dass als unser Wohnmobil mit Äxten aufgebrochen wurde, tatsächlich alle nur zugeguckt haben ( so wurde uns von den Taxifahrern in Anwesenheit der Polizei berichtet ) Aber es gibt auch keine Pflicht sein Leben in Gefahr zu bringen um einen Einbruch zu verhindern - würde ich auch nicht tun.
norbertgruenen hat geschrieben:Aber grundsätzlich finde ich den Pkw als Anhänger gut
Grundsätzlich würden wir das vielleicht auch machen, so stellen wir unseren PKW auf "Lasti", denn es ist nun mal nicht erlaubt.
thoba am 12 Okt 2013 22:11:04
UlrichS hat geschrieben:Ja aber so meinte ich das nicht .........der Spruch hatte den Hintergrund, dass als unser Wohnmobil mit Äxten aufgebrochen wurde, tatsächlich alle nur zugeguckt haben ...
ich weiß, aber du siehst, die wussten das alle das es legal ist zuzuschauen...
Aber es gibt auch keine Pflicht sein Leben in Gefahr zu bringen um einen Einbruch zu verhindern - würde ich auch nicht tun.
Und auch hier hast du Recht!
Nichts für ungut, war nicht bös gemeint.
Gast am 13 Okt 2013 05:44:18
Hatte ich auch nicht so verstanden :schreiben:
xiero999 am 16 Okt 2013 17:01:11
im schönen Ami-Land sieht man solche Gespanne laufend. Die nehmen es ja auch nicht so ernst.
Gast am 16 Okt 2013 17:29:37
Ich sehe das so das es zum einen dort wichtig ist sein PKW "mitzunehmen" zum anderen es aufgrund des grossen Landes Probleme ( wie z.B. Rückwärtsfahren ) nicht zu erwarten sind.
Nach sorgfältiger Abwägung würde ich dort ebenfalls PRO PKW anhängen entscheiden. Stell Dir mal vor Du bist auf einer schmalen Strasse und willst weil Dir ein Bus entgegen kommt "mal eben ein Stück zurück". In den USA sind schmale Strassen mit viel Verkehr eher selten.
dieter2 am 16 Okt 2013 19:08:27
UlrichS hat geschrieben:Stell Dir mal vor Du bist auf einer schmalen Strasse und willst weil Dir ein Bus entgegen kommt "mal eben ein Stück zurück". In den USA sind schmale Strassen mit viel Verkehr eher selten.
Kein Problem. Dis Deichsel wird kurz vom Kugelkopf genommen,hochgeklappt und festgeklemmt,dann fährt die Frau den PKW rückwärts :wink:
Ist alles einfacher als wenn das Auto auf nen Hänger steht.
Dieter
wolfherm am 16 Okt 2013 19:09:54
Stimmt. Und bei den engen Straßen abseits der Highways oft die einzige Möglichkeit.
xiero999 am 17 Okt 2013 08:24:49
Hallo, ist mal wieder ein Beispiel von dem, was woanders geht, hier aber nicht.
War ja mit der 3. Bremsleuchte auch mal so. Erst verboten und jetzt doch erlaubt.
Wenn ich drann denke, dass ich bei meinem Ami-Besuch an einem Bulli einfach einen Holzbalken drann geschraubt habe, dort einen Kugelkopf drauf und dann einen Anhänger gezogen habe, der nicht mal ein Kennzeichen hatte. (Ok, ich war längere Zeit dort.....) Und niemanden hat es interessiert. Dabei hatten wir mehr als eine Polizeikontrolle (Südcalifornien, NewMexico,...) Ich glaube aber das es das mit den Kennzeichen am Anhänger in den Bundesstaaten unterschiedlich gehandhabt wird.
Naja ich fänds gut, wenn man seinen PKW hier auch ziehen könnte :-)
habicht am 19 Okt 2013 20:14:10
Hallo
Ich habe es gemacht
Wohnmobil Flair und Fiat Cinquecento per Schleppdeichsel gezogen.
Start November 2012 hinter Saarbrücken in Frankreich Cinquecento angehängt Durch Frankreich und Spanien bis nach Marokko Agadir null Problem durch etliche Polizei Konntrollen es hat keinen Intressiert. Auf dem Nachhause weg im Frühjahr 2012 dann kam es wie es kommen musste die Guarda Civil Trafiko stoppte uns In der Nähe von Zaragossa. Ich sollte das Auto abhängen und 200 Euro Strafe zahlen. Führerschein und Papiere einbehalten . Da ich mich weigerte die 200 Euro Strafe zu zahlen und das Auto abzuhängen wurden viele telfonate von der Polizei geführt. Nach ca einer Stunde kam ein Beamter mit finsterer Mine zu unserem Wohnmobil und schmiss mir meine Papiere Wortlos durch das offene Fenster und ist davon Gefahren.
Wenn die Guarda Civil wohl eine rechtliche Handhabe gehabt hätte , wär das Auto bestimmt abgehängt worden. Durch Frankreich war es wieder kein Problem zu Fahren , hier scheint das geduldet zu werden.
Das Auto läuft problemlos hinterher und für alle zweifler es Lenkt sogar mit nur der Schlüssel muss im Zündschloss stecken aber ohne Zündung an nur das Lenkschloss muss frei sein.
Mit Rückwärstfahren ist natürlich ein Problem aber das Abkoppeln und Deichsel hochklappen ist in 2 Minuten erledigt.
Das sind meine Erfahrungen mit Schlepp PKW hinter Wohnmobil, nur schade in D ist es nicht erlaubt
habicht
kintzi am 20 Okt 2013 07:59:36
Also ausflaggen, z.B. NL.
dieter2 am 20 Okt 2013 10:00:57
In Frankreich scheint es normal zu sein.
Dieses Jahr auf einen großen Stellplatz. Da war eine Veranstaltung mit sehr vielen Buggis,bestimmt fast 40-50 Stück,die Dinger die auch einen VW Käfer aufgebaut sind. Mindestens 20 von dehnen waren hinter PKWs oder Womos angehängt als sie wegfuhren.
Dieter
bernierapido am 20 Okt 2013 10:26:52
In Deutschland sind sogar die fest mit dem Auto verbundenen Bühnen, die nur durch eigene Räder das Gewicht aufnehmen, schon Anhänger und müssen ein eigenes Kennzeichen haben. (Sarkasmus an) mal sehen, wann die unsere Motorrad oder Fahrradbühnen, die am Fahrzeug oder an der Anhängerkupplung befestigt werden, als Anhänger nehmen. Vielleicht in dem Moment, wenn man zum Schutz Lastrollen gegen das Aufsetzen drunter macht :evil:
thoba am 20 Okt 2013 12:05:16
bernierapido hat geschrieben:In Deutschland sind sogar die fest mit dem Auto verbundenen Bühnen, die nur durch eigene Räder das Gewicht aufnehmen, schon Anhänger und müssen ein eigenes Kennzeichen haben.
Meinst du so etwas ? (Auch wieder in Frankreich gesehen. Man beachte die 2 AHK !)
klausevert am 20 Okt 2013 12:34:03
Falls diese "Bühne" nicht als Anhänger gerechnet wird, zählt sie ja automatisch zum Gesamtgewicht des Fahrzeugs. Und genau das will man doch vermeiden, damit die 3,5 to nicht überschritten werden.
Vorteil für diese Konstruktion ist einfach, das man nicht mehr "mit Anhänger" rückwärts fahren können muss.
rkopka am 20 Okt 2013 12:43:19
klausevert hat geschrieben:Vorteil für diese Konstruktion ist einfach, das man nicht mehr "mit Anhänger" rückwärts fahren können muss.
Aber kann man vernünftig rückwärts fahren damit ? Geradeaus ja. Aber bei einer Kurve wird das Rad ja dann seitlich über den Boden geschleift !?
RK
dieter2 am 20 Okt 2013 13:58:20
Das Rad ist drehbar gelagert. Wie beim Einkaufswagen.
Dieter
bernierapido am 20 Okt 2013 22:53:21
thoba hat geschrieben:
bernierapido hat geschrieben:In Deutschland sind sogar die fest mit dem Auto verbundenen Bühnen, die nur durch eigene Räder das Gewicht aufnehmen, schon Anhänger und müssen ein eigenes Kennzeichen haben.
Meinst du so etwas ? (Auch wieder in Frankreich gesehen. Man beachte die 2 AHK !)
Genau das meine Ich. Gibt es auch von deutschen Herstellern (mit einer Anhängerkupplung und zusätzlich zwei aufhängungen. Ist aber ein eigener Anhänger. Man konnte das Ding vor zwei Jahren auf dem Düssldorfer Caravansalon Probe fahren. Wenn auch: In Frankreich unter 500kg Gesamtgewicht keine eigene Zulassung (Wiederholungskennzeichen) keine Versicherung und Tüv für Anhänger (auch über 500kg) sowieso nicht.
ml0111 am 24 Okt 2013 15:46:50
Selbst wenn man den PKW als Anhänger ansehen würde, was aber nicht geht, weil gem. Artikel 1 Buchstabe q des Übereinkommens über den Straßenverkehr (sog. Wiener Übereinkommen v. 8. 11. 1968; BGBl. 1977 II, S. 809, 811) Anhänger Fahrzeuge sind, die dazu bestimmt sind, an ein Kfz angehängt zu werden, geht das trotzdem nicht, weil gem. § 41 Abs. 9 StVZO zweiachsige Anhänger eine ausreichende Bremsanlage haben müssen. Ein Auto hat zwar eine Bremsanlage, die wird aber nicht von dem ziehenden Fahrzeug angesteuert. Ergo, PKW auf den Hänger, anders geht' s in Deutschland nicht, auch nicht für Ausländer. Kostet übrigens 80,00 € und die Weiterfahrt wird untersagt.
Liebe
Mani
Ganzalleinunterhalter am 24 Okt 2013 16:31:14
ml0111 hat geschrieben: Kostet übrigens 80,00 € und die Weiterfahrt wird untersagt. Mani
Wäre ma interessant, ob sich hier mal Niederländer dazu äußern würden, ob ihnen das schon passiert ist, oder in niederländischen Womoforen solches Vorgehen schon beschrieben wurde.
dieter2 am 24 Okt 2013 16:32:29
ml0111 hat geschrieben:Ein Auto hat zwar eine Bremsanlage, die wird aber nicht von dem ziehenden Fahrzeug angesteuert.
Die Bremse vom angehängten Auto wird auch betätigt. Wie eine art Auflaufbremse. Bei leichten Autos bis 750 kg braucht man das anscheinend nicht. Beim Bremsen läuft der Anhang auf und durch eine Mechanik wird das Bremspedal runtergezogen,übertragen durch Seilzüge. Habe mir das mal genau angekuckt. Kann man auf den Bild auch sehen. Gesehen in Spanien bei einen Franzosen
Dieter
wolfherm am 24 Okt 2013 16:35:41
Na ja, das Kuriose ist ja bei dieser Regelung, dass es bei uns wegen Sicherheitsbedenken nicht erlaubt ist und in anderen Ländern gar kein Problem darstellt. Als wenn die dort andere physikalische Gesetze hätten. Sind wir schlauer oder nur übervorsichtiger? Oder gar regelungswütiger?
haballes am 24 Okt 2013 16:38:59
Wir sind Deutsche. Guck dich an. Du setzt ja sogar auf dem Avatarbild deine Brille auf.....
Es ist echt kurios mit dieser EU..... :(
Gast am 25 Okt 2013 19:33:04
habicht hat geschrieben:Hallo, Ich habe es gemacht Wohnmobil Flair und Fiat Cinquecento per Schleppdeichsel gezogen. habicht
Genau das Szenario haben wir vor 4 Wochen auch gedanklich durchgespielt. Wäre ja machbar. Aber dann kam die typisch deutsche Denkweise durch: Was wäre wenn? Wenn z. B. ein Versicherungsschaden/Unfall eintritt? Damit haben wir das wieder verworfen. Ginge mit unserem derzeitigen PKW sowieso nicht, die Automatik darf nicht abgeschleppt werden. Bin mal gespannt, wann sich die EU nach genauen Vorschriften über Bananenbiegungen und Gurkenformen zu was praktischem durchringen könnte und den Provinzbaronen einheitliche Zulassungsbestimmungen aufs Auge drückt.
Gast am 25 Okt 2013 21:39:58
Nie!
Arno
Randyandy01 am 25 Okt 2013 21:51:53
Ihr schreibt hier wie die blöden...machen, tun, gehen, ob´s wohl geht, da ist es erlaubt und und und
Zum einen, Ihr habt mehr als drei Achsen im Zug... Wer hat die Fahrerlaubniss dafür ( umfrage Starten )
Schleppen (Nicht Abschleppen) in Deutschland, ist nur mit besonderer Genehmigung erlaubt ( kostet Geld) ( Schleppgenehmigung)
Ich würde den Therad schliesen, weil es wird keine neuen Erkenntnisse geben..... :D
spezi am 25 Okt 2013 23:13:49
Randyandy01 hat geschrieben:Ihr schreibt hier wie die blöden...machen, tun, gehe
:ton:
Diese Aussage ist schon grenzwertig. Finde das Thema recht interessant vor allem weil man sieht wie vereint Europa ist.
Gast am 26 Okt 2013 01:22:41
Ich hab euch das vier Seiten vorher auch schon gesagt, nur ohne Kraftausdrücke. Ich darf mich mal selbst zitieren:
carbonunit hat geschrieben:...Aber hier im Forum werden die Einen immer nur die aktuelle Gesetzeslage wiederkäuen und die Anderen werden schwärmen, wie schön es doch wäre, wenn man es könnte. Und die stillen Mitleser werden sich dabei ungesund ernähren, bringt also nix.
Oder gibts tatsächlich Erkenntnisse, die darüber hinaus gehen? Mir persönlich wär's egal, ich habe seit über 20 Jahren keinen Kleinwagen mehr gehabt und müsste mich da erst wieder dran gewöhnen. Wenn das Ding nicht abreißt und mir vor den Kühler rollt, dann macht das doch. Die Faktenlage ist jedenfalls eindeutig: Im Geltungsbereich der deutschen Straßenverkehrsordnung ist es verboten mit für mich durchaus nachvollziehbaren Begründungen. Warum es manche Franzosen oder Holländer tun? Vielleicht eine Gestezeslücke? Wenn es dort richtig erlaubt wäre, dann würde doch auf den Straßen sofort dieses passieren:
haballes hat geschrieben:Speditionen würden es gnadenlos nutzen, wenn man sieht, das sich am LKW schon die Liftachsen lohnen, um zu sparen. So würden dann bei Leerfahrt Zugmaschinen angehängt und über die Straßen gezogen werden, ohne das der Staat einen Cent nur dafür einnimmt an Spritsteuer oder Maut.
Dafür sorgt schon der Konkurrenzdruck in der Marktwirtschaft. Da man aber keine leeren Sattelzugmaschinen sieht, die eine andere Zugmaschine hinter sich her schleppen, wird es wohl nicht generell erlaubt sein und unsere Nachbarn haben irgendeine Lücke gefunden, die deren Gesetzgeber noch nicht ausgeleuchtet hat. Wobei ich das bisher nur in den USA gesehen habe, was aber nix heißen muss. Gibt es dort irgendwelche Erfahrungen mit dem Towing? Ich habe mal ein bischen mit den Stichworten Towing, flat Towing (also ohne Hänger) oder Dinghy Towing gesucht. Es scheint in den USA in allen Bundesstaaten und Kanada erlaubt zu sein. Aber die Vereinigung der Vereinigten Staaten ist auch noch nicht perfekt. Gewichte oder Tempolimits für solche Gespanne sind oft von Staat zu Staat verschieden. Viele in den USA produzierte PKW haben auch eine Herstellerfreigabe fürs Towing, andere lassen sich mit wenig Aufwand umrüsten. In Europa ist das, im Vergleich zu den USA, eher ein Randgruppenphänomen.
Carbounit (der sich gerne mal euren Kopf zerbrochen hat...)
rorei am 27 Okt 2013 15:22:30
Ich bin Ende Sept. auf der Heimfahrt von Venedig kommend, auf der ital. Landstraße vor mir einem NL-WoMo mit angehängtem PKW ca. 20 Km nach gefahren. Offenbar wird es in vielen Ländern akzeptiert sonst wäre der ganz schön mutig so durch mehrere "Feindesländer" zu fahren. Roland
klausevert am 27 Okt 2013 15:29:26
Das mit den 3-Achsen ist seit der Führerscheinreform nicht mehr gültig, es gelten nur noch Gesamtmassen
benno65 am 03 Nov 2013 23:10:27
spezi hat geschrieben:
Randyandy01 hat geschrieben:Ihr schreibt hier wie die blöden...machen, tun, gehe
:ton:
Diese Aussage ist schon grenzwertig. Finde das Thema recht interessant vor allem weil man sieht wie vereint Europa ist.
.
servus spezi, der randyandy muss so schreiben, das ist sein still lg