aqua
anhaengerkupplung
hallo
Links zu ebay oder Amazon sind Werbelinks. Wenn Sie auf der Zielseite etwas kaufen, bekommen wir vom betreffenden Anbieter Provision. Es entstehen für Sie keine Nachteile beim Kauf oder Preis.

Welch nachträglichen Ein- bzw. Umbauten muß man melden ?


skylape am 10 Dez 2005 20:23:23

:razz: hallo zusammen,
welch nachträglichen Ein- bzw. Umbauten muß man der Kaskoversicherung melden ?

Ich denke da an die neue Solaranlage auf dem Dach, oder vielleicht eine nachträglich angebaute Markise, oder ein größeres heki usw.

Denn bei einem Kaskoschaden, z.B. Hagelschlag sind doch die gegenstände in dem ursprünglichen vertrag nicht enthalten.

Wie ist das mit dem Melden, muß ich das melden ?

Anzeige vom Forum

Hier findest Du vielleicht schon, was Du suchst: Artikel auf eBay oder versuchs hier bei Amazon

frebeka am 10 Dez 2005 20:34:47

Hallo Uwe,

les Dir doch mal deine Versicherungsunterlagen durch. Da hat es soviele §en, die sind nicht immer bei allen Versicherer gleich. Alles was da nicht seht, gibt es nicht :oops:

Nasenbär am 10 Dez 2005 20:51:34

Für die Kaskoversicherung ist alles interessant, was den Wert des Fahrzeugs erhöht. Also alles, was Geld gekostet hat.
Wenn du schaust, was bei der Versicherung als Wert angeben ist und du rechnest die Teile zusammen, die du verbaut hast und was das Fahrzeug gekostet hat darf das nicht über dem angebenen Wert liegen. Sonst wird dir im Schadenfall was bei der Entschädigung abgezogen.

Anzeige vom Forum


Gorm am 10 Dez 2005 20:57:12

Unser Versicherungsvertreter (LVM) vertritt eine ganz andere Meinung:
Die Prämie wird nach dem Anschaffungswert berechnet, aber nachträgliche Änderung erfolgt nicht (weder weil das Fz. älter und damit niederiger im Wert ist, noch wenn es durch Anbauten eine Wertsteigerung erfährt). Im Schadenfall ist der aktuelle Wert ausschlaggebend, nachzuweisen durch Gutachten, Rechnungen ect.. .
Soweit seine Aussage, der wir bislang Glauben schenkten...

dieterrudi am 10 Dez 2005 21:58:30

Servus skylap,
alle Zusatzanlgen bei Gasgeräten wie zB.: Duomatik müssen im gelben "Gasanlagenschein" aufgeführt/angemeldet sein.

Für die Zubehör-Einbauten, wie Solaranlage/Regler, Zusatzbatterie, Rüchfahrkamerasystem, Alarmanlage, Dachkoffer, Zusatzfedern/Auflastung, Fahrradträger, SAT-Anlage/Fernseher, ....... kann ich nur empfehlen, entsprechende Bilder zu machen und zuhause aufzuheben. Ich hab bei meinem Unfall mit dem früheren WOMO bei der Vollkaskoabrechnung den Gutachter mit Bildern überzeugen können und einen höheren Erstattungsbetrag erhalten.

rs270550 am 11 Dez 2005 11:54:08

Hallo Skylap,
Dieterrudi hat schon recht. Wenn Du sicher gehen willst, mache Photos und/oder informiere die Versicherung über den Mehrwert des Fahrzeuges.
Bei Anbauten außerhalb des Fahrzeuges solltest Du außerdem prüfen, ob sich die Maße des Fahrzeuges verändert haben. z.B. Gesamt-Höhe oder -Breite. Die sind im KFZ-Schein und -Brief eingetragen und müßten eventuell geändert werden, da sonst die Betriebserlaubnis erlischt.
,
Rolf

Anzeige

  • Die neuesten 10 Themen
  •  
  • Die neuesten 10 Reiseberichte
  • Die neuesten 10 Stellplätze

Ist das was?
Weihnachten und Silvester im Mobi ade ...
Alle Rechte vorbehalten ©2003 - 2026 AGB - Datenschutzerklaerung - Kontakt