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hallo, in der dunklen jahreszeit ist es ja wichtig, gut gesehen zu werden. weiss hier jemand, ob es eigentlcih erlaubt ist, sein fahrzeug (wohnmobil oder pkw) auf dem heck mit einem zusätzlichen streifen roter reflektorfolie zu versehen? also zb 1m x 5cm quer... (beim wohnmobil würde ich den allerdings auf dem radträger aufbringen und nicht auf der alu-aussenhaut.) ggf sogar so eine randmarkierung wie bei lkws anzubringen um den umriss des fahrzeugs für den hinteren verkehr sichtbar zu machen.../halte ich sogar für sinnvoll, da dann das wohmo sehr gut als grosses und meist langsames fahzeug zu erkennen ist... vielen dank für die antworten. Fuzzy ist nicht da um zu suchen hatten wir schon mal.... Aber um es Dir kurz zu beantworten, es ist für Wohnmobile eigentlich nicht erlaubt, sondern nur für LKW, da ist es sogar Vorschrift mittlerweile..... Steht irgentwo in dem Gesetzestext Ausrüstungsvorschriften....
Also suchen :lol: Hallo Kilroy, wann bist Du denn das letzte Mal kontrolliert worden??? na siehste !! alternativ dazu kannst Du ja auch die gestreiften Schilder aus dem Italien/Spanien-Urlaub drann lassen. Das hab ich jahrelang gemacht, auch ohne Räder, es gab nie Probleme, und die sieht man auch am Tage gut. mfG Stefan Ich fahre ein 5,8t Sattelwohnmobil. Höchstgeschwindigkeit wie LKW 80kmh. Ich habe auf der Rückseite um das große Fenster herum eine weiße Reflexfolie sowie unter dem Fenster links und rechts die rot-gelben Reflexflächen (für Spanien bei über 12m Pflicht) geklebt. Außerdem hab ich an den unteren seitlichen Schürzen zwischen den gleben Seitenstrahlern, weiße Reflexstreifen aufgeklebt. Das weiße Band fällt auf dem weißen Wohnwagen tagsüber kaum auf und nachts ur, wenn es direkt angestrahlt wird. Ich habe 50m gekauft und hab noch einiges übrig. Meinen Motorroller habe ich ebenfalls an den Seiten und auf dem Koffer beklebt. Ebenso prangt auf der Rückseite des Elektroautos, das ja nur 90kmh fährt, zwischen den Rückleuchten ein weißer, reflektierender Strich. Diese Klebefolie habe ich auch schon seit 10 Jahren auf meinem alten Wohnwagen. Mit dem bin ich, wegen vermeintlichen Überschreitens der Höchstgeschwindigkeit (zugelassen für 100kmh), zwei mal kontrolliert worden. Die Streifen hat keinen interessiert. Auch bin ich mit dieser Ausrüstung schon 5 Mal zum TÜV gewesen. Natürlich habe ich nicht besonders auf diese Markierung hingewiesen. Ich weiß, dass es nicht erlaubt ist, aber es dient meiner Sicherheit. Es gibt zu viele Auffahrunfälle auf Autobahnen und wehe, man bleibt mal auf dem Standstreifen liegen. Bei den LKW war es zunächst auch nicht erlaubt, dann wurde es tolleriert und nun ist es sogar Vorschrift. Man darf Sinnhaftigkeit nicht mit gesetzestechnicher Realität vergleichen .... Hatte damals an meinem ersten Moppedd hinten nen roten Rückstrahler auf das Topcase geklebt .... TÜV wollte mich nicht durchlassen. Hab dann gesagt, ich machs sofort ab...und daheim wieder drauf. Damit war die Sache gegesen. TÜV gekriegt. Ich bin der persönlichen Meinung ... alles was der Sicherheit dienen könnte (früher, besser gesehen werden) ist sinnhaftig ... wenn auch nicht immer zulässig. Und für die Polizei ist sowas eher nebensächlich. Halt immernoch eine Frage des TÜV ... ab und zu können auch Argumente schlagen.... Ich hab mir nen reklektieren Rundum-Streifen wie bei Lkws auch schon überlegt ..... Ich hab noch vom Vorbesitzer einige wenige cm Rechts u Links in Weiss drauf kleben es ist schon sehr beindruckend wenn ich das Womo in meiner Einfahrt aus 50 mtr Entfernung anstrahle was die paar cm ausmachen . Und bernierapido / Bernhard deshalb hast Post . Rudolf Ich hatte an mein alten Euramobil eine Motorradrampe montiert die mit Containerfolie beklebt war. Bei der Hauptuntersuchung wurde ich gleich wieder vom Hof gejagt. Das war mir eine Lehre... Jedes Bundesland hat andere Bestimmungen. :roll: Als Freisteher geht man mit Reflektorfolie wohl eher sparsamer um. krischan Wir hatten auch diese Idee. Vor dem Aufkleben beim TÜV Hessen um die Ecke nachgefragt ... NIX is ... für Wohnmobile verboten ... leider :( Hallo, ich parke häufig auf dunklen unbeleuchteten kleineren Straßen auf dem Land. Also hab ich mir mal Gedanken dazu gemacht und bin auf die Idee gekommen, einfach ein Paar Hubbühnenabsicherungsfolien ans Heck zu kleben. Diese Lösung ist jetzt knapp 4 Jahre alt und kam bereits 2x problemlos durch den TÜV und auch mehrere Polizeibeamte hatten bisher keine Einwände. Während der Fahrt im Dunkeln macht es keinen Unterschied, ob mein Hintermann nun einen LKW mit Hubbühne und den Folien oder ein Wohnmobil ohne Hubbühne aber mit der Folie vor sich hat. Die Reflexionen auf dem 2. Foto sind wohl durch das Blitzlicht stärker als die Scheinwerfer im Verkehr... der Uwe ![]() ![]() Es ist durch §53 Absatz 10 der StVZO geregelt. (10) Die Kennzeichnung von 1. Kraftfahrzeugen, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit nicht mehr als 30 km/h beträgt, und ihren Anhängern mit einer dreieckigen Tafel mit abgeflachten Ecken, die der im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmung entspricht, 2. schweren und langen Kraftfahrzeugen und Anhängern mit rechteckigen Tafeln, die der im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmung entsprechen, 3. Fahrzeugen der Klassen M 2 , M 3 , O 2 und Fahrgestellen mit Fahrerhaus, unvollständigen Fahrzeugen, Sattelzugmaschinen und Fahrzeuge der Klasse N 2 mit einer Höchstmasse von nicht mehr als 7,5 t sowie Fahrzeuge der Klassen N, O 3 und O 4 mit einer Breite von nicht mehr als 2 100 mm oder mit einer Länge von nicht mehr als 6 000 mm mit weißen oder gelben auffälligen Markierungen an der Seite, mit roten oder gelben auffälligen Markierungen hinten, die den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen, und 4. Kraftfahrzeugen, die nach § 52 Absatz 3 mit Kennleuchten für blaues Blinklicht in Form eines Rundumlichts ausgerüstet sind, mit retroreflektierenden Materialien, die den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen, ist zulässig. An Fahrzeugen der Klassen N 2 , N 3 , O 3 und O 4 , die in Satz 1 Nummer 3 nicht genannt sind, müssen seitlich weiße oder gelbe, hinten rote oder gelbe auffällige Markierungen, die den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen, angebracht werden. Bei den in Satz 1 Nummer 3 und Satz 2 genannten Fahrzeugen ist in Verbindung mit der Konturmarkierung Werbung auch aus anders farbigen retroreflektierenden Materialien auf den Seitenflächen der Fahrzeuge zulässig, die den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entspricht. Interessant ist dieser Link, an der Bude bin ich nicht beteiligt, aber der würde ja liebend gern alles verkleben. Hier wird aber das Gesetz hervorragend erklärt. :wink: --> Link Spaßig - DEN wollte ich auch gerade verlinken mit der Rubrik Konturmarkierungen - da gibts für teilweise kleines Geld gute Ansätze --> Link also wir haben ja auch die Streifen hinten drauf, und bei der Umschreibung beim Tüv gabs keine Mängel oder Hinweise, der fand das sogar richtiog gut die Streifen, er meinte da fällt man auf. --> Link Da hast aber des verkehrte Auto erwischt es handelt sich um einen Sprinter und nicht um einen 818 Vario... Sie hat den Vario immer noch im Profil, aber ich hab im Sprinter schon gehockt von Elke und Manfred. Schönes geräumiges Ding. Und ich finde die Reflektorstreifen auch gut und sicher. Aber die Obrigkeit sieht es halt manchmal nur vom Schreibtisch. Ich hab mir das schon so Gedacht...Danke Trotzdem für die Info.Das mit den Streifen stimmt 100% Hallo, auch wir haben an der Heckwand ringsum die weiße Reflektorfolie,sie fällt am Tag nicht auf und in der Nacht wird man gesehen.Tüv kein Problem. Hallo, mein Arto steht gerade in seiner Garage, aber ich könnte schwöre, dass N & B die weisse Refelektorfolie standardmässig am Heck verklebt hat. Das werde ich die Tage mal überprüfen.
Bei meinem Arto sind definitiv keine Reflektorfolien verklebt. Moin bei meinem ARTO ist auch definitiv eine Folie verklebt. Aber die reflektiert nicht.Sieht nur so aus. mfg Rheinberger
:top: Im dunklen auf der Autobahn sieht so etwas zwar schön aus, beim Freihstehen never ever. Uwe |
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