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Schäden an Motorhaube Hymer Integrierter, Eilt 1, 2


spaetaufsteher am 14 Nov 2013 15:53:36

Guten Tag,
kurz vor Ablauf der Garantiezeit sind mir an beiden oberen Ecken an der GFK-Motorhaube bei meinem Hymer Exis I jeweil auf einer Strecke von ca. 1-2 cm Absplitterungen mit freiliegenden Glasfasern aufgefallen, die ja eigentlich noch vor der Frostperiode beseitigt werden müßten. Bei meinen Erfahrungen mit Dickbräsigkeit der Fa in der Garantieabwicklung erwarte ich durchaus Schwierigkeiten. Es handelt sich beidseits jeweils um die obere äußere Ecke der Haube , da, wo bei mäßigem Druck die Hinterkante der Haube an die umgebende Karrosserie stößt. Daher würde es mich interessieren, ob diese Schäden auch bei anderen Fahrzeugen aufgetreten sind, die Fa sagt einem das ja nicht, sondern macht aus Kostengründen lieber mit der Produktion so weiter. Wie bei dem knarzenden Front-Hubbett, bisher 3x nachgefettet. Genug des Schimpfens.
Gute Fahrt

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haballes am 14 Nov 2013 16:16:44

Ruhig bleiben.

Schäden mal vorsichtshalber mit einer Kamera und einer aktuellen Bildzeitung im Hintergrund aufnehmen.

Schriftlich die Mängel beim Dealer melden mit Bitte um Behebung und Terminvorschlag. Einwurfeinschreiben reicht.

Sollte es nicht klappen, oder die erfolgte Reparatur ist zu deiner Unzufriedenheit dann kontaktiere Hymer.
Alle Kontakte in ruhigem freundlichem Stil, denn die Menschen dort können nichts dafür.
Sie müssen sich auch nur mit dem Werk ihrer Erfüllungsgehilfen rumplagen.
Alles wird gut. Glaub mir.

Gast am 14 Nov 2013 16:36:21

spaetaufsteher hat geschrieben:kurz vor Ablauf der Garantiezeit sind mir an beiden oberen Ecken an der GFK-Motorhaube bei meinem Hymer Exis I jeweil auf einer Strecke von ca. 1-2 cm Absplitterungen
Hast Du mal ein Foto ? ?

Also ich habe derartiges nicht beobachtet, die Frage ist welche Ursache die Schäden haben.

Ohne dies wenigstens auf einem Foto zu sehen, kann man sehr wenig sagen.

haballes hat geschrieben:Schäden mal vorsichtshalber mit einer Kamera und einer aktuellen Bildzeitung im Hintergrund aufnehmen.

Schriftlich die Mängel beim Dealer melden mit Bitte um Behebung und Terminvorschlag. Einwurfeinschreiben reicht.
Wofür ist denn die Bildzeitung ?

Du schreibst ein " Einwurfeinschreiben" reicht, weiß Du wie viele Einschreiben mit Rückschein alleine schon bei uns verloren gehen. Wenn schon dann auf jeden Fall mit Rückschein wäre mein Rat. Übrigens bekommen wir ca. 20 € für ein verloren gegangenes Einschreiben, das deckt nur knapp unsere Papier und Portokosten.

Einfach fotografieren und eine nette E-Mail hinschreiben, Fotos beilegen, zur Sicherheit die E-Mail faxen. ( Sendebestätigung des Fax aufbewahren )

Übrigens habe ich von Hymer keinen schlechten Eindruck was Garantie / Kulanz oder Verarbeitung / Herstellung angeht. Kann mir auch nicht vorstellen, dass von deren Seiten behauptet wird eine E-Mail sei nicht eingegangen.

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wubro am 14 Nov 2013 17:36:09

UlrichS hat geschrieben:Wofür ist denn die Bildzeitung ?


Sie dokumentiert die Aktualität der Aufnahme - allerdings ginge auch jede andere Tageszeitung...

MfG

Bernd

BurnerWil am 14 Nov 2013 17:39:25

Sendebestätigung ist zwar nett, hat aber keine rechtliche Relevanz, da es nur die Sendung, nicht den Empfang bestätigt

Gast am 14 Nov 2013 17:46:26

wubro hat geschrieben:
UlrichS hat geschrieben:Wofür ist denn die Bildzeitung ?


Sie dokumentiert die Aktualität der Aufnahme - allerdings ginge auch jede andere Tageszeitung...
Welchen Nachteil sollte es haben wenn der Schaden vor dem Aufnahmetag bestanden haben sollte ?

Wichtig wäre es zu beweisen, dass der Schaden spästenstes zu dem und dem Tag besteht. Eine ältere Bildzeitung wäre dann besser :D

Gast am 14 Nov 2013 17:48:05

BurnerWil hat geschrieben:Sendebestätigung ist zwar nett, hat aber keine rechtliche Relevanz, da es nur die Sendung, nicht den Empfang bestätigt
Interessiert mich alles nicht, mich interessiert nur die Rechtsprechung und die sagt - gilt.

--> Link

BurnerWil am 14 Nov 2013 17:49:20

Stimmt nicht,habe letzte Woche vom LAG Erfurt die BGH-Meinung dazu um die Ohren bekommen. Lt. BGH gilt Fax nicht!

Bergbewohner1 am 14 Nov 2013 18:38:36

BurnerWil hat geschrieben:Sendebestätigung ist zwar nett, hat aber keine rechtliche Relevanz, da es nur die Sendung, nicht den Empfang bestätigt

Stimmt :!: habe ich am eigenen "Leib"erlebt.

bachi am 14 Nov 2013 18:51:00

Hallo spätaufsteher,

ich hatte an der Haube meines ersten Exsis (MJ 2011) die gleichen Schäden.
Bei meinem Zweiten Exsis (MJ 2013) hat Hymer in diesen Bereichen Gummipuffer hinter die Haube geklebt,
so daß diese nicht mehr an die Karosserie schlägt.

Bachi

frajop am 14 Nov 2013 18:55:54

Hi,
den Fehler kenne ich auch von meinem Fahrzeug. Ein paar mm des Gelcoats sind an der Kante abgeplatzt. Das ist ein rein optisches Problem, Schaden kann dadurch nicht entstehen, auch nicht durch Frost. Im nächsten Frühjahr werde ich die Stellen mit etwas Gelcoat ausbessern und evtl einen Kantenschutz anbringen.
Da du noch Garantie hast würde ich es reklamieren, grundsätzlich dürfte sowas nicht passieren.

frank

mueckenstuermer am 14 Nov 2013 20:50:26

haballes hat geschrieben:
Schriftlich die Mängel beim Dealer melden mit Bitte um Behebung und Terminvorschlag. Einwurfeinschreiben reicht.


Das schlimmste Wissen ist Halbwissen.

Es ist eben falsch, dass ein Schreiben reicht, ob als Einschreiben oder mit Boten und Zugangsnachweis ist vollkommen Wurscht. Nur ein Anerkenntnis oder eine Erklärung des Verkäufers, er werde sich kümmern, unterbricht oder hemmt die Verjährung.

Wenn auch noch "Moderatoren" solches Stammtischwissen verbreiten, wird es besonders ärgerlich.

Ich kann nur staunen, wie Ahnungslose sich immer wieder zu Themen äußern, bei denen Schweigen vornehm gewesen wäre.

Mach Deinen Modi-Job, ok. Aber laß es einfach, juristischen Unfug zu verbreiten.

wolfherm am 14 Nov 2013 21:14:08

Ich finde es schön, dass du mit deinem Sachverstand noch den letzten Feinschliff an die Vorschläge der anderen User bringst. Das macht doch unser Forum aus: Alle bringen ihr Wissen ganz uneigennuetzig ein und unterstützen einander. Das imponiert mir immer wieder.

Gast am 14 Nov 2013 21:22:03

mueckenstuermer hat geschrieben:Nur ein Anerkenntnis oder eine Erklärung des Verkäufers, er werde sich kümmern, unterbricht oder hemmt die Verjährung.
Das ist korrekt !

Als erste Kontaktaufnahme / Mängelmeldung reicht ein Fax oder eine E-Mail. Nach kurzem Warten dann die Fristsetzung, danach geht an Rechtlichen Schritten kein Weg vorbei um eine Verjährung der Gewährleistung bzw. der Garantie zu verhindern.

felix52 am 14 Nov 2013 21:23:39

mueckenstuermer hat geschrieben:Das schlimmste Wissen ist Halbwissen.


Irgendwo hat halt das Verbot unqualifizierter Rechtsberatung seine Berechtigung.

Danke

mueckenstuermer am 14 Nov 2013 21:39:23

wolfherm hat geschrieben:Ich finde es schön, dass du mit deinem Sachverstand noch den letzten Feinschliff an die Vorschläge der anderen User bringst.


Noch so ein Beitrag:

Es geht nicht um "Feinschliff", Herr Moderator! Es geht um den Hinweis, dass ein Kollege Unsinn verbreitet, den andere womöglich glauben, weil es ein Modi geschrieben hat. Wenn dann die Ansprüche des Schreibers weg sind, weil ja "sicher ein Schreiben genügt habe", wird wohl kaum der Herr Moderator haften wollen.

Von Modis erwarte ich mehr als Halbwissen oder Weichspülen. Tut mir leid, aber wenn es bei juristischen Fragen hier mit Halbwissen gefüllte Beiträge der Modis gibt, dann wird das wohl bei anderen Beiträgen, wo mir das Fachwissen fehlt, kaum besser sein!? Nur da merke ich es nicht.

Mehr inhaltliche Qualiätät bitte! Modis gleich voran!

wolfherm am 14 Nov 2013 21:42:53

Lieber M.,


jetzt werden wir aber ein wenig merkwürdig......Alles, auch rechtliche Hinweise von Fachleuten aus Foren, nehme ich nie für bare Münze, es gibt immer einen besseren.... :D da muss man immer mehrere Meinungen hören. Mir glaube ich ja auch nicht alles, obwohl ich verdammt viel weiß..... :D

Ein wenig mehr Demut und etwas Zurückhaltung hat noch keinem geschadet und macht sympathisch....

mueckenstuermer am 14 Nov 2013 21:51:35

Ich lege es nicht darauf an, immer und jedem sympathisch zu sein.

Ich empfehle, statt Weichspülen und um das Ärgernis herumzuschreiben:

:thema:

punky am 14 Nov 2013 22:07:11

mueckenstuermer hat geschrieben:
:thema:


Dann hätte es wohl gereicht, den Kollegen Mod zu korrigieren und ihm nicht noch einen von oben herab mitzugeben.

Ist dein Berufsbereich und wir sind dankbar für deine Anmerkungen. Aber als Dienstleister sollte man auch mal auf den Ton achten können...

Rumbuddel am 14 Nov 2013 22:17:34

Aber man darf sich auch mal ärgern und wenn ich sehe, wie sich hier einige regelmäßig im Ton vergreifen ... ich finde es wichtig, dass solche juristisch wichtigen Dinge richtig gestellt werden. Und ich finde es schon bedenklich, wenn durch einen Mod etwas so gesagt wird dass es durchaus jemand als richtig erachten kann. Da kann ich den Ärger von Mückenstürmer schon nachvollziehen.
Und Wolfherm, als Moderator sollte man moderat reagieren, auch wenn ein Forumuser seinem Ärger luft macht. Denn der Moderator sollte moderat die Wogen glätten und nicht den Sturm im Wasserglas schüren.

Und was mich jetzt in diesem Zusammenhang interessiert:

Wenn ich kurz vor Ende der Garantiezeit einen Mangel anzeige, derjenige der für meinen Anspruch zuständig ist aber erstmal nicht willig ist den Anspruch anzuerkennen, wie verhindere ich dann, dass der Mangel aus der Garantiezeit fällt wenn ein einfaches anzeigen des Mangels nicht reicht???

Gast am 14 Nov 2013 22:20:56

wolfherm hat geschrieben:Ein wenig mehr Demut und etwas Zurückhaltung hat noch keinem geschadet und macht sympathisch....
Demut ???

Also ich will jetzt wirklich kein Öl ins Feuer schütten aber wer und warum soll jetzt Demütig sein ?

Auch wenn ich "Mückenstürmers" Ton jetzt auch etwas unpassend fand ( den ersten Beitrag - die Zurechtweisung ) hat er absolut Recht. War mir auch entgangen, dass der TE jetzt glauben konnte er hätte die Frist damit "gestoppt". Wenn er kurz vor Ablauf der Frist ist, hat er tatsächlich ein Problem und das hat Mückenstürmer richtig erkannt.

Ist eben Profi :D

Auch das er auf eine besondere Verantwortung der Mod`s hingewiesen hat, in welchem Ton auch immer, fand ich ok.

Ich bin auch nicht immer gut drauf und versuche bei dem einen oder anderen die schlechte Laune zu überlesen. ( Manchmal klappt das auch :D )

Rumbuddel hat geschrieben:Wenn ich kurz vor Ende der Garantiezeit einen Mangel anzeige, derjenige der für meinen Anspruch zuständig ist aber erstmal nicht willig ist den Anspruch anzuerkennen, wie verhindere ich dann, dass der Mangel aus der Garantiezeit fällt wenn ein einfaches anzeigen des Mangels nicht reicht???
Klage zur Fristwahrung einreichen, kurze Begründung reicht vorerst, kannst später umfassend begründen. ( so nach etwa 4 Wochen, schreibt das Gericht meist auch in seiner Eingangsbestätigung )

wolfherm am 14 Nov 2013 22:24:40

Ich habe es doch gesagt: Durch viele User setzt sich ein Steinchen zum anderen und schon sind wir auf dem richtigen Kurs. So ist es hier und in den technischen Bereichen des Forums. Da ist auch nicht immer die erste Antwort die allein seligmachende Wahrheit. Das müsstest du doch am besten wissen, wie sich da die "Wahrheit" so langsam herausstellt.

Gast am 14 Nov 2013 22:26:06

Gut gebrüllt Löwe.

Darf ich auch vorschlagen - zurück zum Thema. ( ? )

wolfherm am 14 Nov 2013 22:27:03

Aber immer. Das wollte ich ja schon mit meinem ersten Beitrag.....

mueckenstuermer am 14 Nov 2013 22:48:47

Rumbuddel hat geschrieben:
Wenn ich kurz vor Ende der Garantiezeit einen Mangel anzeige, derjenige der für meinen Anspruch zuständig ist aber erstmal nicht willig ist den Anspruch anzuerkennen, wie verhindere ich dann, dass der Mangel aus der Garantiezeit fällt wenn ein einfaches anzeigen des Mangels nicht reicht???


.... Durch ein Beweisverfahren bei Gericht, durch einen Mahnbescheid oder durch eine Klage. Und manchmal reicht dafür die Zeit nicht mehr aus.

Gast am 14 Nov 2013 22:56:41

Richtig ein selbstständiges Beweisverfahren hemmt auch die Verjährung. Muss man aber begründen entweder stimmt der Gegner zu oder man muss Gründen benennen z.B. das der Beweis verloren gehen können wegen XYZ ...

frboe am 14 Nov 2013 23:10:58

ruhig brauner - ganz ruhig...

Gast am 14 Nov 2013 23:15:11

Hast Du jetzt im Stall schon Internet ?

Geil :lach:

Rumbuddel am 14 Nov 2013 23:16:52

Ich liebe dieses verbraucherfreundliche Land ... :twisted:

mueckenstuermer am 14 Nov 2013 23:37:27

UlrichS hat geschrieben:Richtig ein selbstständiges Beweisverfahren hemmt auch die Verjährung. Muss man aber begründen entweder stimmt der Gegner zu oder man muss Gründen benennen z.B. das der Beweis verloren gehen können wegen XYZ ...


Es geht noch leichter nach Abs. 2:

--> Link

Das wären hier die Beweisfragen:

Was ist Ursache der GfK-Mängel,
Welche Maßnahmen sind erforderlich und
Welche Kosten entstehen.

Begründung:
Das Verfahren soll den Prozeß vermeiden.

Dann beantragt man, die formelle Zustellung des Beweisantrages, was dann bereits mit Eingang des Antrages bei Gericht die Verjährung unterbricht. Das geht, wenn man gut drauf ist, innerhalb eines Tages. Macht halt Stress.

Danach kann man wieder verhandeln und eine einvernehmliche Lösung suchen. Bleibt der Verkäufer hartnäckig, läßt man das Beweisverfahren laufen. Danach muß uU geklagt werden. Jedenfalls bleibt man Herr seiner Ansprüche und ist nicht auf "Kulanz" angewiesen.

PS: Ich habe keine schlechte Laune. Ich denke, bevor ich schreibe. Niemand muss es lesen. Und Dienstleister bin ich hier schon gar nicht. Höchstens hilfsbereit, einem in Not Befindlichen vor einem schweren Fehler zu bewahren.
Das man das auch noch erklären oder gar rechtfertigen muss .... Tztztz

Gast am 14 Nov 2013 23:44:08

mueckenstuermer hat geschrieben:Es geht noch leichter nach Abs. 2: --> Link
Hast Recht, dürfte ich fragen ob der Abs. 2 neu ist d.h. ob es den schon vor 10 Jahren gab ?

Kann mich nicht dran erinnern, dass ich das so gelernt habe, aber meine Meisterausbildungen IHK und Handwerkskammer ist schon länger als 10 Jahre her, war aber mal vor etwa 10 Jahren zu einem "Update" Freiwillig und selbstbezahlt :D . An Abs. 1 kann ich mich genau erinnern, an Abs. 2 nicht.

Werde ich alt und vergesslich ?

mueckenstuermer am 14 Nov 2013 23:56:00

Weiß nicht genau. Müßte man recherchieren. Ich geh jetzt ins Bett.

Gast am 14 Nov 2013 23:57:13

Gute Nacht, ist nicht wichtig.

viking92 am 15 Nov 2013 09:42:10

mueckenstuermer hat geschrieben:PS: Ich habe keine schlechte Laune. Ich denke, bevor ich schreibe. Niemand muss es lesen. Und Dienstleister bin ich hier schon gar nicht. Höchstens hilfsbereit, einem in Not Befindlichen vor einem schweren Fehler zu bewahren.
Das man das auch noch erklären oder gar rechtfertigen muss .... Tztztz

OT:
Allein dafür drücke ich mal den imaginären "DANKE" Button :top:

murksmax am 16 Nov 2013 11:57:43

frajop hat geschrieben:paar mm des Gelcoats sind an der Kante abgeplatzt. Das ist ein rein optisches Problem, Schaden kann dadurch nicht entstehen, auch nicht durch Frost. Im nächsten Frühjahr werde ich die Stellen mit etwas Gelcoat ausbessern und evtl einen Kantenschutz anbringen. ...


Hi zusammen,

es ist schön, wenn der Fehler bekannt ist, aaaaber ... :eek:
Die Äußerung, dass durch diesen Schaden nix weiter passieren kann, ist leider falsch! GFK ist längst nicht so "unzerstörbar", wie man immer sagt. Insbesondere die billigen Produkte sind da anfällig. Dazu einmal folgende Beschreibung.
Ein GFK-Bauteil besteht in der Regel aus mehreren Schichten, von außen nach innen sieht das folgendermaßen aus:
  • Deckschicht aus Gelcoat
  • Laminat aus Isophtalsäureharz
  • Topcoat
Das äußere Gelcoat ist die eingefärbte Schicht, die eine schöne glatte und möglicherweise bunte Oberfläche ermöglicht. Das Gelcoat ist auch die wasserdichte Schicht, die das eigentliche Laminat vor Feuchtigkeit und - nicht zu vergessen - vor der galligen UV-Strahlung schützt.
Darunter liegt das eigentliche Laminat aus Glasfasermatten verschiedenen Gewichts. In der Regel sollte dieses Laminat aus mind. drei Lagen Matte bestehen, um eine gewisse Stabilität und auch Wasserdichtigkeit zu erreichen. Letztere ist bei einer Motorhaube vielleicht nicht ganz so wichtig, aber trotzdem :D
In dem Laminat können auch verschiedene Materialien (Balsholz, Schäume etc.) für Verstärkungen eingearbeitet werden. Aber auch die sollten mit drei Lagen Matte abgedeckt werden.
Die Rückseite des Laminats sollte dann mit Topcoat versiegelt werden, damit keine Feuchtigkeit von hinten in das Laminat ziehen kann.

So, an dem letzten Satz kann man schon erkennen, was da eigentlich Ambach ist: Es kann Feuchtigkeit in das Lamit ziehen! Und insbesondere, wenn das Laminat offen liegt (es schauen ja schon Glasfasern raus!), kann dort Feuchtigkeit eindringen. Dieses Phänomen tritt insbesondere bei Isophtalsäureharzen, wie sie zu 99 % verwendet werden, auf. Bei Epoxidharz ist man da auf der sicheren Seite, allerdings ist das von der Verarbeitung her weitaus anspruchsvoller und auch teurer.
Klar ist eine Motorhaube am WoMo kein Boot, wo man sich wegen Osmose Gedanken machen muss, aber wenn Feuchtigkeit im Laminat sitzt und dort durch Wärme, ein abgeschlossenes Klimaumfeld etc. Dampf entsteht, kann sich im Isophtalsäureharz eine Säure bilden, die das Harz zerstört und zu Delamination führt. Auch wird das Gelcoat dabei abgelöst und es bilden sich furchtbar hässliche Blasen auf der Oberfläche. Die Beseitigung dieser Blasen ist a....teuer und eine neue Haube wird vermutlich billiger sein.

Also: Als erstes den Schaden ordentlich dokumentieren! Beim Fotografieren einen Zölli daneben halten/legen/kleben und mehrere Bilder machen, die den Schaden nicht nur im Detail dokumentieren sondern auch das Fz. als solches erkennen lassen.

Dann als Sofortmaßnahme das Eindringen von weiterer Feuchtigkeit in den Schaden vermeiden. Am Besten mit Panzerband ordentlich dichtkleben - kein Silikon o. ä. Dreck verwenden!

Ggf. auch mal mit einem Feuchtemesser prüfen, ob in dem Bereich um den Schaden schon etwas eingedrungen ist. Referenzmessungen im übrigen Kantenbereich nicht vergessen :wink:

Als nächsts mit einem metallischen Gegenstand vorsichtig die Kanten abklopfen und dabei auf Klangunterschiede achten. Oftmals entstehen solche Schäden durch ungenügende Auffüllung der Negativ-Form nach dem Ausstreichen mit Gelcoat im Laminierprozess. Da wurde dann Glasfaser gespritzt und in der Ecke/Kante nicht ordentlich entlüftet. Und wenn bei einem Teil an einer Ecke schon sog. Blubber sind, können beim gleichen Teil leicht noch weitere sein :x (Ich will keine Angst machen, nur rechtzeitig drauf hinweisen!)

Und danach dann an die eigentliche Schadensbeseitigung. Da hier wohl ein Gewährleistungsfall vorliegt, sollen die - bitteschön - ordentlich arbeiten. Also entweder Haube tauschen oder das GFK gründlich und langfristig austrocknen. Danach das Gelcoat vernünftig an-/wegschleifen und neu aufbauen. Möglicherweise beschädigtes Laminat auch wegschleifen, damit das neue Gelcoat dort wieder hält.

Wenn das so gemacht wird, ist das eine vernünftige Reparatur, allerdings ist die nicht in ein zwei Stunden getan, da ist bestimmt mehr das doppelte drin - insbesondere, wenn man hinterher nix sehen soll 8)
Die Pfuscher würden allerdings nur grob reinigen und neues Gelcoat in die Macke schmieren. Denn Zeit ist schließlich Geld :evil:

So, und jetzt viel Spaß bei der Reparatur duckweg

Max

P. S.: Ist viel zu lang geworden, wollte eigentlich gar nicht so lang antworten ...

andwein am 16 Nov 2013 12:01:36

Aber dafür ist die Antwort richtig!
Andreas

Gast am 16 Nov 2013 14:23:58

Richtig auf jeden Fall, allerdings haben wir leider immer noch keine Schadensfotos gesehen und ganz klar ist die Ursache auch noch nicht, wenn ich das richtig sehe.

murksmax am 16 Nov 2013 14:58:13

UlrichS hat geschrieben:Richtig auf jeden Fall, allerdings haben wir leider immer noch keine Schadensfotos gesehen und ganz klar ist die Ursache auch noch nicht, wenn ich das richtig sehe.


Hi Ulrich und Andreas,
vielen Dank für das Bauchpinseln. Bei dem gesättigten Feinkostgewölbe tut das jetzt auch richtig gut :mrgreen:

Aber die Fotos benötigen wir (hier im Forum) doch eigentlich auch nicht. Aufgrund der Beschreibung kann man doch schon davon ausgehen, dass in diesem Fall ein Mangel bei der Produktion aufgetreten ist. So ohne weiteres bricht das Gelcoat an einer geschützten Kante - und das ist es doch bei einer Motorhaube - nicht weg. Wenn das ganze korrekt produziert worden ist, liegt dort eine homogene Verbindung vor, die einen derartigen Bruch von sich aus nicht ermöglicht, da ist schon ein erheblicher Kraftaufwand erforderlich, um die Gelcoatschicht rauszubröseln. Und wenn es ein korrekt verarbeitetes GFK ist, dann kriegst Du die Kante nur raus, wenn Du die gesamte Struktur beschädigst. Dann wären auch Risse im Grenzbereich des Schadens sichtbar (Spinnen). Der alleinige Bruch bzw. das Fehlen von Gelcoat in solchen Fällen ist immer ein Anzeichen von Fertigungsmängeln.


Max

Gast am 16 Nov 2013 15:02:43

Reden wir jetzt noch vom Schaden des TE ? " ca. 1-2 cm Absplitterungen mit freiliegenden Glasfasern aufgefallen" oder habe ich etwas überlesen ?

murksmax am 16 Nov 2013 15:08:44

UlrichS hat geschrieben:Reden wir jetzt noch vom Schaden des TE ? " ca. 1-2 cm Absplitterungen mit freiliegenden Glasfasern aufgefallen" oder habe ich etwas überlesen ?


Richtig. Denn das Rausbröseln (auch wenn es nur 1-2 cm sind) müssen eine Ursache haben. Und wenn die irgendwo fehlen müssen sie auch wieder rein. Auf Gewährleistung selbstverständlich. Und dann bitteschön so, dass keine Folgeschäden entstehen können :!:

Oder möchtest Du gerne in fünf Jahren, wenn die Osmose dann so richtig durchschlägt, dich dann noch damit rumärgern und alles selber zahlen, weil jemand gepfuscht hat? Oder wenn Du in vier Jahren Dein Mobil vertickst dem Käufer nach zwei Jahren einen Schaden erstatten, weil der Gutachter nachweist, dass Du es wusstest und der Schaden nicht korrekt beseitigt worden ist? :schwarzmal:


Max

mueckenstuermer am 16 Nov 2013 15:37:46

Was treibt eigentlich der Betroffene? Ist er noch nicht wieder aufgestanden?

Gast am 16 Nov 2013 15:59:13

murksmax hat geschrieben:
UlrichS hat geschrieben:Reden wir jetzt noch vom Schaden des TE ? " ca. 1-2 cm Absplitterungen mit freiliegenden Glasfasern aufgefallen" oder habe ich etwas überlesen ?


Richtig. Denn das Rausbröseln (auch wenn es nur 1-2 cm sind) müssen eine Ursache haben. Und wenn die irgendwo fehlen müssen sie auch wieder rein. Auf Gewährleistung selbstverständlich.
Nimm es mir nicht über aber Absplitterung ist nicht Rausbröseln. Ich weiß nicht was beim TE die Ursache ist.

ollybär am 16 Nov 2013 19:05:34

murksmax hat geschrieben: So ohne weiteres bricht das Gelcoat an einer geschützten Kante - und das ist es doch bei einer Motorhaube - nicht weg. ......Der alleinige Bruch bzw. das Fehlen von Gelcoat in solchen Fällen ist immer ein Anzeichen von Fertigungsmängeln.


Max


Beim Exsis-I ist die Motorhaube nur eingehängt und wird bei Wartungsarbeiten komplett abgenommen. Vorgesehen laut Betriebsanleitung ist das Ablegen mit den vorgesehenen Haltern an der Fahrzeugfront.
Es ist aber genauso möglich, die Haube auf dem Boden abzulegen. Ist man hierbei unvorsichtig, entstehen ganz genau solche Absplitterungen an der Kante.

PittiC am 16 Nov 2013 20:32:04

Der TE schreibt "Garantie" andere schreiben was von "Gewährleistung" das sind aber zwei vollkommen verschiedene Sachen.

Garantie ist eine freiwillige Leistung vom Hersteller.
Die zweijährige Gewährleistung ist gesetzlich vorgeschrieben und ist praktisch nichts als Augenwischerei.
Nur in den ersten 6 Monaten geht der Gesetzgeber davon aus das der Schaden von Anfang an bestanden hat. Nach dieser Frist muss der Eigentümer beweisen das der Fehler von Anfang an da war.

Gast am 16 Nov 2013 20:59:12

ollybär hat geschrieben:Es ist aber genauso möglich, die Haube auf dem Boden abzulegen. Ist man hierbei unvorsichtig, entstehen ganz genau solche Absplitterungen an der Kante.
Versuche ich schon einige Zeit, darauf hinzuweisen, dass man erst mal Fotos sehen muss um dazu etwas zu sagen.

PittiC hat geschrieben: Nach dieser Frist muss der Eigentümer beweisen das der Fehler von Anfang an da war.
Genau so ist es, wobei dazu kommt das wenn nicht fachgerecht gearbeitet wurde und man dies beweisen kann, es innerhalb der Frist auch ausreicht. Garantie setzt voraus, dass der Hersteller die Schäden anerkennt, da freiwillige Leistung. Jegliche Einwirkungen führen in der Regel sofort zu einem Ausschluss einer Garantie Leistung.

Auch ich gehe davon aus, dass hier Einwirkungen auf die Haube nicht ausgeschlossen werden können.

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