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Hallo zusammen,
mein Womo (Joint E 35) ist mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,4t eingetragen. Mein Fiat Händler meinte das bei dem Fahrzeug auch eine Eintragung mit 3,5t möglich wäre. Ohne Änderung der Reifen usw... , da es auf dem Chassis vom Ducato 15 aufgebaut ist. Ist es nun sinnvoller 3,4t oder 3,5t zu haben? Mal von den 100kg mehr Zuladung abgesehen, diese bräuchte ich nicht zwingend. Würden dann bei 3,5t Verbotsschilder für 3,5t schon gelten und auf der Autobahn die 100 km/h Begrenzung? Danke bereits im Vorraus. Hallo Andreas,
bis 3,5 t keine km/h beschränkung Verbotsschilder gelten auch erst über 3,5 t in Österreich Go-Box auch erst über 3,5 t im Princip spricht nichts gegen eine Auflastung Hansi Hallo,
wenn bald nach Hubraum versteuert wir ist es ee wurscht :wink: 100 kg mehr Zuladung ist doch was.
Besteht Wasser aus Wasser? PS: Witze bitte in den Witzethread
:gruebel: [quote]Verbotsschilder gelten auch erst über 3,5 t
Wer soll den jetzt ins Witzethread schreiben? :D Es gibt Leute die verstehen mich! :P Auf jeden Fall schon mal danke für die Hinweise!
Die Antworten vom Admin sind manchmal recht gewöhnungsbedürftig, denke man sollte öfters abwägen, wie man etwas schreibt, bzw antwortet nobody is perfect!! Hannes Hallo Andreas,
ich empfehle unbedingt eine Auflastung. Mein Hobby hatte auch 3,4 t, die Auflastung hat der Händler kostenlos vorgenommen. Auch wenn du jetzt noch meinst, mit 3,4t hinzukommen, irgendwas fällt dir später immer ein, was du noch mitnehmen willst. Mit erlaubten 100 kg mehr bist du dann auf der sicheren Seite, wenn du mal in eine Kontrolle kommst, von schlimmeren Dingen ganz zu schweigen. Alle Beschränkungen, Vorschriften usw. gelten ab 3,5t aufwärts, also ab 3.501 kg. Lupo3. jo, Hannes - Du wirst´s wissen......
nachträglich noch: "welcom im Forum" :musik: ansonsten: keep cool, ist hier wie im richtigen Leben... :troest: :tannenbaum: Hab den Witz auch nicht verstanden :oops: Hat der Admin wieder nen Clown gefrühstückt oder Insiderwissen? Sorry, hau mich nicht :oops:
Wir haben auf 3,5 t abgelastet, hatten vorher 3,510 und alles ist im grünen Bereich.
na ihr habt sorgen - dirk wollte wohl nur damit sagen, daß die frage: ob schilder, wo draufsteht, daß sie ab 3,5t gelten - auch für 3,5t fahrzeuge gelten... eine ziemlich däml... frage ist - und doch wohl nicht ernst gemeint sein kann, ergo eher in den witze-thread gehört... leute - es ist bald weihnachten... das fest der liebe... ruhig bleiben... was soll ich denn sagen? auf dem krankenhaus-speiseplan steht für heilig abend spagetti bolognese... :( schön das die faulen säcke aus der küche dann rechtzeitig bei ihren familien sind... :? heiko derseinen18.hochzeitstagheutealleineimkrankenhausverbringt-undsoaberwenigstensumeingeschenkherumgekommenist :wink: Na ja, es wurde hier ja schon öfters gefragt, ob die Grenzen bei 3499, 3500 oder 3501 sind. So lustig und abwegig war die Frage gar nicht :?
Die Schilder "3,5to" gelten ab 3,501to. Andreas, du wirst es ja schon mitbekommen haben :) 100 kg mehr Zuladung ist schon was wert und ich würde es auf jeden Fall machen. , Heinz
warum däml...? Meiner Ansicht bedeutet das Sperrschild 3,5t gesperrt für Fahrzeuge über 3,5t zul. Gesamtgewicht, gilt also für Fahrzeuge mit 3,5t zul. Gesamtgewicht nicht. Peter da war wieder mal Einer schneller! in StVO und StVZO ist mehrfach von "bis zu 3,5to" wie aber auch "über 3,5to" die Rede. Ich würde mir keinesfalls 3,5to in die Papiere eintragen lassen. Wenn, dann 3,49to - oder was meint ihr, warum haben die ganzen kleineren LKW 7,49to und nicht 7,5to ? Also, bei mir sind 3500kg eingetragen. Erst ab 3501kg ist die nächste Klasse. Zumindest, was die Steuer usw. (noch) betrifft.
Ob bei es örtlichen Schildern (ev. im Ausland?) da Ausnahmen gibt, weiss ich allerdings auch nicht. Wir müssten mal die Suche hier anschmeissen, denn ich weiss, dass wir das Thema schon hatten. Vieleicht gibt es da noch eine genauere Auskunft. Mit den 7,49t ist einfach damit man das Fahrzeug auch mit dem alten Klasse 3 fahren kann, denn für 7,5t brauch man den 2er, heißt bis 7,5t ist halt nur bis einschließlich 7,499t. Ob sich allerdings jemand an einem Schild "3,5" t an den 10 kg mehr oder weniger im Schein stört denk ich mal nicht. Intressanter ist die Frage mit der aktuellen Führerscheinklasse. Einen 3,5 Tonner darfst du nämlich mit Klasse B nicht fahren, als lieber 3,49t zGG
Moin... sorry, aber das ist "Humbuck"! Genau ist der Wortlaut: "Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz ...() " Das ist bei den neuen Klassen so, und war es bei den alten. Der Wortlaut war immer "von nicht mehr als" :wink: Die "Neuen" B dürfen also 3500Kg , die "Alten" 7500Kg Hallo,
im jetzigen Zustand bezahlst du für 3600 kg Kfz-Steuer, denn die Stücklung geht immer pro 200 kg. Also bis 3400 kg oder bis 3600 kg! naja, einem türkischen oder bulgarischen Polizisten möchte ich sowas alles aber nicht erklären müssen.........
Davon abgesehen: mein Posting an Andreas war nicht negativ behaftet und sollte keinen Anspruch auf regelungstechnische Unfehlbarkeit erheben - ich fand die Formulierung einfach nur zum kringeln :D
Das kann ja sein. :) Aber, ich hoffe, jeder weiss, wie ich es gemeint habe :wink: Obwohl das auch wieder so ein Ding ist, wo für was kassiert wird, wofür es keine Gegenleistung gibt. Könnte ja, in Anbetracht der Gewichtsklassifizierung der Fahrzeuge so gereglet sein, dass trotz der 200kg Abstufung bei 3500kg eine Extraeinstufung erfolgt.
Wer fährt den dort hin... :D :?: Dann solltest Du auch Somalia,Nigeria,Guatemala,Chile,Honduras...usw... aufführen :wink: und viel Spaß in der Türkei und Bulgarien 8) 8) 8) Jau, ich probiere mal ob sich 3,49t zGG machen lassen!? Da hat der Dirk gar nicht so unrecht, sind halt keine 3,5t und somit keine Fragen im Ausland möglich.
Wenn es nicht geht fahre ich halt mit riskanten 3,5t :eek: Danke, bis dann........... Hallo, wir wollen auch auflasten und ich habe mit dem Herren von TÜV
gesprochen, daß ich 3490 kg eingetragen haben möchte. Das macht er, hat er gesagt. Ich habe irgendwo gelesen, dass es fürs Ausland vorteilhafter ist, das vorn ganz klar die 34.. steht und nicht die 35.. Da sogar die Schluchties Kapiert haben bis einschliesslich
3500 kg = Pickerl ab 3501 kg = Gobox denke ich der Rest von Europa hat damit keine Probleme. Gerd Nix Humbug
"Mit der Klasse B dürfen Sie mit einem Kraftfahrzeug bis 3,5 t folgende Anhänger ziehen: Anhänger bis 750 kg zG1) Anhänger über 750 kg zG1), wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des Kraftwagens und die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer ist als 3,5 t " Erst schlau machen dann posten.
Moin, was wollen uns diese Worte sagen :gruebel: Mein Posting bezog sich auf irendwelche Anhänger sondern auf deine unqualifizierte Aussage:
Mit dem alten 3´ger durfte/darf man Fahrzeuge von nicht mehr als 7500 kg fahren. Mit dem neuen B darf man von nicht mehr als 3500 kg. @ frebeka
Googel mal nach Führerscheinklassen und du wirst nur lesen bis 3,5t. Hallo,
was hab denn mit den Führerscheinklassen zu tun, ich weiss was ich fahren darf und lass Euch lieber weiterstreiten :nixweiss: oder meinst Du DAKOTA :wink: ... wie kann man's nur so komplizieren: Nasenbär + dakota liegen doch richtig und die Definition ist einfach und EINDEUTIG: entweder bis (das heißt immer einschließlich 2,8 -3,5 -7,5 -12,0 to) oder aber über 2,8 - 12,0 to. ... ... so stehts jedenfalls in der STVO ...
( :autofahren: :sauf: ... ansonsten müßte ja im KFZ-Schein auch stehen: zlGg: 3.499,99kg :kuller: ...
Moin, eine LKW-Zulassung, bzw. steuerliche Einstufung hängt nicht an den 3500KG.... Ein VW Caddy, Pritsche, kann als LKW bis 2.0 to zugelassen sein :wink: Die Steuersätze : --> Link Hallo,
jetzt wirds aber kompliziert. Was krieg ich noch alles untergeschoben? Macht mal kurz Pause Jungs,
... will nur schnell Pocorn und Cola holen :D :D :D uuuuuh... was ist pocorn!? :D :D Pocorn :?: :?: :?: is das was ir(r)isches oderwas schweinisches :?: :D :D :D :kuller:
...lies mein Posting sechs oder sieben drüber noch mal .. da biste nicht mehr im Rennen ... :hallo: :) Weil wir ja über Womos reden. oooops ...
aeh ... :oops: :oops: :oops: ich kaufe ein "P", bitte :D
Moin Bernd, mach ma locker :zustimm: Das war nur eine Info, eigentlich zum Posting von Nasenbär.... wollte nur darauf hinweisen, das die 3,5 to bei Zulassung & Steuer keine Bedeutung in Bezug auf LKW haben 8) , sondern ein LKW auch nur 1,0 to haben kann :wink:
Wo wäre da der Unterschied :gruebel: :kuller:
Verstehe auch nicht mehr alles. :) Ich meine, wir reden hier von Womos :wink: Das mit den LKWs habe ich auch schonmal gelesen :) Hallo,
Ich les lieber ein Buch, das ist für die Nerven besser :wink: |
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