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Sammelklage ja aber nur in Verbindung mit einem Guten Zweck!


Pandatom am 23 Dez 2005 15:54:55

Hallo….

Sammelklage ja aber nur in Verbindung mit einem Guten Zweck!

Ich bin begeistert wie stark sich die Menschen zusammenfinden und bereit sind viel Geld fuer eine Sammelklage zu investieren. Davor ziehe ich meinen Hut!

Um den Wert dieser Massnahme auch noch weiter zu toppen wuerde ich es sehr begruessen wenn der besagte Anwalt, dem das Geld zugedacht wird, die Summe einer gemeinnuetzigen Organisation zukommen läßt um anderen Menschen, den es erheblich schlechter geht als uns, zu helfen! AKTION DEUTSCHLAND HILFT wäre z.B. eine der besten Adressen für sowas aber auch andere seriöse Institutionen wären denkbar!

Besagter Anwalt ist vermutlich selbst WoMo-Besitzer und genauso betroffen wie wir oder wir sollten einen Anwalt aufsuchen der aus diesem Grund eine eigene Motivation verfolgt!

So zumindest koennten wir alle nur gewinnen! Auch wenn die Klage nicht erfolgreich sein sollte so haetten wir alle dennoch das Gefühl etwas Gutes getan zu haben und bräuchten dem Geld nicht hinterher trauern!

Ich würde mich freuen wenn Ihr diese Idee unterstützen würdet und wünsche Euch allen ein Frohes Fest und einen Guten Rutsch ins Neue Jahr 2006!

Anzeige vom Forum

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[Admin] am 23 Dez 2005 16:22:57

fromme Wünsche - leider nicht wirklich real.

Wir sammeln nicht für einen Anwalt Geld.
In erster Linie fallen Gerichtskosten an, die höher sind, als die des Anwaltes. Und auch der wird kein Samariter sein wollen/können. Der muß Miete zahlen, Renos bezahlen, Steuern zahlen. So einfach isses nicht.
Außerdem möchten wir uns die Chance auf ein gewonnenes Verfahren nicht von vornherein zu nichte machen, in dem wir zwar einen "netten" Anwalt beauftragen, uns aber dadurch eventuell die wirklich guten Leute absagen.

Sollte eine Klage scheitern, kommen zusätzlich zu unseren eigenen Kosten die Kosten der Gegenseite hinzu - und die wirst Du dazu auch nicht überzeugen können.

Gast am 23 Dez 2005 16:22:58

DAGEGEN!!!

diese sammlung hier ist eindeutig zweckgebunden. es schafft viel zuviel durcheinander wenn jeder noch "seinen" bedürftigen mit ins boot bringt. wir haben auch unsere favoriten, an die wir SEHR viel geld jedes jahr spenden.

DAS HAT ABER MIT DIESER AKTION HIER NICHTS ZU TUN:


meine meinung...heiko

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Pijpop am 23 Dez 2005 17:35:42

Tja....... - ganz ohne Begründung -............... die zugesagte Kohle gibts für den Anwalt und die Verfahrenskosten.

1999/2000 hatte ich ein recht kniffeliges " Steuerproblem " zu klären -
nach dem Motto " was geht wie und was passiert wenns schief geht "
Stundenlohn des Steuerfachanwaltes: 750,00 DM.


Pijpop

Gast am 23 Dez 2005 18:01:05

Heiko schrieb:
DAGEGEN!!!

diese sammlung hier ist eindeutig zweckgebunden. es schafft viel zuviel durcheinander wenn jeder noch "seinen" bedürftigen mit ins boot bringt. wir haben auch unsere favoriten, an die wir SEHR viel geld jedes jahr spenden.

DAS HAT ABER MIT DIESER AKTION HIER NICHTS ZU TUN:


So sehe ich das auch. Wenn es wirklich soweit kommt, geht es darum, den bestmöglichen Anwalt zu bekommen.


Gerhard

Gast am 23 Dez 2005 19:13:01

ich denke aber schon, dass wenn der anwalt gewinnt er einen genialen name in seiner zunft bekommt. aber trotzdem halte ich das geld erst einmal für die klage zusammen und dies ohne jede bedingung!

buerstnerhelmi am 23 Dez 2005 20:16:13

Ganz Eindeutig :

Geld für die Klage : JA !

Bedingungen : NEIN !

line am 24 Dez 2005 00:48:36

Warum fragen wir nicht mal den Anwalt, den die 4x4 Fraktion beauftragt hat. Der scheint ja ganz offensichtlich relativ viel von der Materie zu verstehen und bei den Finanzämtern und Gerichten hat er ja schon seinen Namen. Vorausgesetzt, er gewinnt den Fall für die 4x4 Jungs.

rs270550 am 24 Dez 2005 11:24:47

Hallo line,
ich würde sagen, da wären wir gut vertreten!
UND, ich glaube auch, daß er den Prozess gewinnt. Meiner Meinung nach setzt in dem 4x4-fall die Regierung darauf, daß den Leuten einfach das Geld zum klagen ausgeht. Die EU gibt genau vor, wie welches Auto zu versteuern ist und Deutschland kommt mit anderen Regelungen. Das widerspricht geltendem EU-Recht!
,
Rolf

Oloeschi am 24 Dez 2005 11:42:33

line hat geschrieben:Warum fragen wir nicht mal den Anwalt, den die 4x4 Fraktion beauftragt hat. Der scheint ja ganz offensichtlich relativ viel von der Materie zu verstehen und bei den Finanzämtern und Gerichten hat er ja schon seinen Namen. Vorausgesetzt, er gewinnt den Fall für die 4x4 Jungs.


Das ist doch mal eine wirklich gute Idee :!:

Rudi Roehrich am 24 Dez 2005 11:53:34

buerstnerhelmi hat geschrieben:Ganz Eindeutig :

Geld für die Klage : JA !

Bedingungen : NEIN !


Da ist auch unsere Meinung :!:

Spenden tun wir sowieso JEDEN MONAT an das Rote Kreuz .


und frohes Fest wünschen
:santa: :santa: :santa:

Rallamann am 24 Dez 2005 11:54:56

Hallo zusammen,

worum geht es in dem Fall?, setz doch mal einen Link rein zur Info, bezüglich des 4x4 Forum Fall.

Gast am 24 Dez 2005 13:32:14

rs270550 hat geschrieben: ....() Die EU gibt genau vor, wie welches Auto zu versteuern ist und Deutschland kommt mit anderen Regelungen. Das widerspricht geltendem EU-Recht!
,
Rolf


@ Rolf,

da unterliegst Du einem großem Irrtum. Die EU schreibt nur die Typisierung der Fahrzeugklasse vor. Steuerrecht ist alleine Angelegenheit des Mitgliedstaates, mit einer Ausnahme: KFZ-Steuer für Zug.- / Transportmaschinen (LKW) über 12.000KG. Diese müssen wenn sie im "Anmeldestaat" KFZ-Steuer zahlen diese nicht mehr in einem anderen Mitgliedstaat (z.B. bei Anmeldung des LKW in Österreich, aber Standort in Deutschland) entrichten. In dem vorgenannten Beispiel wäre für einen PKW auch in Deutschland KFZ-Steuer fällig.....

line am 24 Dez 2005 16:52:10

Dakota hat da völlig recht. Es geht nicht darum, daß 4x4 Autos keine Steuer zahlen müssen. Es geht darum, wie diese Fahrzeuge nach EU-Recht eingestuft werden (müssen). In dem vorliegenden Fall (Achtung, das trifft auch nicht für alle 4x4 Fahrzeuge zu) ist die Sache "eigentlich" klar, aber unsere Regierung sieht das nicht ein.

Mich hat es steuerlich zum 01.05.2005 auch mit unserem Geländewagen erwischt. Ich bin dann in den Verein (--> Link) eingetreten und habe dann über den Anwalt des Vereins (Nehm & Coll. - Rechtsanwaltssocietät) Einspruch gegen den Steuerbescheid eingelegt. Natürlich mußte ich "unter Vorbehalt" erst mal zahlen. Ich kann ja mal Stefan vom proallrad (er hat die ganze Geschichte "angezettelt" und am Ende scheint er mit seiner Einschätzung auch Recht zu behalten) fragen, ob es auch für WoMos eine Möglichkeit gibt.

Nur bei den 4x4 Steuerbescheiden ist es relativ eindeutig, wogegen bei den WoMos der Ansatzpunkt auf den ersten Blick fehlt. Aber vielleicht findet ein cleverer Steueranwalt doch eine Möglichkeit.

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