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Versicherung für Kurzzeitkennzeichen


Gast am 20 Dez 2013 14:05:42

Bei welcher Versicherung gibts die günstigste Kurzzeitkennzeichenprämie (5Tage) innerhalb Deutschlands?

Anzeige vom Forum

Hier findest Du vielleicht schon, was Du suchst: Artikel auf eBay oder versuchs hier bei Amazon

Tirena27 am 20 Dez 2013 14:12:38

Wenn du das nur zur Überführung benötigst und anschließend das Fahrzeug selbst zulassen willst, verrechnen manche Versicherungen die Gebühr. Also hier vorher die eigene Vers. fragen.

Gast am 20 Dez 2013 14:21:29

Unser Womo hat ein Saisonkz und wir wollen ausserhalb der Zulassungszeit mal kurz wech.
Bei meiner Versicherung kostet das KZKz 120,-, gibts wohl aber viiiiiiiel billiger.

Anzeige vom Forum


BadHunter am 20 Dez 2013 15:18:25

Ist so aber verboten! Es gibt ja einen laufenden Versicherungsvertrag für das Fahrzeug, es gibt beim Saisonkennzeichen ja auch einen gewissen Versicherungsschutz während der "Ruhephase", ein weiterer, wenn auch "nur" über Kurzzeitkennzeichen, ist schlichtweg nicht erlaubt.

BadHunter am 20 Dez 2013 15:19:53

PS: die Aussage hast Du in einem anderen Forum aber auch schon bekommen, dort aber nicht von mir...

Gast am 20 Dez 2013 15:22:46

BadHunter hat geschrieben:Ist so aber verboten

QUATSCH!!!
Der laufende Versicherungsvertrag ausserhalb der Zulassungszeiten bezieht sich dann nur auf Kasko-Schäden.
Ich kann in dieser Zeit jede x-beliebige Haftpflichtversicherung für ein KZKz abschließen.

Edit: ein Telefonanruf bei meiner bestehenden Versicherung hat dies bestätigt!!!

Gast am 20 Dez 2013 15:23:44

BadHunter hat geschrieben:PS: die Aussage hast Du in einem anderen Forum aber auch schon bekommen, dort aber nicht von mir...

Ich bin in keinem anderen Forum!!!!!!

Gast am 20 Dez 2013 15:25:56

... gibt es bei Ebay für 30 €

Gast am 20 Dez 2013 15:27:44

Werd ich dort mal schaun :ja:

Gast am 20 Dez 2013 15:36:14

Ich habe auch ein Kurzzeitkennzeichen saugünstig, nee sind sogar 2 Stk. zu verkaufen.

25. Oktober bis 30.Oktober 2012


Gebe ich eventuell für unschlagbare 5.--€ zuzüglich Porto ab :lach: .

Tirena27 am 20 Dez 2013 15:49:31

Was sparst du denn gegenüber einem Ganzjahres-Zugelassenem Womo? Für diese Fälle habe ich auf ein Kurzzeitkennzeichen verzichtet.

Rechtlich kann ich mich dazu nicht äußern. Ich hatte das günstigste Angebot von meinem örtlichen Schildermacher (die benötigst du ja auch noch), da ich aber danach selbst zulassen wollte, hab ich mich für die 20,- € teurere Versicherung entschieden, die den kompletten Betrag angerechnet hat.

Administrator am 20 Dez 2013 16:40:49

Rosenkohl hat geschrieben:Ich bin in keinem anderen Forum!!!!!!


Wer schwindelt kommt nämlich in den Turm und muß
in der Küche den Rosenkohl putzen, gell......?
Entsprechend unserer AGB ist es nicht gestattet,
mit verschiedenen Identitäten im Forum unterwegs zu sein,
und weil Rosenkohl & Conny7 ein ud die selbe Person sind,
werden die Accounts gesperrt.

Bergbewohner1 am 20 Dez 2013 17:48:18

Administrator hat geschrieben:
Rosenkohl hat geschrieben:Ich bin in keinem anderen Forum!!!!!!


Wer schwindelt kommt nämlich in den Turm und muß
in der Küche den Rosenkohl putzen, gell......

Das ist gut :!:

Gast am 21 Dez 2013 03:05:03

Nur Haftpflicht möglich!!!

stp69 am 21 Dez 2013 09:06:21

hennes hat geschrieben:... gibt es bei Ebay für 30 €


Guten morgen,

jemand mit dieser Art schon mal Erfahrung gemacht? Di Preise bei ebay liegen für 5 Tage bei ca 35-40€. Ich mein im Vergleich zur Allianz :-o


Stephan

BadHunter am 21 Dez 2013 11:13:29

Habe diesen Beitrag in einem anderen Forum gelesen....:

"Liebe WOMO-Freunde,
ich hab mal ne Frage wg. Kurzkennzeichen. Unser WOMO hat ein Saisonkennzeichen vo 03-10. Nun haben wir eine Einladung zum 60. Geburtstag eines guten Freundes erhalten,aber der Termin wäre im Februar. Ich dachte: rote Nummer, Auskunft vom Straßenverkehrsamt, ist nur für Händler, weitergefragt, wie sieht es aus mit einem Kurzkennzeichen. Gibt es für 5Tage. Die "nette Dame" vom Straßenverkehrsamt hat mich sofort "gemaßregelt, daß so ein Kennzeichen nur zu Überführungs- oder Probefahren ausgegeben wird und nicht zum kurzzeitigen Betrieb eines Fahrzeuges". Natürlich hol ich mir ein Kennzeichen mit der Begründung, daß ich das Auto verkaufen will. Frage an Euch: Straßenverkehrsamt will für die Kurzzulassung 13,10 €, einen Versicherungsnachweis muß man natürlich auch vorweisen, der Schilderhersteller verlangt 25,00 € für die Schilder oder bietet komplett die Versicherung mit Schildern für 86,00 € an.
Wer von Euch hat sowas schonmal gemacht?"


Und dann dieses dazu:

"Mit Kurzzeitkennzeichen darf ein Fahrzeug auch dann gefahren werden, wenn es gar keine Zulassung hat. Siehe FZV § 16(1):
Fahrzeuge dürfen, wenn sie nicht zugelassen sind, auch ohne eine EG-Typgenehmigung, nationale Typgenehmigung oder Einzelgenehmigung, zu Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrten in Betrieb gesetzt werden, wenn sie ein Kurzzeitkennzeichen oder ein Kennzeichen mit roter Beschriftung auf weißem rot gerandetem Grund (rotes Kennzeichen) führen.

Auch eine Haftpflichtversicherung ist ja bei Kurzzeitkennzeichen vorhanden, weshalb auch kein Verstoß gegen das PflVG vorliegt. Macht man mit Kurzzeitkennzeichen eine Fahrt, die weder Probe- noch Prüfungs- noch Überführungsfahrt ist, so stellt dies lediglich einen Verstoß gegen eben jenen § 16 der FZV dar. Und die FZV, die "Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr" ist, wie der Name sagt, eine Verordnung, kein Gesetz. Somit stellt ein Verstoß dagegen lediglich eine Ordnungswidrigkeit dar."

Ich sage dann mal so: eigentlich verboten....
Wer das Risiko eingehen will soll dies tun...

Ät Rosenkohl: mit dem "QUATSCH"-angebrülle wäre ich etwas vorsichtiger wenn man keine Ahnung hat... Auch Mitarbeiter bei Versicherungen haben leider nicht immer eine Ahnung, 3 Anrufe, 3 Aussagen... Kenn ich aus unserer Verwaltung nach 17 Jahren bei der gleichen Gesellschaft zur Genüge, gerade bei nicht alltäglichen Fragen.

Wenn Du in keinem anderen Forum angefragt hast, OK, kam mir nur aufgrund des oben zitierten Beitrages etwas komisch vor, zumal ja beide Beiträge zeitnah auftauchten...

BadHunter am 21 Dez 2013 11:47:58

Hier auch noch mal ein Zitat aus einem völlig anderen Forum:

"Ich war heute morgen erst in der Zulassungsstelle in Köln. Ein Kurzkennzeichen wollte mir die Sachbearbeiterin für unseren T3 (mit Saisonkennzeichen 04-10) nicht erteilen, da dies nur für abgemeldete Fahrzeuge möglich sei. Formal gesehen ist das Fahrzeug wohl auch ausserhalb der Saison zugelassen, also beim Straßenverkehrsamt nicht als abgemeldet registriert."

und:

"Homepage der Stadt Köln:

"Die Zulassungsstelle ist verpflichtet, bei Antragstellung zu prüfen, ob ein konkreter Bedarf an der Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens besteht.

Der Bedarf ist daher durch die entsprechenden Kraftfahrzeug-Papiere und/oder beispielsweise Kaufverträge nachzuweisen. Auch ist die Angabe der jeweiligen Fahrzeugidentifizierungsnummer (FIN) erforderlich."

Könnte also auch Probleme bei der Zulassungsstelle geben...

Man findet einfach viele verschiedene Aussagen im Netz, mal hat es funktioniert, mal nicht, aber wie es im Falle einer Kontrolle ist? Keine Ahnung....
Mich würde auf jeden Fall die Tatsache abschrecken, dass das Fahrzeug mit dem Kurzzeitkennzeichen nur Haftpflicht versichert ist....

Gast am 21 Dez 2013 12:19:17

BadHunter hat geschrieben:
"Die Zulassungsstelle ist verpflichtet, bei Antragstellung zu prüfen, ob ein konkreter Bedarf an der Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens besteht.


...das kann er nicht prüfen, wenn ich ihm sage ich sehe mir am Wochenende Womos an und werde wahrscheinlich eins kaufen und mitnehmen.

Auf unserer Zulassungsstelle hat mich noch nie jemand nach Papieren für das eventuelle Fahrzeug gefragt.
Ich solle nur die Fahrgestellnummer in den roten Schein eintragen und gut isses.

deedee am 21 Dez 2013 13:47:04

"... und werde wahrscheinlich eins kaufen und mitnehmen..."
dafür bräuchtest Du aber schon wieder 2 Kurzzeitkennzeichen, weil die fahrzeuggebunden sind .....
EDIT:
Ach ja, falsch verstanden ... Du willst also mit dem Pkw (zugelassen) weg und vllt. ein WoMo kaufen/mitnehmen ..... dann ja ...
Im Übrigen zählen sogenannte 'Bewegungsfahrten' auch zu Probe-Überführungsfahrten ... die Nutzungsbedingungen wären demnach eher schon erfüllt ...

Gast am 21 Dez 2013 13:51:10

deedee hat geschrieben:"... und werde wahrscheinlich eins kaufen und mitnehmen..."
dafür bräuchtest Du aber schon wieder 2 Kurzzeitkennzeichen, weil die fahrzeuggebunden sind .....


... nein ! ich habe die Kurzzeitkennzeichen geholt (5 Tage) und gesagt ich weiß noch nicht welches Fahrzeug ich holen werde.

In dem Rosa Fahrzeugschein wurde nix eingetragen, das soll ich selbst machen wenn ich das Fahrzeug habe und so habe ich es auch schon mehrfach getan.

schaetzelein am 21 Dez 2013 14:10:40

bei unserer Zulassungsstelle braucht man für ein Kurzzeitkennzeichen auch keine Papiere.
Nur die eVB (elektronische Versicherungsbestätigung der Versicherung).
An welches Fahrzeug ich das schraub, frägt niemand, außer die Angabe PKW, oder KRAD usw. Ich muss nur ausfüllen zu welchem Zweck ich das KZ benötige. Allerdings will die Versicherung dafür normalerweise ca. 150€, außer das FZG wird anschließend zugelassen, dann werden nur die 5 Tage Zulassung verrechnet, das sind dann nur ein paar Euro.

Den Beitrag dafür find ich jetzt nicht zu viel, wenn man bedenkt was die Versicherungen für ein Risiko tragen. Wird ein Unfall z.B. mit Verletzten mit dem FZG verursacht, kann die Entschädigung leicht in die Hunderttausende gehen.

deedee am 21 Dez 2013 14:12:42

Ja, iss schon klar, hatte mich ja schon selbst korrigiert.
Hatte erst verstanden: mit dem Saison-WoMo (also per Kurzzeit-Kennz) zum WoMo-Kauf ... und dann das eine Kennz. wechseln von Fz. auf anderes Fz .... das ginge nämlich gar nicht.
Aber sich 'n Kurzzeitkennz. holen ohne zu wissen, was man dann kauft ... ist die Regel ... man muss nur vor Fahrtantritt die FIN und sonst Daten eintragen ...

custom55 am 21 Dez 2013 16:01:11

Und wichtig!
als ich mit einem Kurzzeitkennzeichen das nagelneue WOMO abgeholt hatte, habe ich erst hinterhers festgestellt, dass die Versicherung dafür nur Haftpflicht abgedeckt hat. Ob TK o.VK auch möglich gewesen wäre weiß ich nicht. Bei wars ja eh schon zu spät und ist aber gut gegangen.

stp69 am 22 Dez 2013 00:44:47

Rosenkohl hat geschrieben:Nur Haftpflicht möglich!!!


nicht ganz.

nabend zusammen,

wer sich für 50-100 T-€ ein Auto kauft, sollte natürlich vorher bei der Versicherung seines Vertrauens mal ein Angebot holen... was kostet das. Dabei wird der gut ausgebildete Versicherungskaufmann, aus meiner Erfahrung weniger der Versicherungsfachmann, der Offerte eine "Vorläufige Deckung im Kasko- Vollkasko Bereich zufügen. Was also bedeutet, dass auch bei der Überführung mittels roter oder gelber Kennzeichen... wie auch immer, bereits vollumfänglicher Versicherungsschutz besteht.

Wenn nicht... anderen Versicherungskaufmann aufsuchen :)

Wenn doch, unbedingt bestätigen lassen. Zu meiner aktiven Zeit als Versicherungsfritze, mitte der 90' er) musste die vorläufige Deckung immer von der Direktion eingeholt und bestätigt werden.


Stephan

BadHunter am 22 Dez 2013 12:26:10

Mit dem Kaskoschutz dürfte hier der bereits bestehende Versicherungsvertrag das Problem sein!
Kaskoschutz über die EVB fürs Kurzzeitkennzeichen geben Versicherer nur, wenn das Fahrzeug anschließend auch entsprechend mit Kasko versichert wird.
Das wäre hier ja garnicht möglich, da das Fahrzeug ja schon versichert ist, es wird also kein entsprechender Folgevertrag zustande kommen.....

deedee am 23 Dez 2013 05:04:59

Rosenkohl hat geschrieben:Nur Haftpflicht möglich!!!

Nicht richtig...
Als ich mein WoMo zuließ und mir bei meinem Versicherungsmann die EVB hatte geben lassen, wurde bereits zu diesem Zeitpunkt der Vertrag ausgehandelt und unterschrieben ... im Vollkasko-Status. Einzig das Kennzeichen und die FIN war noch nachzutragen.
Im Falle eines Crashs auf den Fahrten .. bis zur offiziellen Zulassung hätte ich somit Vollkaskoschutz genossen.

BadHunter am 23 Dez 2013 07:49:10

Wie gesagt, wenn das Fahrzeug HINTERHER auch entsprechend Kasko versichert wird... Hier gibt es aber schon einen Versicherungsvertrag! Und da wird im Falle eines Schadens keine weitere Versicherung über ein Kurzzeitkennzeichen Kaskoschutz gewähren.

lechim am 23 Dez 2013 11:09:49

und immer beachten: die Kurzzeitkennzeichen sind nur im Inland gültig! !!!

lechim

Gast am 23 Dez 2013 11:39:49

lechim hat geschrieben:und immer beachten: die Kurzzeitkennzeichen sind nur im Inland gültig! !!!

lechim


Nein !

als ich mal unbedingt mit einem Womo 5 Tage weg wollte, was kein TÜV hatte, habe ich für das Kuzzeitkennzeichen eine grüne Internationale Zulassungsbescheinigung erhalten ! an der Dänischen Grenze hat man mich mit dem Kennzeichen angehalten, es wurde die Internationale Zulassung begutachtet und man wünschte mit Gute Fahrt... ist schon 5 Jahre her, ob es das heute noch so gibt, weiß ich nicht.

lechim am 23 Dez 2013 11:46:15

hallo hennes,

danke für den Hinweis mit der grünen Versicherungskarte, wusste ich nicht.

lechim

Gast am 23 Dez 2013 11:56:10

lechim hat geschrieben:hallo hennes,

danke für den Hinweis mit der grünen Versicherungskarte, wusste ich nicht.
lechim


... war ein kleines grünes Büchlein ( DIN - A 6 ) wo alles in mehreren Sprachen stand.

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