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Moin zusammen, in der RMI wurde ein offener Brief an unseren neuen Bundesverkehrsminister Dobrindt veröffentlicht. Es geht um das LKW-Verbot durch Verkehrszeichen 277, welches auch für Wohnmobil über 3,5t gilt. Ich finde es wäre eine gute Idee, wenn wir uns hier anschließen würde, also den guten Mann mit Briefen bzw. Mails überschütten würden. Ich habe gerade eine Mail geschrieben. Wäre schön, wenn Ihr das zahlreich tun würdet. LG, Fred Hoffentlich geht das gut. 8) Ich finde es besser wenn jemand einen Brief/Schreiben erstellt welcher sich damit auskennt. Also fachlich und von der ausdrucksweise her dem vorbringen eines anliegens gerecht wird. Danach kann "unterschrieben" weden. Oftmals kommen bei Mails ect. wo man dem Gesprächspartner nicht Auge in Auge gegenübersteht Kraftausdrücke und persönliche Ansichten zum ausdruck welche Kontraproduktiv sein können :cry: Deine Aufforderung zu unterstützen ist aber 100% richtig. :!: :!: Ich unterschreibe bzw. klicke den unterstützungslink an :bindafür: Warum nennst du ihn "guter Mann" .Ist der wirklich gut Guude! Ich halte diese Vorgehensweise für absolut daneben! Gründe:RI hat schon vor einigen Monaten an das Ministerium deswegen geschrieben. Die Antwort lautete, ein Wohnmobil sei ein Fahrzeug der Klasse M, also zum überwiegenden Personentransport bestimmt. Letztlich dievSchlussfolgerung, die der Staatssekretär gezogen hat, ist unlogisch, nämlich, dass das Zeichen 277 gelten würde. Das Problem ist doch, dass man nicht sagen kann, in dem einen Fall gilt 277, aber in anderen Fällen gilt ein Zeichen mit dem LKW -Symbol nicht. Z. B.: auf der A 5 kurz vor Basel steht eine Signalbrücke mit Ampel und dem entsprechenden Verbotszeichen für LKW. Bei "rot" dürfen die LKW nicht weiterfahren. Eigentlich müssten dann doch alle WoMos über 3,5 t auch stehen bleiben. IMHO müsste logischerweise die Bestrebung dahin gehen, dass diese "LKW"-Verbotszeichen neu definiert werden, nämlich dass diese Zeichen nur für den gewerblichen Güterverkehr gelten, wie z. B. in Frankreich.Damit wäre Klarheit geschaffen. Übrigens haben wir, mein Sohn und ich, zwei Anhörungsbogen für eine Geschwindigkeitsüberschreitung erhalten, in denen das WoMo (4,9 t) als PKW bezeichnet worden ist. Und das aus zwei unterschiedlichen Bundesländern, nämlich Hessen und NRW. CU Vutscko Es währe ein Leichtes die Ausnahme " Ausgenommen sind Personenkraftwagen und Kraftomnibusse." um das Wörtchen " Wohnmobile " zu ergänzen. Das währe doch mal eine Maßnahme für einen Politiker, auch wenn es nicht mehr Geld einbringt. Dieter
Stammt "Personenkraftwagen und Kraftomnibusse" nicht noch aus der Zeit "Vor-Adolf"'? Wie kann man auch solch alte Zöpfe über bald 100 Jahre mitschleppen Anstatt immer nur die Minister, sollte auch die Texte erneuert werden :evil: :polit: Das ist ja die Krux: Die Klasse M betrifft ja ALLE Fahrzeuge mit dem überwiegenden Zweck der Personenbeförderung. Die weitere Einteilung in M 1 bis 3 orientiertsich an der Anzahl der Sitze. Also ist der Bus schonin M 3 enthalten. Man müsste ja nur die entsprechenden Texte z. B. ändern in "ausgenommen sind Fahrzeuge der klasse M" oder "andersrum " "Verbot für Fahrzeuge der Klasse M" CU Vutschko Hallo, Leute , dieses Thema taucht immer wieder auf und ist vom BVM schon beantwortet worden , mit dem Hinweis -wird geprüft - . Da solche Prüfung , das stand auch in der Antwort ,sehr umfangreich ist , denn da müssen einige Ministerien und Verbände gehört und unter einn Hut gebracht werden , werden auch waschkörbeweise Brief die Situation nicht ändern. Hier noch einmal die Definition der EU Richtlinie zu Kraftfahrzeugen : M Kraftfahrzeuge für Personenbeförderung mit mindestens vier Rädern M1 Fahrzeuge mit maximal 8 Sitzplätzen (außer dem Fahrersitz) M2 Fahrzeuge mit mehr als 8 Sitzplätzen unter 5 Tonnen M3 Fahrzeuge mit mehr als 8 Sitzplätzen über 5 Tonnen Es ist also nicht so wie RAIWO schrieb , das vorwiegend Personenbeförderung eine Rolle spielt , sondern nur zur Personenbeförderung gebaute KFZ. Das Zeichen 277 , § 41 STVO hingegen verbietet das Überholen von >> KRAFTFAHRZEUGEN << über 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht (Zum Zul.Gesamtgewicht wird immer das des Anhängers addiert ) also einschließlich ihrer Anhänger , ausgenommen sind Busse und Personenkraftwagen . Ein Wohnmobil darf demnach nicht überholen , weil es doch zweifellos ein Kraftfahrzeug ist . Wenn RAIWO sich mockiert die Ausdrucksweise wäre von -vor Adolf - dann sage ich mal , im Gesetzesdeutsch wird weder PLATT noch Dialekt geschrieben . Und bei den beiden Anhörbogen stimmt das auch , denn zur Überschrift -Von Klassifizierung M - ist der Bezug auf Personenkraftwagen zu lesen . Oder . Sollte auf der Autobahn wirklich dieses Zeichen 253 § 41 STVO stehen , dann verbietet es Kraftfahrzeugen über 3,5t zul.Gesamtgewicht einschl.ihrer Anhänger und Zugmasch. , ausgenommen Pkw und Bussen die Durch -/Weiterfahrt . Ich nehme aber an ,das Zeichen dort sieht anders aus , evtl . steht noch eine Gewichtsangabe drauf . Darauf ist auch nur die schwarze Silhouette eines LKW zu sehen , bezieht sich aber wie oben auf alle KRAFTFAHRZEUGE. Das alles sollte ein Kraftfahrer aber wissen . Giovanni. Moin, habe heute schon Antwort bekommen. Den Namen habe ich ge-x. Zitat: "vielen Dank für Ihre E-Mail an Herrn Bundesminister Alexander Dobrindt. Er hat mich gebeten, Ihnen zu antworten. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Herr Dobrindt aufgrund der Vielzahl eingehender Anfragen nicht persönlich antworten kann. Zu Ihrem Anliegen möchte ich Ihnen Folgendes erläutern: Der zuständige Bund-Länder-Fachausschuss Straßenverkehrs-Ordnung /Ordnungswidrigkeiten hat sich in seiner Sitzung am 22./23.01.2014 erneut mit dem Thema „Herausnahme von Wohnmobilen mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 3,5 t bis 7,5 t (so genannte schwere Wohnmobile) aus dem Regelungsgehalt des Zeichens 277“ beschäftigt und ist zu folgendem Ergebnis gelangt: Bei Wohnmobilen steht die Zweckbestimmung „Wohnen“ im Vordergrund. Deshalb sind sie fahrzeugtechnisch auch in eine eigenständige Fahrzeuggruppe eingeordnet, bei der die besondere Zweckbestimmung im Vordergrund steht. Vor diesem Hintergrund ist eine Gleichbehandlung schwerer Wohnmobile mit Personenkraftwagen oder Kraftomnibussen, die originär ausschließlich zur Beförderung von Personen ausgelegt und bestimmt sind, innerhalb der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) nicht möglich. Das in Rede stehende Verkehrszeichen 277 stellt mit seinem Bedeutungsgehalt im Übrigen neben der reinen Personenbeförderung, die von dem Zeichen ausgenommen ist, ausschließlich auf die Gesamtmasse „über 3,5 t“ ab und wird zudem auch außerhalb von Autobahnen (Zeichen 330.1) und Kraftfahrstraßen (Zeichen 331.1) angeordnet. Die Motorisierung und der Geschwindigkeitsvorteil können daher allein nicht als sachgerechter Grund für eine Andersbehandlung herangezogen werden. Es ist gut nachvollziehbar, dass Führer schwerer Wohnmobile, insbesondere an Steigungen, nicht im Strom langsam fahrender Lkw mitschwimmen möchten. Alternativ wird deshalb geprüft, ob eine Herausnahme aus dem Regelungsgehalt des Zeichens 277 auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen im Rahmen der 12. Ausnahmeverordnung zur StVO erfolgen könnte. Dazu müssten allerdings auch mit schweren Wohnmobilen vergleichbare Kraftfahrzeuge einbezogen werden. Ich bitte um Verständnis, dass die Beratungen zu diesem Thema deshalb noch andauern. Mit freundlichen n Im Auftrag xxxxxxxx Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur Referat L 23 - Bürgerservice, Besucherdienst Invalidenstraße 44 10115 Berlin" LG, Fred Die Email Antwort macht mir auf jeden Fall ein wenig Hoffnung. Ewald Hätten die mal den Namen Reisemobil gewählt, dann wäre der Hauptnutzen Reisen und nicht Wohnen gewesen. :lol: Im März 2011 hörte sich das - bei der damaligen Bundesregierung - so an : vielen Dank für Ihre E-Mail, in der Sie nach der Aufhebung des Überholverbots für Wohnmobile fragten. Die Geltungsdauer der 12. Ausnahmeverordnung zur Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), nach der Wohnmobile mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 bis zu 7,5 t auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen Tempo 100 km/h fahren dürfen, gilt mittlerweile unbefristet. Es liegt damit eine dauerhafte Regelung vor. Bund und Länder sind sich grundsätzlich einig, dass die so genannten "Schweren Wohnmobile" von durch Zeichen 277 StVO getroffenen Lkw Überholverboten ausgenommen werden sollen, ohne damit aber Begehrlichkeiten von Nutzern anderer Fahrzeugarten (z. B. Kleinlaster) zu wecken. Dies erfordert gleichzeitig aus systematischen Gründen eine Prüfung aller StVO Vorschriften mit ähnlichem Adressatenkreis. Die Überprüfung der Vorschriften in der StVO (darunter auch Z 277) dauert noch und wird im Rahmen einer der nächsten StVO Novellen geändert werden. Mit freundlichen n XXXXX Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung - Politische Planung und Kommunikation - Aber so eine "Überprüfung" dauert halt - da sind 3 Jährchen um wie nix ... :wall: Eine sehr kluge und richtige Antwort des BVdIM. Der Hinweis auf die Situationen außerhalb von Autobahnen ist neu , aber deshalb auch besonders vernünftig . Ich hoffe , da wird auch nach der Prüfung auf der Autobahn nichts ändern, weil dann alle über 3,5 -7,5 t KFZ Sonderprivilegien wollen und dann könnt ihr mal hören , wie sich Womofahrer ausweinen wenn sie dahinterherfahren müssen. Oder umgekehrt , weil WOMOFAHRER den Weg als Ziel sehen und nur 80 -90 km /h fahren von den anderen Fahrern ein Kopfschütten ernten . Giovanni. Kleinlaster auszunehmen wäre ja wohl völlig daneben. Die sind ganz schön neben der Spur.
Ansichtssache - ich teile die nicht :D Allerdings wirst auch Du zugeben, daß eine (bisher, kann ja noch länger .. :roll: ) 3-jährige Überprüfung eines an sich bereits klaren und gewollten Sachverhalts für den Normalbürger ziemlich unverständlich ist ... :wall: Sollen halt mal endlich zu Potte kommen .. JA oder NEIN :!: lancelot , das ist eben die Meinung des Laien , --- das ist keine einfache Sache . Sonst hätte sich bisher nicht jeder Angeschriebene gewunden Stellung zu nehmen , ob ja oder nein. Nur der Eingeweihte kann sich vorstellen, wieviele Verbände und Organisationen dazu gehört werden müssen und ihre Zustimmung oder Ablehnung erklären müssen . Das für eine der kleinsten Minderheiten auf der Straße , die eigentlich nur mal mit dem Fuß auftreten will , nach der Devise , auch wir sind Wähler , auch wir wollen noch ein bischen mitreden . Kannst du mal nachsehen , wieviele WOMOS zwischen 3,5 u. 7,5 zugelassen sind . Das ist eine nicht ernstzunehmende Zahl . Dafür aber die gesamte LLkw Flotte im Nacken zu haben , die natürlich aus begreiflichen materiellen Gründen auch ausgenommen werden wollen , das tut sich keiner an . Das kann ich verstehen . Aber soweit denken Opportunisten nicht . Giovanni.
:roll: Der Laie reduziert die Entscheidungsfindungsphase auf die Zeitdauer - derzeit > 3 Jahre :!: Hallo - hier geht´s nicht um ein neues Kernkraftwerk oder Großflughafen oder ähnlich, hier geht´s um eine verkehrstechnische Festlegung, der die Spezialisten von Bund UND Ländern bereits wohlwollend gegenüber stehen und diese befürworten. Der Fall wäre eigentlich schon klar ... Jetzt noch die Verbände, na schön :roll: . Aber müssen die alle einzeln nacheinander gehört werden ? ( und per Brieftaube oder reitenden Boten, den Eindruck hat man). Abgesehen davon : hier geht´s nur um Womo´s (analog zu den großen Reisebussen, die dürfen auch 100 km/h UND überholen, wir nur 100 und nicht überholen - macht das Sinn :gruebel: ), KEINE LLKW und Transporter oder ähnlich - welche Verbände müssen da gehört werden ? Aber das hatten wir ja alles schon - x-fach ... :? .. die Verantwortlichen drücken sich einfach, was zu entscheiden. (dann sollen die halt den Rücken durchdrücken und sagen NO, geht nicht .. aber dieses jahrelange rumgeeiere geht mir gehörig auf den Zeiger :evil: ) Und mit Opportunismus hat das garnix zu tun .. Ich bin jetzt mal ganz ketzerisch: Vielleicht nehmen wir uns auch etwas zu wichtig. Was machen denn die paar zenhntausend Womos aus, die hinter LKW's herzockeln müssen? Die haben doch ganz andere Probleme zu lösen. Die betreffen aber gleich viele Millionen Autofahrer.......
Ja dann sollen sie´s halt sagen ... "nix gibt´s" und Ende der Diskussion :!: Wär das so schwierig :?: Wolfgang, Die wollen dich als Stammwähler nicht vergrätzen. Vielleicht sollten wir alle mal unsere Abgeordneten persönlich, nicht in so blöden Aufrufen und Massenmails, ansprechen. Dann zieht das ganz andere Kreise. Vielleicht sind da wichtige Abgeordnete bei, auf die jemand hört. :D Massenproteste haben mich immer schon kalt gelassen. Unterschriftaktionen sind was für Mitläufer..... :D Hätten sie ihre Arbeit richtig gemacht währe das Thema schon mit der 100 kmh Regelung erledigt worden. Dann hätte diese 100 kmh Regelung erst richtig Sinn gemacht. Dieter
Genau :gut: Nur, weil die Blödel damals vergessen haben, daß die schweren Womos auch 100 dürfen ... :roll:
Du mißverstehst ! Die Politik hat sich doch schon entschieden:
Jetzt geht´s noch um die Umsetzung ...
Na ja, wer entscheidet, was richtig und was falsch ist? Außerdem habe ich noch einen tollen Spruch: Nur, wer gar nichts tut, macht keine Fehler.... :D Noch einmal, hier geht es um eine absolute Minderheit im Straßenverkehr. Diese Minderheit hat auch noch das Image von wohlhabenden Nichtstuern.....mit unendlich viel Zeit. Hier steht doch immer: Reisen statt rasen, der Weg ist das Ziel....vielleicht sollten wir mal an unserem Image arbeiten: Kein Feinripp, dynamische Fahrweise, progressive Ansichten, keine Gartenzwerge.... :D
Eben. Und die ist aufwändig. Und wir sind eine Minderheit. Die haben echt wichtigere Aufgaben....... :D lancelot , kannst du denn nicht verstehen ,wie das eine Institution macht , wenn sie keinen Sinn in der Anfrage sieht ? Ich habe mich bemüht eine Aufstellung der gegenwärtig zugelassenen Womos über 3,5 t zu erhalten . Ist so einfach nicht , wenn man nicht 212 € ausgeben will . Das ist mir das Thema nicht wert , zumal ich sowieso der Meinung bin für die paar Unentwegten die mit dem Topfdeckel klappern lohnt es sich nicht . Wird auch nicht kommen , aus den bereits zitierten Gründen . Stell dir vor ,du machst dich stark für Leute die sich dann auf dem linken Fahrstreifen aufhalten , 80 fahren und sich im Recht fühlen , während ein Rattenschwanz von PKW hinter ihnen verkümmert . Kennst du deine WOMO KLientel so wenig ? Das sind manchmal sture Grauköpfe . Liest du nicht im Forum die Meinungen zu dem Umgang mit anderen ? Giovanni.
Doch : der klassische "runaround" .. :( . Typisch für "eine Institution". Ich könnte denen da den ganzen lieben Tag lang genüßlich und kräftig dorthin treten, wo´s weh tut .. :tanz: Aber ich reg mich ja nicht mehr auf ... Eigentlich hatte Andrea Nahles versprochen sich darum zu kümmern. Angesprochen wurde das Thema mal auf einer Veranstaltung in Polch bei Niesmann Caravaning. Ich glaube es war Carl-Heinz niesmann, der Frau Nahles das Problem schilderte. Christel lanc . wir reden von Leuten so in der Größenordnung 5 - 6 t . Hast du da mal jemanden gesehen ,der den übrigen Verkehr nicht aufhält , natürlich mit WOMO. Ich nicht , am Berg schon garnicht , die haben dann das Recht zu überholen bis der Überholvorgang zu Ende ist . Vielleicht noch ein bischen weiter , weil sie sich nicht wieder nach rechts trauen . Mensch , Junge, mach mal die Augen auf ,und beurteile es mal so wie es wirklich ist , nicht so wie du es machst oder es haben möchtest . Es sind nicht alle in dieser Gewichtsklasse auch gelernte Fahrer , es sind meistens Rentner die Zeit haben und hier im Forum Wert darauf legen - nicht auf der Flucht zu sein - . Ich bin doch nicht gegen Rentner und Pensionäre , aber gegen jeden der auf der Straße ohne Grund diejenigen die dort ihr Geld verdienen ungerechtfertigt aufhält . So nun ist Feierabend . Giovanni . Eine sehr kluge und richtige Antwort des BVdIM. Der Hinweis auf die Situationen außerhalb von Autobahnen ist neu , aber deshalb auch besonders vernünftig . Ich hoffe , da wird auch nach der Prüfung auf der Autobahn nichts ändern, weil dann alle über 3,5 -7,5 t KFZ Sonderprivilegien wollen und dann könnt ihr mal hören , wie sich Womofahrer ausweinen wenn sie dahinterherfahren müssen. Oder umgekehrt , weil WOMOFAHRER den Weg als Ziel sehen und nur 80 -90 km /h fahren von den anderen Fahrern ein Kopfschütten ernten . Giovanni.[/quote] :lol: Trotz allem habe ich bisher nicht verstanden, warum selbst 2 stöckige Bussungetüme aus aller Herrn Länder mit 50 und mehr Personen plus Gepäck an Bord, mit wahrscheinlich bis zu 30 Tonnen zGG und mehr, bei uns 100 Km/h fahren und im LKW Verbot überholen dürfen, quasi als PKW rasen dürfen. :gruebel: :nixweiss: Meine einzige Erklärung: Diese Branche hat in Bonn sehr gute Lobbyisten und die > 3,5 t Fraktion ? Keine. :cry: Somit werden auch in der neuen Legislaturperiode nur banale Textbausteine an die anfragenden Betroffenen versandt. Die vielen schweren Busunglücke in den letzten Jahren mit den jeweils vielen Toten stören da wohl nicht weiter. Die wenigen, fast immer glimpflich verlaufenen Unfälle mit Wohnmobilbeteiligung ? Kein Thema. (sorry für meinen Bandwurmsatz :oops: ) Berlin? Die Zeiten haben sich geaendert...
:lol: Das Verkehrsministerium gehört ja nicht gerade zu den Ministerien, die vor lauter Langeweile nicht wissen, was sie machen sollen. Die Erstellung des kommenden Verkehrswegeplans ist in vollem Gang. Da wird jede noch so kleine Kommune und jeder noch so unwichtige Interessenverband sich an das Ministerium wenden, damit das eigene Projekt auch auf alle Fälle realisiert (oder abgelehnt) wird. Die Probleme mit BER werden auch im Ministerium behandelt. Zudem werden die zur Zeit die Mautgespinste aus Bayern vorbereiten müssen. Und das sind jetzt nur die großen Projekte, die mir gerade so einfallen. Da wird ein kleines Projekt, welches nicht besonders wichtig ist recht weit hinten in der Liste stehen. Jeder, der schonmal in einer großen Firma oder Behörde gearbeitet haben, wissen, was das bedeutet. Das wird so schnell nix. Entweder muss der Druck dafür zunehmen. Den sehe ich aber nicht. Oder das Ministerium bekommt einen Minister, der selber ein Dickschiff fährt oder zumindest jmd. gut kennt. Dann könnte es was werden. Ich mache mir da nicht so viele Hoffnungen, dass sich an der Stelle was tut. Und jetzt wo der ADAC im Augenblick auch nicht mehr das Gewicht hat ist noch weniger Druck da. Dieter Hallo, Leute , alle User die sich zu dem Thema gemeldet haben , haben n.m. M irgendwie recht , sebst die , die eine Änderung des Textes zu Z 277 STVO wünschen , aber über allem steht immer zu erwarten , sobald es zu einer Verbandsanhörung kommt werden die gewerblich genutzten 3,5 t - /,5 t , also genau die , die damit Menschen beschäftigen auch bevorzugt werden wollen . Diese Argumente kann niemand negieren . Diejenigen also , denen man schon lange versucht Geschwindigkeitsbeschränkungen aufzudrücken . Würdet ihr es wollen , das diese von dem Wunsch der WOMOindustrie und - fahrern profitieren ? Ansonsten verbleibe ich bei dem was ich zu dem Thema schon gesagt habe . Und Tschüs . Giovanni. hallo Giovanni Provitieren die gewerblichen Kleinlaster >3,5 to auch von der 100 kmh Regelung ? Dieter .. und haben die auch an einem Großversuch über mehrere Jahre zum Tempolimit auf BAB teilgenommen :?: Dieter , vielleicht habe ich mich etwas ungeschickt ausgedrückt , aber bisher dürfen die nur 80 km/h auf der Autobahn fahren , aber wenn das große Verschenken mal angefangen hat , werden bei dieser Gruppe natürlich unterschwellige Begehrlichkeiten wieder geweckt befürchte ich . Die sind allerdings mehr als die WOMOfahrer zw. 3,5 t und 7,5 t . Zumal man den Wohnmobilisten doch auch nur auf der >Autobahn und Kraftfahrzeugstr . mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung und mit Mittelstreifen odersonstigen baulichen Einrichtungen die Geschwindigkeit auf 100 km /h genehmigt hat<. Da hat auch der Brief des Ministers seinen Sinn , denn auf der Landstraße darf das inrede stehende Womo sowieso nur 80 km/h fahren . Muss sich also in die Lkw - kolonne einreihen . Hier stehen STVO § 8 und 18 zur Verfügung : Auszug aus § 18 STVO: Abweichend von § 18 Abs. 5 Satz 2 Nr. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 t bis 7,5 t, die im Fahrzeugschein als Wohnmobil bezeichnet sind,> auf Autobahnen< (Zeichen 330.1) und Kraftfahrstraßen (Zeichen 331.1) 100 km/h. Ich frage mich , was passiert , wenn in dem Fahrzeugschein (alt) noch Sonderfahrzeug steht , denn der nächste Absatz sagt präzise --- Im Ausland zug.Wohnmobile bedürfen der klaren Bezeichnung Wohnmobil im Fahrzeugschein . ( Wahrscheinlich deshalb , dass nicht jeder diese Besonderheiten 100 km / h inanspruch nehmen kann .) Nun alles -roger - ? Lies mal mit , manchmal bin ich selbst für mich zu schnell . Giovanni. |
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