HaraldF am 03 Okt 2003 11:26:28
Das kommt auf das Fahrzeug an. Du braucht in jedem Fall eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Herstellers für die gewünschte Reifengrösse und Felgen-grösse/-art. Manche TÜVs akzeptieren auch die Kopie eines Briefes mit entsprechender Eintragung eines baugleichen
Fahrzeugs mit der entsprechenden Reifengrösse. Sicherer ist aber die
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Fahrzeugherstellers. Dann die neuen Reifen anbauen , zum TÜV fahren (oder Dekra) und eintragen lassen (Man bekommt eine Eintragsbescheinigung, die eigentliche Eintragung kann man irgendwann vornehmen lassen). TÜV Gebühren ca. 60 Euretten.
Harald :D