Hallo,
zunächst einmal ist der Sachverhalt nicht ganz klar.
Hat der Verkäufer von dem Garantiefall gewusst, ihn dir aber verschwiegen?
Falls ja, kannst du den Kaufvertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten und das
Womo zurückgeben. Gezogene Nutzungen musst Du vergüten, dir stehen aber Zinsansprüche auf den gezahlten Kaufpreis zu.Außedrdem muss der Verkäufer dir deine sonstigen Aufwendungen ersetzen.
Entscheidest Du dich das Womo zu behalten steht dir Aufwandsersatz für die bei dir verursachten Aufwendungen (Fahrt- Telefonkosten etc) zu. Evtl. auch Nutzungsausfall. Zusätzlich kannst du den Kaufpreis mindern, wenn eine technische oder sog. merkantile Wertminderung vorliegt. Ob eine solche Wertminderung vorliegt ist zunächst keine rechtliche, sondern eine tatsächliche Frage. Wenn eine Reparatur zu einem neuwertigen Zustand führt, dürfte eine solche zumindest aus technischer Sicht nicht vorliegen. Es könnte aber eine sog. merkantile vorliegen, weill der Markt davon ausgeht, dass eine solche Reparatur immer mit gewissen Risikien für die dauerhafte Dichtigkeit o.ä. behaftet ist und deshalb weniger bezahlt wird für das womo.
Zunächst musst du dir also überlegen was du willst:
- 1.Womo behalten und teilweise Geld zurück oder
-2. Womo zurückgeben
Danach richtet sich das weitere Vorgehen. entscheidest du dich für Nr. 1 wäre der richtige Weg eine Frist zur Fertigstellung der Reparatur von ca 2-4 Wochen zu setzen .Erhälst du das
Womo dann, würde ich als nächsten Schritt meine Aufwendungen (s.o) und ggfs eine Wertminderung verlangen.
Wird die Reparatur nicht rechtzeitig fertig oder gar verweigert, vorgehen nach Nr. 2 (s.u.)
Entscheidest du du dich zu Nr. 2 musst du den Kaufvertrag anfechten bzw die Rückabwicklung desselben verlangen. Also Rückerstattung des Kaufpreises+Zinsen+ Aufwendungsersatz-gezogene Nutzungen.
Da würde ich aber dazu raten, dass du dir einen Anwalt nimmst, auch wenn du nicht rechtschutzversihert bist. Zum einen besteht eine gute Chance, dass der Verkäufer dir auch die Anwaltskosten ersetzen muss und zum anderen sind ein paar hundert EUR Anwaltskosten sicher weniger Verlust, als du bei falschem oder ungeschicktem Vorgehen einbüßen kannst.
Hast du selbst von dem Garantiefall beim Kauf gewusst, verhält es sich nat. anders. Aber das schreibe ich nur dann, wenn es so war.
Ach so noch etwas, nat. immer alles schriftlich machen! Sonst hast Du hinterher keinen Belege dafür.Und: Dein verhandlungspartner ist nicht die Fa. Koch sondern die Fa., die dir das Womo verkauft hat, also dort Druck machen, d.h. Fristen setzen etc
Heike