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alles halb so wild... Eine Funktion ist mit einem unsicheren Kennwort abgesichert. Darüber können Dritte Zugriff auf den Fernseher erhalten - genauer gesagt: auf einen an den TV angeschlossenen USB-Stick. Sprich: man muss in WLAN-Reichweite sein, das Philips-Kennwort kennen und kann dann den USB-Stick auslesen. Ergo: wer einen Philips-TV besitzt sollte seine Lohnsteuererklärung nicht auf dem USB-Stick speichern, der im TV steckt. Viel Luft um nichts.... Das Thema ist uralt. Heise hatte schon groß berichtet, dass Fernseher mit Internetzugang leicht von Fremden übernehmen lassen :ja: |
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