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Das mit dem Nutzungsausfall wissen wir ja nun,


schneutzl am 05 Mai 2014 09:59:17

aber wie sieht es aus mit anderen Kosten?
Wir sind gestern auf der Autobahn bei Köln fast von einem PKW gerammt worden, der ohne zu gucken im Schneckentempo von der Beschleunigungsspur auf die Autobahn fuhr. Durch heftiges Bremsen/Hupen/Ausweichen unsererseits bemerkte der Fahrer uns doch noch und verzichtete auf den Spurwechsel. Vielleicht hatte er uns und die vielen anderen wirklich nicht gesehen, der Innenraum war sehr verraucht, die Fluppe hatte er noch im Mund. Ist aber alles gutgegangen.

Wie hätte es ausgesehen, wenn es gekracht hätte und unser Womo längerfristig nicht fahrbereit gewesen wäre.
Wir wollen im Juni unsere in Uppsala/Schweden studierende Tochter samt ihrem Kram (Fahrrad etc.) einsammeln, mit ihr zum Nordkap fahren. Von Alta in Nordnorwegen fliegt sie wieder nach D, Flug über Oslo, Kopenhagen nach Düsseldorf gebucht und bezahlt. Anschließend fliegen wir heim, unser Sohn mit Freundin kommt nach Nordnorwegen und übernimmt unser Womo. Flüge gebucht und bezahlt. Im Juli fliegen wir nach Stockholm und übernehmen das Womo wieder, Sohn und Freundin fliegen zurück. Flüge gebucht und bezahlt. Alles in Allem kosten die Flüge an die 1000€. Die Fähre haben wir noch nicht gebucht, das machen wir immer sehr kurzfristig.

Wenn wegen eines unverschuldeten Unfalls alles ausgefallen wäre, wer müsste diese (Flug-)Kosten tragen? Wir oder der Unfallverursacher? Dass der Urlaub für alle ausfällt, ist ja schon blöde genug, aber noch zusätzlich gestraft werden???
Alle freuen sich schon seit Monaten, besonders die Kinder. Es ist schon ewig her, dass sie am Nordkap waren bzw. unser Sohn war noch nie so weit oben im Norden. Sie sind so gespannt auf die Mitternachtssonne...

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pepe53 am 05 Mai 2014 14:05:17

Hallo Schneutzl,
meiner unmaßgeblichen Meinung nach handelt es sich bei den Flugkosten um Folgekosten. Die sind durch die Haftpflicht des Unfallverursachers sicher nicht abgedeckt.

buccaneer am 05 Mai 2014 14:46:18

da ein Haftpflichtschaden vorausgeht könnte es ggf. ein unechter Vermögensschaden sein --> Link

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garagenspanner am 05 Mai 2014 15:02:50

gerade bei Unfällen an Autobahn Auffahrt-Spuren streiten sich die Gemüter
trefflich . Häufig ist hier eine Feststellung der Mitschuld des Auffahrenden.
Den es wird immer auf den §§ 1 der STVO abgehoben
Damit bleibst zum Beispiel dann Du auf Deinen Folgekosten und Vermögensschäden sitzen.

nur ein Beispiel : --> Link


Jan

rinto am 05 Mai 2014 15:23:40

Selbstverständlich sind die Flugkosten ein erstattungsfähiger Schaden.

Die Frage eines eventuellen Mitverschuldens ist für die Frage der ( anteiligen ) Erstattungsfähigkeit ohne Einfluss.

Viele aus Nürnberg, Edgar

schneutzl am 06 Mai 2014 10:14:38

ät Jan:
Deinen Link habe ich mir durchgelesen. Das ist eine ganz andere Situation, von rechts nach links bzw. links nach rechts, beide wechseln die Spur.

Wir fuhren auf der A3 nach Norden, es war eine popelige Auffahrt mit relativ kurzem Beschleunigungsstreifen. Wir waren auf der rechten Spur von 3 Fahrstreifen, als von rechts dieser kleine osteuropäische Wagen herantuckerte. Die Autobahn war ziemlich voll, wir sind 80 gefahren, der war langsamer, gab aber auch kein Gas. Ohne groß zu gucken setzte der Fahrer zum Einscheren an, der Beschleunigungsstreifen war noch ca 100m lang. Rüber nach links konnten wir nicht, da war es voll. Wir hupten, bremsten, ich auf dem Beifahrersitz sah uns schon zusammenstoßen. Und womöglich noch hinten einen reinfahren. Dann bemerkte uns der Fahrer und wich nach rechts auf seine Spur zurück. Er fuhr auf dem Standstreifen weiter, mehr sah ich nicht im Seitenspiegel.
Auf jeden Fall hat mir das zu denken gegeben. Abgesehen davon, wie man sich mit einer ausländischen Versicherung herumreißt.

vemi am 06 Mai 2014 11:22:33

Ich denke, dass bei einem Unfall im Bereich des Beschleunigungsstreifens immer auch eine anteilige Schuld des Auffahrenden gegeben ist. Als Argument wird hier sicherlich "voraus schauendes fahren" und "Bremsbereitschaft" angeführt werden.
Ich bin, auch durch ähnliche Situationen, bei Beschleunigungsstreifen immer vorsichtig, wenn ich nicht nach links wechseln kann. Schließlich verschwindet ein Wohnmobil schnell mal im toten Winkel.... und auch der Blick über die Schulter hilft bei den heutigen Fahrzeugen ja bekanntlich nicht mehr.

Vemi

pool2004 am 06 Mai 2014 11:37:31

Hallo , ich denke derjenige der auf die Autobahn auffährt , muß Vorfahrt gewähren. So habe ich es in der Fahrschule gelernt und so sieht es auch die Rechtsprechung.
--> Link
Also nix mit Teilschuld !!

Mir ist so etwas auch schon passiert. Jedoch war derjenige der aufgefahren ist , wohl zu rasant in die Auffahrt eingefahren und kam dann auf meine Spur.
Gott sei Dank konnte ich noch ausweichen. Der nachfolgende auf der linken Spur hat das wohl richtig eingeschätzt und eine Vollbremsung hingelegt.
VG Uwe

PittiC am 06 Mai 2014 12:10:49

pool2004 hat geschrieben:Mir ist so etwas auch schon passiert. Jedoch war derjenige der aufgefahren ist , wohl zu rasant in die Auffahrt eingefahren und kam dann auf meine Spur.
Gott sei Dank konnte ich noch ausweichen. Der nachfolgende auf der linken Spur hat das wohl richtig eingeschätzt und eine Vollbremsung hingelegt.
VG Uwe

Da hast du ja noch mal Glück gehabt, wäre er dir reingekracht hättest du mit Schuld.

pool2004 am 06 Mai 2014 12:13:06

Hallo Peter , das ist wohl richtig und vermutlich wäre der Andere dann weg gewesen :oops:
VG Uwe

elinor am 06 Mai 2014 13:24:45

:thema:

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