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Drohung Inkasso 1, 2


thomas56 am 12 Mai 2014 19:03:23

es geht doch nicht immer nur ums Geld, manchmal geht es nur um die Sache.
Hatte mal einen Spassbieter mit 85.000,-, der hatte angeblich gar keinen Computer. :D

Anzeige vom Forum

Hier findest Du vielleicht schon, was Du suchst: Artikel auf eBay oder versuchs hier bei Amazon

starfighter am 12 Mai 2014 23:59:36

Also macht Dir nicht ins Hemde für 5,99€.
Mit Inkasso drohen kann er soviel er will. Selbst wenn er die lächerlichen 5,99€ an ein Inkasso Büro übergibt können die auch nichts machen außer Mahnung schreiben.
Wenn Du es Dir geben willst, kannst Du dann noch einen Einspruch ans Inkasso Büro schicken. Brauchst Du aber nicht da die eh nix machen können.
Dann kann der Händler oder das Inkasso Büro zum Amtsgericht gehen und gegen vorkasse von ca. 26€ einen gerichtlichen Mahnbescheid erwirken.
Erst wenn dieser rosa Zettel kommt musst Du überhaupt reagieren, sprich Einspruch einlegen.
Damit ist der Mahnbescheid hinfällig und der Händler muss wiederrum in Vorkasse gehen und ein Gerichtsverfahren anstreben welches er
nach Deiner Schilderung sehr warscheinlich verlieren wird. Ich kann mir auch keinen Richter vorstellen der das Verfahren nicht sowieso wegen Nichtigkeit ablehnt.

Der Händler ist mit Sicherheit kein Großkonzern mit eigener Rechtsabteilung das er sich solche Spielchen leisten kann.

Ich würde den Spieß einfach rumdrehen. Dokumentiere die Verkaufsofferten mit Screenshots für den Fall der nicht eintreten wird.
Damit bist Du schon mal ganz gut vorbereitet
Dann schreibe dem Händler das es Dir leid tut, aber Du fühlst Dich derartig arglistig getäuscht und wenn kein Entgegenkommen seinerseit erkennbar ist wird Dir nichts anderes Übrig bleiben als
Dir Rat bei der Verbraucherzentrale zu holen mit dem Risiko das er von Dort eine fette Abmahnung kassiert.
Da sind schnell paar Hundert Euro fällig, bei dem Wort Abmahnung kippen die meisten sofort um.
Du kannst Ihm anbieten, gegen Erstattung der Kaufsumme die Ware auf eigene Kosten bei Dir abholen lassen kann oder einen Retourenschein schicken soll.
Das wird er auch nicht tun, denn dann hat er nix verkauft und muss noch das Rückporto zahlen.

Die Gesetzeslage in Deutschland sieht für online Händler nicht rosig aus. Alles muss bis ins kleinste beschrieben sein (besonders die Versandkosten).
Ein fehlender Link, ein Fehler in der Wiederufbelehrung, im Impressum und so weiter können dem Händler schnell Tausende Euro Abmahnung einbringen.
Daher gut Dokumentieren ist die halbe Miete. Recht hin oder her das kommt sowieso auf den Standpunkt an.

Nicht das ein flascher Eindruck entsteht, ich zahl schon meine Rechnungen.
Es regt mich nur Maßlos auf, dass wenn einer mit Inkassobüro oder Mahnbescheid droht die meisten gleich eingeschüchtert sind und sagen das musst du bezahlen oder Angst haben das alles noch viel schlimmer wird.
Hallo das sind 5,99€ Streitwert. Wenn Du noch die Rückabwicklung angeboten hast gibt es auch keine Rechtsgrundlage für weitere Gebühren.
Wenn er darauf nicht reagiert um so besser, dann ist er seiner Kaufmännischen Sorgfaltsplicht nicht nachgekommen.

Keep Cool 8) und nicht so viel Angst das ist ja schlimmer als in der DDR

Dies ist keine Rechtsberatung, nur meine freie Meinung als Online Händler.
Hunde die Bellen beißen nicht :D

Gast am 13 Mai 2014 00:09:47

Hast Du auch so schlaue Ratschläge wenn der "Moskau-Inkasso" schickt ? :mrgreen: :mrgreen:

Anzeige vom Forum


starfighter am 13 Mai 2014 00:14:54

Das waren doch früher schon unsere Freunde... ;D :lach:

silent1 am 13 Mai 2014 07:12:15

starfighter hat geschrieben:Hunde die Bellen beißen nicht :D


Da wärst Du bei mir an der falschen Adresse.
Wenn jemand meint mich übervorteilen zu können ziehe ich mein Programm immer durch. Nur aus Prinzip. Allerdings nicht mit Inkasso.
Ich gebe zu das hat mich auch schon viel Geld gekostet. Aber ohne Offenbarungseid kommt keiner an Seiner Zahlungsverpflichtung vorbei.
Man sollte vielleicht auch überlegen ob 5,66€ es wert sind ggf einen negativen Schufascore zu bekommen.

jochen-muc am 13 Mai 2014 07:50:43

silent1 hat geschrieben:.
Man sollte vielleicht auch überlegen ob 5,66€ es wert sind ggf einen negativen Schufascore zu bekommen.


wo sind die 33 Cent hin ?

Forumsbeitragsbearbeitungskosten ? :lol:

silent1 am 13 Mai 2014 07:53:48

jochen-muc hat geschrieben:
wo sind die 33 Cent hin ?

Forumsbeitragsbearbeitungskosten ? :lol:



:lach:
SORRY!
Bei 5,99 sieht die Sache natürlich anders aus. :ja:

pipo am 13 Mai 2014 08:04:17

silent1 hat geschrieben:ggf einen negativen Schufascore zu bekommen.

Die Schufa darf nur berechtigte Forderungen speichern :!:
Und das sehe ich hier hier (noch) nicht erfüllt :ja:

dylan08 am 13 Mai 2014 08:10:11

Hallo,

thomas56 hat geschrieben:überweisen online, aber nur vom Bankautomaten. Auf dem PC zu Hause ist mir das noch zu unsicher!
Oder gibt es da eine Möglichkeit nur zum einsehen?


Relativ sicher ist FinTS/HBCI mit Chipkarte. Ist leider etwas aufwändiger als Online Banking im Browser. Du
brauchst einen Chipkartenleser und am besten auch eine Online Banking Software. Leider bieten es nicht
alle Banken an. Für mich aber ein absolutes Ausschlusskriterium. Ohne gibt es kein Giro-Konto mehr.

Ulrich

silent1 am 13 Mai 2014 08:11:46

pipo hat geschrieben:Die Schufa darf nur berechtigte Forderungen speichern :!:
Und das sehe ich hier hier (noch) nicht erfüllt :ja:


Der TE wird schon wissen warum er sich nicht weiter dazu äußert :wink:

Mann am 14 Mai 2014 12:29:59

silent1 hat geschrieben:
Der TE wird schon wissen warum er sich nicht weiter dazu äußert :wink:


genau

Mann am 14 Mai 2014 12:33:05

starfighter hat geschrieben:
Keep Cool 8) und nicht so viel Angst das ist ja schlimmer als in der DDR


dort kannten wir solche Probs nicht.

Ich danke dir, werde so vorgehen.

a.miertsch am 16 Mai 2014 18:29:49

es geht um 5,99€ die noch offen sind.
Wie soll ich mich verhalten?
Schau in deine Geldbörse, sind 6€ drin, geh ins Wirtshaus und trink 2 Bier. Danach kannst du auch ruhig schlafen. :D
Ein Inkassounternehmen wird sich bestimmt um den "Riesenauftrag" reißen. Und einen Titel wird er wohl nicht beantragen. Letztendlich setzt er dich auf die Liste derer, die nix mehr von ihm kriegen. Du kannst also nur gewinnen.
Kann aber auch sein, ich habe alles missverstanden, weil inzwischen ja fast über "Todesstrafen" und so gestritten wird.

Albert

pipo am 17 Mai 2014 09:13:38

a.miertsch hat geschrieben:sich bestimmt um den "Riesenauftrag" reißen.

Die Inkasso Gangster werden schnell aus diesen 5,99€ eine Forderung über 100€ zaubern.
Es ist ein Massenmahngeschäft und es läuft alles automatisiert. Da ist niemand der sein nicht vorhandenes Hirn einschalten muss um über Sinn oder Unsinn zu entscheiden :ja:

Gast am 17 Mai 2014 09:50:03

thomas56 hat geschrieben:es geht doch nicht immer nur ums Geld, manchmal geht es nur um die Sache.
Hatte mal einen Spassbieter mit 85.000,-, der hatte angeblich gar keinen Computer. :D


Zahlen , sonst kommst Du mit Inkasso gleich auf zig Euros ......
Das der Verkäufer hier gleich mit Inkasso kommt finde ich merkwürdig ....... :roll:

PS: Hatte vor kurzen einen Verkäufer auf Ebay angezeigt (es ging mir nicht ums Geld , waren 11,20 € ) -> der dachte auch , das bei so einem Betrag nichts passieren kann -> eine klärende Mail (6 Stück waren es , ) konnte er nicht mal beantworten -> Wurde teuer für Ihn und ich konnte sogar noch von Zinsen profitieren. Der hat jetzt einen Eintrag im Führungszeugnis wegen Betruges ..

Übrigens -> Ebay unternahm nichts, -> liegt ja Ihrem Interesse fern :?
Muß da auch mal eine Klage deswegen Abwägen -> denn mit Ihren Gebühren ziehen sie einem ja auch die "Hosen runter".(10 % inzwischen, lohnt kaum noch , was zu "verticken")

Variophoenix am 17 Mai 2014 10:23:09

Hey Leute es geht um 5.99 und nun wurde schon 4 Seiten Geschrieben und viel diskutiert. Wegen 5.99
Schick mir die Bankverbindung und ich bezahle das.
Habe nur den Anfang gelesen.

a.miertsch am 17 Mai 2014 19:15:07

Ät Peter,
[b]Die Inkasso Gangster werden schnell aus diesen 5,99€ eine Forderung über 100€ zaubern.
[/b]Dessenungeachtet bleibt der Streitwert 5,99€ und kein Gericht wird dir daraufhin einen Titel ausstellen.
Papier ist geduldig, was zählt ist nun mal, klagt er oder klagt er nicht. Vor Gericht und auf hoher See......... das weiß auch der Gegner.
Dieses Risiko muss der TE eingehen, oder gleich zahlen, was ich pers. für die stressfreieste Lösung halte.
Ich sage mir dann immer: Dummenzoll bezahlt. :lach:
Albert

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