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Drohung Inkasso 1, 2


Mann am 12 Mai 2014 12:53:09

habe bei einem Gewerblichen über Ebay mehrere Artikel gekauft, ich sehe die Portoberechnung anders wie er, eine Einigung konnte nicht erzielt werden, jetzt droht er mir mit einem kostenpflichtigen Inkasso- Unternehmen, bzw. den Sachverhalt dorthin zu übergeben, es geht um 5,99€ die noch offen sind.
Wie soll ich mich verhalten?

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silent1 am 12 Mai 2014 12:56:04

Die Versandkosten sind doch gerade bei einem gewerblichen Verkäufer in aller Regel klar formuliert.
Wen dem so ist hast Du mit dem Kauf Seine AGB´s akzeptiert.
Du solltest dann die Kosten bezahlen.

Mann am 12 Mai 2014 12:59:54

silent1 hat geschrieben:Die Versandkosten sind doch gerade bei einem gewerblichen Verkäufer in aller Regel klar formuliert.
Wen dem so ist hast Du mit dem Kauf Seine AGB´s akzeptiert.
Du solltest dann die Kosten bezahlen.


ich habe ganz bewußt den Artikel zuerst gekauft der niedrige Versandkosten hat, dann den 5,99€ Artikel hinterher ( jeder weitere Artikel 0,50€ ) er rechnets genau andersrum.
Darum gehts aber nicht, bitte meine Fragestellung beachten.

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rinto am 12 Mai 2014 13:00:20

Es ist schön, dass Du die Portoberechnung "anders siehst" als der Verkäufer- aber hat das auch sachliche und nachprüfbare Gründe ?

Im Zweifelsfall würde ich zahlen: wenn der Verkäufer stur ist und am Schluss auch noch recht hat, kommt die Brühe teuerer als der Fisch ( von der verplemperten Zeit für das Hin- und Herschreiben gar nicht zu reden )

Viele aus Nürnberg, Edgar

silent1 am 12 Mai 2014 13:14:37

Mann hat geschrieben:ich habe ganz bewußt den Artikel zuerst gekauft der niedrige Versandkosten hat, dann den 5,99€ Artikel hinterher ( jeder weitere Artikel 0,50€ ) er rechnets genau andersrum.
Darum gehts aber nicht, bitte meine Fragestellung beachten.


Deine Fragestellung lautete :
Wie sol ich mich verhalten.
Ich schrieb "Du solltest die Kosten bezahlen"

Was ist falsch an meiner Antwort? :roll:
Die Ausgangssituation hast Du in Deinem 1 Beitrag nicht präzisiert.

franz_99 am 12 Mai 2014 13:24:08

ist zwar nicht toll, aber ich würde ihm anbieten den Artikel mit den Hohen Kosten zu stornieren. Dann zieht deine Rechnung. Rückgabe geht immer, dann kann er entscheiden was er will.

buccaneer am 12 Mai 2014 13:27:30

Zitat aus dem Eröffnungsbeitrag:
Mann hat geschrieben:....es geht um 5,99€ die noch offen sind.
Wie soll ich mich verhalten?

Du schreibst ja , dass noch 5,99 € offen sind / ich zahle die noch offenen Beträge an meine Gläubiger

Gast am 12 Mai 2014 13:29:15

franz_99 hat geschrieben:ist zwar nicht toll, aber ich würde ihm anbieten den Artikel mit den Hohen Kosten zu stornieren. Dann zieht deine Rechnung. Rückgabe geht immer, dann kann er entscheiden was er will.


So einfach geht das auch wieder nicht. Selbst bei Widerruf, bzw. Rücksendung der Ware (14 Tage-Frist beachten !) , müssen die Versandkosten vom Verkäufer nicht erstattet werden.

franz_99 am 12 Mai 2014 13:33:20

hat er denn schon geliefert? ich denke nein.

Gast am 12 Mai 2014 13:40:10

ich weis nicht, aber ich denke schon. Wieso droht er sonst mit Inkasso, wenn er die >Leistung noch nicht erbracht hat ?

wolfherm am 12 Mai 2014 13:44:49

Was hat er denn dazu in seinen AGB stehen? Oder in den hinweisen zu den Versandkosten?

eisbaerchen am 12 Mai 2014 13:50:34

Hm,
du wolltest Ihn austricksen, aber das hat nicht geklappt. Abgesehen davon halte ich so ein Verhalten von dir nicht
gerade fair.
Aber das ist ne andere Geschichte.

Zu Deiner Frage: Bezahl und Ruhe ist, sonst wird es u.U. nur noch teurer für Dich.


Eisbaerchen :dance2: :dance2: :dance2:
Helmut

Sina1 am 12 Mai 2014 14:03:45

Wenn Du hier wegen 5,99€ so ein Fass auf machst, die der Händler ja sicher noch selbst auf der Post bezahlt hat, wie ist das dann mit Stellplatzgebühren... :D

segelfreund am 12 Mai 2014 14:33:25

Antwort: Bezahlen!

Meinung:
Wenn die AGB des Verkäufers so schlecht ist, dass dort nicht nachweislich steht, dass auf das teuerste Porte jeder weitere Artikel mit 50 Cent addiert wird, dann sollte doch grundsätzlich jeder Käufer durch seine rechtliche Geschäftstüchtigkeit (Laut Gesetz abhängig von Alter bzw. Geisteszustand) zumindest in der Lage sein sich zu überlegen, dass ein Artikel mit hohem Porto schon rein logisch nicht in ein geringeres Porto integriert werden kann.

Ein Briefinhalt passt wohl immer in ein Paket, aber andersherum wird es kaum funktionieren.

Es widerspricht absolut meinem persönlichen Verständnis von Fairness und kaufmännischer Redlichkeit, das so ein "Paragraphenreiter" einen Geschäftspartner (PARTNER!) übervorteilt.

Und somit hoffe ich, Deine Suche nach Rat entspringt einem Gefühl der Unsicherheit, ob das, was Du da vorhast auch Recht ist - ansonsten täte es mir Leid um meine verschwendeten Worte!

Soviel Leid und Ärger für ...wieviel war das noch mal....egal....

Christian

mercurius46 am 12 Mai 2014 14:35:02

Ja, wer wird wohl Recht bekommen?

Der Händler mit seinen (hoffentlich) unmissverständlichen AGBs oder der Käufer mit seiner "Geiz-ist-geil-Mentalität"? Und dann stellt er diese EUR 5,99 hier auch noch zur Diskussion!

:vogel:

eijden am 12 Mai 2014 14:41:04

silent1 hat geschrieben:Die Versandkosten sind doch gerade bei einem gewerblichen Verkäufer in aller Regel klar formuliert.
Wen dem so ist hast Du mit dem Kauf Seine AGB´s akzeptiert.
Du solltest dann die Kosten bezahlen.


Genauso sehe ich es.

pipo am 12 Mai 2014 14:55:59

Mann hat geschrieben:Wie soll ich mich verhalten?

Was machst Du dir so einen Stress? Wenn Du unzufrieden bist gib die Ware wieder zurück!!

rinto am 12 Mai 2014 15:05:51

Mann hat geschrieben:
ich habe ganz bewußt den Artikel zuerst gekauft der niedrige Versandkosten hat, dann den 5,99€ Artikel hinterher ( jeder weitere Artikel 0,50€ ) er rechnets genau andersrum.
Darum gehts aber nicht, bitte meine Fragestellung beachten.


Ganz abgesehen davon, dass es bei der Diskussion um € 5,99 eigentlich schade um die Zeit ist: sind die € 5,99 jetzt eigentlich Versandkosten oder die Kosten des zweiten Artikels ????

Viele aus Nürnberg, Edgar

PittiC am 12 Mai 2014 15:23:12

Zahlen..
Sonst wirds teuer. ....

Mann am 12 Mai 2014 15:25:31

mir ging es eigentlich darum, ob es so einfach ist ein Inkassounternehmen zu beauftragen den Betrag einzuziehen.
Ob so etwas möglich ist ohne Gerichtsverhandlung oder dergleichen.

Danke

sujokain am 12 Mai 2014 15:26:57

Er kann auch einen Anwalt beauftragen und wenn Du in Verzug mit der Zahlung bist, trägst Du die Kosten.

Mann am 12 Mai 2014 15:27:20

Sina1 hat geschrieben:Wenn Du hier wegen 5,99€ so ein Fass auf machst, die der Händler ja sicher noch selbst auf der Post bezahlt hat, wie ist das dann mit Stellplatzgebühren... :D


ich mach kein Fass auf, ich hatte eine Frage.

pipo am 12 Mai 2014 15:30:23

PittiC hat geschrieben:Zahlen..
Sonst wirds teuer. ....

Was für ein Blödsinn!!!!!

Man hat geschrieben:mir ging es eigentlich darum, ob es so einfach ist ein Inkassounternehmen zu beauftragen den Betrag einzuziehen.
Ob so etwas möglich ist ohne Gerichtsverhandlung oder dergleichen.

Ja es ist einfach ein Inkassoinstitut zu beauftragen. Und ja das Inkasso wird alles dafür tun, dass Du zahlst und zwar deutlich mehr wie die 5,99€
Aber ein Inkasso übernimmt für einen Kaufmann oder Firma nur den Mahnvorgang. Wer letztendlich Recht bekommt und wer die Kosten trägt entscheidet ein Gericht.

Wie wäre es denn, wenn Du mal die Links zur Auktion postest?

pipo am 12 Mai 2014 15:31:20

sujokain hat geschrieben:Er kann auch einen Anwalt beauftragen und wenn Du in Verzug mit der Zahlung bist, trägst Du die Kosten.

Soso und das entscheidet ein Inkasso oder ein Anwalt wer im Recht ist??

Leute lasst mal die Kirche im Dorf!!!!!!

sujokain am 12 Mai 2014 15:46:03

Nö, natürlich entscheidet am Ende das Gericht. Das Prozesskostenrisiko kann man sich hier schon mal ausrechnen --> Link

rinto am 12 Mai 2014 15:47:05

[/quote]
Soso und das entscheidet ein Inkasso oder ein Anwalt wer im Recht ist??

Leute lasst mal die Kirche im Dorf!!!!!![/quote]

In welchem Dorf denn ?

Wenn er in Verzug ist, dann zahlt er
1. die Inkassokosten
2. den Anwalt
3. das Gericht ( falls dieses feststellt, dass er in Verzug war )

Was ist also an der Aussage oben falsch ? Oder haben wir seit gestern schon wieder eine BGB- Novelle, die alles auf den Kopf stellt ? Wäre mir aber entgangen.

Viele aus Nürnberg, Edgar

pipo am 12 Mai 2014 15:52:15

rinto hat geschrieben:Wenn er in Verzug ist, dann zahlt er

Wenn das Wörtchen Wenn nicht wäre..
Was ist wenn die AGB ungültig sind?

Ich würde es nun absolut begrüßen, wenn der TE einmal die genauen AGB bzw. Auktionslinks postet, damit man sich das Thema endlich mal anständig anschauen kann ohne weiter zu spekulieren.

Nille am 12 Mai 2014 15:58:24

Wenn ein Verkäufer nichts anderes angibt gehe ich immer davon aus, dass die Frachtkosten des teuersten von mir erworbenen Artikels zur Anwendung kommen. Ich kann doch nicht davon ausgehen, dass ich zum Bsp. eine Flasche Aqua Kem blue für 12 € inkl. Versand bestelle und dann ein Vorzelt mit Speditionsversand ohne Frachtkosten geliefert bekommen.

In dem Fall von Mann würde ich also auch sagen: Zahlen..

Mann am 12 Mai 2014 15:59:05

pipo hat geschrieben:Ich würde es nun absolut begrüßen, wenn der TE einmal die genauen AGB bzw. Auktionslinks postet, damit man sich das Thema endlich mal anständig anschauen kann ohne weiter zu spekulieren.


Das möchte ich nicht, meine ursprüngliche Frage war eine ganz einfache und allgemein gehaltene, ob es einfach so möglich ist, seitens des Verkäufers ein Inkassounternehmen zu beauftragen

pipo am 12 Mai 2014 16:07:01

Mann hat geschrieben: ob es einfach so möglich ist, seitens des Verkäufers ein Inkassounternehmen zu beauftragen

Die Frage habe ich bereits beantwortet.

pipo am 12 Mai 2014 16:07:52

Nille hat geschrieben:kann doch nicht davon ausgehen, dass ich zum Bsp. eine Flasche Aqua Kem blue für 12 € inkl. Versand bestelle und dann ein Vorzelt mit Speditionsversand ohne Frachtkosten geliefert bekommen.

Da hast Du Recht :mrgreen:

Gast am 12 Mai 2014 16:08:27

Warum sollte das nicht möglich sein, viele Firmen lagern die "Rechtsfälle" nach extern aus. Da Du leider kaum Infos gibt, kann man auch wenig dazu sagen. Offensichtlich ist der Verkäufer der Ansicht, dass Du Deinen Vertraglichen Pflichten nicht nach kommst. Offenbar hast Du etwas gekauft und bezahlst nicht, in diesem Fall musst Du zusätzlich zum Kaufpreis die notwendigen Kosten des Inkasko übernehmen.

Wer letztlich Recht bekommt, kann ich ohne weitere Info nicht sagen. In der Regel ist es so, dass man beim Kauf mehrerer Artikel, unabhängig von der Reihenfolge des Kaufs, das höchste Porto bezahlen muss zuzüglich X Euro pro weiteren Kaufartikel. Ob dies in diesem Fall auch so ist kann ohne Info nicht gesagt werden.

Mann am 12 Mai 2014 16:08:34

pipo hat geschrieben:Die Frage habe ich bereits beantwortet.


ja, und damit ist auch alles gut, Danke.

silent1 am 12 Mai 2014 16:12:41

:ja:

rinto am 12 Mai 2014 16:15:26

Nachdem der TE nicht ins Detail gehen will, sind alle ( theoretischen ) Betrachtungen über AGBs ( soweit diese für den Verzug überhaupt Bedeutung haben können) oder einen Verzug Makulatur.

Also über was und zu welchem Zweck sollen wir uns überhaupt Gedanken machen?

Oder wie der Lateiner sagt "What shell´s"

Viele aus Nürnberg, Edgar

Mann am 12 Mai 2014 16:20:11

rinto hat geschrieben:( soweit diese für den Verzug überhaupt Bedeutung haben können)


haben Sie nicht, und bitte gestehe mir zu dies selber zu entscheiden.
Meine Frage war beantwortet.

thomas56 am 12 Mai 2014 16:22:28

kann ich als Privatmann auch Inkasso schicken.

Habe auch gerade, dass einer die 5,50 nicht bezahlen will. Mir geht es nicht ums Geld, sondern um die Sache. Seit einer Woche rennt man jeden Tag vergeblich zur Bank und fragt ob das Geld da ist und das adressierte Paket liegt auch im Kofferraum.
Und nach einer Woche fällt dem Käufer ein, er will die Ware doch nicht und ich solle die Transaktion löschen.
Kaufreue kann ich schon verstehen, aber dann lasse ich den anderen nicht eine Woche hüpfen und Gewehr bei Fuss stehen.
der Typ hat an 700 Bewertungen, also kein Neuling!


Eine schlechte Bewertung über den Käufer kann nicht abgegeben werden! :?

pipo am 12 Mai 2014 16:33:58

thomas56 hat geschrieben:kann ich als Privatmann auch Inkasso schicken.

Ja grundsätzlich schon, aber annehmen wird dich Deines Falls kaum ein Inkasso, da es ein Massengeschäft ist :wink:

Mach Dir die Mühe und beantrage Online in 10 Min. einen Mahnbescheid.. Das ist viel Wirkungsvoller und dein Geld wirst Du deutlich schneller bekommst als über die Inkassohaie :mrgreen:

jochen-muc am 12 Mai 2014 17:25:26

Pipo hat Recht, ohne Hintergrundwissen ist das schlecht zu beurteilen, immerhin gibt/gab es auch Händler die mit Aktionen geworben haben und dann diese auch durchziehen mussten

Grundsätzlich kann ich mir persönlich nicht vorstellen, dass jemand wegen 5,99 € zu einem Anwalt oder einem Inkassounternehmen rennt, leider ist das auch so wenn man sich eigentlich zu 100 % im Recht fühlt.

Zu groß sind die gefahren auf Verfahrenskosten sitzen zu bleiben, dann die Zeit die man mit Schriftstücken etc vergeuden muss und und und

franz_99 am 12 Mai 2014 17:35:10

Hast du keine Bank App Thomas? Wenn nicht wird es Zeit. Ich würde löschen, sonst zahlste noch Ebay Gebühren. Da ärgerst dich noch mal 5 min und sonst noch Wochen.

thomas56 am 12 Mai 2014 17:47:02

franz_99 hat geschrieben:Hast du keine Bank App Thomas? Wenn nicht wird es Zeit. Ich würde löschen, sonst zahlste noch Ebay Gebühren. Da ärgerst dich noch mal 5 min und sonst noch Wochen.

Gelöscht wird nicht, mein Sportsgeist ist geweckt und aktiv! :D
Gebühren hoffe ich nicht, weil der "Fall" ist ja gemeldet.

Was ist eine Bank App?

Mann am 12 Mai 2014 18:00:52

thomas56 hat geschrieben:
Was ist eine Bank App?


online banking

thomas56 am 12 Mai 2014 18:05:49

überweisen online, aber nur vom Bankautomaten. Auf dem PC zu Hause ist mir das noch zu unsicher!
Oder gibt es da eine Möglichkeit nur zum einsehen?

Gast am 12 Mai 2014 18:41:30

franz_99 hat geschrieben: Ich würde löschen, sonst zahlste noch Ebay Gebühren. Da ärgerst dich noch mal 5 min und sonst noch Wochen.


Richtig ! Und den Typen als Bieter sperren . So mache ich es mit jedem der mir in ebay einmal Ärger gemacht hat.

,
Garlic (über 3.500 Bewertungen, 100 % positiv) :ja:

Gast am 12 Mai 2014 18:54:53

, es geht um 5,99€ die noch offen sind.
Wie soll ich mich verhalten?
Ich kann nicht verstehen wie man sich wegen 5,99€ den kleinen Finger im Hintern abbricht.
Bezahlen und fettisch

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