Hallo Martin,
da es in Frankreich seit jeher den Führerschein Klasse B gibt, war eigentlich bis auf ganz wenige Ausnahmen bei Wohnmobilen in der Regel ab 3,5t Schluss.
Vor einigen Jahren wurde dann die Regelung eingeführt, dass Inhaber der Klasse B Wohnmobile über 3,5t fahren dürfen, sofern sie diese Fahrerlaubnis vor dem 20.01.1975 erlangt haben (Kennziffer 79).
--> LinkFahrzeuge über 3,5t findet man auf dem französischen Markt nur im Bereich der großen Vollintegrierten.
Gelegentlich verirrt sich auch ein deutscher Alkoven mit Doppelachse bzw. weit über der 4-Tonnen-Grenze in französische Hände.
Auflasten von Wohnmobilen ist nur möglich, wenn der Hersteller bescheinigt, dass das Fahrzeug für mehr als 3,5t zul.Gewg. ausgelegt ist. Auflasten eines regulären 3,5-Tonners durch Luftfedern o.ä. ist meines Wissens (lt. Aussage von Goldschmitt- und Saviko-France) nicht möglich.
So werden in Frankreich sehr oft Alkoven-Fahrzeuge (von Rapido, Pilote, Autostar, Bürstner,
Laika etc.) mit 7 Schlafplätzen und nur 4 eingetragenen Sitzplätzen verkauft.
Da auch in Frankreich inzwischen verstärkt Gewichtskontrollen durchgeführt werden, kann ich mir schon vorstellen, dass die Industrie an Rechtsänderungen interessiert ist.
Darüber hinaus gibt es seit 19.01.2013 in Frankreich auch die Klasse C1, was mein Fahrverhalten in Frankreich etwas entkrampft hat, da man mir bis dahin bei dem geringsten Verstoß meinen guten alten deutschen Lappen gegen eine französische B-Klasse-Erlaubnis eingetauscht hätte. Danach hätte ich meinen 4,2-Tonnen-Alkoven (wieder nach Deutschland) verkaufen können.