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Mal wieder Führerschein (in Frankreich)


Gast am 14 Mai 2014 22:37:29

In der letzten pm wurde die Verkehrspolitik der jetzigen Bundesregierung in Bezug auf Wohnmobile kritisch betrachtet.

(Kann ich leider nicht verlinken)

Unter Anderem wurde folgendes berichtet.

Zitat:

"Französische Wohnmobilanbieter setzten sich in ihrer Heimat erfolgreich dafür ein, dass dort bestimmte Führerscheine der Pkw-Klasse B auch für Reisemobile über 3,5 Tonnen gelten."

Was wissen denn unsere Frankreich-Experten hier im Forum dazu?

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Gast am 23 Mai 2014 21:43:18

Schieb die Frage noch mal hoch.

alexg am 23 Mai 2014 22:34:45

Hallo Martin,

da es in Frankreich seit jeher den Führerschein Klasse B gibt, war eigentlich bis auf ganz wenige Ausnahmen bei Wohnmobilen in der Regel ab 3,5t Schluss.
Vor einigen Jahren wurde dann die Regelung eingeführt, dass Inhaber der Klasse B Wohnmobile über 3,5t fahren dürfen, sofern sie diese Fahrerlaubnis vor dem 20.01.1975 erlangt haben (Kennziffer 79). --> Link

Fahrzeuge über 3,5t findet man auf dem französischen Markt nur im Bereich der großen Vollintegrierten.
Gelegentlich verirrt sich auch ein deutscher Alkoven mit Doppelachse bzw. weit über der 4-Tonnen-Grenze in französische Hände.
Auflasten von Wohnmobilen ist nur möglich, wenn der Hersteller bescheinigt, dass das Fahrzeug für mehr als 3,5t zul.Gewg. ausgelegt ist. Auflasten eines regulären 3,5-Tonners durch Luftfedern o.ä. ist meines Wissens (lt. Aussage von Goldschmitt- und Saviko-France) nicht möglich.
So werden in Frankreich sehr oft Alkoven-Fahrzeuge (von Rapido, Pilote, Autostar, Bürstner, Laika etc.) mit 7 Schlafplätzen und nur 4 eingetragenen Sitzplätzen verkauft.
Da auch in Frankreich inzwischen verstärkt Gewichtskontrollen durchgeführt werden, kann ich mir schon vorstellen, dass die Industrie an Rechtsänderungen interessiert ist.

Darüber hinaus gibt es seit 19.01.2013 in Frankreich auch die Klasse C1, was mein Fahrverhalten in Frankreich etwas entkrampft hat, da man mir bis dahin bei dem geringsten Verstoß meinen guten alten deutschen Lappen gegen eine französische B-Klasse-Erlaubnis eingetauscht hätte. Danach hätte ich meinen 4,2-Tonnen-Alkoven (wieder nach Deutschland) verkaufen können.

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thomas56 am 24 Mai 2014 00:11:40

auch in Deutschland darf man grosse Führerscheine machen, wenn man grosse Autos fahren möchte! :D

Gast am 24 Mai 2014 07:55:07

alexg hat geschrieben:
Vor einigen Jahren wurde dann die Regelung eingeführt, dass Inhaber der Klasse B Wohnmobile über 3,5t fahren dürfen, sofern sie diese Fahrerlaubnis vor dem 20.01.1975 erlangt haben (Kennziffer 79). --> Link

.


Vielen Dank für die Info.

Dann war wahrscheinlich dieser Vorgang in dem pm Artikel gemeint, aber nicht richtig wiedergegeben. Eine Änderung an der Klasse B gibt es dann wohl in Frankreich auch nicht.

Gast am 24 Mai 2014 07:56:45

thomas56 hat geschrieben:auch in Deutschland darf man grosse Führerscheine machen, wenn man grosse Autos fahren möchte! :D



Und wenn man ein großes Bankkonto hat.

alexg am 24 Mai 2014 09:19:43

thomas56 hat geschrieben:auch in Deutschland darf man grosse Führerscheine machen, wenn man grosse Autos fahren möchte! :D


Wobei der Erwerb der Klasse C1 (bzw. C1E) nicht so teuer ist, wie z.B. eine fest eingebaute Sat-Anlage.

didje3 am 24 Mai 2014 21:23:09

Wobei der Erwerb der Klasse C1 (bzw. C1E) nicht so teuer ist, wie z.B. eine fest eingebaute Sat-Anlage.
aber nur in Frankreich,in Deutschland glaube ich so um die 5 tausend bin mir aber nicht sicher
didje

Gast am 24 Mai 2014 21:31:07

c1 kostet 1500-2000E lt fahrlehrer der tochter+sohn, aber PL ist mit ^100%bestehensgarantie immer noch billiger
lg
olly

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