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Parkplatz mit Zusatzschild


volker5819 am 26 Mai 2014 15:40:14

Liebe Womogemeinde, eventuell wurde die Frage ja schon einmal gestellt und auch beantwortet. Ich konnte nichts zum Thema finden.
Welche rechtliche Grundlage hat der Zusatz unter dem blauen Parkplatzschild:" Übernachten in Wohnwagen oder Wohnmobilen verboten. Der Bürgermeister " Wer kontrolliert die Einhaltung und vor allen Dingen wer verhängt ggf. das Bußgeld?
Würde mich sehr über eure Meinungen bzw. auch Erfahrungen freuen.
Volker

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papagei am 26 Mai 2014 16:16:50

Hallo,

rechtliche Grundlage - keine.
Grundsätzlich gilt die Straßenverkehrsordnung sowie der Verkehrszeichenkatalog. Dort ist diese Zusatzschild nicht enthalten - somit fällt das unter unter kreative Malerei.

Also spricht nichts dagegen, dort zu parken/zu übernachten, sofern alle anderen Rahmenbedingungen passen. Allerdings parken, kein campingähnliches Verhalten.
Steht dort allerdings ein blaues P-Schild mit Zusatzzeichen PKW sind Wohnmobile tabu. (Das käme dem beabsichtigten Zweck auch näher)


felix52 am 26 Mai 2014 17:54:04

Kontrolliert wirds vom Ordnungsamt und der Polizei. Und das hatten wir hier schon sooo oft, liebe Kollegen.
Also, dieses Schild drückt den Wunsch und Willen der Gemeinde aus: "Gerne dürfen hier auch Womos parken!
Aber es ist kein üblicher Wohnmobilstellplatz."
Das Recht auf "Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit (ohne Alkoholgenuss und längstens 8 Stunden)" bleibt hiervon unbenommen, meine ich.

:)

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rinto am 26 Mai 2014 20:06:31

Rechtliche Grundlage:

Ortssatzung- bzw OrtsVO; jede Gemeinde kann im Rahmen von Satzungen und Verordnungen entsprechende Nutzungs-Regelungen auf ihrer Geeindefläche erlassen und mit Bußgeld bewehren.

Durchsetzung: wie immer im ruhenden Verkehr: Polizei oder Ordnungsamt

Viele aus Nürnberg, Edgar

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