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richtiges Wochenend-Gespann zusammenstellen


MotoMoto am 25 Mai 2014 05:39:09

Gespann für
Wohnen + privater Motorrad-Sport + mobiler aber gewerbl. Leistungsprüfstand
mit altem 3er Führerschein bis 7,5t

Hallo,

bin der Carsten und finde das Forum klasse. Hoffe auf diesem Weg zahlreiche Hilfestellungen bei meinem Vorhaben zur ersten Orientierung von euch zu bekommen.
Ich suche ein passendes Fahrzeug und einen Anhänger und würde beide gerne hier mit Hilfe und Ideen der Forumsmitlgieder richtig zusammenstellen.
Möchte auch direkt auf den Punkt kommen.

Ich beabsichtige ein (vorerst Neben-) Gewerbe AN WOCHENENDEN anzugehen, bei dem ich mit einem mobilen aber schweren Motorrad-/Quad-Leistungsprüfstand deutsche und auch mal europäische Ziele, z.B. Rennstrecken, anfahren kann.

Die Randbedingungen:
- habe alten 3er Führerschein bis 7,5t
- Rollen-Prüfstandsgewicht ca. 1200kg, Länge 2,70m, Breite 2,10m
- auch und besonders an Sonn- und Feiertagen in Europa mit dem Gespann mobil sein
- autarkes Wohnen in Zugfahrzeug oder Anhänger
(Nice to have: evtl. noch 2-3 eigene Sport-Motorräder/Einkaufs-Motorroller von ein paar 100kg auf dem Prüfstand oben drauf verzurren können)

Beim Stöbern zum Sonntagsfahrverbot nach §30 STVO sind mir ein paar wichtige Punkte untergekommen, die es abzuarbeiten gilt.

1.
Welche Gespannkombination sollte ich am besten wählen?
Eher wohnen eher im Zugfahrzeug oder im Anhänger oder eher Prüfstand mit Sportmotorrädern auf Zugfahrzeug oder besser auf dem Anhänger?
- Wohnmobil mit Anhänger
- Wohnmobil mit Sportanhänger
- PKW-Pickup mit Wohnkabine und Anhänger
- Van mit Wohnanhänger
...
...

2.
Was muss ich in meinem Fall beachten, damit ich nicht in die LKW-Falle tappe?
- mein Vorhaben wäre neben eigenen Motorsportaktivitäten ja zum Teil gewerblich.
Falle ich damit, dass ich den Leistungsprüfstand dann dabei habe, schon unter gewerblichen Güterverkehr im herkömml. Sinne?
- welche Gewichtsgrenze Zugfahrzeug gut
- welche Gewichtsgrenze Anhänger gut
- EG-Kontrollgerät / Fahrtenschreiber / Mautgebühren ja oder nein
- ggf. wieviel Wohnlänge und wieviel Prüfstands- bzw. Ladelänge für eigene SPORTmotoräder

3.
An was habe ich evtl. noch garnicht gedacht, was aber auf jeden Fall wichtig wäre, abzuklären?
Lasst mal euren Ansätzen oder gar Ideen freien Lauf!

Freu mich über jedwede Anregungen und schonmal vielen Dank
MfG
Carsten

Anzeige vom Forum

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Gast am 25 Mai 2014 07:08:07

Hallo und willkommen im Forum!

Soweit ich weiß besteht bei Anhängern für Sportzwecke kein Sonntagsfahrverbot, solange du selber ein Motorrad darauf stehen hast ist das dann ja auch so, der Leistungsprüfstand ist ja auch für den Eigenbedarf, somit würde ich auf dem Anhänger nichts zum Wohnen oä. einbauen.
Beim Zugfahrzeug gibt es natürlich jede menge Möglichkeiten ob nun ausgebauter Kastenwagen, Integrierter oder Alkovenmobil ist egal, Hauptsache das Gesamtzuggewicht und die Anhängelast wird nicht überschritten.
In welchen Bereich betreibst du Motorsport?

heiinjoy am 25 Mai 2014 09:18:07

Hallo Carsten,

wenn Du den Leistungsprüfstand gewerblich (egal ob haupt- oder nebenberuflich) benutzt, brauchst Du ein EG-Kontrollgerät, wenn das Gesamtgewicht Deines Gespanns über 3500kg liegt.
Aus der BKF-Geschichte fällst Du heraus, da der Zweck der Fahrt unter die sogenannte Handwerkerregel fällt. Hier gibt es im Gegensatz zur EG 561/2006 keine KM-Beschränkung. Im Ausland wird das aber anders gesehen. Hier brauchst Du den Nachweis (Eintrag 95 im FS).
Wenn das Zugfahrzeug ein Wohnmobil ist, fällst Du aus dem Sonntagsfahrverbot heraus, egal was für ein Anhänger dran hängt.



Heiinjoy

Anzeige vom Forum


tober am 25 Mai 2014 10:16:33

Fahren als solches darfst Du ja alles was der C1E (und alte 3er) so hergibt. Wie heiinjoy anmerkte kann es halt sein alle 5Jahre die Module nachzuweisen um die 95 zu haben.
Es ist aber zu berücksichtigen das bei gewerblichen fahrten ja auch die Lenk und Ruhezeiten einzuhalten sind. Wann fahre ich privat und wann gewerblich - das gilt es abzuklären.

heiinjoy am 25 Mai 2014 16:05:40

Hallo,
Hallo tober,

immer wenn der Leistungsprüfstand hinterm Womo hängt wird hartnäckig nach gefragt, was das soll. Und die Erklärung:" Mach ich so zum Spaß" ist wenig glaubhaft.
Noch eine Anmerkung: Wenn der Prüfstand auf verschiedenen Veranstaltungen an verschiedenen Orten zu verschiedenen Anlässen zum Einsatz kommen soll, wäre auch zu prüfen, ob ein Reisegewerbeschein notwendig ist/wird.
Die gesamte Rechtsmaterie zu der Frage ist sehr umfangreich und sollte in einer persönlichen Rechtsberatung stattfinden.
Ansprechpartner wäre hier die Gewerbeaufsicht oder die Schwerverkehrskontrolltrupps bei der Polizei.



Heiinjoy

topolino666 am 25 Mai 2014 17:03:24

... zur Beratung vielleicht noch HWK / IHK.

!?

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