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Unterstellplatz WOMO Versicherungsfall


Azzerisch am 26 Mai 2014 20:46:43

Hallo, ich habe eine versicherungstechnische Frage. Ich möchte mein Wohnmobil in einer Halle unterstellen.Dort befinden sich schon ca. 15 Womos drin.Gasflaschen dürfen nicht mit eingelagert werden. Wie sieht es aus,wenn dort mal ein Brand ausbricht.Der Vermieter meint, dafür ist meine Kasko zuständig. Aber ich denke, die zahlen nur wenn der Brand von meinem Fahrzeug ausgeht. In so einer Halle gibts ja mehrere Möglichkeiten.z.B. Blitzschlag, Fremdfahrzeug brennt, Gebäudeelektrik, allgemeines Fremdverschulden.
Kennt sich jemand von Euch damit aus?

Danke schonmal im voraus!!!

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wolfherm am 26 Mai 2014 20:49:22

Hallo,


diese Frage würde ich schriftlich an meine Versicherung richten. Und die Antwort gut aufheben.

bernhardm am 28 Mai 2014 21:42:59

Na ganz einfach - Wenn Dein Fahrzeug einen Schaden verursacht, haftest Du (bzw. die Ruheversicherung). Den Schaden an Deinem Fahrzeug begleicht die eventuell von Dir abgeschlossene Versicherung.

Wenn von einem anderen Fahrzeug ein Schaden ausgeht, haftet analog zu Dir eigentlich der Eigentümer bzw. dessen Versicherung. Das nutzt Dir aber nur was, wenn er versichert ist.

Wenn vom Gebäude ein Schaden verursacht wird, haftet eigentlich der Eigentümer bzw. der Vermieter. Darum wird er sich drücken wollen, weil er das Risiko nur teuer versichern kann. Stress ist also vorprogrammiert. Bei Schäden durch Unwetter etc. zahlt Dir höchstens Deine eigene Versicherung was. Meine Empfehlung daher, wer ein Wohnmobil von nennenswertem Wert irgendwo einstellt, sollte sich selbst um seine Versicherung kümmen. Was nutzt es, wenn ein Dritter haftet aber pleite ist?

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haballes am 29 Mai 2014 00:14:08

wolfherm hat geschrieben:Hallo,


diese Frage würde ich schriftlich an meine Versicherung richten. Und die Antwort gut aufheben.


:daumen2:
Das ist ein wertvoller Tipp!


Ich hatte einen kompletten Firmenabbrand, der mir relativ problemlos ersetzt wurde. Das Inventar meiner Mieter, sowie die privaten Dinge meiner Mitarbeiter, die in der Bude lagen, das war für die alles verloren. Sie hätten sich drum kümmern müssen.

Unbedingt immer bei Mieten eines Hallenplatzes den größtmöglichen Gau schriftlich abklären.

Gast am 29 Mai 2014 07:12:06

Wie sieht es aus,wenn dort mal ein Brand ausbricht.Der Vermieter meint, dafür ist meine Kasko zuständig.


Die Kasko wird Dir sicher aushelfen und das Geld vom Vermieter wieder eintreiben :lol:

Nein -> Bei meinem Stellplatz in der Halle hat der Vermieter eine Versicherung abgeschlossen (stehen auch Boote in der Halle) und die kommt für jegliche Schäden am Womo auf , die nicht von meinem Fahrzeug ausgehen . Schriftlich festgehalten :!:

Gasflaschen etc. konnte ich im, Womo belassen , ich finde diese Reglung ohne Gasflaschen "fast" Sinnlos, was soll bei Nichtbenutzung passieren :roll:

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