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Zelt als WoMo Unterstand. Taugt das was?


KurtAxe am 16 Jun 2014 15:27:26

Hallo da draussen,

bin bei meiner Recherche nach einem Unterstand fürs Wohnmobil auf diese Lagerzelte gestossen.

z.B.:
Link zum eBay Artikel

Hat irgendwer hier schon mal Erfahrung mit sowas?
Taugt das was, oder fliegt das beim nächsten Sturm davon, oder bricht es gar im Winter unter der Schneeelast zusammen.

Fragen über Fragen

Kurtaxe

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pipo am 16 Jun 2014 17:11:17

Wenn ich an die Stürme der letzten Zeit denke, dann würde ich die Finger von einem Zelt lassen :ja:

Lancelot am 16 Jun 2014 17:31:09

WARUM WIKINGER LAGERHALLE?
Schneller Aufbau ohne Hilfsmittel
Inklusive Statikhandbuch
Eine Sturm- und Schneelastgarantie - siehe SICHERHEITS PLUS PAKET


Ein Bekannter hat einige seiner alten Traktoren unter so einer "Zelt-Halle" stehen. Allerdings ist die bei ihm ziemlich geschützt, steht im Windschatten zwischen 2 anderen Hallen. Muß man halt ordentlich und nach Statikbuch verdübeln (Bodenanker) und verspannen. Dann halt das Dings bis zur Verrottung der Plane :)

Die hat er bestimmt schon mindest 5 Jahre im Einsatz ... :gut:

Wußte gar nicht, daß es die auch in 4 m Höhe gibt ... :idea: :idea: :idea:

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KurtAxe am 16 Jun 2014 19:02:16

Schon mal vielen Dank für die ersten Infos. Zumindest auf den Bildern macht das Zelt und das Gestänge ein recht stabilen Eindruck. Und der Preis ist eigentlich auch recht human.
Relativ windgeschützt würde es auch aufgebaut werden. wenn hier nicht noch irgendwer sagt, dass das kompletter Nonsens ist, könnte ich mir das als recht gute Alternative zu einem festen Carport vorstellen.

Kann mir vieleicht auch noch jemand sagen, ob man für so ein Zelt in ca. 4-5 x 8 meter in Hessen eine Baugenehmigung braucht? wenn nein wäre das ja ein weiterer
pluspunkt fürs Zelt.

Kurtaxe

macagi am 16 Jun 2014 19:37:10

Hatte mal mit Pavillon versucht. 10 cm Schnee hat er ausgehalten.....

KurtAxe am 16 Jun 2014 20:06:24

Aber ich will doch mal hoffen, dass man das Lagerzelt nicht mit einem Pavillonzelt vergleichen kann.
Und dass es Schneelast ab kann steht ja zumindest in der Beschreibung.
Kurtaxe

Lancelot am 16 Jun 2014 20:07:21

KurtAxe hat geschrieben:.. dass das kompletter Nonsens ist, ...


Kann´s NICHT sein !
Fordere halt mal die Sturm- und Schneelastgarantie - siehe SICHERHEITS PLUS PAKET - an und schau, was genau da drin steht. Sicher sind da auch Schneelasten und Winddruck erwähnt/gelistet.

Baugenehmigung ? Bei "fliegenden Bauten" ??
Wird Dir nur Deine Kommune beantworten können ...

Gast am 16 Jun 2014 20:11:02

Ich würdfe das Zelt nehmen wenn sich keine andere Möglichkeit auftut.Baugenehmigung brauchst Du (zumindest da wo ich wohne) nicht.

Arno

KurtAxe am 16 Jun 2014 20:13:25

Danke Wolfgang, gute Idee. Werde morgen Früh gleich mal mit den Jungs telefonieren.
Vielleicht meldet sich ja bis dahin hier noch jemand, der selbst so was im Einsatz hat.

a.miertsch am 17 Jun 2014 16:53:55

Wenn ich den letzten Winter annehme, würde ich es machen. Nehme ich den vorherigen Winter, würde ich die Finger davon lassen. Hier bei uns jedenfalls. Also generell nein. :D Merkst Du was? Solltest mal in Dein Profil schauen. Solche Bauten sind in manchen Gegenden wegen der zu erwartenden Schneelast mindestens versicherungstechnisch problematisch. Willst ja kein Ackergerät unterstellen, sondern Dein Ein und Alles.
Albert

KurtAxe am 18 Jun 2014 09:30:36

Hallo Albert,
da ich hier mitten im Rhein-Main-Gebiet wohne gibt es schon seit Jahrzehnten keine 30 cm Schneelast mehr.
Soviel zumindest wird im Statikhandbuch genannt. Ausserdem bekäme das Zelt einen Standort unter großen Bäumen,
die würden auch schon mal einiges an Scheee abhalten.
Und das mit der Windstärke 10 sollte auch nicht wirklich ein Problem darstellen, da es zwischen zwei Garagen aufgebaut würde und auf der Rückseite stehen ebenfalls Bäume.

Wenn ich mir die Bilder von dem Zelt, siehe: --> Link so anschaue, hängt die Plane aber irgendwie wie Schippe-Sieben rum und da bin ich mir nicht sicher, ob man das ordentlich abgespannt bekommt und ob das Ganze nachher halbwegs ordentlich aussieht.

Leider ist 22848 Norderstedt / Hamburg nicht gerade um die Ecke, sonst tät ich mir mal deren Ausstellung anschauen.
Evtl. wohnt ja hier jemand in der Gegend und könnte sich vor Ort mal ein fachmännisches Urteil von den Teilen machen und sagen, ob man so was im Hof stehen haben möchte. Das wäre echt hilfreich.

Meine Alternative wäre, mein Hallentor einzureissen und es 20 cm Höher zu gestalten.
Das ist bei weitem mehr Aufwand. Für ein festes Carport bräuchte ich extra eine Baugenehmigung und das ist hier etwas kompliziert.

Kurtaxe

OnkelAchim am 18 Jun 2014 12:23:28

Mein Womo steht im Winter auf dem Dauercampingplatz. Zum Schutz dafür hab ich mir eine extra Plane für das Dach gekauft, Damit Luft drunter kommt sind Schaumstoffschienen dabei.
So ist es von oben her vom gröbsten geschützt und gut ist.
lg Achim

Helmchen am 18 Jun 2014 13:45:35

Wenn ich Platz für ein solches Zelt hätte, würde ich mir dorthin etwas solideres hinbauen, aber eher ein Carport. Und preiswert ist diese Zeltlösung nun auch nicht gerade.

Lancelot am 18 Jun 2014 13:48:09

KurtAxe hat geschrieben:.. hängt die Plane aber irgendwie wie Schippe-Sieben rum ..


Für MICH sieht "Schippe-Sieben" eigentlich gar nicht soo schlecht aus .. klar: für die Werbefotos werden die die Plane nicht auf "Harfensaite" gespannt haben 8)
Trotzdem : die Befestigungsanker und die Stahlseile sehen doch professionell aus :gut:
Wenn das Statikbuch auch entsprechendes hergibt (das muß ja mal GERECHNET worden sein), warum nicht :ja:

Die Plane muß doch auch nicht "wie eine Mauer" stehen .. laß der doch ein bissi Luft ...

Lancelot am 18 Jun 2014 13:49:23

Helmchen hat geschrieben:Und preiswert ist diese Zeltlösung nun auch nicht gerade.


:eek: :eek:
Ich schätze allerhöchst 1 Drittel eines gleich großen Carports ...

goorooj am 23 Jun 2014 17:28:15

wir haben eine Coverall Reithalle in 40x20 meter... bayern, viel schnee.
also zelthallen sind grundsätzlich geeignet, aber wähle eine gute qualität aus. für ein Womo würde ich eine shelterlogic nehmen...


rolf51 am 23 Jun 2014 18:00:40

Hallo,
habe mir aus Vierkanthölzern mit LKW Plane ein Unterstand gebaut. Kosten ca. 600€, wird für 4/5 Monate aufgebaut, das Womo steht trocken.
Abgespannt mit Spannbändern!

Bootskip am 23 Jun 2014 20:26:36

Bei uns in Südost-Niedersachsen sind Carports bis 30 qm und einer maximalen Höhe von 3 m zur Oberkante Nachbargrundstück Baugenehmigungsfrei. Eine Statik wird grundsätzlich benötigt, falls sich beim Sturm mal etwas selbstständig macht würde das ne Menge Ärger ersparen.

happi am 20 Okt 2014 17:21:47

Leider ist 22848 Norderstedt / Hamburg nicht gerade um die Ecke, sonst tät ich mir mal deren Ausstellung anschauen.
Evtl. wohnt ja hier jemand in der Gegend und könnte sich vor Ort mal ein fachmännisches Urteil von den Teilen machen und sagen, ob man so was im Hof stehen haben möchte. Das wäre echt hilfreich.


Also ich habe ein Zelt von dennen und bin voll zufrieden. Allerdings nur ein Party Zelt "premium****"
hxxp:// w w w.profizelt24. d e/Partyzelte-Pavillon/3x6-m-Partyzelt-PVC-gruen-weiss-oxid-1.html
überhaupt kein vergleich mit billig Baumarkt Pavilions etc. sondern sehr Stabil

Es gibt dort auch Profizelte mit Statik, Feuerfest etc. zusätzlich würde ich das "Sturmset" mit bestellen.
zb: hxxp:// w w w.profizelt24. d e/Lagerhallen/XXL-4x8-m-Lagerhalle-PVC-grau-oxid.html
Statik, Schneelast 20cm, windstärke 10

Die "Ausstellung" ist nur ein Büroraum mit einem Musterzelt. nur zum Anschauen lohnt nicht.
Ich habe mir das Zelt dort vor Ort abgeholt weil ich gerade auf Durchreise war.

Ich denke wer es als Garage Optisch mag fährt (bzw steht) damit gut.

gruß
H P

Gast am 20 Okt 2014 18:14:27

KurtAxe hat geschrieben:bin bei meiner Recherche nach einem Unterstand fürs Wohnmobil auf diese Lagerzelte gestossen.
z.B.:
Link zum eBay Artikel


.... für den Preis bau ich daß " schönste Carport mit Pfanneneindeckung !

Gast am 20 Okt 2014 20:37:26

Bootskip hat geschrieben:Bei uns in Südost-Niedersachsen sind Carports bis 30 qm und einer maximalen Höhe von 3 m zur Oberkante Nachbargrundstück Baugenehmigungsfrei.


... falsch :) genehmigungsfrei sind 30 qm3 Umbauter Raum, da passt gerade mal ein kleiner PKW rein :(

Wickinger am 20 Okt 2014 23:12:05

Richtig!! neues Gesetz! Habe mich beim Bauamt erkundigt, Für (lxbxh) 8m x 3,5m x 3,5m brauche ich keine Baugenehmigung (max 30m2). Nur ab 25m2 muß das Teil eingemessen werden u. es wird dann wohl im Flurplan eingetragen. Über 3m Höhe muß das Caport mind. 3m vom Nachbargrundstück entfernt sein(das passt bei mir. ;D

Gast am 21 Okt 2014 12:52:43

Wickinger hat geschrieben:Richtig!! neues Gesetz! Habe mich beim Bauamt erkundigt, Für (lxbxh) 8m x 3,5m x 3,5m brauche ich keine Baugenehmigung (max 30m2).


... bist Du Dir da sicher ? ich habe im Netz danach gesucht und finde nur ohne Baugenehmigung 30 m³

und nicht 30 m² ?

mit 30 m² käme ich ja auch zurecht und ich könnte 10 m von der Grenze weg bleiben.

Gast am 21 Okt 2014 13:13:10

Habe das gerade gefunden,

" Genehmigungsfrei baut, wessen Garage 40m³ nach Festsetzung des Bebauungsplanes nicht überschreitet (außerhalb des Bebauungsplanes sind es maximal 20m³). Alles darüber hinaus erfordert ein reguläres Bauantragsverfahren. Hinsichtlich der Stellplatzbreite sind bei Garagen 2,50 m, bei Garagen mit nur einer Seitenwand 2,40 m vorgegeben. Die Mindest-Stellplatztiefe (Länge) beträgt 5,00 m, wobei 3,00 m Abstand zur Grenze einzuhalten sind. Zwischen der öffentlichen Verkehrsfläche müssen, je nach Einfahrtswinkel, 3,00 m Zufahrt zur Verfügung stehen. "

da ich im Außenbereich wohne, komme ich mit 20 m³ nicht weit, ohne Baugenehmigung.

bernie8 am 21 Okt 2014 14:37:04

Hallo,

diese Daten unterscheiden sich aber von Kommune zu Kommune.
Bei uns in NRW geht nur bis 3 m Höhe.
Genehmigungsfrei nur im Bereich von Bebauungsplänen und es muss ein Freistellungsverfahren nach § 67 (7) BauO NRW vorliegen.

"Ohne eigene Abstandflächen sowie in den Abstandflächen eines Gebäudes sind Garagen und Carports unter folgenden Voraussetzungen zulässig:
- Mittlere Wandhöhe max. 3,0 m über Geländeoberfläche an der Grenze.
Die Höhe von Giebelflächen ist zu berücksichtigen, die Höhe von
Dächern > 30° ist an der Traufseite hinzuzurechnen.
- Keine Öwffnungen in den der Nachbargrenze zugekehrten Wänden,
- Gesamtlänge incl. Abstellräume, Garten- und Gewächshäuser je Nachbargrenze max. 9,0 m, zu allen Nachbargrenzen max. 15,0 m."
(Aus Merkblatt der Stadt Solingen)

Informationspflicht den Angrenzern gegenüber. Sollte hier ein Einspruch erfolgen wirds vermutlich schwierig.
Ich beschäftige mich gerade mit dem Thema, da mein "Angrenzer" einen Carport plant auf der direkt angrenzenden Garageneinfahrt.
Dies würde unter Umständen bedeuten, dass ich mein WoMo nicht mehr auf meine Einfahrt bekomme, was bei mir logischerweise einen
Einspruch bedeutet. Hätte ja evtl. mitgemacht (Doppelcarport) aber wer von uns kommt schon mit 3m Höhe hin und mein Nachbar braucht
selbst die nicht.

thomas56 am 21 Okt 2014 14:52:03

gilt in Niedersachsen auch, max. 9m-Grenzbebauung und bis 3m Abstand darf die Höhe von 3m nicht überschritten werden. Erst danach darf man in die Höhe!

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