xcamping
anhaengerkupplung
hallo
Links zu ebay oder Amazon sind Werbelinks. Wenn Sie auf der Zielseite etwas kaufen, bekommen wir vom betreffenden Anbieter Provision. Es entstehen für Sie keine Nachteile beim Kauf oder Preis.

Autoradio mit DVD ?


pfeiffy am 01 Feb 2006 08:44:48

Hallo,
bei ebay gibts so um die 120 Euro Autoradios mit DVD: z.B.:
--> Link
Hat damit jemand Erfahrung - was taugen die Dinger ?


Pfeiffy

Anzeige vom Forum

Hier findest Du vielleicht schon, was Du suchst: Artikel auf eBay oder versuchs hier bei Amazon

Pandatom am 01 Feb 2006 09:23:16

Hallo....

ist billiger Schrott! Keine E-Zulassung, man verliert die ABE seines Fzg's wenn man sowas einbaut. Ausserdem sind DVD-LW "Heizer". Nicht umsonst werden bei hochwertigen Geraeten diese LW immer noch extern verbaut. Bei den Herstellern die das DVD-LW integriert anbieten haben eine sehr hohe Ausfallquote zu beklagen (siehe z.B. Pioneer AVIC-X1R).

Gast am 01 Feb 2006 12:34:55

ahemm, also was du über die Qualität sagst will ich jetzt mal nicht kommentieren, entspricht aber weitesgehend meinen Erfahrungen, watt niXS kostet taucht auch niXS

ABER die ABE ein Fahrzeugs erlischt nicht, weil du ein Radio einbaust, einen Fernseher oder ich weiss nicht was. Wir haben uns früher Boxen selbst gebaut die hatten auch keine Prüfzeichen, eine ABE wird davon aber nicht im Mindesten berührt.

Matthias

Anzeige vom Forum


Pandatom am 01 Feb 2006 15:00:01

@MatthiasG:

Da unterliegst Du leider einem ganz gewaltigen Irrtum.....sorry!

Heute darf in einem Kfz. kein einziges Teil ohne ein E-Prüfzeichen mehr verbaut werden. Was früher mal toleriert wurde bevor EU-Gesetze kamen ist heute nicht mehr relevant.

In der Praxis sieht das so aus......solltest Du in einem Unfall verwickelt sein und ein Sachverstaendiger stellt fest dass ungeprüfte Teile in Deinem Fzg. verbaut waren erlischt Dein Versicherungsschutz und Du kannst Dich mit Deiner Versicherung herumstreiten auf Teufel komma raus :evil:
Es spielt dabei ueberhaupt keine Rolle ob das betroffene Teil auch nur im entferntesten was mit dem Unfall zu tun hatte oder nicht.

Im Grunde genommen hat sowas auch seine Berechtigung! Gerade bei elektronischen Geraeten ist nicht auszuschliessen dass bei dem heutigen Stand der Kfz-Technik wie z.B. CAN-Bus oder MOST-Technik ungeprüfte Billigware aus dem Fernost Störungen ausloesen die sicherheitsrelevante Steuergeraete ausser Kraft setzen koennen.

Gerade was bei Eblöd fuer ein Schrott angeboten wird ist mehr als erschreckend. :evil:

Gast am 01 Feb 2006 15:34:21

Wenn das Stimmt, was du da schreibst und wenn mir eine Versicherung den Schutz kündigt, weil ich ein Radio ohne E Zeichen im Auto habe, dann würde die Vers. sicher eine gute Brandversicherung brauchen.
So einen Schrott kann nur unserem EU-Parlament einfallen. Vielleicht sollten die Regierungen nicht die ganzen Abfallpolitiker nach Brüssel schicken. Dummerweise können die dort mehr anstellen als man denkt. z.B. unsere neuen Zulassungspapiere oder solche Sachen wie das E-Kennzeichen.

Scheiß EU.. Mehr sog i ned.

rs270550 am 01 Feb 2006 15:51:32

Hallo Pfeiffy,
wir haben letztes Jahr auch ein "Billiges" in der Bucht gekauft. War von einem Händler mit Rechnung und ausgewiesener MWST. Nachdem wir dann noch im Ducato die Original-Lautsprecher ausgetauscht hatten waren sind wir sehr zufrieden, bis heute! Lt. Fernabgabegesetz kannst Du das Gerät aber bei Nichtgefallen, ohne Angabe von Gründen, innerhalb von 14 Tagen zurücksenden und bekommst auch die Postgebühren zurück. Also bei einem Händler kaufen, provisorisch anschließen und HÖREN!!
,
Rolf

Pandatom am 01 Feb 2006 16:00:04

Ich wiederhole mich nur ungern aber wenn man sich ansieht was fuer ein billiger Elektronik-Schrott auf den Markt geworfen wird haben diese Prüfzeichen schon ihre Existenzberechtigung!

Hast Du eigentlich ueberhaupt eine Vorstellung was fuer ein Traffic in den verschiedensten Steuergeraeten in einem Fzg. der heutigen Generation abläuft? Die meisten Steuergeraete wie z.B. ABS, ASR, ESP und SRS sind absolut sicherheitsrelevant und die leichteste Störung kann zu verheerenden Folgen fuehren. Auch in einem anderen Thread wurde schonmal ueber dubiose Chiptuner, die keine Prüfsignal besitzen, diskutiert die in das Steuermanagment eingreifen.

Also nicht alles ist schlecht was von den Bürokraten kommt! :roll:

pfeiffy am 01 Feb 2006 18:30:50

Ok, aber 1982 (siehe links) gab es noch nicht so viel Elektronik

rs270550 am 01 Feb 2006 18:40:46

Unser ist Bj. 89, Licht, Hupe, Blinker funktionieren, Motor startet und Bremse klappt auch.
,
Rolf

Schotti am 01 Feb 2006 19:21:11

Wenn ich das richtig interpretiere, Leute raus mit euren TFT's und Fernseher, Sat Receivern,Microwellen Fön's und sonstigen E-Geräten
die ja alle kein E-Zeichen für die Zulassung im Fahrzeug haben
oder wollt ihr euren Versicherungsschutz verlieren.

der Beitrag ist vieleicht nicht ganz ernst zunehmen

gruß Hansi

Pandatom am 01 Feb 2006 20:03:50

Dies gilt natuerlich nur fuer Teile die im Fzg. fest verbaut worden sind!

Ob die Sache ernst genommen wird oder nicht muss jeder fuer sich selbst entscheiden. Spaetestens wenn der Streit mit der Versicherung akut ist ist dann das Gejammer des Betroffenen ganz gross! :cry:

Gast am 02 Feb 2006 11:53:12

sorry aber ich muss dir einfach widersprechen, Chiptunig und der Einbau eines Radios haben aber nun auch so gar nichts miteinander gemeinsam. E-Prüfzeichen sind Pflicht an Sicherheitsrelavanten Geräten stimmt auch. Ein Radio ist und bleibt aber nun mal nicht Sicherheitsrelvant und mit dem Steuergerät eines Fahrzeuges hat es nun auch nicht wirklich was zu tun. Ob man sich nun den Schrott in E-Bay kaufen sollte glaube ich eher nicht, wenn ich ein super Blaupunkt für 99,- Euro im Fachhandel kaufen kann, zwar ohne DVD aber mit MP3.

nicht böse sein

Matthias

pfeiffy am 02 Feb 2006 13:35:16

Hallo,
also das hat der Verkäufer des Autoradios (nigerde des obeigen aber ein vergleichbares in ebay) geantwortet:

selbstverständlich hat das gerät ein CD nummer, ohne dürfte es gar nicht
vrekauft werden können.

mit ABE hat das gar nichts zu tun. nur während der fahrt sollte man kein DVD
anschauen. falls man erweischt wird, ist es schön teuer.

So und nun ?

kedelux am 02 Feb 2006 23:29:24

@Pandatom

du arbeitest bestimmt im öffentlichen Dienst, oder :)

Mit der Bürokratie kann man es aber auch übertreiben.
Glaube das wir in D schon genug davon haben.


Wie schaut es denn mit älteren Teilen aus die es schon länger gibt als diese
glorreiche E-Prüfzeichen Erfindung? Muss ich jetzt alles ausbauen?

Gast am 03 Feb 2006 01:20:10

Muß hier mal ne Lanze für den sogenanten Billigschrott brechen.

Wenn Ihr wüßtet wieviel Geräte (Autoradios) ich in meiner KFZ Laufzeit gerade von den sogenanten Markenherstellern entsorgt habe würdet Ihr staunen. Da waren selbst jede Menge Becker dabei und von Blaupunkt ganz zu schweigen. wenn man es genau nimmt ist es fast egal was in zwischen draußen draufsteht. Wer allerdings der Meinung ist für unter 100,-€ ein super Higend Gerät zu erwerben liegt wohl genau so daneben.

Wobei man selbst mit diesen Geräten glücklich und zufrieden sein kann.

Ich würde so ein Ding halt nur da kaufen wo ich es nach meiner persönlichen Prüfung auch anstandslos zurück geben kann.

Andersrum, Schrott gibs heute auch in jeder Preisklasse.

achimHH am 03 Feb 2006 03:55:18

@ Pandatom

sei doch mal bitte so gut, und erzähl doch mal,
wo man Deine Behauptung nachlesen kann.

das wirst Du doch bestimmt können.

Dafür danke ich Dir schon jetzt.

vom achim

Gast am 03 Feb 2006 08:14:19

*** [Paragraphenreiter-Modus /on]***

Seit dem 01.10.2002 müssen Bauteile und selbständige technische Einheiten, die zum Einbau in Fahrzeugen vorgesehen sind, nach der Richtlinie 95/54/EG geprüft sein. Als selbständige Einheiten gelten auch Leuchten und Geräte, die über den Zigarettenanzünder an das Fahrzeug angeschlossen werden können. Sie müssen eine Typgenehmigung auf der Basis eines Prüfberichtes beim Kraftfahrtbundesamt (KBA) haben. Die Bundesregierung hat die Direktive 95/54/EG zum 01.10.2002 in die STVZO eingearbeitet.

ZITAT:
Elektromagnetische Verträglichkeit des Mobiltelefons
Im Zusammenhang mit der Diskussion um das Handy-Verbot haben Fragen zum Thema „Prüfzeichen zur elektromagnetischen Verträglichkeit“ an Bedeutung zugenommen. Wie Marktuntersuchungen des ADAC gezeigt haben, verfügen insbesondere Freisprecheinrichtungen nicht immer über einen derartigen Prüfnachweis. In den Medien wurde zum Teil über Auswirkungen auf die „allgemeine Betriebserlaubnis“ eines Kraftfahrzeugs berichtet.

Zum 1. Januar 1996 ist die neue Kfz-EMV-Richtlinie 95/54/EG in Kraft getreten. Die Richtlinie definiert Anforderungen an die Hochfrequenz-Störfestigkeit und Störaussendung sowie an die elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) in Form von Grenzwerten für Fahrzeuge bzw. deren elektrische/elektronische Baugruppen. Sinn dieser Richtlinie ist sicherzustellen, dass wichtige Funktionen des Fahrzeugs nicht durch Strahlung von außen gestört werden und daß das Fahrzeug selbst oder einzelne Bauteile keine Störung an anderen Einrichtungen verursachen.

Der Prüfnachweis wird durch ein am Gerät angebrachtes Prüfzeichen („CE“ oder „e“) dargestellt. Im Gegensatz zum „CE“, das der Hersteller selbst vergibt, ist beim „e“-Zeichen die Prüfung der elektromagnetischen Verträglichkeit durch ein amtlich zugelassenes Labor vorzunehmen. Erst danach erteilt die zuständige Behörde (in Deutschland das Kraftfahrt-Bundesamt) ein „e“-Kennzeichen, das auf dem Gerät fest angebracht sein muss. Zusätzlich befindet sich hinter dem „e“-Zeichen eine Schlüsselnummer, die das Land der Prüfung ausweist sowie die individuelle Genehmigungsnummer.

Die „e“-Prüfung ist vorgeschrieben für Geräte, deren Zweckbestimmung die Verwendung in bestimmten Fahrzeugklassen ist. Gemäß Anhang 2 der Richtlinie 70/156/EWG sind hierunter insbesondere Fahrzeuge zur Personen- und Güterbeförderung zu verstehen. Hierbei ist es unerheblich, ob diese Einrichtungen fest im Bordnetz installiert sind oder nicht.

Bis zum 30.9.2002 galt eine Übergangsfrist, während derer das „CE“-Zeichen genügt. Seit dem 1.10. 2002 ist das Inverkehrbringen von Einrichtungen im Sinne der EMV-Richtlinie ohne „e“-Zeichen untersagt. Hiervon betroffen sind nicht nur Mobiltelefone, sondern auch alle Arten von Freisprecheinrichtungen in Kraftfahrzeugen.

Erlöschen der Allgemeinen Betriebserlaubnis

In den Medien wurde wiederholt dargestellt, daß die Verwendung von Freisprecheinrichtungen ohne Prüfzeichen automatisch zum Erlöschen der Allgemeinen Betriebserlaubnis des Fahrzeugs führt. Dies ist nicht richtig. In Deutschland kann es gemäß § 19 Abs. 2 StVZO u. a. bei Änderungen eines Fahrzeugs durch den nachträglichen Einbau oder Austausch von Bauteilen zum Erlöschen der Betriebserlaubnis des Fahrzeugs kommen. Ein Kriterium für das Erlöschen der Betriebserlaubnis des Fahrzeugs ist, dass die Verwendung eines nicht geprüften Gerätes (z. B. eines Handy) eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer erwarten lässt.

Es ist jedoch zu unterstellen, dass bei Vorliegen einer konkreten Gefährdungserwartung – die für das Erlöschen der Betriebserlaubnis gegeben sein muss – vom Verordnungsgeber die Option, während des Übergangszeitraums das Inverkehrbringen von nicht „e“-gekennzeichneten Fahrzeugteilen einzuschränken, vermutlich wahrgenommen worden wäre. Diese Auffassung des ADAC wird auch vom Kraftfahrt-Bundesamt bestätigt.

Dementsprechend hat eine Verwendung nicht geprüfter Freisprecheinrichtungen nicht automatisch ein Erlöschen der ABE zur Folge. Andererseits kann beim Einsatz nicht geprüfter elektrischer/elektronischer Bauteile eine negative Beeinflussung auch nicht generell ausgeschlossen werden. Ob die ABE erlischt, kann deshalb nicht allgemein beantwortet werden, dies hängt vielmehr vom konkreten Einzelfall ab.


(Quelle: --> Link)


*** [Paragraphenreiter-Modus /off]***

Anzeige

  • Die neuesten 10 Themen
  •  
  • Die neuesten 10 Reiseberichte
  • Die neuesten 10 Stellplätze

Wie sichert Ihr Eure Bello´s??
Einbau EisEx
Alle Rechte vorbehalten ©2003 - 2026 AGB - Datenschutzerklaerung - Kontakt