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Alter grauer Lappen (Führerschein) 1, 2


celso am 18 Jul 2014 08:59:40

Vereinzelt gibt es im EU-Ausland wohl Schwierigkeiten, wenn man der Polizei den alten grauen oder rosa Lappen (Führerschein) und nicht die moderne Plastikkarte vorzeigt. Laut EU-Vereinbarung sind die alten Führerscheine aber überall gültig. Die Verbraucherzentrale NRW hat ein paar Hinweise zusammengetragen und bietet Übersetzungen der EU-Vereinbarung in diverse Sprachen zum Ausdrucken und Mitnehmen an.
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Celso

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Jagstcamp-Widdern am 18 Jul 2014 09:19:41

ich hatte die probleme mit dem grauen lappen in d... :eek:

bei einer verkehrskontrolle meinten die cops, dasz man weder den menschen auf dem bild erkennt, noch irgendwas lesen kann...(zum entfalten hatte die eine gummihandschuhe angezogen... :D )

hab dann einen neuen gebraucht... :ja:

thomas56 am 18 Jul 2014 09:21:26

danke für den Hinweis!
Werde es mir ausdrucken und ins Fahrzeug legen.

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mercurius46 am 18 Jul 2014 09:34:20

Nachdem ich in Frankreich zwei Mal (!) Schwierigkeiten mit dem grauen Lappen hatte, habe ich mir einen neuen im Scheckkartenformat machen lassen. Gegen einen schlecht gelaunten Polizisten helfen auch keine Ausdrucke...

haballes am 18 Jul 2014 09:38:37

:oops:
Ich hab dem Herrn Wachtelmeister vor fünf Jahren hoch und heilig versprochen bald zum Rathaus zu gehen.

Und bald hab ich auch endlich Zeit.



:mrgreen: Die anderen Klassen standen mal auf der verwaschenen Rückseite. Mit viel Fantasie..... :lach:

Julia10 am 18 Jul 2014 09:43:12

Den Ärger wollte ich mir schon vor Jahren ersparen und hab mir eine Plastikarte angeschafft.

Hab sie allerdings erst einmal, beim Ausleihen eines PKW vorzeigen müssen.

Der alte graue Lappen hat einen Ehrenplatz in meiner Dokumentemappe erhalten :)

Julia

Gast am 18 Jul 2014 11:13:54

als ich vor 15 jahren meinen motorradführerschein gemacht habe, hab ich die plastikkarte bekommen und der alte, graue wurde einbehalten.
ich wusste damals nicht, dass man ihn entwertet wieder bekommen kann. :(
andererseits - nur ballast! was will man noch damit?

pool2004 am 18 Jul 2014 11:19:24

Bin in Österreich angehalten worden und der nette Polizist meinte mein rosa Lappen hätte keine Gültigkeit mehr.
Habe ihm dann deutlich erklärt das dies ein EU Führerschein ist und Gültigkeit hat.
Darauf meinte er , wenn ich Österreichischer Staatsbürger wäre , würde es jetzt eine Strafe geben.
Ich lapidar entgegnet. Bin ich aber nicht :razz:
Mittlerweile habe ich auch die Plastikarte , da ich nun doch meinen alten Klasse Zwei ( CE ) verlängert habe , ging auch noch im zarten Alter von 54 Jahren. Nix mit Fristende 50 Jahre :ja:
VG Uwe

buccaneer am 18 Jul 2014 11:23:26

habe meine grauen freiwillig gegen die EU-Lizenz eingetauscht
... ich glaube mich dunkel zu erinnern, dass es dadurch leichte Erweiterungen (z.B. C1E) gab

kiteliner am 18 Jul 2014 12:21:28

C1E ist nur die Übersetzung des alten 3er in das neue System, LKW bis 7,5to und mit Anhänger.

thomas56 am 18 Jul 2014 12:59:07

pool2004 hat geschrieben:Mittlerweile habe ich auch die Plastikarte , da ich nun doch meinen alten Klasse Zwei ( CE ) verlängert habe

ich will meinen Klasse 2 im Moment aber nicht verlängern. :) Deswegen kann ich den Lappen auch nicht tauschen, sonst ist Klasse 2 futsch. :eek:

WomoRadler am 18 Jul 2014 13:01:12

Vereinfacht ausgedrückt bedeutet der CE1 eine erweiterte Klasse 3.
Diese Erweiterungen - LKW/Hänger-Kombinationen- dürfen aber nur gefahren werden, wenn die Klasse 3 auf den neuen Führerschein umgeschrieben wurde.
Wird der Führerschein nicht umgeschrieben und fährt man eine dieser CE1 Erweiterungen, bedeutet dies Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis.

Den alten Lappen gegen eine Plastikkarte tauschen und man erspart sich solche Scherereien.

thomas56 am 18 Jul 2014 13:13:15

WomoRadler hat geschrieben:Wird der Führerschein nicht umgeschrieben und fährt man eine dieser CE1 Erweiterungen, bedeutet dies Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis.


dann müsste es im Umkehrschluss ja heissen, dass man mit dem alten Lappen noch ohne Gesundheitsprüfung LKW fahren darf, wenn Klasse 2 eingetragen ist. :gruebel:

Wovon ich eigentlich überzeugt bin....nur bestätigen will es mir keiner. :(

buccaneer am 18 Jul 2014 13:23:56

Thomas nun musst du nur noch klären ob du mit dem alten "Grauen" zu privaten oder gewerblichen Zwecken mit einem LKW oder So.Fahrzeug über7,5 to unterwegs bist

pool2004 am 18 Jul 2014 13:27:48

thomas56 hat geschrieben:
dann müsste es im Umkehrschluss ja heissen, dass man mit dem alten Lappen noch ohne Gesundheitsprüfung LKW fahren darf, wenn Klasse 2 eingetragen ist. :gruebel:

Wovon ich eigentlich überzeugt bin....nur bestätigen will es mir keiner. :(


Na klar kannst Du das , darfst Dich nur nicht erwischen lassen !

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VG Uwe

thomas56 am 18 Jul 2014 13:28:45

ich rede nur von Privatnutzung mit dem Womo und bin Ü50.

barnet am 18 Jul 2014 13:35:06

Meiner ist auch nicht der Neueste


Klasse 4 vom 13.05.1966
Klasse 3 vom 13.05.1968

Wer hat noch einen Älteren dieser alten Lappen?

thomas56 am 18 Jul 2014 13:38:27

meiner sieht nur älter aus......war aber oft in der Waschmaschine.



celso am 18 Jul 2014 13:55:56

Hey Svenni,
wie hast Du es damals geschafft, dass in deinem Führerschein ein Foto deiner Schwester ist?

Wollt ihr meinen Säuferbalken sehen?

giovannibastanza am 18 Jul 2014 15:04:23

Natürlich gelten unsere deutschen Dokumente überall. Auch die auf denen vorne drauf noch solche
-Fette Henne -zu sehen ist . Gibt es noch . Aber man muss sich mal folgendes vorstellen , allein in Deutschland gibt so ungefähr 44 in Europa ca.130 unterschiedliche Formulare . Wie soll ein junger Streifenbeamter in einem anderen europäischem Land die alle kennen und auseinanderhalten . Wenn er unsicher ist, kann man ihm nicht übelnehmen wenn er das zeitkostent nachprüft . Der Umtausch in die Scheckkarte ist nicht vorgeschrieben, aber wenn man ins Ausland fährt immer ratsam.
Giovanni.

strassenfuchs245 am 18 Jul 2014 15:17:37

Da wir viel im Ausland sind würde ich meinen alten Grauen gerne gegen eine Scheckkarte tauschen, aber ich habe Angst das dabei nicht alle Sachen überschrieben werden. Da wir noch 7.5 t und Hänger fahren dürfen wollen wir das natürlich auch weiterhin tun.
Mit den neuen Bezeichnungen für die einzelnen Klassen kennen sich ja nur noch Fachleute aus, wir jedenfalls nicht.
Einem Freund ist es passiert das nicht alles übernommen wurde. Als ihn dann ein befreundeter Verkehrsrechtsanwalt darauf aufmerksam gemacht hat das er sein Womo mit 4,5t gar nicht mehr fahren darf hat er sofort Einspruch erhoben.
Hat die gar nicht interressiert. Hätte er sofort vor Ort bei Aushändigung der checkkarte machen müssen, nachträgliche nicht möglich. Für mich heißt das Umschreibung nur mit Fachrechtsanwalt. Wird eine tuere Angelegenheit.
Evi

Julia10 am 18 Jul 2014 15:33:17

Mein Alter FS ist von 1972, mit schönem :) Foto :)



Julia

Mover am 18 Jul 2014 18:15:21

Chronische Erkrankungen sollte man auf dem Formular NICHT angeben!

pool2004 am 18 Jul 2014 19:58:02

strassenfuchs245 hat geschrieben:Da wir viel im Ausland sind würde ich meinen alten Grauen gerne gegen eine Scheckkarte tauschen, aber ich habe Angst das dabei nicht alle Sachen überschrieben werden. Da wir noch 7.5 t und Hänger fahren dürfen wollen wir das natürlich auch weiterhin tun.
Evi


Hallo Evi , ist nicht so schwer und im Internet recht gut erklärt, lediglich die Schlüsselzahlen sind
etwas kompliziert, jedoch kriegst Du ein Beiblatt in Klartext bei der Aushändigung des neuen Führerschein.

[]
VG Uwe

felix52 am 18 Jul 2014 20:24:51

Nee, nix,
meiner ist von 1970 für Pkw und Motorad, also Klasse 1 und 3, 4 und 5 inklusive. Ausserdem aus "Wanne-Eickel".... :ja:.
Er hat diverse Kochgänge in der Waschmaschine überlebt. Habe auch keinen "Säuferbalken" drin sowie den Vorteil, dass sich mein Gesichtsprofil aufgrund meiner
ewigen Jugend und charakteristischer Dauermerkmale nicht verändert hat.


Man begegnet mir und meinem "Lappen" stets mit ausgesuchter Freundlichkeit und Respekt für meine Verdienste....... ;D



Sonnige
Felix52 8)

WomoRadler am 18 Jul 2014 20:55:27

Julia10 hat geschrieben:Mein Alter FS ist von 1972, mit schönem :) Foto :)
Julia

Phänomenal. Als ob die Zeit stehengeblieben wäre, wenn ich mir erlauben darf, diese meine Überraschung hier öffentlich kundtun zu dürfen.

celso am 18 Jul 2014 21:24:17

Hallo Siggi,
komm mal wieder runter! Von ganz weit oben ist es eh´ zu weit ins Münsterland.
Aber schöne Frauen gab es dort schon immer. Wir Ruhrpottler streckten den ein oder anderen Fühler in diese Gegend aus.

Apropos Säuferbalken:
Den hatte mann nicht nicht nur im Führerschein, wenn der Lappen mal weg gewesen war wegen Saufen, sondern auch wenn mann ihn sich in heldenhaftem Einsatz für Volk und Vaterland zwischen Putlos und Sennenlager verdient hatte. Der BW-Führerschein wurde umgeschrieben und hatte dann ebenfalls den Balken.
Celso
(der eigentlich nur einen rechtlichen Tipp geben wollte)

Julia10 am 19 Jul 2014 11:26:51

Danke für das Kompliment Ihr Beiden :)

Aber leider nagt die Zeit auch an mir :?

Julia

thomas56 am 19 Jul 2014 11:37:25

celso hat geschrieben:Der BW-Führerschein wurde umgeschrieben und hatte dann ebenfalls den Balken.


Mein BW-Führerschein wurde ohne Balken umgeschrieben. Die Klasse 2 wurde einfach mit Kugelschreiber auf der Rückseite nachgetragen.


celso am 19 Jul 2014 14:21:08

Ich hatte vor der BUndeswehr gar keinen Führerschein und habe dort nur den 3er gemacht. Der umgeschriebene war mein erster ziviler und dann gab es den Balken.

giovannibastanza am 19 Jul 2014 15:01:08

Julia, da brauchst du eigentlich keine Angst zu haben .Es hat mal Zeiten gegeben da war die Umschreibung für die Größenordnung über 12 t bis 18,5 t nicht geklärt und die wurde von den STVÄ mehr oder weniger nach Gusto eingetragen. Heute wird im Allgemeinen die Schlüsselzahl , wie schon beschrieben sofort eingetragen . Bzw . wenn du ihn abholst solltest du darauf achten .
Den alten FS kannst du, um das Foto zu retten mitnehmen , wenn er ungültig gemacht wurde.
Giovanni

Julia10 am 19 Jul 2014 16:48:20

Hallo giovannibastanza

habe meine Führerschein schon vor Jahren umschreiben lassen und gehöre noch zu den Glücklichen, die Fahrzeuge bis 7.5 t fahren dürfen ohne weitere Prüfungen dafür abzulegen :)

Der Alte FS gehört zu meinen Erinnerungen und wird nicht abgegeben :)

Julia

giovannibastanza am 20 Jul 2014 16:28:06

Würde ich auch nicht machen . Es trifft doch nur die , die ab 1.1.99 den Kl.B gemacht haben , der entzogen oder anderweitig verändert wurde.
Giovanni.

peterdieberge am 22 Jul 2014 22:36:36

pool2004 hat geschrieben:... lediglich die Schlüsselzahlen sind etwas kompliziert...

Ja, und z.B. die 171 ist nur national gültig. Mit der grauen Pappe darfste also noch einen leeren Bus im EU-Ausland fahren, nach Umschreibung auf Plastik aber nicht mehr!
Hat mich ganz schön geärgert, aber ich brauchte (meinte ich zumindest) den Internationalen Führerschein (das sie dafür ein BIOMETRISCHES Bild haben wollen ist auch übertrieben finde ich), und den bekommt man nur wenn man das Plastikding hat.

J

fyi

peterdieberge am 22 Jul 2014 22:57:50

sorry, 172 meinte ich in meinem Fall!

J

Yachti1810 am 23 Jul 2014 11:34:57

ich habe schon seit jahren eine plastikkarte, da mein rosa führerschein von 1993 bei einem wohnungseinbruch mit gestohlener handtasche verloren ging.
mein mann kam letztes jahr in eine deutsche polizeikontrolle und legte seinen lappen von ca 1977 vor. :lach: der hat ihn dann freundlich darauf hingewiesen, dass der im ausland nicht gültig wäre und er ggbf mit einer strafe rechnen müsste. er hat es aber bis heute nicht geschafft, sich einen neuen zuzulegen. er kann/ will sich nur ungern von einem bild trennen, wo er sich als 15 jähriger noch mit langem haar abgelichtet hat und es heute stolz rumzeigen kann. :mrgreen:

giovannibastanza am 23 Jul 2014 16:03:11

Yachti , das ist absoluter Unsinn , die deutschen FS sind grundsätzlich gültig , aber es könnte sich um eine zeitliche Verzögerung handeln bis der Ausl. Polizeibeamte sich erkundigt hat . Jedenfalle nicht einschüchtern lassen . Besser allerdings umschreiben lassen , zumal es mit keinerlei Nachteilen infolge Vorbesitz verbunden ist. Allerdings wenn gewünscht darauf achten , wenn der Neue abgeholt wird, ob Schlüsselzahl 79 eingetragen ist . Siehe oben .Wer es nicht braucht sollte es lassen , denn da werden sowieso die meisten Märchen drüber weitergegeben .
Giovanni.

giovannibastanza am 23 Jul 2014 16:07:38

Das mit dem -Internationalen Führerschein - ist auch so ein Ding . Derjenige der solchen hat, erwartet meistens , dass jeder der das hört vor Ehrfurcht erstarrt. Der -IFS- ist nichts weiter als eine Übersetzung des Nationalen und hat ohne den nationalen FS keinerlei Bedeutung , weder hier noch draußen .
Giovanni.

pool2004 am 23 Jul 2014 16:15:01

Und hier mal zum Nachlesen alle Schlüsselzahlen.

--> Link

VG Uwe

Yachti1810 am 24 Jul 2014 11:15:46

giovannibastanza hat geschrieben:Yachti , das ist absoluter Unsinn , die deutschen FS sind grundsätzlich gültig , aber es könnte sich um eine zeitliche Verzögerung handeln bis der Ausl. Polizeibeamte sich erkundigt hat . Jedenfalle nicht einschüchtern lassen . ...


gut zu wissen :-)
wir sind viel in italien unterwegs, mit unsrem italienisch dürfte es dann schwierig werden. gut das man immer proviant an bord hat und notfalls mittag essen kochen kann.

giovannibastanza am 24 Jul 2014 14:26:46

Die italienischen Polizeinewcomer , die gerade von der Ausbildung kommen, kennen mit großer Überzeugung zwar die deutsche Scheckkarte , aber alle mehr als 40 Original haben die natürlich nicht auf dem Schirm. Einfach stur bleiben . Das sind sie meistens nicht gewöhnt und nicht sofort bezahlen. Pizza und Pasta gibt es an jeder Ecke , das weisst du ja.
Man -Gute Fahrt - . Egal was kommt, Italien ist immer eine Reise wert . Auch it. Polizisten sind Italiener und mit ihnen kann man fantastisch auskommen .
Giovanni.

peterdieberge am 24 Jul 2014 17:55:29

giovannibastanza hat geschrieben:Das mit dem -Internationalen Führerschein - ist auch so ein Ding . Derjenige der solchen hat, erwartet meistens , dass jeder der das hört vor Ehrfurcht erstarrt. Der -IFS- ist nichts weiter als eine Übersetzung des Nationalen und hat ohne den nationalen FS keinerlei Bedeutung , weder hier noch draußen .
Giovanni.

Das mit der "Ehrfurcht" ist mir zwar noch nie in den Sinn gekommen, aber ansonsten hast du recht, deshalb hab ich mich ja auch über das geforderte biometrische Bild gewundert. Aber als ich in SüdOstAsien (SOA) , vorallem Kambodscha, unterwegs war (nicht im WoMo!), war mir das schon "sicherer/beruhigender" das Ding mitzuführen, natürlich MIT Kartenführerschein.

Gute Reise!

J

thomas56 am 21 Sep 2014 08:41:36

pool2004 hat geschrieben:
[]

Moin Uwe,

was bedeutet denn bei dir unter BE die angehängte 79.06?
Unter dem Schlüssel 79 steht das und da kann ich nichts mit anfangen: "Nur Fahrzeuge, die im Rahmen der Anwendung von Artikel 10 Satz 1 der Richtlinie 91/439/EWG (Äquivalenzen zu bisherigen Fahrerlaubnisklassen) den in Klammern angegebenen Spezifikationen entsprechen" :confused:

Habe nun doch die Karte mit Klasse 2 und 3 beantragt und nun Bedenken, dass mir etwas vorenthalten wird, was dann aber unwiederbringlich weg ist.
Ausser Motorrad, wo ich nur bis 125ccm darf müsste meine Karte wohl identisch deinen Eintragungen sein?

Isabell am 21 Sep 2014 10:47:32

celso hat geschrieben:. Die Verbraucherzentrale NRW hat ein paar Hinweise zusammengetragen und bietet Übersetzungen der EU-Vereinbarung in diverse Sprachen zum Ausdrucken und Mitnehmen an.
--> Link
Celso


Hallo Celso,

danke für den Link!
Ich habe mir für meine Spanienüberwinterung die entsprechenden Sprachen ausgedruckt und werde sie sicherheitshalber mitnehmen.

VG
Isabell

pool2004 am 22 Sep 2014 13:52:51

thomas56 hat geschrieben:Moin Uwe,
was bedeutet denn bei dir unter BE die angehängte 79.06?


Hallo Thomas , = 79.06 Fahrzeuge (Fahrzeugkombination) der Klasse BE, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 3 500 kg übersteigt.

Auch zu finden in der Tabelle ziemlich weit unten sind die Schlüsselnummern aufgegliedert.

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