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Alter grauer Lappen (Führerschein) 1, 2


giovannibastanza am 22 Sep 2014 14:59:27

Hallo , bei 79, 06: Hier kommt der Vorbesitz aus dem alten 3 er zur Geltung . Während der BE Inhaber nur einen Anhänger von 3500 kg fahren dürfte , dürfte der Umschreiber doch mal vereinfacht dargestellt ein Fahrzeug mit 4 Radantieb fahren und dahinter einen Anhänger der das 1,5 Fache des zul. Gesamtgewichtes des ziehenden Fahrzeuges ausmacht . Oder : Du hast einen Anhänger mit durchgehender Bremsanlage , dann auch ein höheres zul. Gesgw des Hängers innerhalb der 12000 Kg für Züge . Sofern nicht Schlz. 79 größer 12000 L3 eingetragen ist.
Ich habe es so kurz wie möglich gemacht , denn lange Erklärungen , das sieht man im Forum immer wieder führen zu Verwirrungen . Lieber noch mal gezielt nachfragen .
Giovanni.

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thomas56 am 22 Sep 2014 22:37:23

Hallo,

mag für einen Fachmann leicht erscheinen, aber wer das zum ersten mal macht ist das mit den Zahlenkombinationen, wo man nicht weiß
wo die hingehören oder nicht ein Labyrinth.
Ich dachte auf der Führerscheinstelle geht man zu einem Sachbearbeiter und spricht alles durch. Bei mir stand nur ein Dame am Schalter hinter der Glasscheibe und sagte -Unterlagen!- 20 Sekunden später sagte sie alles ok, in ca. 4 Wochen bekommen sie Post -und tschüss- :eek:
Ich weiß von Kollegen, die nicht einmal mehr eine 125er Maschine fahren dürfen, weil das vergessen wurde! Auch Klagen vor Gericht helfen da nicht!
Auf deutsch, man hat nur eine Chance und wer da was versäumt, hat versemmelt.
Ich will einfach nur die mir heute zustehenden Rechte aus der alten Klasse 2+3 zu 100% übtragen haben, mehr nicht, aber auch nicht weniger!
Einschränkungen/Auflagen habe ich keine, auch keine Brille! Klasse 2+3 ist aus den 70ern.

giovannibastanza am 23 Sep 2014 16:33:36

Thomas , da hilft nur bei der Abholung genau nachzusehen . Lass dir mal einen FS von einem Bekannten zeigen der kürzlich einen FS umschreiben ließ.
Mehr kann ma nicht raten , die STVÄ sind da auf der einfachen Seite . Nur wenn ein offensichtlicher Fehler des Amtes oder der Bundesdruckerei vorlag hättest du da Chancen .
Giovanni.

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thomas56 am 23 Sep 2014 22:32:02

giovannibastanza hat geschrieben:Thomas , da hilft nur bei der Abholung genau nachzusehen .

Giovanni,
nachsehen werde ich schon, nur hilft das sehen nichts. Der Buchstaben-und Zahlensalat sind für jeden Laien nur Hieroglyphen. Die Bekannten, die irgendwann mal bedenkenlos den Führerschein getauscht oder verlängert haben können mir auch nicht helfen, sondern sind eher verunsichert.
Ich neige schon dazu, die Karte nicht ohne Fachanwalt abzuholen.Mal sehen, ob dazu überhaupt jemand bereit ist?

DigiMik am 24 Sep 2014 03:34:06

Puh....
Wenn ich das hier so lese, muss ich echt sagen, Glück gehabt...
Brauchte die Scheck-Karte wegen nem Internationalen...
Was interessierten mich die ganzen neuen Klassen, ich vertraute da den Amtsleuten, nie mit beschäftigt. Jetzt, durch diesen Fred aufmerksam geworden.
Gott sei Dank passt alles...

Das wäre ein eigener Fred Wert, Tenor: "Was muss ich bei Umschreibung eines neuen FS beachten..."
Ich möchte nicht wissen, wie viele noch mit dem "Grauen" und/oder in der Gewissheit eines alten EU-FS unterwegs sind und aus welchen Gründen auch immer einen Neuen benötigen oder beantragen!

LG aus Oldenburg,
Mikesch

Birdman am 24 Sep 2014 10:04:19

Hallo zusammen,

irgendwie finde ich im Netz widersprüchliche Antworten zur Umschreibung des alten grauen Führerscheins Klasse 3. Wenn ich als 50-Jähriger den alten 3er (vor 1998) umschreiben lasse, kann ich dann bis 7,5t OHNE Gesundheitsprüfung fahren? Mir geht es nur um das Zugfahrzeug, nicht um eventuelle Anhängerregelungen.

kitally am 24 Sep 2014 10:07:49

ja so ist das
das ist der C1 und der C1E für Fahrten mit Anhänger

Birdman am 24 Sep 2014 10:21:18

Okay, Danke. Hatte gerade schon einen Schreck bekommen, dass ich demnächst dann erst noch zum Arzt muss, bevor ich unser neues Wohnmobil dann irgendwann mal fahren darf. :wink: Vorerst werde ich wohl sowieso nicht tauschen. Wer weiß, auf was für Ideen die noch kommen, nachdem ich in D nie eine Prüfung abgelegt hab'.

thomas56 am 24 Sep 2014 10:26:34

erschwerend kommt noch hinzu, dass der alte Führerschein noch 19 Jahre Gültigkeit besitzt und der Neue nur noch 15 Jahre. Also nur für Klasse 3 würde ich schon aus dem Grunde nicht tauschen.

Birdman am 24 Sep 2014 10:50:39

thomas56 hat geschrieben:erschwerend kommt noch hinzu, dass der alte Führerschein noch 19 Jahre Gültigkeit besitzt und der Neue nur noch 15 Jahre. Also nur für Klasse 3 würde ich schon aus dem Grunde nicht tauschen.

Stimmt schon. Nur sieht mein Führerscheinbild wie ein Foto von einem alten RAF-Fahndungsplakat aus. Und ich erinnere mich noch mit Grausen an eine Grenzkontrolle in der Schweiz vor 30 Jahren, als es einen ziemlichen Terz wegen des Bildes gab, weil dort kein Bart drauf zu sehen war. Mittlerweile hat der Füherschein zwar den Bart, ich aber nicht mehr. :wink:

WomoRadler am 24 Sep 2014 11:11:00

Birdman hat geschrieben:Hallo zusammen,

Wenn ich als 50-Jähriger den alten 3er (vor 1998) umschreiben lasse, kann ich dann bis 7,5t OHNE Gesundheitsprüfung fahren? Mir geht es nur um das Zugfahrzeug, nicht um eventuelle Anhängerregelungen.

Aber freilich doch.

Bei der Umschreibung der alten Klasse 3 erhält man die neuen Klassen B, BE, C1, C1E, AM und L zugeteilt.

Darüber hinaus bekommt man auf Antrag Klasse CE mit Schlüsselzahl 79, welche erlaubt auch Fahrzeugkombinationen über 12.000 kg zG (Zugfahrzeug bis 7.500 kg, 3 Achsen) zu fahren.
Diese Erlaubnis hat Gültigkeit bis zum 50. Lebensjahr.
Danach sind alle 5 Jahre medizinische Bescheinigungen über den Gesundheitszustand vorzulegen.
Wer seine alte Klasse 3 erst nach seinem 50. Lebensjahr umtauscht, der verliert jedoch seinen Anspruch auf Klasse CE mit Schlüsselzahl 79.

Birdman am 24 Sep 2014 11:23:52

WomoRadler hat geschrieben:... Wer seine alte Klasse 3 erst nach seinem 50. Lebensjahr umtauscht, der verliert jedoch seinen Anspruch auf Klasse CE mit Schlüsselzahl 79.

Anscheinend ist das Thema doch sehr komplex und verwirrend. Hierzu hatte ich nämlich gelesen, dass ab dem 50. Lebensjahr diese Fahrzeugkombination ohne Umtausch nicht mehr gefahren werden dürfe, der Umtausch und die Erteilung von "CE 79" aber nach erfolgter Gesundheitsprüfung möglich sei.

thomas56 am 24 Sep 2014 11:28:21

Ich habe noch meinen Internationalen Führerschein aus 1980, da werden die Klassen 3+2 einfach A+B genannt und das in allen Sprachen. Der war aber glaube ich immer nur ein Jahr gültig.


WomoRadler am 24 Sep 2014 12:23:28

Anscheinend ist das Thema doch sehr komplex und verwirrend. Hierzu hatte ich nämlich gelesen, dass ab dem 50. Lebensjahr diese Fahrzeugkombination ohne Umtausch nicht mehr gefahren werden dürfe, der Umtausch und die Erteilung von "CE 79" aber nach erfolgter Gesundheitsprüfung möglich sei.[/quote]

In der Tat:

§ 76 (9) FEV:
Wird die bis zum 31. Dezember 1998 erteilte Fahrerlaubnis nicht umgestellt, darf der Inhaber ab Vollendung des 50.Lebensjahres keine in Klasse CE fallende Fahrzeugkombinationen mehr führen.

tober am 24 Sep 2014 14:41:38

Eigentlich - aber nur eigentlich - wäre es recht einfach (gewesen). Den ollen grauen Lappen - ich hatte den rosa - so schnell wie möglich in Karte umzutauschen. Es gibt ja sowas wie Besitzstandwahrung beim Führerschein. Etliche die über 50 waren haben beim Umtausch "in die Röhre geguckt" weil was gefehlt hat was als 49jähriger noch drinn gewesen wäre.
Ich sehe keinen einzigen vorteil des nichtumtauschen - doch, man muss nix zahlen. Irgendwann aber dann doch ;D

giovannibastanza am 24 Sep 2014 14:56:50

Radler , das stimmt auch , aber Die Kombination Schlz 79 Über 12000 kg mit 3 Achsen ist aus dem Vorbesitz bestimmt . Auf Antrag wird das jetzt ohne Weiteres eingetragen .
Wenn allerdings über diese 18500 kg Kombination immer so schlicht gesprochen wird , dann muss bedacht werden,
es darf nur ein Anhänger dahinter gehängt werden , der eine durchgende Bremsanlage hat und einachsig mit einem max Achsabstand von unter einem Meter hat . Da auch eine Achse mit z.B. 4 Rädern , die wie eine Dopelachse aussieht noch als Einzelachse gezählt wird, wenn die Achsmittelpunkte nicht einen Meter erreichen . Diese Achse hat dann ein-Zulässiges Gesamtgewicht - von 11 t.
Macht bis 7,5t zulässiges Gesamtgewicht das ziehende Fahrzeug ohne Einschränkungen + 11 t Anhänger ( einachsig, durchgehende Bremsanlage , Auflaufbremse scheidet aus = 18,5 t zul.Gesamtgewicht des Zuges bei Schlz. 79 > 12000 kg L3 nur auf Antrag .
Ich hoffe , ich habe das zwar etwas umständlich , aber für alle nachvollziehbar formuliert.
Giovanni.

giovannibastanza am 24 Sep 2014 14:58:04

tobar , nicht jeder hat solche schlichte Sicht auf komplizierte Zusammenhänge wie du .
Giovanni.

giovannibastanza am 24 Sep 2014 16:18:38

Hallo, um mal konkret zu werden , so müsste bei dem Umtausch in Scheckkarte der FS aussehen .
Soweit die Klasse 3 vor dem 01.04.1980 erworben wurde (Schlüsselzahlen können aufgerufen werden)
-A1, AM, B, BE, C1, C1E, L. Weitere Berechtigungen: C1 171, L 174 u. 175, A1 79.05, A 79.03 u. 79.04, BE 79.06. Auf Antrag wird zusätzlich die Klasse CE 79 erteilt. Und die Klasse T, allerdings ist hierfür eine Tätigkeit in der Land-und Forstwirtschaft nachzuweisen.
Wer die Klasse 3 nach dem 01.04.1980 erworben hat, erhält dann folgende Klassen:
AM, B, BE, C1, C1E, L. Weitere Berechtigungen: C1 171, L 174 u. 175, A1 79.03 u. 79.04, A 79.03 u. 79.04, BE 79.06.
Also jeder Verdacht er würde um Besitzstand gebracht ist unangebracht , aber es muss von FS Inhaber bei Übergabe kontrolliert werden .
Auch der Unsinn: Was mit 49 Jahren eingetragen würde , wird mit 50 nicht eingetragen, entfällt, da dann doch sowieso augenärztliches und ärztliches Gutachten nötig wären, um diese betr. Fahrzeuge zu fahren.
Giovanni.

tober am 24 Sep 2014 17:02:49

giovannibastanza hat geschrieben:Auch der Unsinn: Was mit 49 Jahren eingetragen würde , wird mit 50 nicht eingetragen, entfällt, da dann doch sowieso augenärztliches und ärztliches Gutachten nötig wären, um diese betr. Fahrzeuge zu fahren.
Giovanni.


Das ist völlig richtig. Ich wollte damit nur sagen das es bei mir ( unter 50) alles (CE79) eigetragen wurde ohne extra was zu sagen. Es steht im Kartenschein drinn. Bei meinem Nachbarn der über 50 war eben nicht. Und das ist ja die grosse Angst vieler weswegen sie nicht umtauschen wollen.Dabei ist es doch völlig schnuppe. Die Angst derer ist das sie nach dem Kartentausch weniger fahren dürften als mit dem grauen.
Zugegeben ist es für die 3er Führerschein-Fraktion in den allermeisten fällen egal ob grau oder Karte.

WomoRadler am 24 Sep 2014 19:58:56

tober hat geschrieben:Das ist völlig richtig. Ich wollte damit nur sagen das es bei mir ( unter 50) alles (CE79) eigetragen wurde ohne extra was zu sagen.

CE 79 (C1E > 12.000 kg, L <= 3) gibt es nur auf Antrag, da dem FE-Inhaber durch diesen Eintrag Pflichten nach Fahrerlaubnisklasse CE auferlegt werden. Willst Du diesen Pflichten nachkommen, ok.
Wenn nicht, solltest Du der Verwaltungsbehörde einen Besuch abstatten.

tober am 24 Sep 2014 20:53:56

Bis 2011 - so hab ich mal ergoo... war wohl ein extra antrag notwendig. Ich kann mich daran aber nicht erinnern sowas gemacht zu haben im Jahre 2005. Da war mir CE79 noch gar nicht bekannt :D Erst auf dem Führerschein hab ich das gesehen. Meiner Frau ging das ebenso. Die hätte das nie extra beantragt. Kann höchstens sein das man da nur irgendwo ein Kreuzchen machen musste auf dem Kartenführerscheinantrag. :roll:
Wichtig war mir halt das der C1E drinn war.

Mit Pflichten für den CE79 - was meinst Du da ? Arzt und Augenarzt alle 5 Jahre ab dem 50. ?

giovannibastanza am 25 Sep 2014 09:28:10

tober , eigentlich war für diesen Eintrag immer ein Antrag notwendig , wurde aber von einigen STVÄ nicht so rigide gehandhabt .Es gab auch mal eine Zeit , wo dieser Eintrag nur für die Fahrer dieser Kombinationen genehmigt wurde . Deshalb nun immer auf Antrag . Da eine Fahrerlaubnis ein Verwaltungsakt ist, muss sich der Inhaber selber über seine Rechte informieren . - Ja , wenn du diese - Neuartigen Kombinationen - über 50 Fahren willst, brauchst du die Gutachten . Ist doch auch vernünftig , oder .
Allerdings , wer fährt denn sowas . Da wird meistens ein Haufen Wind drum gemacht . Ehe dir ein Unternehmer so ein Ding in die Hand gibt, wird er sich um die Besitzstände unterrichten .
Das ist ein druckluftgebremster Zugwagen mit 7,5 t zulässigem Gesamtgewicht mit einem Anhänger mit zwei Achsen mit Achsabstand unter 1m mit Zentraldeichsel und max 11t zul Gesamtgewicht .
Das Ding fährt man nicht nur mal so .
Also, wenn du das nicht auf der Rückseite vermerkt hast fällt dir doch kein Zacken aus der Krone .
Wenn du es brauchtest hättest du dich schon geümmert .
Sieh das mal pragmatisch.
Giovanni.

Spassvogel am 25 Sep 2014 20:48:25

Ich musste im letzten Jahr auch die Behörde besuchen, da die 50 erreicht war. Antrag gestellt und dann ab zum Gesundheitscheck bei meinem zugelassenen Hausarzt und noch zum Augentest. Formulare und Passbild und ab zur Führerscheinstelle, alles abgegeben und nach 2 Wochen war die Karte da mit allen Eintragungen. nach 5 Jahren Wiederholung der Prozedur.

giovannibastanza am 26 Sep 2014 15:51:50

So ist der Lauf . Im Normalfall ist das auch ok . Bei kleineren STVÄ ist das öfter etwas kompliziert . Da bearbeitet ein Sachbearbeiter mehrere Rechtsgebiete .
Nachschauen muss man immer , weil man selber dafür verantwortlich ist .
Giovanni.

thomas56 am 26 Sep 2014 17:12:50

es wäre nicht schlecht, wenn man vor der Ausstellung einen Korrekturabzug bekommen könnte. Den könnte man dann z.B. hier begutachten lassen.

Spassvogel am 26 Sep 2014 17:34:52

thomas56 hat geschrieben:es wäre nicht schlecht, wenn man vor der Ausstellung einen Korrekturabzug bekommen könnte. Den könnte man dann z.B. hier begutachten lassen.

Du willst etwas von einer Behörde....die geben doch keinen Korrekturabzug :D

giovannibastanza am 27 Sep 2014 17:10:50

Ach Thomas , schreib dir einfach ab, was ich dort aufgeschrieben habe und dann laut lesen . Ha,ha.
Ciao . Giovanni.

thomas56 am 27 Sep 2014 18:09:40

danke für deine Mühen Giovanni.
Nach dem lauten lesen ist mir immer wieder aufgefallen, dass die Klasse A in deiner Aufzählung fehlt.
Aber trotzdem gut wenn man sich drüber unterhält als immer nur auf Links zu verweisen.

dieter2 am 27 Sep 2014 19:28:23

thomas56 hat geschrieben:Nach dem lauten lesen ist mir immer wieder aufgefallen, dass die Klasse A in deiner Aufzählung fehlt.


Im alten Dreier oder Zweier ist nur der A1 enthalten, nicht der A

Dieter

thomas56 am 27 Sep 2014 19:39:15

das steht auf der ADAC-Umtauschtabelle anders: --> Link

kitally am 27 Sep 2014 19:43:16

ist aber so. Da ich gerade dabei bin den Führerschein zu machen
hatte ich mehrfach die Muße mit meinem FL darüber zu sprechen
Führerschein vor 1980 beinhaltet nur A1 = 125 ccm

thomas56 am 27 Sep 2014 20:27:06

warum sollte man mit alter Klasse 3+2 kein Trike fahren dürfen? Und heute ist Trike Klasse A.

kitally am 27 Sep 2014 20:35:29

vielleicht hilft dir das weiter --> Link

thomas56 am 27 Sep 2014 21:50:03

und da steht das:
"Klassen zum Trikeführerschein

Die letzte wichtige Änderung für das Fahren von Trikes betrifft die Anhänger. Da Trikes ab sofort nicht mehr als Pkw, sondern als Motorrad gelten, ist das Mitführen von Anhängern hinter dem Fahrzeug nicht mehr gestattet.

Alle diese drei Änderungen betreffen allerdings nur Führerscheinneulinge, die ihre Fahrprüfung nach dem 19.01.2013 abgelegt haben. Wer seinen Führerschein schon davor gemacht hat, kann weiterhin mit der Klasse B, ab 18 Jahren und mit Anhänger auf dem Trike fahren.

giovannibastanza am 29 Sep 2014 15:39:25

Thomas , genau kannst du es nur mit deinem FS und dem Erhalt klären . Das ist eine ganze Seite aus der
Anlage zur FeV.
Ich gebe dir mal den Pfad :
25.Anhang Nr.18a( zu Abschnitt 3.6 )
Umstellung von Fahrerlaunissen alten Rechts und Umtausch von Führerscheinen nach bisherigen Mustern ( Anlage 3 zu § 6 Abs. 7 Fev)
Nur dort kannst nach FS Erhalt sehen , was du bekommen müsstest , weil Änderungen ab 1.12.54 relevant sein könnten .
Viel Spass dabei .
Giovanni.

thomas56 am 29 Sep 2014 21:55:33

giovannibastanza hat geschrieben:Thomas , genau kannst du es nur mit deinem FS und dem Erhalt klären . Das ist eine ganze Seite aus der
Anlage zur FeV.
Ich gebe dir mal den Pfad :
25.Anhang Nr.18a( zu Abschnitt 3.6 )
Anlage 3 zu § 6 Abs. 7 Fev)
Nur dort kannst nach FS Erhalt sehen , was du bekommen müsstest , weil Änderungen ab 1.12.54 relevant sein könnten .

Danke Giovanni,
demnach kann der Laie einer Umstellung ganz "locker" entgegensehen. Bereite mich schon mal auf ein "entspanntes längeres Gespräch" vor. :?

(MUSSTE LEIDER! ZITAT KÜRZEN)!!!

thomas56 am 16 Okt 2014 15:58:43

Moin,

es ist wie ich gesagt habe, neben Klasse A1, ist auch Klasse A eingetragen!



giovannibastanza am 16 Okt 2014 16:30:56

thomas , na, siehst du und er hat garnicht gebohrt . Da hast du den vollen Besitzstand erhalten .
Lade dir mal die Schlüsselzahlen runter .
Giovanni.

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