Hallo Zusammen,
war wieder einmal bei meiner LKW-Werkstatt wegen HU und AU.
1. Frage des TÜV-Prüfers war nach der Gasprüfung. Meine Gegenfrage wo denn die Gesetzliche Regelung hierzu sei. Er legte mir eine TÜV interne Anweisung vor wonach Reisemobile keine Plakette bekommen, wohl aber Wohnwagen :twisted: .
Ich habe dann AU in der Werkstatt machen lassen und bin zum DEKRA gefahren wo auch nach der Gasprüfung gefragt wurde sich aber mit meiner Aussage begnügte das alles i. O. sei.
Ich werde den TÜV-Nord anschreiben und nach der gesetzlichen Regelung fragen.
Ich berichte weiter.
Michael

