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Frage zur vorzeitigen Rückzahlung eines Kredites


fabi am 25 Aug 2014 10:29:49

Hallo zusammen,

wir haben unser Womo zum Teil über ein Darlehn finanziert.
Das Darlehn möchten wir vorzeitig ablösen.

Zwei Möglichkeiten:

1 wir sparen, bis wir die Nettokreditsumme zusammenhaben und lösen den Kredit auf einmal ab.

2. wir zahlen jetzt schon mal einen Teil. die Laufzeit verkürzt sich oder die monatliche Tilgungssumme reduziert sich.

Die Vorfälligkeitsentschädigung, die die Bank erhebt, liegt in beiden Fällen bei 1% der zurückgezahlten Summe.

Welche Version ist die bessere?

VG
Fabi

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thomas56 am 25 Aug 2014 10:42:41

wenn du z.B. von 20.000 ausgehst sind 1% immer 200. Egal ob auf einen Schlag oder in Raten.
Also ist Variante 2. besser.

Altmaerker39638 am 25 Aug 2014 11:00:17

Hallo, ich würde auch Variante 2 wählen. Dann die LZ damit verkürzen, wenn es im Budget liegt :eek: Früher der Eigentümern sein kann nicht schaden. :lol:

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haballes am 25 Aug 2014 11:02:38

Variante 2. Was du heute kannst besorgen....

Bravada am 25 Aug 2014 11:03:47

für mich wäre entscheidend wie hoch die Zinsen sind. Je höher je schneller abbezahlen.

fellinirom am 25 Aug 2014 14:49:14

Weder noch - sofern Dir die aktuell monatliche Belastung nichts ausmacht. Leg das übrige Geld lieber 'auf die Seite' und schaffe Dir so eine Reserve für Unvorhergesehenes oder Liquidität für eine spontane Neuanschaffung. Du kannst dann später immer noch entscheiden, ob Du die Restvaluta sondertilgst (dann mit der entsprechend geringeren Vorfälligkeitsentschädigung) oder davon lieber einen Extra-Urlaub machst :ja:

Also, ist reine Geschmackssache. Entscheidend für mich wäre - wie gesagt- , ob mich die gegenwärtige monatliche Kreditrate 'stört' oder ob sie gut im Haushaltsbudget eingeplant ist.

Liebe
Volker

P.S.: Ich gehe davon aus, dass die Finanzierung erst ein paar Jahre läuft. Dann sollten auch keine exorbitanten Zinsen vereinbart sein.

deedee am 25 Aug 2014 15:56:46

Genau wie Volker denk ich auch .... wenn Dich die Darlehensrate finanziell nicht sonderlich einschränkt, lass es so ... dann bist Du wesentlich flexibler ....
Stell Dir vor .... Du tilgst den Rest, es bleibt Dir für Dich nur noch eine (kleine) Restsumme als Reserve übrig .... und dann raucht Dir der Motor ab ....
Ich könnte auch sofort auslösen, mach ich aber eben aus diesem Grunde nicht.
Ich weiß, so isses ein wenig teurer, aber ich so kann ich mir den Luxus leisten, flexibler zu sein.

fabi am 25 Aug 2014 17:42:16

Vielen Dank für Eure Antworten.
Wir müssen noch in Ruhe in uns gehen, da sind eure qualifizierten Antworten hilfreich.
VG
Fabi

Gast am 25 Aug 2014 17:48:13

Vorfälligkeitszinsen gibt es bei Hypotheken, nicht beim Fahrzeugkauf. Wenn Du die Knete hast, dann zurückzahlen - aus. Wie lange läuft denn Dein Vertrag schon? Hast Du damals
Bearbeitungsgebühren bezahlt? Wenn ja, kannst du die zurückfordern! Habe meine (455 Euro) auch wieder bekommen. Im Netz gibt es Briefvordrucke. Wenn Du Fragen hast, gib mir ne PN. , Gerd

rinto am 25 Aug 2014 18:25:48

Vorfälligkeitszinsen gibt bei jedem Darlehen, nicht nur bei Immobilien ( § 502 BGB )

Gast am 25 Aug 2014 19:54:59

Verlangt offensichtlich nur keiner. Habe jetzt schon das 3. Womo teilfinanziert gehabt, nie Probleme mit vorzeitiger völliger Tilgung erlebt. Zuletzt bei der Commerzfinanz. Vorher mal
bei Santander und das erste Mal weiß ich nicht mehr. Interessant ist aber wirklich die Bearbeitungsgebühr, die bis vor zwei Jahren von den meisten Banken noch verlangt wurde und nun endgültig als nicht rechtmäßig beurteilt wurde und zurückbezahlt werden muss. Anfänglich hatte sich die Commerz noch versucht zu wehren aber nach dem letzten Urteil mussten sie nun doch klein beigeben und haben bezahlt.

, Gerd

deedee am 25 Aug 2014 20:17:46

Es sei denn, die Bank hat die 'Bearbeitungsgebühr' im Vertrag bereits als Disagio ausgewiesen und nicht explicid erklärt, dass für die Bearbeitung Kosten erhoben werden ..... dann nix.

fabi am 07 Sep 2014 09:25:52

Wir haben die Bearbeitungsgebühr per ADAC-Musterschreiben zurückgefordert und bekommen die Bearbeitungsgebühr ohne Prüfung zurück.
Das finden wir gut.
Fabi

bernhardm am 07 Sep 2014 14:05:05

Mir wäre es lieber, möglichst wenig Schulden zu haben. Und wenn ich mal nachrechne...

20.000€ Finanziert - zu 4% Zinsen p.A. das sind rund 800€ Zinsen jährlich. Für die 20.000€ auf dem Tagesgeldkonto gibt es weniger als 1%, also weniger als 200€ im Jahr. Macht also Kosten von rund 600€ Jährlich für den Luxus Flexibilität. Für die Sondertilgung will die Bank dann rund 200€ haben - es hat sich also schon nach ein paar Monaten amortisiert.

Wo liegt da das Problem? Die bisherige monatliche Rate geht dann wieder auf ein Tagesgeldkonto und erhöht Monat für Monat wieder die Flexibilität. Und wenn es wirklich zu einem großen Schaden kommen sollte, kann man noch immer überlegen die Reparatur zu finanzieren (zu u.U. günstigeren Zinsen als die Farhrzeugfinanzierung), oder das Wohnmobil stehen zu lassen, bis die Kohle für die Reparatur da ist. Es ist ja ein Hobby, und nicht das Auto mit dem man tagtäglich zur Arbeit fahren muss.

Ich bin sehr sehr froh, meine Schulden inzwischen fast komplett bezahlt zu haben (eine kleine Hypothek für mein Haus ist noch übrig), das hat mir viel Lebensqualität gegeben - auch wenn zeitweise nicht genug Geld für großere Dringlichkeiten da gewesen wäre.

Ich würde so viel wie möglich sondertilgen - frag nur vorher, wie oft Du jährlich sondertilgen kannst. Ansonsten ist ja eine mehrfache Sondertilgung in gewissen Abständen auch kein Thema.

giovannibastanza am 12 Sep 2014 16:56:47

fabi, deine Frage könnte man nur dann konkret beantworten , wenn man wüsste, wie hoch der Zinssatz mit welcher Laufzeit ist. Sonst ist es die berühmte Mistgabel im Heuhaufen .
Giovanni.

schlabuster-1 am 21 Sep 2014 21:21:28

Wir wollten damals (2010) auch den Kredit vorzeitig abzahlen, die Vorfälligkeit war uns aber zu hoch vor dem Hintergrund nur noch eineinhalb Jahre zahlen zu müssen.
Ist aber schon ein schönes Gefühl wenn die Karre endlich einem selber gehört :)

fabi am 07 Dez 2014 10:14:14

Hallo zusammen,
wir haben unser Mobil nun komplett abgezahlt. Tatsächlich ist das ein gutes Gefühl, dass die Karre endlich richtig uns gehört.

Nun habe ich den Fahrzeugbrief bekommen und da habe ich eine Frage:
Unter C.4.c. steht in dünner grüner Schrift : " der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer des Fahrzeuges ausgewiesen."
Was bedeutet das?

VG
Fabi

rolf51 am 07 Dez 2014 10:38:05

Hallo Fabi,

--> Link, dort wird dir geholfen.

Gast am 07 Dez 2014 10:45:49

D.h. nach meiner bescheidenen Meinung,
daß der, der die Zulassungsbescheinigung vorzeigt,
nicht zwingend der Besitzer des Fahrzeugs sein muß .......

BadHunter am 07 Dez 2014 12:23:36

Besitzer und Eigentümer sind verschiedene Sachen!
Der Eigentümer ist die Person, der eine Sache rechtlich auch tatsächlich gehört.
Besitzer ist die Person, die gerade diese Sache hat....

Wenn also ein Fahrzeug finanziert ist und die Bank den, ich nenne es mal wie früher, Fahrzeugbrief hat, ist sie Eigentümer des Fahrzeuges. Besitzer ist derjenige, der es finanziert und gekauft hat und es mit großer Wahrscheinlichkeit nutzt.
Die stärkeren Rechte hat immer der Eigentümer, denn ihm gehört die Sache!
Wenn also der Finanzierende seine Raten nicht mehr bezahlt ist er vielleicht noch Besitzer des Fahrzeuges, aber wahrscheinlich auch nicht mehr lange, weil der Eigentümer sein Eigentum einfordern wird!

Gast am 07 Dez 2014 13:19:07

Danke Jens,

da habe ich wieder mal was dazugelernt, nämlich den Unterschied zwischen Besitzer und Eigentümer. :lol:
Ich dachte bisher immer , das wäre nicht das gleiche, sondern dasselbe. :D

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