Knuffel am 10 Sep 2014 18:53:35 Hallo zusammen, wenn man >3,5t unterwegs ist, fallen einem ja mal so manche Schilder auf und man macht sich so seine Gedanken... Diesmal bin ich über das "Verkehrszeichen 273" (Verbot des Unterschreitens des angegebenen Mindestabstandes) am grübeln. Für alle die es wissen wollen - so sieht es aus  Laut StVO bedeutet das "Wer ein Kraftfahrzeug mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t oder eine Zugmaschine führt, darf den angegebenen Mindestabstand zu einem vorausfahrenden Kraftfahrzeug gleicher Art nicht unterschreiten. Personenkraftwagen und Kraftomnibusse sind ausgenommen." So - d.h. ich muss zu Fahrzeugen vor mir, die >3,5t sind, mindestens den entsprechenden Abstand einhalten. Was passiert denn nu wenn in den z.b. 70m Abstand vor mir ein PKW reinfährt? Darf ich dann mit normalem (Sicherheits)Abstand dem PKW folgen, auch wenn dieser dem z.b. LKW "auf der Stoßstange klebt"? Zum PKW gilt der Mindestabstand ja nicht... Über die Frage ob ich erkennen muss ob das Womo vor mir über 3,5t ist zerbreche ich mir jetzt mal nicht den Kopf... Wer hat darüber schon mal nachgedacht...? :) Viele Chris
Birdman am 10 Sep 2014 19:14:11 Aus eigenem Interesse vielleicht doch lieber den Mindestabstand zum Lkw einhalten, das Schild steht nämlich meist vor Brücken, die bei zu hohem Gewicht "nachgeben" könnten. :wink:
Knuffel am 10 Sep 2014 19:27:10 Aber da würde ich mit meinen 3,8t ja im Vergleich zu den 40t vor oder hinter mir eh nicht auffallen ;) Steht aber auch oft an Aus und Einfahrten.
boulette am 10 Sep 2014 19:57:52 Ich würde das so interpretieren. Zum vorausfahrenden >3,5 t den Abstand einhalten. Klemmt sich ein PKW dazwischen, zu diesem den erforderlichen Mindestabstand aber zum >3,5 t auf keinen Fall weniger als auf dem Schild. (vorausfahrendes Fahrzeug gleicher Art)
Knuffel am 11 Sep 2014 13:42:38 boulette hat geschrieben:Ich würde das so interpretieren. Zum vorausfahrenden >3,5 t den Abstand einhalten. Klemmt sich ein PKW dazwischen, zu diesem den erforderlichen Mindestabstand aber zum >3,5 t auf keinen Fall weniger als auf dem Schild. (vorausfahrendes Fahrzeug gleicher Art)
Ich im Prinzip auch - das würde aber auch bedeuten das bei Stauungen, in denen der Sicherheitsabstand ja geringer wäre, alle Fzg. >3,5t fast aufeinander hängen da sich dann meist PKW dazwischen quetschen..
giovannibastanza am 11 Sep 2014 15:07:22 Knuffel , das musst du wörtlich nehmen , du brauchst mit deinem KFZ über 3,5t zGw nur diesen angegebenen Abstand zu haben , wenn es ein KFZ gleicher Art wäre . Also ein WOMO über 3,5 t . Bei dem dazwischen fahrenden PKW reicht innerhalb der Ortschaft der Reaktionsweg bei 50 km/h 15 m, ausserhalb der halbe Tachoabstand . Giovanni.
Knuffel am 11 Sep 2014 19:32:42 Wobei dann die Frage aufkäme - woran erkenne ich das das Womo vor mir >3,5t ist :D
DigiMik am 12 Sep 2014 04:04:29 Habe mir gerade die Mühe gemacht, warum (nicht nur) dieses Schild nicht unbedingt WoMo-Fahrer > 3,5T betrifft... Habe Gesetzestexte und Urteile zitiert, zur Untermauerung Links zu Gesetze und Urteile herausgesucht, was ist? Ich darf nicht zitieren und darf keine Links setzen, selbst die "Entlinkten" wurden entdeckt... :evil: Klasse liebe Betreiber, so vergrault man sich Neulinge, die sich einbringen wollen, ich bin hier wieder weg, denn ohne das Setzen von Links ist oft eine Argumentation oder auch Hilfe nicht möglich, tschüss...
Für die Forenleser... Ein WoMo ist ein PKW und da gilt das Schild IMHO nicht. Google: § 4 PersBefG Klassifikation EU M1 Urteil OLG Karlsruhe Sprinter, Grundlage dafür ein Entscheid des Europäischen Gerichtshofes Inhalt: Entscheidend für die Zuordnung zum PKW ist der konstruktive Einsatzzweck, Lasten oder Personen Ein WoMo ist konstruktiv für den Transport von Personen ausgelegt. Wie gesagt, ich darf nicht argumentierend verlinken und zitieren...
giovannibastanza am 12 Sep 2014 14:44:19 Digi Mik, Irrtum sprach der Igel . Schau mal genau hin . Das Zeichen gilt weder für LKW noch für PKW , sondern für ><< Kraftfahrzeuge<<< über 3,t zulässiger Gesamtmasse . Du willst doch nicht behaupten ein WOMO wäre kein Kraftfahrzeug ? Oder ? Giovanni.
giovannibastanza am 12 Sep 2014 14:50:37 Knuffel , da zählt der Anschein . Wenn du dich verschätzen solltest , dann ist es nicht so schlimm oder der Richter würde letztendlich so argumentieren : Wenn ein Zweifel besteht , dann so verhalten , als wenn es ein WOMO über 3,5 t zGM. wäre , nämlich Abstand halten . Giovanni.
Knuffel am 12 Sep 2014 15:34:17 Wobei ich auf unserer letzten Fahrt eh gemerkt habe - das Problem sind nicht die LKW, die fahren schön zügig, sondern die PKW's... Warum muss man bitteschön mit dem PKW mit 65 km/h (nicht Jahren :D) über die Autobahn fahren??
giovannibastanza am 12 Sep 2014 16:41:39 Es gibt keine vorgeschriebene Mindestgeschwindigkeit , ausser bei dem Zeichen 275 STVO. Und da könnte man sich immer noch mit der Ausrede , die verkehrlichen Umstände zwangen zum langsamer fahren rausreden . Es gibt eben Leute , denk an die WOMOfraktion die immer wieder postet :Ich bin nicht auf der Flucht . Aber wenn es um das Zeichen Überholverbot für KFZ über 3,5t zGm geht, unbedingt überholen wollen und Petitionen unterschreiben . Einen gewissen Starrsin kann man hier wie da feststellen . Giovanni.
DigiMik am 12 Sep 2014 18:42:27 giovannibastanza hat geschrieben:sondern für ><< Kraftfahrzeuge<<< über 3,t zulässiger Gesamtmasse . Du willst doch nicht behaupten ein WOMO wäre kein Kraftfahrzeug ?
Es heißt zusätzlich: ...ausgenommen PKW :) Meine Behauptung geht ja dahin, dass ein WoMo ein PKW ist, also die Ausnahme der Regel des 273 ist, PKW = "...nach Art und Ausstattung für den Personentranport...". Leider ist es mir hier ja als Frischer verwehrt, die Argumentationskette zu führen.
Labrador am 13 Sep 2014 10:17:25 DigiMik hat geschrieben:Meine Behauptung geht ja dahin, dass ein WoMo ein PKW ist...
Ich kann mir nur schwer vorstellen, dass ein Wohnmobil gesetzlich dem Pkw gleichgestellt wird :wink:
giovannibastanza am 13 Sep 2014 10:53:45 Hallo, ein Blick in das Dok.1 oder COC, also Zulassung klärt die Sache . Da steht i.d.R. Wohnmobil . Früher auch Sonderfahrzeug und ähnliches. Das Wohnmobil ist zwar unter M1 KFZ aufgeführt , da hier aber der Oberbegriff- KFZ über 3,5 t zGm.- erfragt ist , muss der auch angewendet werden , da das Wohnmobil nicht explizit ein PKW ist . Ist doch extra aufgeführt . Giovanni.
brawo1 am 13 Sep 2014 10:56:29 Labrador hat geschrieben:Ich kann mir nur schwer vorstellen, dass ein Wohnmobil gesetzlich dem Pkw gleichgestellt wird :wink:
Dann schau mal hier unter Klasse M --> Link :ja: :mrgreen:
Labrador am 13 Sep 2014 11:20:54 Hallo brawo,
man lernt halt nie aus :D :D
DigiMik am 13 Sep 2014 12:51:37 Eben... M1 = PKW = Ausnahme von den 3,4 T
brawo1 am 13 Sep 2014 15:33:36 DigiMik hat geschrieben:Eben... M1 = PKW = Ausnahme von den 3,4 T
Verstehe nicht, was du damit meinst, könntest du das bitte erklären oder stehe ich auf dem Schlauch?
giovannibastanza am 13 Sep 2014 15:40:41 Labrador du hast recht , lass dich nicht irre machen , ein Wohnmobil ist kein PKW , sondern gehört wie ein PKW wohl zu den M 1 F.ahrzeugen. Nicht mehr und nicht weniger . Die Frage bezog sich ursprünglich mal auf das Zeichen 273 und das ist doch damit hinlänglich geklärt . Giovanni.
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