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Reifenkontrollen in Italien bei M+S Reifen ab 2014 1, 2, 3, 4, 5


joschr am 29 Apr 2014 14:08:33

Hallo!
Habe gestern im Ö-Fernsehen einen Beitrag aus Südtirol gesehen, in dem von einer neuen Regelung in Bezug auf Reifenkontrollen bei M+S Reifen in Italien berichtet wurde. Vielleicht wissen einige Womo-Fahrer mehr über dieses Problem bzw. über das Verbot der Winterreifen im Sommer, oder ob es sich nur um eine Regelung in Bezug auf höhere Geschwindigkeit als im Fahrzeugbrief zugelassene Reifen geht (Q-R-S-T usw.).
schöne
joschr

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haballes am 29 Apr 2014 14:32:01

Eine Sommerreifenpflicht gibt es nicht, obwohl es der Lobby der Autoreifenindustrie sehr wohlgefällig wäre.
Sie bewerben ja immer pünktlich jedes Frühjahr, daß sich das Fahrverhalten und der Verschleiß...blablabla....

Nein. Du kannst im Hochsommer mit Winterreifen nach Sizilien und hast dann die Möglichkeit im Winter über die Alpen zurückzufahren. :D

Die zugelassenen Geschwindigkeiten für den Reifensatz sollte man aus eigenem Sicherheitsbewußtsein einhalten, wobei es beim Wohnmobil kaum ans Limit geht.


Das Fahrgefühl mit Winterreifen ist ein wenig anders, weil die Reifen stärker "walken", aber auch dies merkt man eher bei einem im Grenzbereich gefahrenen Transporter als beim Wohnmobil.
Wo man drauf achten sollte, ist bei ganzjährig genutzen Winterreifen, daß man sie wirklich nach 6 Jahren runterschmeißt, auch wenn sie dann noch Profil haben.

Meine Firmenbusse und mein Wohnmobil haben nur Winterreifen. Mein Firmen-Vito hat im Sommer Niederquerschnitt, wird aber auch übelst mit Bleifuß über die Bahn gejagt.

haballes am 29 Apr 2014 14:52:35

:oops: Und schon muss ich mein dummes Geschreibsel von oben revidieren....

Eben gefunden.
:wink: --> Link

Wobei es den Erfindern darum geht, das Fahrzeuge, die 200 erreichen nicht mit Reifen unterwegs sind, die nur 160 dürfen. Stichtag ist der 15. Mai.
Einzug des Fahrzeugscheins und 490 Öcken Mindeststrafe.


:roll: Letztes Jahr, ich verbringe immer meinen Geburtstag in Italien, da war um diese Zeit in den Alpen Schnee. Wie löst man das? :D Spinnen die Römer :?:

Eben bekomme ich meinen Vitara wieder aus der Aufbereitung, wo ihm direkt die serienmäßigen Sommerreifen, die von Suzuki werksmäßig montiert sind aufgezogen wurden.
Es sind Bridgestone Dueller mit M+S Kennung, die im Winter aber unfahrbar sind. Ich hatte sie auf dem Vorgänger-Jimny, der keine elektronischen Fahrwerkshelfer hatte, da war es schon auf nasser Strasse ein Ritt.

Und viele SUV haben serienmäßig Geländebereifung, die M+S Kennung hat.
Nach deren Regeln ist es dann nicht mehr zulässig.

:D Da ich aber schon immer so ein kleiner Rebell war, ich fahr am 8. Mai nach Italien mit Winterreifen und komm am 19. Mai entweder mit Winterreifen zurück oder schreib danach etwa 15 Jahre nichts mehr ins Forum, weil ich Carabinieris gerichtet habe. :lach:

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mv4 am 29 Apr 2014 14:58:05

also wenn ich die richtigen Reifen drauf habe ...darf ich dann auch 200 fahren...muss man nicht alles so ernst sehen. :D

j.jaques am 29 Apr 2014 15:09:00

haballes hat geschrieben:Wobei es den Erfindern darum geht, das Fahrzeuge, die 200 erreichen nicht mit Reifen unterwegs sind, die nur 160 dürfen.


Was kümmer die sich um Fahrzeuge die 200 km/h fahren können wo doch im Land nicht über 130 km/h gefahren werden darf. Das ist doch nur Geld mache. :evil:

J.J.

giorgiobastanz am 29 Apr 2014 17:26:05

haballes , es sind aber nur die Winterreifen mit Q kennung betroffen , bzw solche die eine Kennung haben die unter der im Fahrzeugschein angegebenen eingetragenen Höchstgeschwindigkeit liegt.
Ist doch auch bei uns geübte Praxis in dem die Höchstgeschwindigkeit durch einen Aufkleber am Armaturenbrett angezeigt wird .
Giovanni.

rossifumi am 29 Apr 2014 18:03:22

es sind aber nur die Winterreifen mit Q kennung betroffen.

heute ja.
morgen ??
übermorgen??
die kommen immer auf Ideen, Geld zu machen

chrystal am 29 Apr 2014 20:45:26

j.jaques hat geschrieben:Was kümmer die sich um Fahrzeuge die 200 km/h fahren können wo doch im Land nicht über 130 km/h gefahren werden darf. Das ist doch nur Geld mache.


Wie Recht du hast...

Und das ganze ließe sich auch noch steigern: Winterreifenpflicht ab 1. November bis 30.April, Winterreifenverbot von 1.Mai bis 30. Oktober...

andwein am 30 Apr 2014 11:15:40

Ist ja alles recht und gut, aber auch ein Land wie Italien muss sich an die EU-Regeln halten.
Und darin sind M&S taugliche Reifen im Sommer nicht verboten!
Es ist auch nicht verboten mit einem für 160 km/h zugelassenen Reifen nur 120 km/h zu fahren!
Verboten ist aber in allen EU-Landern, mit einem für 140 km/h zugelassenen Reifen 150 km/h zu fahren.
Ob ich auf diesen Umstand mit Aufkleber am Amaturenbrett oder Piepsen vom Bordcomputer errinnert werde ist auch nicht vorgeschrieben, es muss nur eine Warnung erfolgen.
Also Geschwindigkeitskontrolle in Verbindung mit max. zulässiger Fahrzeuggeschwindigkeit und Reifenzulassung ist bestimmt rechtlich möglich. Ob da allerdings bei Wohnmobilen Rechtsverstöße aufgedeckt werden halte ich für äußerst unwahrscheinlich. Überalterte Reifen sind öfters anzutreffen, aber das ist nicht rechtsrelevant.
Das ist mein Wissensstand, aber klar, der kann auch überholt sein.
Andreas

piloteur am 30 Apr 2014 16:41:49

Das könnte ja lustig werden. Auf vielen Neufahrzeugen ist der Michelin Agilis Camping montiert. Der wird auf der Michelin Home Page als Sommerreifen geführt, hat aber eine M+S Kennzeichnung ohne Schneeflocken.
Da wären die deutschen Automobilclubs gefragt, eine Antwort zu erwirken. :evil:

giorgiobastanz am 30 Apr 2014 18:32:42

Die M + S Kennung ist wichtig . Schneeflocke nicht unbedingt . Da hast du also einen Reifen der für den Winterbetrieb geeignet ist . Ob das ein Sommerreifen ist ? Kann es doch garnicht . Siehe Kennung .
Eu Regelung bezieht sich immer nur auf M + S .
>>andwein:<<<
So ganz habe ich das nicht verstanden .
Wenn es darum geht Winterreifen mit Zulassung 160 km/h genauer unter die Lupe zu nehmen und diese
bei den in It. herrschenden Sommertemperaturen zu verbieten , jedenfalls für KFZ . ,die von der Bauart Zulassung herviel Schneller fahren könnten ,die eingetragene Geschwindigkeit wird in natura doch meistens weit überschritten , da halte ich deineArgumentation für eine gefährliche Abwiegelung . Den Link hast du doch hoffentlich gelesen .
Ich halte diese Vorsichtsmassnahme der it. Behörden für sehr überlegt und vernünftig .
Für ein Wohnmobil haben die Anordnungen nur sehr begrenzte Anwendung , denn das ist wohl mit Reifen die 160 Km/h laufen können bis an den Rand ausgelastet .
Giovanni.

Gast am 30 Apr 2014 19:07:17

nun denn, jetzt kommen wir zu dem punkt an dem sich der all season reifen noch mehr rentiert. leider waren bei meinem derzeitigen pkw sommerreifen montiert und so blieb mir aus versicherungstech. gründen beim fast neuwagen nur übrig olle winterreifen gebraucht zu beschaffen. in unserer gegend ist es mehr als entbehrlich winterreifen zu fahren, glücklicherweise eben, fast nie schnee und ich hasse die weiße pest. aber sobald die reifen unten sind montiere ich all season und kann dann auch bequem nach I fahren. die regelung in I halt ich für beutelschneiderei, denn bei vielen verbrauchern kommt die info mit 200km/h etc gar nicht an und selbige kaufen dann u.u. unnötigerweise sommerreifen
lg
olly

tobi02 am 30 Apr 2014 21:16:53

Soweit ich es verstanden habe bezieht sicht das grundsätzlich auf alle Winterreifen die einen geringeren Geschwindigkeitsindex als die V/max des Fahrzeuges haben. Bei meinem 3l Ducato ist als V/max (ich habs eben nachgeschaut) 145 Km/h eingetragen. Womit ein Reifen der Kennung P ausreichen würde. Die Idee wäre in Deutschland nicht doof. In wie weit das in Italien bei einer V/max von 130 Km/h Sinn macht weiss ich nicht.

Kann man überhaupt Transporterreifen kaufen die weniger als P haben? Ich hätte nen 215/70R 15C 109/107 S 8 PR M+S
Damit dürfte ich sogar 180 fahren. Was ich immer noch nicht ganz geschnallt habe ist was mir das "8 PR" dahinter sagt. 8-lagig. Ja Ok. Ist eine alte Angabe für den Lastindex. Aber irgendwas sagt das glaube ich auch über den LI bei einem bestimmten Reifendruck aus. Der ist bei einem PR8 grösser als bei einem PR6. Weiss das wer? Ist ein bissel Offtopic.

Aber im Grunde braucht sich doch nur der Sorgen machen der mit Winterreifen unterwegs ist die einen kleineren Geschwindigkeitsindex haben das die Karre V/max.

Richtig?

mv4 am 30 Apr 2014 22:05:41

wie es genau heißt fällt mir jetzt nicht ein...ist aber eine Bezeichnung für Transporter-Reifen..verstärkt

tuboletti am 01 Mai 2014 13:09:13

PR = Ply Rating

Eine nicht mehr gebräuchliche Tragfähigkeits-Kodierung.

giorgiobastanz am 01 Mai 2014 14:13:54

Was tobio und tuboletti gesagt haben stimmt ganz genau und ist nur der Tatsache geschuldet das Italien wegen der manchmal extremen Sommertemperaturen , z. B. in Südit. nicht nur einen Aufkleber für ausreichend hält , sondern vernünftigerweise die allgemeine EU- Regelung unter Beobachtung stellt , damit nicht wie beim Formel 1 Rennen die Gummibrocken solange in der Gegend herumfliegen bis es knallt .
Wer das für unvernünftig und überzogen hält ist selber hochgradig unvernünftig und gerade für diesen Typ
Sparerfüchse ist es genau richtig vorgesehen .
Wie gesagt , in diesem Forum vollkommen daneben , denn schaut mal unter -Höchstgeschwindigkeit -.
Da steht meistens 130 -150 km/h . Also -Q- immer noch gut . Aber es soll anregen sich mal Gedanken zu machen .
Giovanni.

rena am 15 Mai 2014 09:40:42

Habt Ihr das schon mal gehört bzw. gelesen??

--> Link



Moderation:Haben wir hier schon: --> Link
Bitte da weiter machen.....Wolfherm


Ganzalleinunterhalter am 15 Mai 2014 10:35:44

Nach dem der FOCUS gestern die Diskussion wieder angeschoben hat --> Link und Hier --> Link

hier bräuchten wir nun ital. Muttersprachler, die das ganze mal verständlich rüberbringen: --> Link
--> Link

rena am 15 Mai 2014 10:36:55

Sehr ärgerlich, speziell wenn man - wie wir - fast neue Michelin Agilis Camper M&S Reifen (Sommerreifen lt. Michelin) haben. Die sind mit Q gekennzeichnet.

Wir werden beim ADAC anrufen und uns dort eine hoffentlich verbindliche Aussage einholen.

Ansonsten müssen wir unser Urlaubsziel ändern. Wir wollten im Juni nach Italien!

rena am 15 Mai 2014 10:58:49

Ganzalleinunterhalter hat geschrieben:hier bräuchten wir nun ital. Muttersprachler, die das ganze mal verständlich rüberbringen


Ich probier es, ich kann ganz gut italienisch.

Also es ist so, dass auch die M&S Reifen im Sommer fahren dürfen, sofern sie die Geschwindigkeitesindexbezeichnung nicht UNTER der in der Zulassung angegebenen Höchstgeschwindigkeit auf dem Reifen haben. Beispiel:
Wir haben Q. Das ist für Höchstgeschwindigkeit 160 kmH. Wenn wir Q auf dem Reifen haben und max. 160 kmH in der Zulassung, dann düren wir fahren.
Hätten wir z.B. P auf dem Reifen und 160 kmH auf der Zulassung, dann dürften wir nicht fahren, weil P nur für max. 150 kmH zugelassen ist.

Das wars knapp und kurz. Der ADAC ruft uns gleich zurück. Ich melde mich dann wieder, wenn ich mehr weiß.

jochen-muc am 15 Mai 2014 11:10:19

Lest das mal: --> Link

deedee am 15 Mai 2014 12:40:57

Ist das nich auch so bei uns im D-Land?
Haste Winterreifen drauf, die max. bis 160 zugelassen sind, das Auto fährt aber 200 lt. Zulassung, musste doch auch den 160 km/h - Aufkleber anbringen .... sonst zahlste. Unter Umständen erlischt sogar die Betriebserlaubnis, auf jeden Fall dann , wenn du geblitzst wirst mit sagen wir mal 170 km/h und der Reifenindex ist nachzuweisen ......

rena am 15 Mai 2014 13:21:20

Also....... der ADAC weiß auch nichts genaues und meinte, ich solle den italienischen Gesetzestext doch übersetzen und auch mitnehmen.

Der letzte Absatz dieses Gesetzes ist für mich relevant. Darin heißt es:
Si precisa infine che l'uso degli pneumatici invernali consentiti e cioè quelli con i parametri riportati sulla carta di circolazione ivi compreso l'indice di velocità non ha restrizioni di carattere temporale e che pertanto essi possono essere usati durante tutti i mesi dell'anno solare.

Übersetzt von mir: Man möchte klarstellen, dass der Gebrauch von Winterreifen erlaubt ist, wenn der Geschwindigkeitsindex auf den Reifen in die Zulassung übernommen wurde. IN diesem Fall gilt keine zeitliche Einschränkung und daher können diese Reifen ganzjährig, also während aller Monate eines Jahres genutzt werden.

So - wir fahren nach Italien! Wir haben Q sowohl auf den Reifen als auch in der Zulassung.

Ich habe fertig!

Gast am 15 Mai 2014 14:08:09

Dann darf ich doch auch fahren, oder????????????

Geschwindigkeitsindex N ( 140 km/h)

Höchstgeschwindigkeit im KFZ-Schein eingetragen 140 km/h

rena am 15 Mai 2014 15:53:45

Stephan - ich weiß es auch nicht.

So wie ich es interpretiert habe, ist es nur dann problemlos, wenn dieser Index-Buchstabe auch in der Zulassung neben der Reifenbezeichnung steht.

Bei uns z.B. steht 225/75R16C/CP 116Q . Dies sowohl bei Zeile 15.1 als auch bei 15.2

Der Indexbuchstabe Q steht bei uns also sowohl auf dem Reifen als auch in der Zulassung = identisch. Also problemlos.

Wie es bei Dir aussieht, weiß ich nicht.

Gast am 15 Mai 2014 15:57:02

Danke liebe Rena, bei mir steht auch Q im Fahrzeugschein! Wir haben ja Ganzjahresreifen gekauft, da steht das N in der Beschreibung.

vosu99 am 17 Mai 2014 09:47:25

Aber Stephan,wenn ich das von Rena Geschriebene richtig lese,darf der Reifenindex nicht UNTER dem Index im Fahrzeugschein sein.
Wir haben mit den Alpas wohl alle Q eingetragen. N liegt aber darunter.
Nicht das Du noch zahlen musst,wenn Du nach Italien fährst.

jochen-muc am 17 Mai 2014 12:53:06

vosu99 hat geschrieben:Aber Stephan,wenn ich das von Rena Geschriebene richtig lese,darf der Reifenindex nicht UNTER dem Index im Fahrzeugschein sein.
.


Was doch auch einer gewissen Logik entsprechen würde.

Möglicherweise hat man einfach folgende Angst :

UnNvernünftige Fahrzeugbesitzer fahren das ganze Jahr mit den in Sommer anfälligen Winterreifen

Zusätzlich haben sie noch Reifen drauf, die schon von der Bezeichnung her die Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges nicht vertragen. Und den komischen Aufkleber hat man nicht oder ignoriert den schlimmstenfalls
(wobei ich habe auch noch kein einziges Cockpitbild gesehen wo der drauf war :mrgreen: )

Die Kombination Winterreifen im Sommer und zu schnell kann aber auf den bekanntermaßen oft hoppelnden Straßen in Itlaien (wenn es immer hupft) möglicherweise zu platzern führen

Wobei um manche evtl zu beruhigen

Ab hier Zitat aus einem anderen Forum

BlueGerbil hat folgendes geschrieben:
--> Link

sagt dazu (Fettung von mir):


Zitat:

OGGETTO: Impiego degli pneumatici invernali.

MINISTERO DELLE INFRASTRUTTURE E DEI TRASPORTI
DIPARTIMENTO PER I TRASPORTI, LA NAVIGAZIONE
ED I SISTEMI INFORMATIVI E STATISTICI
Direzione generale per la motorizzazione
Divisione 3

Prot. n. 1049
Roma, 17 gennaio 2014

OGGETTO: Impiego degli pneumatici invernali.

Sono pervenute segnalazioni in merito all'uso degli pneumatici invernali in relazione al loro impiego stagionale e all'indice di velocità consentito.

Come è noto con l'entrata in vigore della direttiva del Ministro delle Infrastrutture e dei Trasporti del 16 gennaio 2013 il periodo interessato dall'obbligo degli pneumatici invernali è quello ricompreso tra il 15 novembre e il 15 aprile.

Vengono rappresentate difficoltà da parte di cittadini e associazioni per quanto riguarda l'approssimarsi delle suddette date in quanto tale obbligo provocherebbe il congestionamento presso gli operatori del settore per soddisfare la richiesta del montaggio di pneumatici invernali.

Al fine di evitare difficoltà al settore si ritiene opportuno consentire l'uso, in riferimento alla penultima linea delle conclusioni della circolare 104/95 del 31/5/1995, di pneumatici invernali (contraddistinti dalle marcature aggiuntive M+S, MS, M-S ovvero M&S), nel periodo compreso tra il 15 ottobre e il 15 maggio, anche con indice di velocità Q, fatto salvo quanto stabilito dalla direttiva del Ministro delle Infrastrutture e dei Trasporti e dal punto 6 della circolare 104/95.

Si precisa infine che l'uso degli pneumatici invernali consentiti e cioè quelli con i parametri riportati sulla carta di circolazione ivi compreso l'indice di velocità non ha restrizioni di carattere temporale e che pertanto essi possono essere usati durante tutti i mesi dell'anno solare.

Il DIRETTORE GENERALE
Arch. Maurizio Vitelli






Moins

Danke für diesen wirklich sinnvollen Beitrag. Die Google-Übersetzung hab ich gleich wieder gecancelt weil die eh Müll ist.

Worum geht es also in diesem Gesetz, das übrigens schon seit dem 17.01.2013 -also die zweite Saison!- gültig ist?

Es geht darum, dass die Italiener -nicht zum ersten Mal übrigens!- Schwierigkeiten hatten bzw. haben, ihren Markt mit Winterreifen zu versorgen und deswegen die Verbraucher dazu anhalten wollen, ein wenig sorgsamer mit dem für sie verfügbarem Material umzugehen. Zudem gilt auch in Italien seit dem 16.01.2013 die Winterreifenpflicht. Und unsere südlichen Nachbarn sind halt etwas schludriger als wir braven Untertanen und fahren die Dinger dann eben das ganze Jahr.

Zudem wird Bezug genommen auf einen minsterielles Rundschreiben vom 31. Mai 1995 - ist also etwas nicht so ganz Neues, die Sache. Das Rundschreiben hab selbst ich jetzt noch nicht gesucht, den müsste man sich mal genauer ansehen.
Es ist hier zu finden: --> Link
Hier heisst es:
Zitat:
"6. I pneumatici idonei alla marcia su neve contraddistinti dalla marcatura M+S (oppure MS, M-S,
ovvero M&S) montati su veicolo devono essere marcati con un simbolo della categoria di
velocità non inferiore a “Q” (corrispondente a 160 Km/h). In tal caso il conducente, come
norma di comportamento, deve rispettare i limiti più restrittivi eventualmente imposti dalla
velocità massima ammessa per il pneumatico (prescritta da targhetta monitoria all’interno del
veicolo).
Ad esempio: la prescrizione 145 R13 74S del documento di circolazione deve ritenersi
soddisfatta quando la vettura è equipaggiata con pneumatici di tipo neve recanti marcature del
tipo: 145 SR13 74Q M+S, ovvero 145 R13 74Q M+S, ovvero P145/80 R13 75Q M+S, ecc."

Und damit löst sich die ganze Sache genau in das auf, was sie von Anfang an war: heisse Luft nämlich.
Da steht nämlich nichts von einem Verbot von Q-Reifen, sondern nur davon, dass mit Q-Reifen nicht schneller als 160 gefahren werden darf. Wie bei uns.

Zudem heisst es im Originaltext "... anche con indice die velocità Q ..." - das heisst auch mit Speedindex Q: also ist der Speedindex für sich kein Kriterium, sondern nur zusätzliches Merkmal.
Zudem heisst es, dass alle im Fahrzeugschein eingetragenen Grössen und Typen auch mit dem Speedindex Q natürlich ganzjährig gefahren werden dürfen.

Insomma, un gran polverone fatto da qualche giornalista incapace che non ha capito niente ... viel Lärm um nichts, aufgewirbelt von irgendjemand, der keine Ahnung hat.
Im übrigen wäre es durchaus bereits bis nach DE durchgedrungen, wenn es in IT Strafen wegen eines solchen Grunds gegeben hätte.

Also beruhigt Euch wieder und fahrt nach oder durch Italien, wenn Ihr das wollt.

Achja, um Fragen zuvorzukommen - italienisch ist eine meiner Muttersprachen. Alles klar? [/quote]

Gast am 17 Mai 2014 14:41:07

Das verstehe ich nicht!!

Ich darf doch eh nur 100 km/h fahren, der Reifen ist bis 140 zugelassen!!

Bekomme ich, es sind ja Ganzjahresreifen ohne Schneeflocke, Ärger????

Danke für die Aufklärung!!

vosu99 am 17 Mai 2014 15:39:26

Stephan, wenn ich das richtig verstehe, was Rena übersetzt hat, dann hast Du mit Deinen Reifen keine guten Karten. Aber vielleicht bin ich auch zu blöd, um es zu verstehen.


Um Ganzjahresreifen scheint es ja nicht zu gehen, sondern um die M&S Bezeichnung und den Index auf Reigen und in den Papieren. Wenn beides gleich ( beide Male Buchstabe Q), dann kannste fahren, wenn ungleich, dann darf der Index auf dem Reifen nicht unter dem Index in den Papieren liegen. Und N kommt vor Q im Alphabet. Du könntest theoretisch mit dem Alpa 160 km/h fahren und mit Deinen Reifen "nur" 150km/h.
Das wir gewichtstechnisch eh nur 100 km/h fahren dürfen und in Italien max. 130 km/h erlaubt sind, spielt keine Rolle.

Gast am 17 Mai 2014 16:31:59

Dann brauche ich wohl 4 neue Reifen :cry:

rena am 17 Mai 2014 17:49:48

Susanne - genauso ist es.

Ich hatte es doch schon geschrieben.......... wenn Q auf Reifen UND im FZ-Schein = alles i.O.
Wenn Q auf Reifen und N im Schein = Strafe!!!

Es ist aber alles nur und ausschließlich bei Winterreifen bzw. auch bei M&S Reifen zuträglich.

Stephan, wenn bei Dir (s.o.) Q und N ist, dann brauchst Du neue Reifen, sofern Du Winter- bzw. M&S Reifen hast.

Die genaue Übersetzung des relevanten Passus:
Si precisa infine che l'uso degli pneumatici invernali consentiti e cioè quelli con i parametri riportati sulla carta di circolazione ivi compreso l'indice di velocità non ha restrizioni di carattere temporale e che pertanto essi possono essere usati durante tutti i mesi dell'anno solare.

Übersetzt von mir: Man möchte klarstellen, dass der Gebrauch von Winterreifen erlaubt ist, wenn der Geschwindigkeitsindex auf den Reifen in die Zulassung übernommen wurde. In diesem Fall gilt keine zeitliche Einschränkung und daher können diese Reifen ganzjährig, also während aller Monate eines Jahres genutzt werden.

Das sagt ganz klar, wenn sowohl auf dem Reifen als auch im FZ-Schein ein "Q" steht ist alles ok. Bei Abweichungen darf es eben NIE darunter sein (wie Susanne schrieb).

Puh - schwierig.................

giorgiobastanz am 17 Mai 2014 17:57:04

Stefan , das glaube uich nicht .
Schau doch mal nach was für eine Höchstgeschwindigkeit in deiner Zulassung bzw . in Doc 1 steht .
Um mehr geht es doch garnicht .
Lies noch mal alles durch , ich habe es doch schon erklärt .
Giovanni .

giorgiobastanz am 17 Mai 2014 17:59:23

Lass dich nicht verwirren , naürlich steht in der Zulassung nicht Q , sondern z.B. 130 Km /h .
Das darin über 160 km/h steht ist unrealistisch .
Giovanni.

vosu99 am 17 Mai 2014 18:00:23

Hat Stephan doch schon geschrieben und Rena und ich auch.
Da wir drei alle einen Alpa fahren, haben wir dort ein Q eingetragen.
Bei den Höchstgeschwindigkeiten variiert es, das liegt an der Leistung des Motors. Mehr PS = mehr Höchstgeschwindigkeit. Ist beim PKW doch auch so.

vosu99 am 17 Mai 2014 18:01:45

Giovanni,
ich schick Dir gleich ne Kopie meines Fahrzeugscheins, dann kannste selber gucken. :mrgreen:

vosu99 am 17 Mai 2014 18:02:05

Der Alpa ist halt ne Rennsau :lol:

vosu99 am 17 Mai 2014 18:11:23

In unserem Alpa Fahrzeugschein stehen 145 km/h. Das ist bei Stephan identisch (hatte er hier irgendwo gepostet).

Reifenindex N =140 km/h. Also darunter, also neue Reifen. Egal ob Du es nun am Buchstaben oder den Stundenkilometern festmachst.

Gast am 17 Mai 2014 18:12:16

Im Schein steht 140 bei der Höchstgeschwindigkeit bei den Reifen steht im Schein das Q Zeichen.

vosu99 am 17 Mai 2014 18:13:52

Q = 160 km/h
N= 140 km/h

Wenn das mit dem Darunter stimmt, so wie Rena geschrieben hat, dann hast Du ein Reifenproblem,leider :cry: :(

Gast am 17 Mai 2014 18:14:52

Dann kaufe ich mir den Conti Four Season, hoffe den gibt es mit der Traglast 121 und in der Große
226/75 16 C

Am Montag mal unseren Reifenhändler nerven, dort bekommen wir wenigstens Großabnehmerpreise :(

vosu99 am 17 Mai 2014 18:15:41

Eigentlich ist das ziemlich lächerlich, weil Deine km/h wären ja identisch. 140 km/h = 140 km/h.

Lass doch das Q streichen und gegen ein N ersetzen. Vielleicht ist das möglich. Oder eine Neueintragung der jetzigen Puschen.

vosu99 am 17 Mai 2014 18:16:19

Hattest Du nicht gerade Deine Michelin quasi verschenkt?

vosu99 am 17 Mai 2014 18:18:09

Stephan, der geht nur bis 118. Reicht das nicht auch?

--> Link

vosu99 am 17 Mai 2014 18:20:03

Im Fahrzeugschein steht 116. Das ist bestimmt die Traglast. Dann ginge der Conti.

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