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Womo vertragsrechtlich/juristisch ein Nutzfahrzeug?


Birdman am 13 Sep 2014 11:05:05

Hallo zusammen,

weiß jemand, ob ein Wohnmobil im juristisshen Sinn, speziell vertragsrechtlich, als "Nutzfahrzeug" gilt?

In meiner "verbindlichen Bestellung" eines Neufahrzeugs (Wohnmobil > 3,5t < 7,5t) habe ich den Standardpassus drin, dass man "höchstens bis drei Wochen, bei Nutzfahrzeugen bis sechs Wochen" an diese Bestellung gebunden sei. Da ich nach nunmehr zwei Wochen trotz Nachfrage noch immer keine Auftragsbestätigung erhalten habe, wollte ich vorab klären, welche Frist hier gilt.

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DigiMik am 13 Sep 2014 12:57:30

Meiner bescheidenen Meinung nach ist ein WoMo defintiv KEIN Nutzfahrzeug.

Birdman am 13 Sep 2014 15:24:37

DigiMik hat geschrieben:Meiner bescheidenen Meinung nach ist ein WoMo defintiv KEIN Nutzfahrzeug.

Würde ich eigentlich auch so sehen.

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brawo1 am 13 Sep 2014 15:37:46

Ein Wohnmobil ist definitiv kein Nutzfahrzeug, da werden wir uns wohl alle einig sein :mrgreen: .

Birdman am 13 Sep 2014 17:06:09

brawo1 hat geschrieben:Ein Wohnmobil ist definitiv kein Nutzfahrzeug, da werden wir uns wohl alle einig sein :mrgreen: .

Wir schon, aber Du weißt doch: 2 Juristen = 3 Meinungen!

brawo1 am 13 Sep 2014 17:17:33

Birdman hat geschrieben:Wir schon, aber Du weißt doch: 2 Juristen = 3 Meinungen!

Klar, aber in diesem Fall bleibt auch denen nichts anderes übrig als sich uns anzuschließen :mrgreen:

willi_chic am 13 Sep 2014 17:57:36

im Vertragstext geht es so weiter:
"der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung....innerhalb der jeweils genannten Frist schriftlich bestätigt...."

dies dient zur Absicherung des Herstellers, falls der Kunde eine nicht herstellbare Zusammenstellung bestellt hat

hat man innerhalb der Frist keine Bestellbestätigung, gilt der Kaufvertrag als nicht abgeschlossen!!! ich möchte das Gesicht des Händlers sehen, wenn ich dann 6 oder 10 Monate später die Abnahme verweigere....

ich würde nach 3 Wochen unter Zeugen zum Händler gehen, einen Brief mitbringen daß der Kaufvertrag als nicht abgeschlossen gilt falls ich nicht innerhalb von 7 Tagen die Bestellbestätigung in Händen halte.
ansonsten kannst Du nämlich alle Zusagen bezüglich Liefertermin vergessen, und mit der Abwicklung von Gewährleistungen wäre ich auch mißtrauisch

mag hart klingen, aber anders erzieht man die Händler nicht, und ich entscheide wo ich mein Geld lasse

grüße klaus
PS: weil vor 2 Jahren der ins Auge gefaßte Händler nicht können wollte, bin ich damals einfach zum Wettbewerb gegangen

Birdman am 13 Sep 2014 18:30:55

willi_chic hat geschrieben:ansonsten kannst Du nämlich alle Zusagen bezüglich Liefertermin vergessen, und mit der Abwicklung von Gewährleistungen wäre ich auch mißtrauisch
mag hart klingen, aber anders erzieht man die Händler nicht, und ich entscheide wo ich mein Geld lasse

Finde ich überhaupt nicht hart. Ich werde mich Mitte kommender Woche telefonisch beim Händler nach dem Stand der Dinge erkundigen und dabei auf die in drei Tagen auslaufende Frist hinweisen. Passiert dann nix, gibt es das Ganze umgehend schriftlich per Einschreiben.

Den passenden Flug zum weiter entfernten Händler, der dasselbe Neufahrzeug auf dem Hof stehen hat, habe ich mir schon rausgesucht. Ich hätte zwar gerne einen Händler in der Nähe gehabt, aber wenn es schon so losgehen sollte, dann möchte ich möglichst keine Reklamationen erleben müssen. Aber vielleicht wird ja doch noch alles gut.

willi_chic am 13 Sep 2014 18:58:13

Birdman hat geschrieben: der dasselbe Neufahrzeug auf dem Hof stehen hat......

bei meiner Bestellung steht noch: diese Frist verkürzt sich auf 10 Tage (bzw. 2 Wochen) bei Fahrzeugen, die beim Verkäufer vorhanden sind

grüße klaus

Birdman am 13 Sep 2014 19:27:13

willi_chic hat geschrieben:bei meiner Bestellung steht noch: diese Frist verkürzt sich auf 10 Tage (bzw. 2 Wochen) bei Fahrzeugen, die beim Verkäufer vorhanden sind

Bei mir auch. Aber das Fahrzeug auf dem Hof betrifft einen anderen, weiter entfernten Händler.

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