Hallo zusammen,
weiß jemand, ob ein Wohnmobil im juristisshen Sinn, speziell vertragsrechtlich, als "Nutzfahrzeug" gilt?
In meiner "verbindlichen Bestellung" eines Neufahrzeugs (Wohnmobil > 3,5t < 7,5t) habe ich den Standardpassus drin, dass man "höchstens bis drei Wochen, bei Nutzfahrzeugen bis sechs Wochen" an diese Bestellung gebunden sei. Da ich nach nunmehr zwei Wochen trotz Nachfrage noch immer keine Auftragsbestätigung erhalten habe, wollte ich vorab klären, welche Frist hier gilt.

