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Nehmen wir einmal diesen theoretischen Fall: Kontrolle, Fahrzeug 300 kg zu schwer. Da das Fahrzeug bis 3500 kg wiegen darf, beträgt die Überlast zwischen 5% und 10%. Dafür ist eine Strafe von 10€ vorgesehen. Das Damoklesschwert ist aber, dass die netten Polizeibeamten verlangen könnten, auf 3,5t abzulasten; wegen der Fahrsicherheit etc. Was ja auch im Prinzip richtig ist! Doch, da ich über eine intakte Luftfederung verfüge, darf mein Fahrzeug eigentlich bis 3.850 kg wiegen. Wenn ich es eintragen lasse. Ein rein formaler Akt also. Habe es halt nur bisher versäumt. Doch die Fahrsicherheit ist in diesem Fall logischerweise nicht beeinträchtigt! Ergo zahle ich 10 € und darf weiterfahren!? Natürlich mit der Verpflichtung, die machbare Auflastung auch einzutragen ;) Sehe ich das völlig falsch? Gibt es diesbezüglich Erfahrungen? Vergiss es. Wenn die Überladung im Verhältnis zu den Werten in den Papieren zu groß ist, hilft dir nur ausladen. Der einfache Polizist ist weder qualifiziert noch motiviert dazu solche Fragen - der technischen Zulässigkeit- zu beurteilen. Gegenfrage: Nimmst du dann auch die Strafe für zu schnelles Fahren oder überholen im Überholverbot auf dich, das jenseits von 3,5t gilt? Wohl kaum. Sich nur die Rosinen rauspicken läuft halt ned. LG Selbstschrauber Bei Kontrollen wird je Rad gewogen und pro Achse addiert. Also nutzt es nichts, wenn Du vorne noch 400Kg übrig hast und die Hinterachse überladen ist. Das papiermäßige Auflasten wirkt sich leider nur auf die Vorderachse aus z.B. von 1500 kg auf 1850 kg, bei der Hinterachse bleibt es bei 2000 kg. Wenn, dann richtig die Hinterachse Auflasten mit z.B. GS Gutachten, mit stärkeren Felgen und Reifen auf 2240kg. Hans Wäre ja schön, wenn das theoretische Fahrzeug einen Namen hätte. Kein Polizist interessiert sich für theoretisch Möglichkeiten, und wird auch nicht auf den Gedanken kommen, zu empfehlen, ein 3500Kg zGG Fahrzeug auf 3500Kg zGG ablasten zu lassen. Die Sache mit der LF und der Auflastung ist nun mal schon kein formaler Akt, dazu bedarf es neben den technischen Gegebenheiten auch der Abnahme durch einen autorisierten Prüfer und einer sofortige Eintragung in den entspr. Fahrzeugschein. Da ist nix mit "Bei nächster Gelegenheit!" Albert
Naja, aber er wird doch in der Lage die eingetragenen Achslasten zusammen zu zählen und daraufhin vielleicht doch nicht ganz so streng sein? Zudem gilt die 5% Regel nur bei uns, in anderen Ländern (z.B. Schweiz) kostet überladen ab dem 1. Kilo richtig Kohle. Die verlangen dazu dann auch noch Schwerlastabgabe + Zuschlag. Also : insgesamt kein wirklich guter Gedanke :eek: ciao Ludo
Wie ist das Verhältnis? Sprich: Welche Überladung kostet nur Strafe und ab wann muss ich das Fahrzeug entladen? Ist das irgendwo geregelt? Oder muss ich zwingend jedes Kilo zuviel rauswerfen, bis ich exakt auf 3.500 kg komme?
Aber dann könnte ich doch "einfach" von hinten nach vorne umladen!? Nebenbei: Mir geht es nicht um eine moralische Debatte oder um das Für und Wider des Auf- oder Ablastens. Sondern ganz praktisch um die Frage, was passiert in so einem Fall. Hat denn schon einmal jemand, der 200 kg zuviel an Bord hatte, etwas ausladen müssen? Bei einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5t meine ich natürlich. Da spielen etliche Faktoren eine Rolle, hat der Polizist schlecht Laune, ist es ein Neuling der alles haargenau nimmt, ist ein alter Routinier der sieht was Fakt ist . 30-40 Kilo wird keiner verlangen zum ausladen. Bei 200 kg wird es warscheinlich schon krimineller. Polizei auf der BAB, da kann ich Bände schreiben, im Schwertransport hat man täglich mit den Kollegen zu tun. Da gibt es die größten ?.... aber auch überwiegend super nette Beamte mit Durchblick. Dieter Vielen Dank für Eure Meinungen :) Steuer wurde bei 3.850 kg auch hinterzogen, evt. muss eine neue (jährliche) HU gemacht werden ... Klar, nur würde man es gleichstellen, bekäme man andere Probleme ... Na dann fällt mir noch ein: nicht eigetragenen Luftfederung - KBE erloschen! Muss die eingetragen werden? Oder reicht die ABE? Luftfederung muss laut TüV Nord (2012 bei HU) zwingend eingetragen werden. Bescheinigung/Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis ist vorzulegen bei der Zulassungsstelle. Selbst so machen müssen im April 2012. Meine AHK war auch noch nicht eingetragen vom Vorbesitzer , das habe ich dann gleichfalls machen müssen. Jan
Von Linnepe gibt es nur ein Gutachten und keine ABE, diese muß man eintragen (so war es bei meiner) hat deine Goldschmitt eine ABE? Dann musst du die nur mitführen und bei Kontrollen vorzeigen, eine Eintragung ist dann nicht notwendig. Meine ist von Kuhn und nicht eingetragen. Obwohl sie verbaut wurde zur Auflastung und dann auch vom TUEV bei der Auflastung angesehen wurde. Wahrscheinlich habe ich eine ABE. Meine ist von Goldschmitt und musste eingetragen werden. Wir sind vor 14 Tagen in Österreich gewogen worden. 4 t dürfen wir. Vordere Achse 1.85 t, hinten 2,15 t. Wir hatten vorne 2 t und hinten 2,3 t. Ergebnis.... 210 Euro ...eigentlich, aber da wir sofort bezahlt haben nur 140 Euro. Wir haben NICHT für 300 KG Übergewicht bezahlt, sondern da die Vorderachse nach Abzug der Toleranz um 70 KG zu sehr belastet war. Also kommen vorne stärkere Federn rein, es wird insgesamt abgespeckt und alles ist im grünen Bereich. Lg Siska
Das heisst Ihr hattet vorne 150KG zu viel, was nach Abzug der Toleranz nur noch 70 KG waren?? Was für Waagen haben die bitteschön?? 55% Toleranz :eek: Ich musste meine SMV Zusatzluftfederung, nach TÜV Abnahme sofort eintragen lassen. "Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist unverzüglich erforderlich" wie es so schön auf dem Gutachten stand... Ich glaube, Ihr redet von verschiedenen Dingen: 1. Luftfederung (reien Komfortfunktion), ohne Änderung der techn zul. Gesamtmasse und 2. Luftfederung zur Erreichung einer Auflastung der techn. zul. Gesamtmasse. Bei 1. reicht meiner Meinung nach die ABE des Zubehörteiles Luftfederung. Bei meiner HU wurde der Eintrag nicht verlangt. Lt. TÜV Süd kostet das nur extra Geld, das nicht notwendig ist. Bei 2. muss Luftfederung und Auflastung eingetragen werden. Bei höherer techn. zul. Gesamtmasse als 3,5t gilt Einschränkungen wie LKW über 3,5t, höhere Steuer (pro 200kg soweit ich weiß), Go-Box/Schwerlastangabe, ab 6. Jahr jedes Jahr TÜV So jetzt kann die Diskussion richtig losgehen Andreas
Musstet ihr was ausladen oder durftet ihr so weiterfahren? Das war die offizielle Waage bei Villach...und so steht es auch im Zahlschein. Ausladen oder Wasser ablassen brauchten wir nicht. Nur man sollte es in nächster Zeit beheben. Auch wenn man noch mal kontrolliert worden wäre, durch den Zahlschein war die Sache abgetan. Wir haben nun überflüssige Sachen raus (50 KG vorne) und werden die Strecke nur noch mit leerem Wassertank ( wir hatten ca (100l) fahren. Außerdem hatten wir gerade vollgetankt...80 l. Vielleicht ziehen die daher vorne mehr ab. Keine Ahnung. Lg Siska ich hatte auch Glück in Österreich und brauchte die 600kg nicht ausladen, aber verlassen werde ich mich darauf nicht. Seit dem bin ich auch mit jedem Wagen min. einmal auf der Waage! [quote="thomas56"]ich hatte auch Glück in Österreich und brauchte die 600kg nicht ausladen 600kg mag bei einem 12 Tonner Kleikram für z.B die Bremanlage u. Achsen. Aber bei einem 3,5 Tonner wird gefährlich :!: nie, So ist es Andreas, die Leute fragen nie, Was wirklich Fakt ist. LF ohne Auflastung ist nun mal zwar eintragungspflichtig, aber ausdrücklich, bei passender Gelegenheit.! Das ist bei mir, wenn ich gerade mal im Amt bin, oder am Sankt-Nimmerleinstag. Was zwingend ist, ich muss das beim Kauf miterworbene Gutachten immer im Fahrzeug mitführen. Bei einer mittels der LF beabsichtigten Auflastung ist die Eintragung zwingend erforderlich. Es ist eigentlich so einfach, nur man kann es sich so schlecht merken. Hat doch nunmal eine Menge Konsequenzen. Nur manche sehen halt nur den Vorteil, die Kiste richtig vollladen zu können. Albert Moin,....also die bei meinem Womo vor kurzem verbauten Vollluftfederung VBs, die bisher nur dem Komfort wegen da sind, wäre die Eintragung nicht zwingend sofort nötig gewesen. Das Mitführen des Tüv-Scheines reicht erst mal. Demnächst ist eine Auflastung fällig, 4 neue Felgen mit erhöhter Tragfähigkeit und Hinterräder mit einem höheren Lastindex. Hier nimmt der TÜV auch wieder den Umbau und die Auflastung ab und der Eintrag in die Papiere muß die Zulassungsstelle umgehend vornehmen. Hier verändert sich die Zuladung auf den Achsen und der Mindest-Reifenindex der hinten dann zwingend gefahren werden muß. So wurde es mir erklärt! :ja: ....sorry Albert, Du hattest es schon geschrieben... :oops: Hi, ich klinke mich hier mal ein. Hab vor einiger Zeit ne Goldschmitt LuFe einbauen lassen. Ducato Maxi 4t. Wurde dann von der Dekra abgenommen und da die Goldschmitt auch eine Auflastung auf 4,5t ermöglicht, wurde diese auch mit "eingetragen" Komme im Normalfall mit den 4t hin. Brauche die 4,5t nur, wenn ich irgendwann mal nen Roller o.ä. mitnehmen will. Reicht es, wenn ich die Papiere von Dekra und das Gutachten von GS mitführe oder muß ich zwingend die LuFe auch in die Papiere eintragen lassen. Frage deshalb, weil eigentlich ist es ja Steuerhinterziehung, muß ja für 4,5t mehr KFZ Steuer bezahlen. Nutze aber momentan die 500Kg nicht. konnte nicht löschen, habe die Frage falsch gedeutet
So wie ich das heute bei der Auflastung unseres WoMos vertanden habe, ist die Eintragug in die Fahrzeugpapiere nur dann erforderlich, wenn das mögliche Gewicht auch genutzt werden soll. Ansonsten bescheinigt das TÜV-Gutachten lediglich, dass die eingebauten Teile zulässig sind und eine Auflastung möglich wäre. Mitführen musst Du die TÜV-Papiere dafür aber in jedem Fall; genau wie den TÜV-Bericht. Um die bestehende Auflastungsmöglichkeit jedoch auch real nutzen zu dürfen, muss sie zwingend in die Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragen sein und gilt dann natürlich immer. Egal, ob der Roller dabei ist oder nicht und das Fahrzeug dann leichter ist. ;) Ach so: Ist die Auflastung dann in die Fahrzeugpapiere eingetragen, müssen die TÜV-Gutachten dazu nicht mehr mitgeführt werden, weil es dann ja in den Papieren steht. Ich behalte aber alles dabei, man weiß ja nie. Denn dieses "Zusatzgewicht" stecke ich nun ja locker weg :) Mit Steuerhinterziehung hat das wohl eher nichts zu tun: Denn ist es nicht eingetragen, kannst (naja, darfst) Du es ja nicht nutzen und musst Strafe zahlen, wenn Du zu schwer (lt. Fahrzeugpapieren) erwischt wirst. Lässt Du es eintragen, zahlst Du automatisch mehr Steuern. Hallo Rast, so ähnlich habe ich es mir auch vorgestellt. Hab jetzt aber auch gelesen, das wenn in der TÜV-Bescheinigung "unverzüglich" steht, muß man die Papiere auch schnellstmöglich korrigieren lassen. Und bei mir steht unverzüglich. Wobei ich auch der Meinung bin, die Auflastung hat ja mit der korrekten Montage, und diese bestätigt ja der TÜVler, nichts zu tun. Hallo zusammen, hier steht viel Richtiges aber auch Vieles geschrieben, das ich anders erlebt habe: 1) Das Fahrzeug ist bei uns nach Einbau z.B. der Zusatzluftfeder hinten (von GS) in der Lage 250 kg mehr zu "stemmen". Das steht so im Teilegutachten und wird durch die Abnahme beim TÜV (wird sofort nach Einbau gemacht) bestätigt. Diese TÜV Bestätigung wird bei der Zulassungsstelle zur Eintragung gebraucht. 2) Diese TÜV Bestätigung dient genauso im Kontrollfall als Nachweis der richtigen Beladung. Das habe ich (mit Schweißperlen auf der Stirn) in Österreich im Winter erlebt. Es gab null Problem mit der Überladung gem. Fahrzeugschein, da ich das Gutachten vorgelegt habe. Das muss nicht immer so laufen, bei uns war es aber so. 3) Da wir seit neustem vorne eine Luftfeder haben und im Herbst in Italien waren (Schweiz und Italien sind ja angeblich heiße Pflaster was Bußgelder betrifft) habe ich in einem Rutsch alles eintragen lassen was sich so angesammelt hat, also auch die Auflastung von vor 2 Jahren. 4) die verzögerte Eintragung war kein Problem 5) die Steuer ist jetzt erhöht worden, aber nicht rückwirkend Fazit - und ich glaube das ist die Frage, die es zu beantworten gilt: bei Polizeikontrollen zur Beladung wird das Gutachten wahrscheinlich ausreichend sein, Steuerhinterziehung ist es wahrscheinlich auch, wobei hier niemand ein "Fass aufmachen wird". Im Streitfall kann man sich nämlich sicherlich trefflich mit dem FA über das Handling in diesen Fällen vor dem Kadi "kloppen", da weder die Begriffe "unverzüglich" noch "gelegentlich" juristisch klar definiert sind. Meine Sicht /Erfahrung: wer nur in D rumgondelt kann es ohne Eintragung und der damit einhergehenden Vorteile versuchen, da wird m.E. nichts passieren. Ist aber nur meine Meinung und keine Handlungsempfehlung ;-) Außerdem niemals zu schnell fahren, überladen oder überholen wenn man nicht darf (Zeichen 277) ;-) [quote="Ludo"]Zudem gilt die 5% Regel nur bei uns, in anderen Ländern (z.B. Schweiz) kostet überladen ab dem 1. Kilo richtig Kohle. Die verlangen dazu dann auch noch Schwerlastabgabe + Zuschlag. das stimmt hinten und vorne nicht in der schweiz. Hallo In der Schweiz gibt es ca 3% Wiegetolleranz . das heist bei 3500kg gibt es ab 3600kg eine Busse. Beachte 300.1. in der Bussenliste Schwerverkehrsabgabe ist nur fällig für Fahrzeuge welche mit eingetragenem Gewicht mehr als 3500kg zugelassen sind. Sonst braucht man nur die Vignette 40Fr. hier nach zulesen. --> Link oder hier Seite 10 --> Link Rudi Rudi, Du hast selbstverständlich RECHT, war ich wohl falsch informiert............. Mea maxima culpa :) ciao Ludo
Hat eigentlich schon mal jemand drüber nachgedacht was im Falle (auch eines unverschuldeten) Unfalles passiert ? Monnoman! vom 3,85t Fahrer Alf Denke mal, nichts. Wir schreiben ja hier von Womo´s die praktisch mehr wie 3,5 können, aber theoretisch bei 3,5 sind :) So wie ich auch. Ist zwar verdammt knapp, aber mein Fahrgestell kann das, ist auf mehr ausgelegt. Moin, in den KFZ Papieren können (sind) zwei Gewichtsangaben eingetragen. Unter F.1 die technisch zulässige Gesamtmasse, unter F.2 die im Zulassungsland zulässige Gesamtmasse. Da können erhebliche Abweichungen aufgeführt sein. Technisch zulässig z.B. 4500kg (F.1) im Zulassungsland dann 3500kg (F.2). Formal bin ich bei Überschreitung der 3500kg überladen, technisch hätte ich noch Luft :D Wie das bei einer Kontrolle bewertet wird kann ich nicht sagen, den KFZ-Schein wird der Beamte wohl lesen + bewerten können. Ich hoffe in dem Fall auf Verständnis des Beamten :D , wobei sich die Frage stellt was zählt wenn ich nicht im Zulassungsland unterwegs bin :confused: :gruebel: :nixweiss: abenn: ich verstehe auch nicht, wo da das Problem sein soll. Technisch sind die Fahrzeuge im hier beschriebenen Fall auf die höhere Beladung ausgelegt, der Rest sind Formalien. Also: kein (technisches) Problem! Lediglich ein rechtliches Problem. Aber das klären die Kollegen schon..... :D Macht Euch nichts vor, wenn im Schein 3,5 to steht und die Karre wiegt 3,8 to bist Du überladen. Da kann das Auto 10 to tragen können, das interessiert keinen von der Rennleitung. Das beruhigt vielleicht das Gewissen, schützt aber vor Strafe nicht :D Dieter
Die formelle Überladung ist Pokerei, die technische Überladung quasi Selbstmord und Gefährdung anderer mit eventuell strafrechtlichen Konsequenzen. Egal, bei einer Kontrolle müssen Alle bis zum eingetragenen Gewicht ab/ausladen. ist eben so.....formell überladen?? gibbet nirgendwo....ich kann nicht verstehen, warum sich einige hier rumwinden wie ein Aaal...............ist doch nicht so schwierig...
das halbe Forum ist voll davon...mindestens! :D Die andere Hälfte sind bewusste "Selbstmörder" oder merken gar nichts mehr. Sorry, aber ich glaube, dass der eine oder andere das Thema nicht verstanden hat. |
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