xcamping
luftfederung
hallo
Links zu ebay oder Amazon sind Werbelinks. Wenn Sie auf der Zielseite etwas kaufen, bekommen wir vom betreffenden Anbieter Provision. Es entstehen für Sie keine Nachteile beim Kauf oder Preis.

Aufbautür-Alarmanlage mit Stromschocker


ms-r6 am 17 Feb 2006 20:51:01

Hallo , ich habe bei einer Anzeige von Stauber-Motorhomes gelesen , das es eine Alarmanlage mit Elektroschocker gibt .
Hat jemand Erfahrungen , Infos oder Bezugsquellen für nachträglichen Einbau ? Oder sonstige Ideen ? Oder hätte ich hier garnicht danach fragen dürfen ? Ist vielleicht ein bisschen extrem ? Aber Vorbeugung ist der beste Schutz . Man hat ja auch schon viel über Einbrüche gehört . Vielleicht reicht ja schon ein mittlerer :twisted: Stromstoss wie bei einem Weidezaun für Rinder ?
Freue mich schon auf Meinungen und Antworten .

Anzeige vom Forum

Hier findest Du vielleicht schon, was Du suchst: Artikel auf eBay oder versuchs hier bei Amazon

mauimeyer am 17 Feb 2006 20:54:25

Heißes Eisen in meinen Augen, der gute Einbrecher bekommt eine gezwiebelt und verklagt Dich dann wegen Körperverletzung, hmmm.

Aber ist bestimmt ein lustiges Bild :D

[Admin] am 17 Feb 2006 20:59:34


Anzeige vom Forum


ms-r6 am 17 Feb 2006 21:13:02

Hey Dirk , das ist ja der Hammer . Ist mir aber schon ein bissl zu extrem .
Mit dem Stromstoss meine ich ja auch nicht , das der böse Bube als Kohli am Schloss hängen soll . :D

mauimeyer am 17 Feb 2006 21:17:00

ms-r6 hat geschrieben:Hey Dirk , das ist ja der Hammer . Ist mir aber schon ein bissl zu extrem .
Mit dem Stromstoss meine ich ja auch nicht , das der böse Bube als Kohli am Schloss hängen soll . :D


Nun wird´s richtig lustig :kuller:

Meule am 17 Feb 2006 22:15:44

Selbst wenn Du damit einen vermeintlichen Einbrecher mit dem Stromstoß erwischt, wäre es eine überzogene Notwehr.

Und was ist, wenn nur mal ein paar Kinder schauen wollen, ob jemand anwesend ist :eek:

Als Infoquelle empfehle ich das StGB (Strafgesetzbuch) und die StPO (Strafprozeßordnung).

Da Du das Ganze zur Abwehr einer Gefahr betreiben möchtest, kommt auch noch das OWiG (Ordnungswidrigkeitengesetz) in Betracht.

Das alles in Kurzform ..... laß die Finger davon!!!!!!

lg
Meule

Mobi am 18 Feb 2006 01:51:06

Hier muß ich wohl mal einiges richtigstellen:

Erhält in diesem Falle ein Einbrecher einen Stromschlag, liegen weder Notwehr noch Überschreitung der Notwehr vor. Notwehr erfordert immer einen rechtswidrigen Angriff. Der Elektroschocker wurde aber bereits schockfertig angebracht, als überhaupt noch kein Angriff vorlag, selbst abstrakt nicht.

Was hier vorliegen würde, wäre eine Körperverletzung, eventuell sogar eine schwere Körperverletzung.

Die StPO kommt für den Privatmann sowieso nicht zum Tragen, auch in diesem Falle nicht. Sie befaßt sich mit den Formen der Verbrechensermittlung (z.B. Festnahme, Duchsuchung usw.) und regelt den Ablauf des Strafverfahrens.

Auch mit der Gefahrenabwehr nach dem OWiG hat Otto Normalverbraucher nichts am Hut. Das ist eher was für die Polizei und andere Behörden.


Mobi

FrankM am 18 Feb 2006 08:57:52

Hallo Mobi,

Gefahrenabwehr durch Polizei??? Guter Witz :D

Frank

rs270550 am 18 Feb 2006 10:42:00

Wie kann man also vermeiden, daß der Einbrecher zur Polizei geht?
Laserkanone mit Infrarot oberhalb des Eingangs anbringen! Dann braucht man nur noch ab und zu die verkohlten Schuhe wegräumen.
,
Rolf :ironie:

Gast am 18 Feb 2006 17:03:09

@ FrankM


So kenn ich das auch, ist die Gefahr erst abgewehrt, kommt dann eventuell auch mal die Polizei. :D

Dann haben Sie meist auch noch ein paar gute Ratschäge auf den Lippen. :klatschen:

ms-r6 am 18 Feb 2006 17:18:36

Also rechtlich gesehen muss das mit dem Elektroschocker wohl in Ordnung sein , zumindest mit Warnhinweisaufkleber . So stehts in der Werbung von Stauber-Motorhomes . Ich denke das der Stromstoss nur aktiviert wird, wenn man den Türgriff betätigt . Hat ja auch keiner was dran zu suchen , oder :?:

Meule am 18 Feb 2006 19:10:13

Hallo Mobi,

so ganz richtig sind Deine Ausführungen leider nicht. Ich möchte mal versuchen, das Thema anhand Deiner Ausführungen etwas verständlicher zu machen.


Mobi hat geschrieben:
Erhält in diesem Falle ein Einbrecher einen Stromschlag, liegen weder Notwehr noch Überschreitung der Notwehr vor.


Wenn ein Stromschlag ein adäqautes Mittel zur Verteidigung auf den rechtswidrigen Angriff ist, kann sehr wohl Notwehr vorliegen.

Mobi hat geschrieben:Notwehr erfordert immer einen rechtswidrigen Angriff. Der Elektroschocker wurde aber bereits schockfertig angebracht, als überhaupt noch kein Angriff vorlag, selbst abstrakt nicht.


Es ist richtig, daß Notwehr einen rechtswidrigen Angriff voraussetzt und dieser Angriff mit einer Handlung beantwortet wird, die selbst unter Strafe gestellt ist ..... weglaufen wäre also keine Notwehrhandlung.
Das Anbringen oder Vorhalten eines Abwehrmittels vor dem Eintritt des Angriffs ist nicht relevant; vgl. geladene Waffe rechtmäßig zu Hause vorhalten.
Es kommt nur darauf an, ob das Mittel zur Abwehr das geeignete und mildeste Mittel war.

Mobi hat geschrieben:Was hier vorliegen würde, wäre eine Körperverletzung, eventuell sogar eine schwere Körperverletzung.


Stimmt, ergänzend vielleicht noch die Vorschriften zur Sachbeschädigung.

Mobi hat geschrieben:Die StPO kommt für den Privatmann sowieso nicht zum Tragen, auch in diesem Falle nicht. Sie befaßt sich mit den Formen der Verbrechensermittlung (z.B. Festnahme, Duchsuchung usw.) und regelt den Ablauf des Strafverfahrens.


Die StPO regelt auch die Belange der Verteidigung; für den Privatmann z. B. das Recht auf einen Verteidiger und zuständigen Richter usw.

Mobi hat geschrieben:Auch mit der Gefahrenabwehr nach dem OWiG hat Otto Normalverbraucher nichts am Hut. Das ist eher was für die Polizei und andere Behörden.


Was ist mit den Belangen, die zwar eine Ordnungswidrigkeit darstellen, aber keine Straftat?
Ich befördere nachts als Privatmann eine hoch schwangere Frau kurz vor der Entbindung zum Krankenhaus und überfahre dabei vorsichtig eine Kreuzung trotz Rotlicht?
Mein Rotlichverstoß ist ungesetzlich nach der StVO, die Ermächtigung zur Ahndung daraus ergibt sich aus dem OWiG. Ebenso wie dann meine Möglichkeit der Nothilfe.

Polizeien und andere Behörden handeln auf Grund von Rechtvorschriften und können daher keine Notwehr-/Nothilfehandlungen vornehmen (z. B. Polizeigesetze der Länder).


Allgemein kann man sagen, daß man eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat dann begeht, wenn man rechtswidrig und schuldhaft gehandelt hat.
Bei der Notwehr-/Nothilfe wird im Einzelfall geprüft, ob die Handlung schuldhaft begangen worden ist oder ob die Rechtfertigungsgründe die Schuld ausschließen.

lg
Meule

Meule am 18 Feb 2006 19:13:23

Hallo ms-r6,

was nutzt der Warnaufkleber in der Praxis :?:

Der Blinde oder Analphabet kanns nicht lesen und bekommt eine gewischt.

Der vermeintliche Täter zieht sich Gummihandschuhe an :D


Wir alle werden Dir Deine persönliche Entscheidung nicht abnehmen können.

lg
Manfred

dieterg am 18 Feb 2006 23:52:46

Hej,

ich bin zwar kein Experte - aber ich sehe, solange Du nicht persönlich angegriffen wirst, keinen Grund für den Einsatz eines Mittels, was der Notwehr dient. Dazu zähle ich auch die "Stromschocker".

Kurz und gut, die Methode ist aus meiner Sicht mehr als fraglich um Einbrecher von dem Fahrzeug fernzuhalten. Es geht nicht um Dein Leib und Leben, sondern "nur" um Vermögensgegenstände. Also ist die Anwendung nicht sachgerecht.

Solltest Du aber persönlich angegriffen werden, könnte der Notwehrparagraph ziehen..

Dieter

[Admin] am 19 Feb 2006 00:13:03

Ihr vergesst bei eurer Argumentation, daß der Einbrecher dafür ursächlich ist, daß er einen Stromstoß bekommt - er hat kein "Recht" zu einem Einbruch, also verschuldet er den Stromstoß selbst. Es hat keiner was an dieser Tür zu suchen. Allerdings funktioniert dies nur in dieser Konstellation. Anders sieht das aus, wenn jemand dran kommt, der dies selbst nicht verantworten kann (Kinder z.B.) oder der aus anderen Gründen plötzlich berechtigt ist (Sanitäter oder Feuerwehr nach einem Unfall) - dann gibts Ärger.

Davon abgesehen - wenn ich der Dieb wär, wär ich nach dem Stromschock sicher nicht weg - sondern richtig sauer. Dann mache ich aus Wut nochmal richtig Schaden........

Cleverer wäre unentfernbare Farbe - die einer Person beim Zuschaffenmachen an der Tür entgegenspritzt. Es verletzt niemand und versaute Kleidung kann man ersetzen. (bei den "Guten") - sollte es aber ein "Böser" sein, so macht er sich aus dem Staub - ohne einzubrechen und auch ohne etwas kaputt zu machen - denn die örtliche Polizei kennt ihre Pappenheimer (das weiß auch der Dieb) - und würde ihn schnell kriegen, wenn er aussieht wie eine Schecke....... :D

Gast am 19 Feb 2006 01:51:09

ms-r6 hat geschrieben:Also rechtlich gesehen muss das mit dem Elektroschocker wohl in Ordnung sein , zumindest mit Warnhinweisaufkleber . So stehts in der Werbung von Stauber-Motorhomes . Ich denke das der Stromstoss nur aktiviert wird, wenn man den Türgriff betätigt . Hat ja auch keiner was dran zu suchen , oder :?:


Sag mal, hat das Ding den überhaupt eine Zulassung für Deutschland?
Wohl kaum.

Ein Bekannter von mir hatte 93 seinen Serra mit so etwas gesichert und hat dan auf anraten der Polizei es ganz schnell wieder stillgelegt.
Da hier Gesundheit und Leben über Sachwerte gehen.
Und eine Anzeige wegen vorsätzlicher Körperverletzung bringt dich im Ernstfall bestimmt nicht weiter.
Was dir blüht sollte da ein Herzschrittmacherträger anfassen, egal warum, willst du erst recht nicht wissen.
Kein Fahrzeug ist ein versautes Leben wert.

Selbst als Innenfalle ist sowas nicht zu empfehlen, da gibt es Sachen wie Nebelkerzen die zugelassen sind.

Nur mal so
Ein abgerichteter scharfer Hund ist in gesichterten Objekten (natürlich mit Warnschilder) erlaubt, Selbstschußanlagen, Hochspannungszäune und ähnliche Späßchen aber eben nicht. :D


Mario

Mobi am 19 Feb 2006 19:32:59

Hallo Meule,

natürlich halte ich Deine Meinung nach wie vor für falsch. Was ich aber gar nicht verstehe, ist Deine Abhandlung mit der schwangeren Frau und Deinem Rotlichtverstoß. Das geht doch meilenweit am eigentlichen Thema vorbei. Schließlich ging es doch bei diesem Absatz nur darum, daß Otto Normalverbraucher als Notwehrberechtigter nichts mit der Gefahrenabwehr nach dem OWiG am Hut hat.

Aber sei es wie es sei, es macht wohl wenig Sinn, wenn wir jetzt abwechselnd unsere Standpunkte zur Notwehr darlegen. Das will doch keiner lesen und somit ist dieses Thema von nun an für mich erledigt.

Und die Gerichte würden bei einem tatsächlichen Fall wahrscheinlich sowieso ganz anders entscheiden.

Et is halt wie et is.

Ich wünsche Dir noch einen schönen Sonntagabend,


Mobi

Theo77 am 19 Feb 2006 22:03:09

es gab schon 2 fälle, wo der besitzer eines kfz verurteilt wurde. das erste war ein nagelbrett unterm sitzkissen und der zweite hatte seinen wagen auf seinem eigenen grundstück unter strom gesetzt. beide wurden vom einbrecher angezeigt und die einbrecher bekamen recht.
ich stell mir sonen verbrecher mit nem perforierten arsch recht lustig vor.

Mobi am 20 Feb 2006 02:28:31

Ja, das stelle ich mir auch recht lustig vor.

Außerdem ist es schön zu wissen, daß diese vermeintlichen Gutmenschen, die unseren Staat leiten und über uns zu Gericht sitzen, so um das Wohlergehen unserer Verbrecher bemüht sind.

Schade, daß wir Womo-Fahrer nicht auch alle Verbrecher sind, denn wenn ja, dann würde sich der Staat bestimmt um uns sorgen und unsere Womo-Steuer vielleicht nicht erhöhen.

Wie gut, daß es noch andere Sachen im Leben gibt :hoppel:.


Mobi

mx.steiger am 21 Feb 2006 19:14:25

Hallo!

Was mir hier fehlt ist die Verhältnismäßigkeit.
Dazu eine Geschichte: Ein Freund von mir ging zu seinem Fahrzeug, und beobachtete einen Kerl, der sich am Fahrzeug (Autoradio) zu schaffen machte. Mein Freund stellte den Mann, worauf Ihm dieser ins Gesicht schlug. Da mein Freund eine Brille trägt, zerbrach diese, und schnitt ins Gesicht. Mein
Freund sieht ohne Brille recht wenig, und war klarerweise stinkesauer. Deshalb kloppte er den Typen aus "blinder" Wut. Der Typ hatte nachher einen Nasen und Kieferbeinbruch. Mein Kumpel wurde wegen Körperverletzung verklagt, weil der Schaden, den der Einbrecher verursacht hatte in keinem Verhältnis zur Verletzung stand. Also gut überlegen was man macht. Da man mir in Amerika selbst schon mal einen Mietwagen aufgebrochen hat, und einiges geklaut hat, bin ich eher der Ansicht, daß eine normale Alarmanlage und eine gute Versicherung besser ist als Verbrecher zu grillen. Bei Kreditkarten hat man zum Beispiel so eine Versicherung dabei.

Eileen am 21 Feb 2006 20:29:16

Bei der Paragraphenreiterei eines nicht vergessen:
Mit seinem Womo faehrt Mensch ja auch mal in's Ausland ...und wer weiss wie da die Rechtslage ist.

Hier in IRL herrschen Beispielsweise zum Teil aberwitzige Verhaeltnisse. Da wurden schon zig Hunde eingeschlaefert, weil sie den Einbrecher gebissen hatten und der geklagt hat. Und wenn der Hausbesitzer ein Warnschild an der Tuer hatte musste der auch noch ordentlich Geldstrafe und Schmerzensgeld zahlen, da er ja wusste (und mit dem Schild auch "zugab"), dass sein Hund eine Gefahr darstellte ... :stupid:

Da moechte ich nicht wissen, was irische Gerichte mit so einem Stromschlaeger anstellen wuerden.

Mobi am 22 Feb 2006 02:17:18

Ja, das mit der Rechtsprechung wird immer verrückter. Wenn das so weitergeht, wird man eines Tages noch wegen Anstiftung bestraft, weil man etwas besaß, was der Einbrecher nicht hatte und man ihn dadurch zum Diebstahl verleitete.

Mobi

Meule am 22 Feb 2006 02:40:15

Eileen hat geschrieben:Bei der Paragraphenreiterei eines nicht vergessen:
Mit seinem Womo faehrt Mensch ja auch mal in's Ausland ...und wer weiss wie da die Rechtslage ist.


Genau das ist das Problem :(

Pfefferspray mitführen ..... eine feine Sache und sehr effektiv, wenn man selbst im WoMo ist und nicht durch KO-Gas außer Gefecht gesetzt worden ist ..... ist Pfefferspray im Ausland vielleicht eine Waffe?

Steine an Bord haben und bei einem Überfall dem Täter an den Kopf werfen?
Treffsicherheit vorausgesetzt eine Lösung - außer in der Türkei .... könnten vielleicht antike Steine von Strand sein!? :D

Vertrauen das nichts passiert - ist gut .... mit der richtigen Versicherung (gibt es die?) noch besser.

Ich sehe das eigentlich recht locker:
Bin ich nicht an Bord, dann erfahre ich bei meiner Rückkehr vom Vorfall und entscheide dann, was zu retten ist.
Bin ich an Bord, entscheide ich intuitiv, ob ich Laschen verteile oder die Fresse halte (hoffe, daß ich im Falle des Falles nicht an Bord bin).
Wird mein WoMo geklaut (merke ich bei der Rückkehr), dann kommt mein Handy zum Einsatz ..... momentan, weil ich die örtliche Polizei verständige .... in nächster Ausbaustufe, weil ich dann die Position meines WoMo kenne und Einfluß auf Fahrer und Fahrzeug werde nehmen können (hätte ich ein moderneres Fahrzeug, wäre es einfacher) :D

Also seht es locker - ist doch letztendlich nur ein WoMo mit gewissem Inhalt.
Wie bei einem Unfall - hauptsache es wurde keiner verletzt!

lg
Meule

Anzeige

  • Die neuesten 10 Themen
  •  
  • Die neuesten 10 Reiseberichte
  • Die neuesten 10 Stellplätze

Feuchtigkeit und ich komm nicht hin
Seitz Midi Heki Nachrüsten
Alle Rechte vorbehalten ©2003 - 2026 AGB - Datenschutzerklaerung - Kontakt