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Telefonieren an Ampel erlaubt,wenn der Motor abgestellt ist!


Stefan-Claudia am 29 Okt 2014 09:32:38

Nach einem rechtskräftigen Urteil vom OLG Hamm ( AZ:1RBs 1/14 )
gilt das Handy - Verbot am Steuer nicht, wenn der Wagen steht und der Motor abgestellt ist.

Wer z.B. eine Start - Stopp - Automatik besitzt, darf an einer roten Ampel
mit seinem Handy am Ohr telefonieren.

Dabei ist es egal, ob zum erneuten Start der Schlüssel oder das Gaspedal betätigt werden.
Das Handy muss aber vor dem Starten wieder aus der Hand gelegt werden.

mfG Stefan

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pipo am 29 Okt 2014 10:16:54

Stefan-Claudia hat geschrieben:Wer z.B. eine Start - Stopp - Automatik besitzt, darf an einer roten Ampel
mit seinem Handy am Ohr telefonieren.

Nur dumm wenn plötzlich der Motor wieder angeht.. :ja:

Klausimaus am 29 Okt 2014 10:31:13

Moin!
Etwas weltfremd, das Ganze. Den möchte ich sehen, der das Handy weglegt, wenn es weiter geht. Entweder ich fahre Auto oder ich telefoniere, so einfach ist das. Dann hört es hoffentlich auch mal auf, dass einem immer öfter Autos halb auf der eigenen Fahrbahn entgegenkommen und der Fahrer seinen Kopf erst hebt, wenn man durch Hupen auf den nahenden Frontalzusammenstoß hinweist.
Klausimaus

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Labrador am 29 Okt 2014 10:36:10

Sehe ich auch so, entweder autofahren oder telefonieren :wink:

Ludo am 29 Okt 2014 10:38:16

Nö,

ich hab eine tolle Freisprecheinrichtung über Bluetooth, benötige das Telefon nur, um Nummern zu wählen, die die Freisprechanlage noch nicht kennt.

Während des Gesprächs verbleibt das Handy in der Jackentasche, weiter Bedienung über Lenkrad oder Touchscreen vom Bordcomputer/Radio/Navi/../../..

Aber, Frage an das Hohe Gericht : mein Motor ist auch mal während der Fahrt für mehrere hundert Meter aus..........darf ich da auch mein Handy bedienen.........

ciao

Ludo

tober am 29 Okt 2014 10:59:09

Ludo hat geschrieben:Aber, Frage an das Hohe Gericht : mein Motor ist auch mal während der Fahrt für mehrere hundert Meter aus..........darf ich da auch mein Handy bedienen.........

ciao

Ludo


Nein - steht ja im Urteil das zwei Dinge gegeben sein müssen. Der Motor ist aus UND das Fahrzeug steht/bewegt sich nicht. Das ist eindeutig.
Morelobesitzer könnten ja während der Fahrt das Lenkrad nach hinten legen, dann sitzen sie nicht am Steuer und können Telefonieren :lach: :lach:

dieter2 am 29 Okt 2014 11:04:28

Ludo hat geschrieben:Aber, Frage an das Hohe Gericht : mein Motor ist auch mal während der Fahrt für mehrere hundert Meter aus..........darf ich da auch mein Handy bedienen.........

ciao

Ludo


Das Auto muß stehen :!:

Das Urteil folgt nur den Gesetz, da steht drin, man darf telefonieren wenn der Motor aus ist.
Und weil da nicht drin steht in welcher Art der Motor ausgeschaltet ist kam der Freispruch.
Ich schätze das wird sich bald ändern :ja:

Dieter

Bergbewohner1 am 29 Okt 2014 19:05:00

Bananen Republik.

olimoli am 29 Okt 2014 19:45:17

Waldtroll hat geschrieben:Bananen Republik.


:top: :top: :top:

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