Nach einem rechtskräftigen Urteil vom OLG Hamm ( AZ:1RBs 1/14 )
gilt das Handy - Verbot am Steuer nicht, wenn der Wagen steht und der Motor abgestellt ist.
Wer z.B. eine Start - Stopp - Automatik besitzt, darf an einer roten Ampel
mit seinem Handy am Ohr telefonieren.
Dabei ist es egal, ob zum erneuten Start der Schlüssel oder das Gaspedal betätigt werden.
Das Handy muss aber vor dem Starten wieder aus der Hand gelegt werden.
mfG Stefan

