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Bußgeld Österreich 1, 2


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jorgito am 24 Okt 2014 20:47:27

ganz ehrlich.....für 35 euronen würde ich nicht so einen aufriß machen. zahlen und glücklich sein :=)

Alfredi am 24 Okt 2014 20:50:14

Genau die Art von Information um die ich nicht gebeten habe.....

Anzeige vom Forum


weiss am 24 Okt 2014 21:10:26

Wenn Du die Anonymverfuegung nicht zahlst, erfolgt eine Anzeige des Kfz Halters, der ja wissen muss wer gefahren ist und dann wirds richtig teuer ! Und die Behörden in D vollziehen die Strafe !
Tipp : Zahle billiger wurde nicht mehr !

Bravada am 24 Okt 2014 21:11:50

hier ist es ganz gut beschrieben:
--> Link

Gast am 24 Okt 2014 21:16:34

Lieber Alfredi,

ich denke, Du wirst nur die Art an Informationen bekommen, die Du eben nicht lesen magst.

Bescheidene Frage.
Du gestehst ein, das Fahrzeig selbst gelenkt zu haben, streitest die Geschwindigkeitsübertretung nicht ab.
Was bitte soll dann der Aufwand??
Hab ich kein Verständnis für.

Übrigens, auf dem Wege der Amtshilfe wird die Bußgelstelle in D für die Östereicher das Geld beim Halter einziehen lassen.
Kannst Du rumnölen wie Du magst. Lässt sich der Fahrer nicht ermitteln blecht der Halter.

Also, zahlt doch einfach, bleibt ja in der Familie...und lasst die Behörden in der Zeit in der Du sie mit Deinem merkwürdigen Verhalten blockierst, lieber etwas sinnvolles machen.

Ein etwas kopfschüttelnder
Hexenopa Julius

Rico am 24 Okt 2014 21:36:37

Alfredi hat geschrieben:Genau die Art von Information um die ich nicht gebeten habe.....

Ok, dann versuch ichs andersrum:
ich habe dein Eingangsposting als störend markiert.

alzu am 25 Okt 2014 06:59:40

Hallo,
die Zeiten, in denen in Ö nur von hinten geblitzt wurde sind vorbei. Sicher 1/3 der fixen Radargeräte fotografieren von Vorne. Das Risiko, mehr bezahlen zu müssen ist daher ziemlich groß.

rolf51 am 25 Okt 2014 08:49:49

Hallo,
ein Verkehrsvergehen begehen und dann öffentlich Rat holen die Zahlung zu umgehen. Hier sollte die Fahrerlaubnis entzogen werden!

tliner am 25 Okt 2014 09:19:48

Tach auch,
Das ist doch ein Schnäppchen.
September Frankreich 2km/h !! = 45€
:wink:

Klausimaus am 25 Okt 2014 10:09:19

Moin!
Man kann sich nur wundern: Jemand fährt zu schnell, passiert jedem mal, gibt dann sogar öffentlich zu, dass er gefahren ist, die Geldbuße ist vergleichsweise harmlos, aber: Was sind meine Rechte, wie komme ich aus der Nummer raus. Mein Gott, man hat einen Fehler gemacht, fertig. Dazu stehen und nicht so einen Wirbel machen. Und dann noch darum bitten, möglichst nur genehme Antworten zu bekommen. Tut mir leid, damit kann ich nicht dienen.
Klausimaus

Gast am 25 Okt 2014 10:24:28

alzu hat geschrieben:Hallo,
die Zeiten, in denen in Ö nur von hinten geblitzt wurde sind vorbei. Sicher 1/3 der fixen Radargeräte fotografieren von Vorne. Das Risiko, mehr bezahlen zu müssen ist daher ziemlich groß.


Und die Laserpistolen nicht vergessen ! :eek: :eek: :eek:
Auf dem Weg nach Hause, kaum über die italienische Grenze gefahren, steht die österrichische Rennleitung :D
dezent versteckt in einem unscheinbaren VW Bus und lasert, was das Zeug hält und macht reiche Ernte,
wie man wenige Meter weiter auf dem Behelfsparkplatz sehen konnte. :eek:
Allerdings nur wenige Piefkes, fast alles Italiener, und div Exjugoslawische.... :lol:

bennykater am 25 Okt 2014 11:06:23

Dieser Thread ist ein unrühmliches Lehrbeispiel dafür, wie es einem in Internetforen ergehen kann.

Der TE stellt eine fachliche Frage, und will einfach nur wissen, wie in seinem Fall die Rechtslage ist. Der Sachverhalt selbst - eine geringfügige Ordnungswidrigkeit - ist einfach bzw. recht profan, und ohne große moralische Verwerflichkeiten (Könnte ja auch sein, dass es sich z.B. um Ladendiebstahl o.ä. handelt).

Und dann kommen sie, die selbsternannten moralischen Wachttürme im Meer der Selbstgerechtigkeit, und das in einer Masse, dass es schon ekelhaft wird; einer versteigt sich zur Forderung nach Führerscheinentzug. DAS KANN DOCH WOHL NICHT WAHR SEIN!?! :evil: :evil:

So wie hier schon geschrieben wurde ("Bleib doch am besten zuhause"), würde ich am liebsten all den moralinsauren Hetzern zurufen "....", bekanntestes Zitat von Dieter Nuhr "Wenn man keine Ahnung hat........."

Meiner Meinung nach erleidet ein Forum durch solche Antworten Schaden. Jesses nee, es handelt sich um eine geringfügige Geschwindigkeitsüberschreitung und anschließender Klärung der Sach- und Rechtslage in Bezug auf Halterhaftung, Fahrerermittlung, begangen im Ausland, und da ruft einer nach Führerscheinentzug, es ist unglaublich. Noch eine Seite weiter und jemand fordert die standrechtliche Erschießung eines uneinsichtigen Verkehrsraudis, der die gesamte Menschheit in Gefahr bringt :( :(

Gast am 25 Okt 2014 11:23:08

Geiz ist geil, so ist das heute nun mal. Selbst bei Kleingkeiten aus der Verantwortung stehlen, dass ist wirklich schäbig.. :evil:

rkopka am 25 Okt 2014 11:27:21

Freetec 598 hat geschrieben:Allerdings nur wenige Piefkes, fast alles Italiener, und div Exjugoslawische.... :lol:

Das merkt man auch in Restösterreich oft. Wenn ein Auto trotz Beschränkung locker an allen vorbeibraust, sieht man oft die entsprechenden Kennzeichen.

RK

bennykater am 25 Okt 2014 11:32:23

Hans S hat geschrieben:Geiz ist geil, so ist das heute nun mal. Selbst bei Kleingkeiten aus der Verantwortung stehlen, dass ist wirklich schäbig.. :evil:


Das ist es, was IHR da hinein interpretiert, weil Ihr selbst damit ein Problem habt. Doch darum ging es dem TE nicht, sondern nur um die fachliche Klärung des rechtlichen Sachverhalts, sonst nichts. In Deutschland stehen abertausende von stationären Geschwindigkeitsmesssystemen, und es sind tausende mobile jeden Tag unterwegs. Wie das in Österreich aussieht, weiß ich zwar nicht, es wird wohl nicht viel anders sein. Daher ist es - wenn man viel und oft unterwegs ist - eigentlich reichlich wahrscheinlich, dass man von einer Kontrolle erfasst wird. Und dass man da rechtliche Klarheit wünscht, gerade wenn es um Auslands-OWi´s geht, halte ich für legitim. Mit "Geiz ist geil" hat das absolut nichts zu tun, eher damit:

"Es sind fast immer diejenigen, die am lautesten schreien, die den meisten Dreck am Stecken haben." Beispiele dazu verkneif ich mir jetzt.

Tortuga am 25 Okt 2014 11:33:11

Benny Du schreibst genau das, was auch mir aufstösst. Leider spiegelt es sich auch in anderen Threads genauso ab.
Mir fällt zu der Spruch über die Messlatte des Verstandes ein den ich aber hier nicht wiedergeben möchte, um es nicht noch mehr aufzubauschen.

ralfs am 25 Okt 2014 11:33:46

bennykater hat geschrieben:...
Und dann kommen sie, die selbsternannten moralischen Wachttürme im Meer der Selbstgerechtigkeit, und das in einer Masse, dass es schon ekelhaft wird; einer versteigt sich zur Forderung nach Führerscheinentzug. DAS KANN DOCH WOHL NICHT WAHR SEIN!?! :evil: :evil:

Findest Du es "ekelhaft", wenn der TE gesagt bekommt,er soll zahlen und gut iss? Findest Du es "ekelhaft", wenn einige der Meinung sind, wenn man einen Fehler gemacht hat soll man dazu stehen? Sehr eigenartige Argumentation. Ich finde es eher bedenklich, wenn man sich drücken will, bei 35€ versteh ich das ganze Theater nicht. :roll:

kurt2 am 25 Okt 2014 11:34:04

bennykater hat geschrieben:.... es handelt sich um eine geringfügige Geschwindigkeitsüberschreitung und anschließender Klärung der Sach- und Rechtslage in Bezug auf Halterhaftung, Fahrerermittlung, begangen im Ausland, und da ruft einer nach Führerscheinentzug, es ist unglaublich.(


Hallo,
:daumen2:,
Der Beitrag von "Bravada" ist für den TE zielführend.

deedee am 25 Okt 2014 11:46:10

Und .. wie ist nu die Rechtslage, wenn in A der tatsächliche Fahrzeuglenker nicht ermittelt werden kann?
Haftet / zahlt dann der Fz.-Halter?

eisbaerchen am 25 Okt 2014 12:18:39

bennykater hat geschrieben:Dieser Thread ist ein unrühmliches Lehrbeispiel dafür, wie es einem in Internetforen ergehen kann. :(


Hm,
ob ich die genaue Rechtslage in diesem Fall nun kenne oder nicht.... was bringts? Zu schnell gefahren, Knöllchen kassiert.
Einer wird bezahlen >müssen<. Wozu dann der ganze Aufstand?


Eisbaerchen :dance2: :dance2: :dance2:
Helmut

bennykater am 25 Okt 2014 12:38:22

Wenn jemand hier fragt, was er machen soll, weil sein Boiler über Winter aufgefroren ist, will er wissen, ob ein neuer Boiler rein muss, oder ob der alte repariert werden kann, oder einen sonstigen zieführenden Rat erhalten.

Hier würde er wahrscheinlich von den Besserwissern erst mal seine eigene Blödheit bescheinigt bekommen, dass er zu doof war, den Boiler vor Wintereinbruch richtig zu entleeren, und - wenn er Glück hat - gesagt bekommen, wie viel Geld er durch sein Versäumnis in den Sand gesetzt hat.

Wir hatten das hier schon öfter, dass jemand bezüglich irgend eines Sachverhalts (technisch, rechtlich oder was auch immer) einen Fehler eingesteht, und daraufhin wesentlich mehr "Runterputzer" antworteten als dass Rat gegeben worden ist. Was sind das nur für Menschen, die sich an den Fehlern der Anderen ergötzen, und sich daran aufgeilen, dass jemand nicht so perfekt war, wie sie sich halten, frei nach dem Motto "Haut den Lukas!". Ich finde so etwas beschämend, und manchmal finde ich diese Selbstgerechtigkeit ekelhaft. Wir sind alle Menschen, und Menschen machen Fehler; eigentlich eine Binsenweisheit. Erstaunlich, was die Anonymität des Internets die wahren Charaktere der Menschen hervor spült :(

Ich bin jetzt raus, mir reicht´s hier.

mercurius46 am 25 Okt 2014 12:59:15

Ist doch ganz einfach: Wenn der Fahrer nicht ermittelt werden kann, dann zahlt der Halter! Falls dieser Widerspruch einlegt kann es sein, dass das Verfahren wegen Geringfügigkeit (EUR 35,-) eingestellt wird. Normalerweise folgt dann noch die Auflage zum Führen eines Fahrtenbuches...

Und bei Deinem nächsten Besuch im Ösi-Land winken sie Dich raus und sehen sehr gründlich nach, ob mit dem Fahrzeug alles in Ordnung ist (Licht, Reifen, Übergewicht usw.).

caipirinhaskipper am 25 Okt 2014 13:35:40

Ich kann Di nur raten, zu zahlen! Wir hatten einen österreichischen Mitarbeiter hier in Deutschland - der hat an Weihnachten aus privaten Gründen mit seinem Geschäfts-PKW ( deutsche Nummer) in Wien bzw. Graz 3 oder vier Mal im Halteverbot gehalten und jedesmal ein 5,-€Knöllchen bekommen - und weggeschmissen.
5 Monate später bekamen wir als Vordstände der Gesellschaft J e d e r einen gerichtlichen Strafbefehl an die Firma in Höhe von etwas über 1000,-€ - also insgesamt 3000,-€ - , die zu berappen waren - ersatzweise 1 Woche Haft im Ösiland!
Teures Parken umgerechnet rund 42000,- ehemalige ÖsiSchillinge, die der Fahrer dann berappen musste.
Sei froh über die 35€ und zahl einfach - is billiger letztlich!

Reinhardt :mrgreen:

BernhardK am 25 Okt 2014 13:47:16

Wenn in Deutschland der Fz-Führer nicht ermittelt
werden kann, bezahlt nicht der Halter. Möglich ist
allerdings dann die Auferlegung eines Fahrtenbuches.

Ausnahme ist der ruhende Verkehr, hier muss der Halter
in jedem Fall die Kosten für den Ermittlungsaufwand zahlen.

deedee am 25 Okt 2014 13:52:21

... was sich in Höhe des zu erwartenden Verwarngeldes orientiert. Also auch nix gespart.
Wie gesagt ... nur im D-Land .... und nur Verstöße im ruhenden Verkehr (Parkverstöße) ....

Dethleff 1 am 25 Okt 2014 14:37:40

alzu hat geschrieben:Hallo,
die Zeiten, in denen in Ö nur von hinten geblitzt wurde sind vorbei. Sicher 1/3 der fixen Radargeräte fotografieren von Vorne. Das Risiko, mehr bezahlen zu müssen ist daher ziemlich groß.




:daumen2:

elinor am 25 Okt 2014 14:56:24

Guggst Du hier:

--> Link

Alfredi am 25 Okt 2014 15:33:30

an Bennykater
Dem ist nichts hinzuzufügen.Macht keinen Spass mehr hier zu posten.
Deutsche Oberlehrer und Beamtenmentalität haben mich zur Flucht aus Deutschland veranlasst,und es scheint immer schlimmer zu werden.
Selbst im Wohnmobilforum wiehert jetzt der Amtsschimmel.
Nochmal : ich wollte mich bezüglich der Rechtslage informieren und nicht über meine zweifelhafte moralische Integrität aufgeklärt werden.
Wer nichts zum Thema zu sagen hat halte doch einfach mal seine moralisierende Beamtenklappe.
Das Beispiel mit den kaputten Boiler ist überigens sehr treffend gewählt.
Vielen Dank für die sachlichen Hinweise zu eigentlichen Frage.
Hat weder was mit Geiz zu tun noch mit Nichteingestehen von eigenen Fehlern,es geht nur und EINZIG um die Rechtslage.
Wer einmal in Ö von einem Exekutivbeamten aufgrund seine geschulten Auges auf 20K zu schnell GESCHÄTZT wurde(ja das geht in Österreich),wird vielleicht verstehen, worum es hier eigentlich geht,denn ein Beweisfoto schützt nun auch mal vor Behördenwillkür.
Viele hier müssen sich mit Bürokratie und Beamtenwillkür herumschlagen,und es wurden hier auch schon so manche Gegenstrategien entwickelt.
Diese Zeiten scheinen vorbei,jeder ist dann eben auf sich selbst gestellt.

Alfredi am 25 Okt 2014 15:37:22

an Dethleff1 Vielen Dank

Selbst wenn es ein Foto gibt,mich können sie eh nicht ermitteln da ich nicht in Europa gemeldet bin.Es geht nicht darum ob ich schuld bin oder nichts einsehe oder aus Geiz nicht zahlen will.
Es geht um die Rechtslage und sonst nichts.Scheint aber dass das einige tatsächlich nicht verstehen können oder wollen.

Mir geht es nur darum ob sie den Halter packen können,ob Foto oder nicht.Der Halter war es nicht,es ist vollkommen wurscht was auf dem Foto ist.Der Halter fährt selber kein Auto mehr und wird somit kein Problem mit einem Fahrtenbuch oder einer Wiedereinreise nach Ö haben.

ganderker am 25 Okt 2014 15:50:19

Hallo zusammen,
ich kenne einen, der fährt ein Auto, das auf den gehbehinderten Vater zugelassen ist, mit allen Steuer- Versicherungsvorteilen daraus.
Den Sohn wird es auch sehr interessieren, was passiert, wenn man ihn beim Fahren erwischt per Foto usw.

Ähnlichkeiten mit diesem Fall sind natürlich nur rein zufällig :) :)

kurt2 am 25 Okt 2014 16:14:02

mercurius46 hat geschrieben:Ist doch ganz einfach: Wenn der Fahrer nicht ermittelt werden kann, dann zahlt der Halter! Falls dieser Widerspruch einlegt kann es sein, dass das Verfahren wegen Geringfügigkeit (EUR 35,-) eingestellt wird. Normalerweise folgt dann noch die Auflage zum Führen eines Fahrtenbuches...



Hallo,
mit Verlaub, woher hast du denn diesen Unsinn :eek:

Der Link von "Elinor" ist für den TE zielführend.

Kleine Anmerkung:
Entscheidend für den TE ist, dass es im "A- Recht" auch für Verwaltungsakte im Rahmen der bilateralen Vollstreckungshilfe gem. des Staatsvertrages über Amts- und Rechtshilfe in Verwaltungssachen im Gegensatz zum D-Recht, keinerlei Aussage- bzw Zeugnisverweigerungsrecht für den Halter gibt. Das heißt, für den TE besteht unter Androhung einer Strafverfügung eine Auskunftspflicht hinsichtlich der Benennung des tatsächlichen Fahrers, oder der Adressat der Anonymverfügung bezahlt den Betrag. Damit wäre die Sache erledigt.
Wird der tatsächliche Fahrer nicht benannt, ist die Anonymverfügung also nicht erfolgreich, kommt es zur sogenannten Lenkererhebung. Hierbei wird direkt der Fahrer ermittelt und gegen diesen ein Bußgeld verhängt. Auch hier besteht keinerlei Aussage- bzw Zeugnisverweigerungsrecht für den Halter.
Die regulären Rechtsbehelfe bleiben natürlich auch für den TE unangetastet.

Die weitverbreitet Ansicht dass "Österreich und Deutschland unterschiedliche Staaten sind und Österreich kann mir viele Briefe schicken, handeln muss ich aber nicht, denn ich bin Deutscher", ist also i.d.R. Vergangenheit.

kurt2 am 25 Okt 2014 16:26:45

ganderker hat geschrieben:Hallo zusammen,
ich kenne einen, der fährt ein Auto, das auf den gehbehinderten Vater zugelassen ist, mit allen Steuer- Versicherungsvorteilen daraus.
Den Sohn wird es auch sehr interessieren, was passiert, wenn man ihn beim Fahren erwischt per Foto usw.

Ähnlichkeiten mit diesem Fall sind natürlich nur rein zufällig :) :)


Hallo Fred,
Ähnlichkeiten gibt es hier keine. In Deinem Beispiel gilt "deutsches Recht" und "Alfredi`s" Beitrag gilt "österreichisches Recht".
Die bilaterale Vollstreckungshilfe dient ausschließlich der Vollstreckbarkeit von Vestößen eigener Bürger im jeweils anderen Land. Für den Verstoß gilt das nationale Recht (das allen Unkenrufen zum Trotz, sehr unterschiedlich sein kann).

rkopka am 25 Okt 2014 17:04:08

kurt2 hat geschrieben:Die bilaterale Vollstreckungshilfe dient ausschließlich der Vollstreckbarkeit von Vestößen eigener Bürger im jeweils anderen Land. Für den Verstoß gilt das nationale Recht (das allen Unkenrufen zum Trotz, sehr unterschiedlich sein kann).

Aber was ist da national und was nicht (und welcher Nation) ? Die Deutschen verlangen oft ein Bild von vorne, weil es so in D im Gesetz steht wird. Andererseits käme wohl kaum einer auf die Idee in A 200km/h zu fahren und zu sagen, bei uns darf ich das auf Autobahnen !? Dann wäre da noch das Schneeflockensymbol. Kann ein A dann in D schneller fahren, weil das in A eine andere Bedeutung hat ? Würde das dann in A nicht weiterverfolgt, weil das Gesetz in A anders ist ?

RK

kurt2 am 25 Okt 2014 17:16:51

Hallo,
war vielleicht nicht ganz klar ausgedrückt.
Es gilt ausschließlich das nationale Recht des Staates, auf dessen Hoheitsgebiet der Verstoß begangen wird (gleich welcher Nationaltät des Verursachers).

In unserem Fall also "österreichisches Recht".

Alfredi am 26 Okt 2014 00:25:48

:thema: Vielen Dank Kurt,damit ist die Sache für mich klar.
Das Ö Recht wird in diesem Fall angewendet auch wenn der Halter in D lebt, und der Fahrer nicht ermittelt werden kann.
Ich werde zähneknirschend zahlen.
Somit wäre die Rechtslage geklärt,und aufgrund des regen Interesses kann man sich nun dem moralischen Aspekt zuwenden ,da hier offensichtlich ein erhebliches Interesse besteht mich hinzurichten, bevor man die Sachlage kennt.
Zähneknirschend zahle ich deswegen,weil es für mich einen Unterschied macht, ob ich vor einem
Kindergarten 45km fahre statt 30 ,oder auf einer schnurgeraden Autobahn Nachts um 4 119km statt 100 ,wo kilometerweit keiner zu sehen ist.
Ob das nun 35 oder 350€ sind, ist für mich völlig unerheblich und hat weder mit Geiz noch mit Querulatentum zu tun,da ich finanziell unabhängig bin, und hier nur mein Rechtsempfinden ,nämlich das der bürgerlichen Freiheit,gestört ist.Ich möchte mich im Einzelfall eben tatsächlich NICHT stur an die Gesetzeslage halten sondern ,wie gesagt im Einzelfall,auch einmal entscheiden dürfen was richtig ist und was nicht.In diesem Fall halte ich es für richtig ,auch mal etwas schneller zu fahren wenn die Umstände es zulassen.
In meinem Fall sehe ich das Vergehen tatsächlich nicht ein und zahle nur wenns unbedingt sein muß.
Das 100KM Schild war nicht zu sehen, und die Beschränkung für meine Begriffe schlicht unnötig bzw übertrieben ,es ist eine typische Blitzanlage zum Abzocken,wie sie auch vor ein paar Jahren mal in München stationiert war, um damit die komplette Baustelle zu subventionieren(da sind jeden Tag mehrere 100 Fahrzeuge reingerasselt über 2 Jahre lang, dank eines gut versteckten Tempo 30 Schildes im Baustellenbereich.Kassiert wurden 7 Mio Euro,bis es dem ADAC mal auffiel ,dass da vielleicht was nicht stimmt.)
Vergleichbar ist das mit einer roten Fußgängerampel nachts um 3 .Würde mich mal interessieren, ob all die Moralapostel hier ausnahmslos 4 Minuten warten bis es grün wird, oder ob sich nicht doch manch einer an seine bürgerlichen Grunderechte ,nämlich unter anderem des freien Denkens und der freien Entscheidung ,erinnert.
Anderes Beispiel: Mein Mercedes Jules Verne wurde monatelang nicht als Wohnmobil zugelassen,weil eine

Moderation:Wir haben hier einen etwas anderen Anspruch an die Bezeichnung von Behördenvertretern. Auch bitte nochmals in die AGB schauen, was den erwuenschten Sprachgebrauch so angeht.

war den Fahrzeugschein zu lesen.Bis mir dann auffiel dass ich statt 700€ 1600€ Versicherung sowie wesentlich höhere Steuern zahlen mußte.Das Geld war natürlich weg.Und desweiteren weigerte sich die Dame weiterhin standhaft, mir den Wagen als Wohnmobil zuzulassen.Es folgte eine Beschwerde beim Amtsleiter,es mußte ein technische Gutachten her, und erst die Intervention des Chefs von Westfalia persönlich brachte die Zulassungsstelle zur Raison.Der finanzielle Schaden war meiner.
Ich hatte den Fall auch hier gepostet.Ich bekam einige rechtliche Ratschläge, und es hat merkwürdigerweise keiner gehatet, ich solle mich nicht so anstellen wegen der paar Kröten,schließlich wäre ich ja im Unrecht.Die Zulassungsstelle wird ja schließlich wissen was sie tut,wie soll da ein unwissender Dilletant wie ich Recht haben.Ich hatte aber Recht,auch wenn es nicht danach aussah.
Hätte ich mich nicht standhaft wehren und mich,unter anderem hier, über die Rechtslage informieren sollen ,sondern mich der Behördenwillkür ausliefern ?Schließlich war die Gesetzeslage anscheinend nicht auf meiner Seite, und Beamte machen schließlich keine Fehler,bzw sollten sie mal einen machen, werden sie es natürlich nie zugeben.
Ich habe noch ein paar weitere Schmankerl, wie ein Strafzettel für eine völlig sinnlose Rückrufaktion.Die Strafe wurde nach monatelangem Streit mit der Bußgeldstelle vom Verkehrbürgermeister persönlich mit einem Entschuldigungsschreiben zurückgenommen,auch in diesem Fall sah es erst danach aus, dass ich komplett im Unrecht war.
Was ich damit sagen will: Es lohnt sich auch mal auf die Hinterbeine zu stellen,Gesetze und Regeln zu hinterfragen, und nicht alles einfach hinzunehmen was einem widerfährt seitens der Bürokratie.
Man muß sich wehren dürfen und sollte möglichst gut informiert sein.Dafür ist das Forum hier da,und wem meine Frage im Eingang nicht passt, der soll halt einfach weiterblättern.
Was sollen diese hirnlosen Angriffe,besonders der eines Schreiberlings ,der selber im Wohnmobil lebt und dann kopfschüttelnde reinschreibt und mir Geiz bzw Kleinlichkeit bzw mangelnde Selbstreflexion Fehler einzusehen vorwirft.Denkst du auch mal 2 min nach bevor du was postest?
Ich mache mir sehr viel Gedanken über Moral und vor allem Gerechtigkeit,genau deshalb möchte ich ja wissen was Recht ist und was nicht.
Das war das Ziel meines Postings,mich zu informieren wie die Rechtslage ist,und dann zu entscheiden.War das verwerflich über so einen Fall mal etwas genauer nachzudenken?
Das kommt möglicherweise auch mal anderen zugute ,und womöglich denkt auch mal einer moralisch gefestigten Kollegen darüber nach, ob alles in unserem Staat richtig läuft ,oder ob man nicht auch mal sein Hirn einschalten sollte, bevor man anderen die moralische Integrität abspricht.
Gerade weil ich selbst Freidenker und Wohnmobilist bin, ist es für mich schon verwunderlich, wie engstirnig und aggressiv sich in diesem Forum für freidenkende Menschen manche aufführen ,wenn ich eine (für mich zweifelhafte) Verkehrsregel hinterfrage, und einfach nur mal die Rechtslage recherchieren will.
Ich wünsche all den Moralisten hier, dass sie beim nächsten Österreichbesuch eine saftige Geldstrafe wegen Geschwindigkeitsübertretung kassieren ,die per Auge GESCHÄTZT wurde.Das geht nämlich in Österreich.Geschultes Amtsauge ist der Fachbegriff.Vielleicht versteht jetzt der eine oder andere mehr ,warum ein Beweisfoto durchaus Sinn macht, bevor man womöglich zu Unrecht verurteilt wird (In meinem Fall bin ich zurecht verurteilt zu zahlen,das stelle ich nicht in Frage.)
Da wäre ich wirklich gespannt, ob nicht so mancher hier mal im Posting nachschaut ,wie seine Rechte im Fall einer Geldstrafe im Ausland genau sind.Und genau das haben wir jetzt herausgefunden: Die genaue Rechtslage,mehr war nicht gefragt.

rkopka am 26 Okt 2014 01:02:08

Alfredi hat geschrieben:Kindergarten 45km fahre statt 30 ,oder auf einer schnurgeraden Autobahn Nachts um 4 119km statt 100 ,wo kilometerweit keiner zu sehen ist.

Die Frage ist halt, siehst du immer alles ? Weißt du immer genau, daß die Beschränkung nicht doch irgendeinen Sinn hat ?

Ich möchte mich im Einzelfall eben tatsächlich NICHT stur an die Gesetzeslage halten sondern ,wie gesagt im Einzelfall,auch einmal entscheiden dürfen was richtig ist und was nicht.In diesem Fall halte ich es für richtig ,auch mal etwas schneller zu fahren wenn die Umstände es zulassen.

Entscheiden für dich kannst du. Nur muß dir klar sein, daß wir nach bestimmten Gesetzen leben. Und wenn die jemand mißachtet, kann er bestraft werden. Sinnhaftigkeit hin oder her.

Hätte ich mich nicht standhaft wehren und mich,unter anderem hier, über die Rechtslage informieren sollen ,sondern mich der Behördenwillkür ausliefern ?

Wenn man eine Chance auf Recht hat natürlich. Nicht daß man unbedingt auch Recht bekommt...

Ich wünsche all den Moralisten hier, dass sie beim nächsten Österreichbesuch eine saftige Geldstrafe wegen Geschwindigkeitsübertretung kassieren ,die per Auge GESCHÄTZT wurde.Das geht nämlich in Österreich.Geschultes Amtsauge ist der Fachbegriff.

Ich lebe hier und habe noch nie von jemandem gehört, wo es wirklich geschätzt wurde. Andererseits schätzt man selber ja auch oft die Geschwindigkeit eines anderen, wenn man denkt, er fährt zu schnell. Mit entsprechender Übung und entsprechend massiver Übertretung dürfte das gar nicht so ungenau sein.

Ganz allgemein frage ich mich langsam, ob ich so eine Ausnahme bin, oder einfach nur massiv Glück hatte. Ich lebe in A und fahre sowohl zur Arbeit, als auch immer wieder längere Strecken und habe den letzten Strafzettel vor ewigen Zeiten bekommen (>15 Jahre). Dabei fahre ich schon, was erlaubt ist oder auch mal ein paar km/h mehr. Nur ist mir einfach das Geld zu schade für ein paar Sekunden.

RK

Gast am 26 Okt 2014 01:09:26

Oha.

Stellenweise recht starker Tobak, Dein letztes Posting.
Das meine ich, der Schreiberling, "der selber im Wohnmobil lebt und dann kopfschüttelnde reinschreibt..."
Ich bin ja schon froh, dass Du mich öffentlich nicht so ähnlich bezeichnest, wie die Dame von der Zulassungsstelle.

Nun denn, ich schreibe es einmal so, wie ich es denke.
Für mich gibt es Menschen, die ich mir nicht unbedingt in verantwortungsvoller Position wünsche.

Nicht grußlos,
aber immer noch kopfschüttelnd.
Hexenopa Julius

buccaneer am 26 Okt 2014 09:47:46

für mich ist es schon sehr erstaunlich,
dass es Menschen gibt,
die in einem Forum wie diesem eine verbindliche Rechtsauskunft erwarten
:respekt: ... für diesen Optimismus

Gast am 26 Okt 2014 09:58:21

Alfredi hat geschrieben:Zähneknirschend zahle ich deswegen, weil es für mich einen Unterschied macht, ob ich vor einem
Kindergarten 45 km fahre statt 30, oder auf einer schnurgeraden Autobahn Nachts um 4 119 km statt 100, wo kilometerweit keiner zu sehen ist.

Da hast Du sicher recht, nur solltest Du berücksichtigen, dass diese Ge- oder Verbote für den DAA (dümmsten anzunehmenden Autofahrer) gemacht sind.
Sei doch froh, dass Du Dich nicht zu diesen DAAs zählen darfst. An die Regeln musst Du Dich trotzdem halten, solange es kein Gesetz gibt, das die Autofahrer
nach ihren Qualifikationen einteilt und den DAAs ein niedrigeres Tempolimit zuweist. :D Ich bin mir allerdings sicher, dass es so ein Gesetz nie geben wird.

Alfredi hat geschrieben:Ich möchte mich im Einzelfall eben tatsächlich NICHT stur an die Gesetzeslage halten sondern, wie gesagt im Einzelfall, auch einmal entscheiden
dürfen was richtig ist und was nicht.In diesem Fall halte ich es für richtig ,auch mal etwas schneller zu fahren wenn die Umstände es zulassen.

Ich hatte mich kürzlich an anderer Stelle ebenso für eine "elastische" Auslegung der Gesetze ausgesprochen, nur da ging es um die Beurteilung eines Überholvorgangs.
Bei einem Tempolimit gibt's leider keine elastische Auslegung, da zählen die Fakten.

Alfredi hat geschrieben:Gerade weil ich selbst Freidenker und Wohnmobilist bin, ist es für mich schon verwunderlich, wie engstirnig und aggressiv sich in diesem Forum für
freidenkende Menschen manche aufführen ,wenn ich eine (für mich zweifelhafte) Verkehrsregel hinterfrage, und einfach nur mal die Rechtslage recherchieren will.

Das hat nichts mit Engstirnigkeit oder Agressivität zu tun, sondern spricht für ein ausgeprägtes Gerechtigkeitsempfinden. Sich über Sinn oder Unsinn von Gesetzen zu streiten ist
müssig. Du weisst sicher, wie auf demokratischem Weg ein Gesetz zustande kommt: --> Link . Und so ein Gesetz gilt für alle, nicht für Manche mehr und für Andere weniger.

Noch eine persönliche Anmerkung: Gerade bei langen Texten erhöht etwas weniger Plenken die Lesbarkeit ungemein! :wink: --> Link

Gast am 26 Okt 2014 10:50:55

Ist ja schön das Du Freidenker bist,aber bei den Verkehrsregeln hört das nun mal auf,stell Dir vor jeder würde die Regeln nach seinem Gusto auslegen,das Chaos wäre vorprogrammiert.Ich bin schon oft durch A gefahren und habe dort auch schon Urlaub gemacht aber mit der Polizei oder der ASFINAG habe ich nie Probleme gehabt,weder geschätzt noch geblitzt.Sicher,ich fluche auch wenn ich morgens um 04.00 h an einer roten Fußgängerampel anhalten muß obwohl da niemand ist,trotz dem käme ich nie auf die Idee da einfach weiter zu fahren,es gibt Regeln und die sind zu beachten,fertig!

Arno

ganderker am 26 Okt 2014 11:38:31

rosselarno hat geschrieben:Sicher,ich fluche auch wenn ich morgens um 04.00 h an einer roten Fußgängerampel anhalten muß obwohl da niemand ist,trotz dem käme ich nie auf die Idee da einfach weiter zu fahren,es gibt Regeln und die sind zu beachten,fertig!


Freunde bezeichnen mich als Querdenker, das ist für mich fast gleichbedeutend wie Freidenker (jedenfalls nach meiner Denke :) )
aber auch ich würde "wahrscheinlich" an dieser 4-Uhr-morgens-Ampel anhalten, weil andere eben drauf vertrauen, dass sich andere an die Regel halten. Man kann sich leicht einen Radfahrer ohne Licht mit hohem Tempo vorstellen, der für den Zebrastreifen grün sieht und drüber fährt (natürlich dürfte er dies nicht, er machts aber, er ist ja auch "Freidenker").
Ich halte mich also wegen 4 Minuten nicht an ROT, er ist tot. Will ich mir lieber nicht vorstellen. Aber ich wäre kaum stolz mein "Freidenken" (= setzen von eigenen Regeln) durchgesetzt zu haben.

pipo am 26 Okt 2014 12:02:00

ganderker hat geschrieben:aber auch ich würde "wahrscheinlich" an dieser 4-Uhr-morgens-Ampel anhalten, weil andere eben drauf vertrauen, dass sich andere an die Regel halten.

Wer hier was anderes Postet der sollte freiwillig die MPU aufsuchen und andere Verkehrsteilnehmer nicht vorsätzlich zu gefährden..

Alfredi am 26 Okt 2014 22:23:49

Mit der Fußgängerampel wurde ich offensichtlich mißverstanden:
Ich meinte ,ob ich bzw die Moralisten ALS FUßGÄNGER an einer Ampel morgens um 4 3 Minuten warten würden, wenn weit und breit kein Auto zu sehen ist.
Wie gesagt ,ich warte nicht als Fußgänger,da ich in diesen Ausnahmefällen meine persönliche Freiheit zu stark eingeschränkt sehe ,und meine SELBST entscheiden zu können, wann ich gehen kann und wann nicht.Ich fühle mich in diesen Situationen regelrecht entmündigt.
Als Autofahrer würde ich warten,ausnahmlos ausser im Notfall (Geburt oä).Ich stelle die Ampelregelungen also,wenn manchmal auch schwer zu ertragen,nicht generell in Frage.
Zum Thema Vorschriften und Gesetze im Strassenverkehr : Ich bin nicht der Ansicht,dass ich mich an jede Regel haarklein halten sollte,insbesondere nicht als Radfahrer oder Fußgänger in Situationen wo keine anderen Verkehrsteilnehmer vor Ort sind.
Die Gesetze sind tatsächlich für den DAA gemacht,und daher für mich nur bedingt geeignet.
Ich warte morgens um 3 nicht an der Fußgängerampel (als Fußgänger),ich fahre nachts ab 22h nicht 30kmh, wo tagsüber 50 erlaubt ist(Der allerneueste Schwachmaatensinn der grün-roten Koalition.Das als Lärmschutz zu verkaufen ist schon grenzdebil.
Ich fahre ohne grüne Plakette auf den örtlichen Womostellplatz, und stelle mich vorsätzlich auf Frauenparkplätze wann immer möglich,da ich diese für äußerst diskriminierend halte.
Wie man sieht, gibt es durchaus Gelegenheiten, wo man Regeln und Gesetze in Frage stellen könnte, wenn man nicht blind und unmündig allem folgt ,was einem der Bürokratenstaat so vorschreibt.
Zum Thema Geschwindigkeitsschätzung in Ö : Ich meine hier nicht dass man nicht halbwegs korrekt schätzen könnte,das kann man tatsächlich mit dem geschulten Amtsauge.Mir geht es um die mögliche Willkür in diesen Fällen.Man stelle sich vor, man wird an einer Baustelle statt 50 auf 81khm geschätzt,kann aber beim Augenlicht seiner Mutter schwören ,nicht schneller als 70 gefahren zu sein.Ein ganz erheblicher Unterschied was die Folgen betrifft.Hier kann durchaus Willkür ins Spiel kommen, wenn ein Gesetzeshüter keine Wohnmobile mag(und diese Leute gibt es tatsächlich).Das ist genau die Frage nach der Rechtslage die ich diskutieren wollte.Ich erwarte hier keine verbindlich Rechtsberatung,sondern einen Erfahrungsaustausch.

wolfherm am 26 Okt 2014 23:14:24

Du hast in deinem Freiheitsdenken wahrscheinlich den Sinn einiger Regelungen nicht verstanden.

Eine Geschwindigkeitsbegrenzung in der Nacht auf 30 bringt den Anwohnern einen gesunden und ruhigen Schlaf. Dadurch ist es erheblich ruhiger und ungestörter als bei einer Geschwindigkeit von 50.

Aber wichtig ist ja deinen Freiheit..........so eine Einstellung nennt man egoistisch.....vielleicht mal darüber nachdenken.

Die eigene Freiheit hört da auf, wo sie andere belästigt und stört oder sogar erheblich beschädigt.

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