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Tagfahrlicht statt Nebler zulässig?


Gast am 30 Okt 2014 22:12:03

Hi,

Mich treibt um ob ich bei meinem WoMo die nebelscheinwerfer gegen Tfl austauschen darf?
Die Nebler sind runde einzelelemente, also mechanisch wäre das null Problemo.

Aber ist es erlaubt?

Alf

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bestager am 30 Okt 2014 22:18:25

Moin,

Nebelscheinwerfer sind gesetzlich nicht vorgeschrieben, TFL auch nicht. Warum solltest Du sie nicht austauschen
dürfen ?
Ich sehe keinen Grund.

, Charly

Gast am 30 Okt 2014 22:47:01

Aber ist es erlaubt? Was sagt der Tüv, wenn die originalen Nebler weg sind?

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raribay am 30 Okt 2014 22:49:43

Ob Nebel.- oder TFL juckt den TÜV nicht, solange die Vorschriften eingehalten werden.

alzu am 31 Okt 2014 06:43:06

Hallo,
Nebelscheinwerfer sind keine Pflicht. Wenn sie allerdings vorhanden sind, müssen sie auch funktionieren. Tagesfahrlicht ist keine Alternative, das leuchtet nicht nur knapp über der Fahrbahn, sondern auch höher. Dadurch entsteht bei dichtem Nebel eine Eigenblendwirkung.

kikimobil am 31 Okt 2014 07:34:07

Oder nimm die hier:
--> Link

Marco

Gast am 31 Okt 2014 08:47:15

kikimobil hat geschrieben:Oder nimm die hier:
--> Link

Marco


Guter Tipp!

Auf der Webseite habe ich diese gefunden:

--> Link

Muss noch die Maß e checken, dann kann ich loslegen. Mein Sprinter unterbau ist von 2003

Alf

xbmcg am 31 Okt 2014 08:59:01

Ich habe mein TFL in den runden Öffnungen der Nebler-Vorbereitung eingebaut, der TÜV hatte nichts auszusetzen.
Sie haben eine E-Nummer (Straßenverkehrzulassung) - Nebelscheinwerfer hatte ich aber nicht vorher drin.

Wenn Nebelscheinwerfer vorhanden gewesen wären hätte ich sie drin gelassen und das Thema TFL anders gelöst.

andwein am 31 Okt 2014 11:37:17

KudlWackerl hat geschrieben:Aber ist es erlaubt? Was sagt der Tüv, wenn die originalen Nebler weg sind?

Meines Wissen nichts, wenn auch der Schalter mit dem Nebel-Symbol verschwunden ist.
Beanstandung, wenn im Auto ein Schalter für Nebelscheinwerfer eingebaut ist und diese nicht strahlen, weil ausgebaut.
Andreas

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