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Widerrufsrecht bei Hypotheken ?


Gast am 30 Okt 2014 19:51:48

Hallo,

angeregt durch diesen Thread --> Link würde mich interessieren,
ob jemand von Euch auch dieses Widerrufsrecht erfolgreich in Anspruch genommen hat.
Wir sind gerade dabei, für unsere 2 Hypotheken von diesem Widerrufsrecht Gebrauch zu machen.
Alle Beteiligten sind sich einig, es geht nur mit Anwalt, da sich die Bank(en) grundsätzlich erstmal bockbeinig auf die
Hinterbeine stellen.
Stellt jedoch ein Anwalt die berechtigten Ansprüche, sieht die Welt für uns deutlich besser aus.
Es geht bei uns um 5 stellige Eurobeträge, die entweder mehr oder weniger zu zahlen sind.
Fest steht schon jetzt, der Widerrufsabschnitt der Bank fällt devinitiv in den besagten "Widerrufsjoker".

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wolfherm am 30 Okt 2014 19:55:24

Peter,



ein Ratschlag: Nimm dir einen Experten. Hier werden wahrscheinlich nach fünf Beiträgen nur noch die bekannten Experten auftreten.......

Gast am 30 Okt 2014 19:59:39

wolfherm hat geschrieben:Peter,



ein Ratschlag: Nimm dir einen Experten. Hier werden wahrscheinlich nach fünf Beiträgen nur noch die bekannten Experten auftreten.......


Wolfgang,

laßen wir uns doch mal überraschen, vielleicht gibt es hier ja User, die diese Sache schon durchgezogen haben.
Wenn es unsachlich wird, haust Du wie gehabt Deinen Stop rein. :lol:
Wie geschrieben haben wir ja schon 2 Experten engagiert.

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wolfherm am 30 Okt 2014 20:01:38

Das ist auch gut so... :D

Allradmobilist am 27 Nov 2014 22:37:18

Freetec 598 hat geschrieben:...angeregt durch diesen Thread --> Link würde mich interessieren,
ob jemand von Euch auch dieses Widerrufsrecht erfolgreich in Anspruch genommen hat.

Ja, wir. Es ging um ein Darlehen, bei dem die Überprüfung des Vertrages durch eine RA-Kanzlei ergab, dass die Widerrufsbelehrung a) fehlerhaft und b) einige Passagen unklar bzw. widersprüchlich formuliert waren. Diese Kanzlei hat sich u.a. auf solche Fälle spezialisiert (unbedingt empfehlenswert!) und bietet diese Überprüfung des Vertrages kostenfrei an. Kosten entstehen bei denen erst, wenn man sie beauftragt, die Verhandlungen mit der Bank zu führen. In unserem Fall war es als Erfolgshonorar ausgestaltet (1.000EUR). Da nicht klar war, wie die Bank reagieren würde, haben wir uns in dieser Zeit nach einer Bank umgesehen, mit deren Kredit wir wiederum den alten hätten ablösen können, falls die bisher kreditgebende Bank den Kredit fällig stellen würde.

Man muss sich dann überlegen, was man von der Bank will und natürlich bereit sein, den Klageweg zu beschreiten. Unsere Priorität war, den Kredit weiterlaufen zu lassen zu den bisherigen Bedingungen bzgl. Höhe der Annuität und der jährlichen Sondertilgung, nur eben nicht bzgl. des Zinssatzes.

Ergebnis ist nun, dass die Bank den nom. Zins von ursprünglich 4,11% auf jetzt 1,74% reduziert hat. Man bekommt heute Kredite zu noch niedrigeren Zinsen, aber wir hätten dann den Aufwand mit der neuen Bank gehabt, mit allem, was dranhängt (Unterlagung zur Absicherung (bei uns ETW) zusammenstellen, Änderung der Grundbucheintragung etc.). So war die Zinsänderung für uns o.k. In unserem Fall beläuft sich die Ersparnis immerhin auf mehrere tausend EUR.

Inzwischen haben sich die Banken wohl etwas besser gewappnet, aber einen Versuch ist es immer wert. Aber wir sind sicher, dass ohne Anwalt da nix geht. Selbst für Juristen, die das Vertragsrecht nicht zu ihren Spezialgebieten zählen, dürfte es schwierig sein, sich durchzusetzen. Es ist einiger Rechercheaufwand zur einschlägigen Rechtsprechung erforderlich, um die Erfolgsaussichten einer Klage gegen die Bank einzuschätzen.

Gast am 27 Nov 2014 23:07:43

Hallo Peter,

ich war/bin nicht in der Situation und habe keinen Widerruf erklärt.

Aber Du solltest auf jeden Fall anwaltliche Hilfe hierfür in Anspruch nehmen, was Du, wie Du sagst, getan hast. Es geht bei den Fällen der falschen Widerrufsbelehrung darum, dass die Frist für die Ausübung Deines Widerrufsrechts nicht zu laufen begonnen hat, wenn die Widerrufsbelehrung falsch ist. Somit kannst Du, wenn Du das Darlehen als Verbraucher abgeschlossen hast, nach wie vor Dein Widerrufsrecht ausüben. Dies hat dann zur Folge, dass Du innerhalb von 30 Tagen das Darlehen zurückzahlen musst, andererseits aber von der Bank Deinen bisher geleisteten Kapitaldienst (Zins und Tilgung) zurück erhältst. Dann musst Du jedoch den Dir überlassenen Betrag verzinsen. Dies geschieht grundsätzlich zu dem vereinbarten Zinssatz, es sei denn, Du kannst nachweisen, dass der marktübliche Zinssatz zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses niedriger gewesen ist. Dann hast Du nur diesen marktüblichen Zinssatz zu zahlen.

WICHTIG: Wegen der Rechtsfolge des Widerrufs, den Darlehensbetrag kurzfristig zurückzahlen zu müssen, solltest Du für diesen Fall ein Kreditinstitut haben, dass die Finanzierung übernimmt!

Gast am 27 Nov 2014 23:11:52

Hallo
Allradliebhaber
KC50

Danke Euch Beiden für die für mich sehr interessanten und informativen Beiträge !

Allradmobilist am 27 Nov 2014 23:16:44

KC50 hat geschrieben:...Somit kannst Du, wenn Du das Darlehen als Verbraucher abgeschlossen hast, nach wie vor Dein Widerrufsrecht ausüben. Dies hat dann zur Folge, dass Du innerhalb von 30 Tagen das Darlehen zurückzahlen musst, ...

Die Alternative zum tatsächlichen Widerruf ist das Aushandeln besserer Konditionen, s.o. 8)
Für viele wird das der eigentliche Zweck sein, was ja auch nicht ohne Erfolgschancen ist mit der Drohung der Kündigung im Rücken.

thomas56 am 27 Nov 2014 23:19:00

KC50 hat geschrieben:WICHTIG: Wegen der Rechtsfolge des Widerrufs, den Darlehensbetrag kurzfristig zurückzahlen zu müssen, solltest Du für diesen Fall ein Kreditinstitut haben, dass die Finanzierung übernimmt!

Hallo,
wenn jetzt die neue Bank eine kurzfristige Finanzierungsübernahme zusagt, wo noch gar nicht geklärt ist, wann genau der Fall zum tragen kommt, ist da nicht wieder ein teurer Bereitstellungszins fällig?

Gast am 27 Nov 2014 23:24:10

thomas56 hat geschrieben:Hallo,
wenn jetzt die neue Bank eine kurzfristige Finanzierungsübernahme zusagt, wo noch gar nicht geklärt ist, wann genau der Fall zum tragen kommt, ist da nicht wieder ein teurer Bereitstellungszins fällig?



Das muss man verhandeln. Grundsätzlich nehmen die ja gerne die Chance wahr, ein dinglich gesichertes Darlehen zu vergeben - gerade jetzt, zu Zeiten von "Strafzinsen"

Ob in vielen Fällen tatsächlich ein günstigerer Zinssatz bei der bisherigen Bank verhandelt werden kann......

Allradmobilist am 27 Nov 2014 23:34:15

thomas56 hat geschrieben:--wenn jetzt die neue Bank eine kurzfristige Finanzierungsübernahme zusagt, wo noch gar nicht geklärt ist, wann genau der Fall zum tragen kommt, ist da nicht wieder ein teurer Bereitstellungszins fällig?

Wir haben es so gemacht, dass wir uns bei einem einschlägigen Finanzdienstleister, wie z.B. Interhyp, uns nach den derzeit günstigsten - und für uns auch erhältlichen - Konditionen erkundigt haben. Die Beraterin hat dann eine entsprechende Bank gefunden und mit dieser diese Konditionen für etwa 4 Wochen fixiert (was ohne den zwischengeschalteten Finanzdienstleister sicher nicht funktioniert hätte).
Wenn die "alte" Bank sich nicht auf unsere Forderung nach Änderungen der Konditionen eingelassen hätte und wir also unser Kündigungsrecht wahrgenommen hätten, wäre der Kredit kurzfristig bereitgestellt worden. Den neuen Darlehensvertrag hätten wir ja erst abgeschlossen, wenn klar gewesen wäre, dass wir ihn brauchen. Bereitstellungszinsen hätten also nicht anfallen können.

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