|
Hallo Wissende,
mehrere Oberlandsgerichte halten die pauschale Bearbeitungsgebühr bei Darlehen für unzulässig. Im Netz kursieren verschiedene Musterrückforderungsschreiben. Habt Ihr versucht, die Gebühr zurückzufordern? Wie haben die Banken reagiert? Reicht es aus hartnäckig zu bleiben oder lassen es die Banken jedesmal auf einen Gerichtsstreit ankommen? Mit freundlichen n Steffen . . . würde mich auchmal stark interessieren !
Hat schon wer Erfahrung mit der Rückforderung bzw. kennt Details :?: Marcus Meine Bank hat mir nun mit einem zweiseitigen Schreiben geantwortet.
Sie führt aus, dass die pauschal prozentuale Bearbeitungsgebühr die laufzeitunabhängigen Kosten, wie Darlehensvorbereitung und -erstellung, Kosten der Bonitätsprüfung und sonstige Vertriebskosten, beispielsweise Entgelte an den Darlehensvermittler, abdeckt. Das Schreiben endet damit, dass sie ihre Rechtsanfassung prüfen will, wenn allein der BGH dazu Recht gesprochen hat. Nun ja, gerade diese Kosten für ein Handeln im eigenen Interesse haben ja die Oberlandesgericht gerügt. Ich weiß, dass Revisionen anhängig sind. Kennt jemand ein diesbezügliches Aktenzeichen des BGH? MfG Steffen
... okay ... ich habe das Verfahren vor dem BGH im Netz und den Verhandlungstermin dazu gefunden. Danke. MfG Steffen Welches Darlehen :?:
Welche Gebühren :?:
... es geht um allgemeine Anschaffungsdarlehen, speziell um die pauschale prozentuale Bearbeitungsgebühr. ,,, und es betrifft ja nur die Minderheit der Armen, die ihr Wohnmobil nicht bar bezahlen können. MfG Steffen
Na da bin ich mal gespannt was Dir die Bank sagt , wenn Du die Bearbeitungsgebühr für das Eigenheim zurückforderst :lol: (Ist oft eine Pauschale , die Bankspezifisch festgelegt ist ) Die Bearbeitungsgebühr ist doch meist pille palle -> Die Zinsen sind der große Gewinn für die Bank --->> Da hat man die Leute im glauben gelassen etwas tolles und super geniales beschlossen zu haben -> was zudem noch gar nicht raus ist :!: @ Steffen -> ist nicht auf dich gemünzt :wink:
Erstens: Ich glaube nicht das es eine Minderheit ist. Sind bestimmt mehr als man denkt. Zweitens: Hab ich auch von den Gebühren gehört, hab mich aber noch nicht damit befasst. und drittens ist das nicht grade wenig. Damit verdienen die Banken auch genug. Nicht nur von den Zinsen. ... was lange währt ... Gestern teilte mir die Bank mit, dasss sie im Sinne der Kundenzufriedenheit das Bearbeitungsentgelt gern erstatten. MfG Steffen ... es geht um allgemeine Anschaffungsdarlehen, speziell um die pauschale prozentuale Bearbeitungsgebühr. ,,, und es betrifft ja nur die Minderheit der Armen, die ihr Wohnmobil nicht bar bezahlen können. MfG Steffen[/quote] Dethleffs Finance: Damit Ihr Traum von Freiheit wahr wird! Über 50% aller Reisemobile und Wohnwagen werden mittlerweile ganz oder teilweise finanziert. :wink:
Meinen Glückwunsch und vielen Dank, dass du das hier geschrieben hast. Ich denke, das wird so Manchem helfen sein Recht auch durchzusetzen. Grzß Markgräfin Wir haben von der Commer-Finanz nach nur 2 Wochen für 2 Verträge unsre Bearbeitungsgebühr zurückbekommen. Bei der Santander ist es einwenig aufwendiger die speilen auf Zeit. Wir haben von der Toyota-Bank grade die Bearbeitungsgebühr für die aktuelle Finanzierung zurück bekommen. Ich hatte denen das Musterschreiben der Verbraucherberatung geschickt. Für die Vorgängerfinanzierung heißt es: verjährt. Aber da ist auch noch nicht das letzte Wort drüber gesprochen. Vielen Dank für den Hinweis. Ich habe mir hier: --> Link den Musterbrief runtergelden und werde meine Bank mal anschreiben. Ich habe ja nichts zu verschenken :D Hallo WoMo Freunde, die Bearbeitungsgebühr ist eine Sache, aber was ist mit den Zinsen den die Bearbeitungsgebühr ist ja mitfinanziert, die Bank müsste auch die Zinsen zurück erstatten.Wenn die Finanzierung noch läuft muss ebenfalls die monatliche Rate sinken da der evekt.Zins die Bearbeitungsgebühr enthält, dieser müsste auf den nominal Zins sinken. Jogi Man zahlt in den monatlichen Raten den Nominalzins! Der Effektivzins ergibt sich durch die mtl. Ratenzahlung und Einrechnung eines Bearbeitungspreises. Daher keine zusätzliche Zinserstattung! So Leute alle ran. Heute ist das letze Urteil gefallen ihr könnt bis 2004 zurück fordern.
Link? Kleine Erläuterung? Hilf uns. Hallo, habs auch im TV gesehen. BGH hat entschieden. Bearbeitungsgebühren sind unzulässig. 2004 wegen der Verjährungsfrist. Wer 2004 zurückfordern will muss dieses Jahr noch tätig werden, z.B. Klage einreichen wenn die Bank sich nicht einsichtig zeigt. Dieter Der BGH hat klargestellt, dass eine Entscheidungen nur für Verbraucherdarlehen gelten; eine Entscheidung, ob diese Rechtsprechung auch auf Hypothekendarlehen anzuwenden ist, liegt bislang nicht vor In den jüngsten Entscheidungen hat der BGH die Frage der Anwendbarkeit auf Hypothekendarlehen (leider) nicht erörtert.
Das stimmt so nicht. Er wurde bei uns auch erstattet. "chrisg" Man zahlt in den monatlichen Raten den Nominalzins! Der Effektivzins ergibt sich durch die mtl. Ratenzahlung und Einrechnung eines Bearbeitungspreises. Daher keine zusätzliche Zinserstattung! "vosu99" Das stimmt so nicht. Er wurde bei uns auch erstattet. Die erste Aussage konnte ich mir auch nicht so richtig vorstellen, da mein Musterbrief von der HH VZ ausdrücklich vorsieht, dass auch die Zinsen zu zahlen sind. Ich habe auch zwei Uraltkredite gefunden mit nicht unerheblichen Gebühren. Und die will ich jetzt auch zurück...... Hallo, rinto: Der BGH spricht immer ganz klar allgemein von "Darlehensverträgen" . So auch der Tenor der Entscheidung : XI ZR 170/13 : "Eine Bestimmung über ein Bearbeitungsentgelt in einem Darlehensvertrag ....." Werden die Bereitstellungsgebühren aus der Bearbeitungsgebühr eigentlich rausgerechnet? Steht das irgendwo? ... nur, damit ich schonmal das Geld verplanen kann :kuller: Meiner Ansicht nach ist die Bereitstellungsgebühr auch inhaltlich etwas anderes als eine Bearbeitungsgebühr. Hier das eine (es gibt zwei) Urteil des BGH :http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&client=12&nr=68177&pos=0&anz=1&Blank=1.pdf Bei uns ists in einer Summe als Bearbeitungsgebühr aufgeführt, lediglich später steht irgendwo noch: davon Bereitstellungsgebühr 19 % oder so.
Der Sprecher des BGH hat aber klar gestellt, dass es sich nicht um Hypothekendarlehen handelt. Für den Juristen ist dies auch klar, da Hypothekendarlehen andere rechtliche Ausgestaltungen haben als Verbraucherdarlehen. Auch bei den entschiedenen Fällen handelte es sich ausschließlich um Verbraucherdarlehen. Die Bereitstellungsgebühr ist kein Teil der Bearbeitungsgebühr. Während die Bearbeitungsgebühr tatsächlich der Bank die Unkosten der Bearbeitung des Kredits sichern soll, handelt es sich bei der Bereitstellungsgebühr vereinfacht dargestellt im Ergebnis um pauschalierte Zinsen. Die Bank, die einen Kredit ausreichen will, muss diesen in der Regel refinanzieren und bereitstellen, damit der Kreditnehmer diesen Betrag bei Abruf erhalten kann. Für diesen Zeitraum zwischen Abschluss des Darlehensvertrages und Abruf des Kreditbetrages fallen - falls vereinbart - Bereitstellungsgebühren an, Aha, danke. Bei mir heißt die Bearbeitungsgebühr < DISAGIO > ( 2 % ) . Gestern eingereicht, mal sehen, was dabei rauskommt .... Habe einen Vertrag von 2005 gefunden und Heute den Brief mit der Forderung direckt beim Filialleiter abgegeben. Ist nicht viel, aber zu viel. Hätte ich auch für 10 € gemacht. Die Bank hat ja auch keine Skrupel den Leuten 14-15 % bei Überziehung abzuknöpfen wo sie das Geld quasi umsonst bekommt. So richtig erfreut sind sie bei der Bank jedenfalls nicht :D Dieter Morgen, Muss immer schmunzeln wenn geschrieben wird für den Überziehungskredit muss ich 14 oder 15 Prozent Zinsen bezahlen! Muss man nicht !!denn erstens kann man sein Konto auch im Guthaben führen und ich kenne keine Bank die einen zwingt sein Konto zu überziehen. Ach wo wir schon dabei sind sicher kann sich die Bank günstig Geld leihen aber was ist wenn der "Überzieher"nicht mehr zurückbezahlen will? Das Geld was verliehen wird ist ja Geld der Sparer und ich möchte mal gerne die Sparer sehen, die ihr Geld abholen möchten und die Bank sagt tut uns leid das Geld haben wir Ihren Nachbarn gegeben aber der will es uns nicht zurückzahlen also Fragen sie doch Bitte den mal ? Kritik ist immer mal angebracht aber Stammtischparolen ohne Hintergrundwissen sind ... , Bis du bei einer Bank beschäftigt ? LongJohn
Klar muß man nicht :eek: Man muß auch kein Kredit aufnehmen, und sein Geld nicht bei der Bank lagern. Was glaubst Du wovon die Bank lebt :roll: Dieter
Von beiden Parteien! Also alle Leute die zuviel Geld haben und alle Leute, die zuwenig Geld haben. Deedee hat geschrieben:
Das interessiert mich auch aber hier: --> Link steht, dass ein Disagio nicht erstattet wird..? mfG Hannes Aha, auch nicht gewusst. Aber probiert hab ichs zumindest mal ..... Die Commerz Finanz hat mit Knurren im zweiten Anlauf (das erstmal 2012 probiert) zurückgezahlt. So unter dem Motto, wir sind zwar anderer Meinung aber trotzdem so gnädig. , Gerd Es gilt taggenaue Erstattung. Also alle Verträge ab 29.10.2004. Ich habe mich gerade intensiv auf der Seite der Stiftung Warentest, wo es auch Musterbriefe gibt, eingelesen. Für alle Konsumentenkredite, für die eine Bearbeitungsgebühr erhoben wurde, und die vor 2011 abgeschlossen wurden, ist höchste Eile erforderlich. Das heisst, mit einem Musterbrief und der Aufforderung zur Erstattung ist es nicht getan, da die Verjährung droht. Am besten soll man einen Mahnbescheid gegen die Bank erlassen. Kostet bei einer Forderung bis 1000€ 32 € Gebühren. Auf der Seite der Stiftung Warentest wird man online zu den Mahngerichten und zum Antrag verlinkt --> Link --> Link Muss einem Mahnbescheid nicht ein Mahnverfahren zugrunde liegen? In den Medien wurde geraten einen Termin von 3 Wochen (Fix-Datum) zu setzen. Ich denke, dass man erst nach ergebnislosem Verstreichen dieses Termins tätig werden kann/muss.
Der (gerichtliche) Mahnbescheid IST das Mahnverfahren .. :) Vorsicht : da wird nix geprüft, nix beurteilt, kann sogar vollautomatisch abgewickelt werden. In den allermeisten Fällen wird der Schuldner einfach Widerspruch einlegen, dann ist der Ball wieder beim Gläubiger - er muß doch klagen :( Mahnverfahren : --> Link
Wenn aber beispielsweise die Bearbeitungsgebühr am 15.11.2004 erhoben wurde, nützen die 3 Wochen gar nichts, dann ist nämlich die Verjährung eingetreten. Christel, wir haben für 2 Kredite Anfang August (02.08.2014) auch eine Frist gesetzt ( 29.08.2014). Die erste Reaktion der Bank erfolgte im September 2014, trotz Fristsetzung. Dann kamen die üblichen "Verzögerungsgeschichten" mit: Prüfung des Antrags, dann Aufforderung zur Unterschrift beider Kreditnehmer, ob auch beide mit einer Erstattung auf Konto XY einverstanden sind, dann passierte erstmal nichts mehr. Am 18.10.2014 habe ich dann nach dem Sachstand angefragt. Am 22.10.2014 erfolgte dann die Gutschrift. Überträgt man diese Zeiträume jetzt auf die Verträge, die am 31.12.2014 verjähren, dann wird es verdammt knapp mit Anschreiben und Fristsetzungen. |
Anzeige
|