rump
luftfederung
hallo
Links zu ebay oder Amazon sind Werbelinks. Wenn Sie auf der Zielseite etwas kaufen, bekommen wir vom betreffenden Anbieter Provision. Es entstehen für Sie keine Nachteile beim Kauf oder Preis.

Beschilderung von Stellplätzen


oelli am 15 Nov 2014 21:53:58

Was glaubt ihr, darf man auf diesem Platz mit dem Mobil über Nacht stehen?

[url=https://www.wohnmobilforum.de:10u6wohnmobilforumq][img:10u6wohnmobilforumq]https://www.wohnmobilforum.de/bilderdienst/wohnmobil-bilder/Cux_0f43.jpg[/img:10u6wohnmobilforumq][/url:10u6wohnmobilforumq]

[b:10u6wohnmobilforumq]Na klar, man darf! [/b:10u6wohnmobilforumq]

Das Zusatzschlid "6.00 bis 22.00" bezieht sich nur auf das direkt darüber befindliche Schild. Das bedeutet, nur Busse dürfen außerhalb dieses Zeitraums hier nicht parken.
Glaubt ihr nicht? Der ADAC gab es mir schriftlich.

Nur nebenbei: Ein Anwohner meinte mich vertreiben zu können. Um 6.30. Tja, Leute gibt es...

Anzeige vom Forum

Hier findest Du vielleicht schon, was Du suchst: Artikel auf eBay oder versuchs hier bei Amazon

Gast am 15 Nov 2014 22:09:32

oelli hat geschrieben:Was glaubt ihr, darf man auf diesem Platz mit dem Mobil über Nacht stehen?


Nur nebenbei: Ein Anwohner meinte mich vertreiben zu können. Um 6.30. Tja, Leute gibt es...


Tja solche Nachbarn habe ich auch.....bisher habe ich mich erfolgreich wehren können...die Regelung auf dem Schild ist doch eigentlich eindeutig, parken von 6-22 Uhr für Wohnmobile und Busse erlaubt, so sehe ich das jedenfalls. Wie begründet der ADAC sein Urteil?

oelli am 15 Nov 2014 22:47:26

Mit der Straßenverkehrsordnung. Wenn auch für Wohnmobile das Parken beschränkt sein sollte, müsste auch unter dem Womo-Schild eine Zeitangabe stehen.

Zitat: "Weiter ist zu beachten, dass die Zusatzzeichen von unten nach oben zu lesen sind und sich Zeichen wie die zeitliche Begrenzung (6-22 Uhr) immer nur auf das direkt darüber befindliche Schild bezieht. Daher ist - eng ausgelegt - an der Stelle das Parken für Wohnmobile stets gestattet, für Omnibusse ist das Parken in der Zeit von 6:00 bis 22:00 Uhr zulässig. "

Es ist so, wie es ist.

Anzeige vom Forum


rkopka am 15 Nov 2014 22:49:03

In Österreich wäre IMHO das ganze Schild ungültig. Da gab es mal ein großes Blätterrauschen, daß nur 2 Zusatzschilder erlaubt sind, ansonsten gilt gar nichts davon. K.A. ob es sowas auch in D gibt.

RK

oelli am 15 Nov 2014 22:58:33

Nun ja, in Österreich. Der Gesetzgeber passt sich natürlich auch bei der Beschilderung an die geistige Aufnahmefähigkeit des Bürgers an. Sollte man auch bei uns mehr berücksichtigen.
War nur ein Scherz.

wolfherm am 15 Nov 2014 23:01:35

Moderation:Hallo Oelli, wir lieben hier einen etwas anderen Ton. Vor allem unseren Kollegen gegenüber. Halte dich bitte daran.


thomas56 am 15 Nov 2014 23:13:16

Ich habe dieses Jahr diese Situation in F erlebt und habe um 23UHR den sonst völlig leeren Platz aus Unsicherheit wieder verlassen. Wäre toll, wenn es hierfür einen Rechtssicherheitslink gibt.

rkopka am 15 Nov 2014 23:25:05

oelli hat geschrieben:Nun ja, in Österreich. Der Gesetzgeber passt sich natürlich auch bei der Beschilderung an die geistige Aufnahmefähigkeit des Bürgers an. Sollte man auch bei uns mehr berücksichtigen.
War nur ein Scherz.

Schon klar.

Nur, wenn du mal in der Innenstadt im Schilderwald beim Vorbeifahren auch noch 4-5 Zusatzschilder übereinander immer fehlerfrei auswerten kannst, bist du sicher die Ausnahme. Da hat der österreichische Gesetzgeber IMHO mal vernünftig eingegriffen. Wenn das ganze nun ein Fahrverbot wäre, müßte jedes Auto erstmal stehenbleiben, bis der Fahrer die ganzen Abhängigkeiten analysiert hat. Wenn bei obigem Beispiel schon ein ADAC Jurist nötig ist, oder etwas Blättern in der STVO, damit eine halbwegs zuverlässige Interpretation besteht, dann stimmt etwas nicht.

RK

Opus am 16 Nov 2014 00:04:07

Moin zusammen,

ich finde die Regelung in Österreich besser als bei uns.
Macht einiges einfacher und verhindert den Schilder Wahnsinn den wir in Deutschland haben.

Wüste gerne mal wie viele Fahrschulen die Beschilderung, auf dem Bild, falsch interpretieren würden.


Opus

oelli am 16 Nov 2014 00:57:04

rkopka hat geschrieben:Schon klar.

Nur, wenn du mal in der Innenstadt im Schilderwald beim Vorbeifahren auch noch 4-5 Zusatzschilder übereinander immer fehlerfrei auswerten kannst, bist du sicher die Ausnahme.

RK


Nee, nee. Gerade weil ich das nicht auswerten konnte, habe ich mich ja an den ADAC gewandt.
Und sagen wir mal so, lieber Mod. Auch wir Norddeutschen müssen uns so manchen groben Scherz anhören, und zwar nicht nur die Ostfriesen unter uns. Aber ok, wenn hier keine Ironie erlaubt ist, werde ich mich zukünftig daran halten. Versprochen!

wolfherm am 16 Nov 2014 01:27:55

Lieber Norddeutscher,


wenn wir einen derben Scherz machen, mildern wir den in der Regel mit der Setzung eines Smilies ab. :D

giovannibastanza am 16 Nov 2014 15:11:46

Opus , -wüste- gerne , meinst du die Fahrschule als Gebäude oder Raum , oder-wüstest- du gerne , ob das der Herr Fahrlehrer -wüste-?
von Hannover nach Lehrte .
Giovanni.

kurt2 am 16 Nov 2014 15:55:49

thomas56 hat geschrieben:......... Wäre toll, wenn es hierfür einen Rechtssicherheitslink gibt.


HAllo,
--> Link

Zitat a.a.O.:
"insbesondere ist hinreichend geklärt, dass ein Zusatzschild im Sinne des § 39 Abs. 2 Satz 2 – 5 StVO, welches sich unter mehreren übereinander angebrachten Verkehrszeichen befindet, nur für das unmittelbar über dem Zusatzschild angebrachte Verkehrszeichen gilt (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. März 2003 - 3 C 51/02, NJW 2003, 1408). Dies ergibt sich aus § 39 Abs. 2 Satz 4 StVO, der bestimmt, dass Zusatzschilder „dicht unter den Verkehrszeichen angebracht“ sind. Hieraus wird einhellig gefolgert, dass ein Zusatzschild nur für das unmittelbar darüber angebrachte Verkehrszeichen Geltung beansprucht, nicht aber für weitere auf dem Träger – zulässig –angebrachte Verkehrszeichen (vgl. Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrs-recht, 40. Aufl., § 39 Rdnr. 31a mit weiteren Nachweisen). Aus dem Umstand, dass die Straßenverkehrsordnung von „den“ Verkehrszeichen spricht, kann indes nicht hergeleitet werden, dass sich ein Zusatzschild auf sämtliche an demselben Träger über ihm angebrachten Verkehrszeichen beziehe. Der Verordnungsgeber hat sich der Pluralform bedient, um eine für eine unbestimmte Vielzahl von Fällen gültige generell-abstrakte Aussage zu treffen. Dementsprechend wird auch der Begriff „Zusatzschild“ in der Pluralform verwendet („Sie sind ... angebracht“)."

schorsche51 am 16 Nov 2014 15:56:24

Danke Oelli wieder was gelernt..Ich habs nicht gewußt,hätte da nicht über Nacht gestanden,jetzt natürlich.

Anzeige

  • Die neuesten 10 Themen
  •  
  • Die neuesten 10 Reiseberichte
  • Die neuesten 10 Stellplätze

Reifendruckkontrollsystem
Ersatzmobil nach einem Womo-Unfall
Alle Rechte vorbehalten ©2003 - 2026 AGB - Datenschutzerklaerung - Kontakt