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Reifendruckkontrollsystem 1, 2


filia am 29 Okt 2014 19:41:41

Wer von euch kann mir helfen und weiß Bescheid über die
neue Verordnung. Wir bekommen einen neuen Dethleffs Esprit 6820 Modell 2014. Können Ihn aber erst am 6.11.14 zulassen. Ist da das Reifendruckkontrollsystem schon vorgeschrieben? Ist noch nicht eingebaut.
Conny

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wolfherm am 29 Okt 2014 19:50:58

Wenn ich das richtig lese, geht es um Erstzulassung ab dem 01.11. Also, rechne selber... :D
Lass ihn doch vorher über den Händler zu. Oder hat der vielleicht schon mal eine Tageszulassung gehabt für eine Ausstellung?

filia am 29 Okt 2014 20:09:36

Hallo Wolfgang,
Tageszulassung hat erst nicht gehabt. Zulassung über den Händler geht leider nicht mehr da die Papiere auf dem Postweg sind. Laut Verkäufer gilt die Verordnung für Wohnmobile nicht. Steht aber überall.
Vielen Dank für deine Antwort
Conny

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Mann am 29 Okt 2014 20:11:59

ab 01.11. nur mit System bei einer Erstzulassung, Betonung liegt auf EZ.
Nachrüstung sollte der Händler machen, kann ja kein nicht zulassungsfähiges Auto verkaufen.
Gibt 2 Systeme Direkt und indirekt, Deins wäre dann das billigere direkte mit Sensoren auf den Ventilen und son Krampf.
Das andere lässt sich nicht nachrüsten, dort funktioniert es über die Bordelektronik, ähnlich ABS, da gehts um z.b. veränderten Reifenumfang wenn Luft entweicht usw., würde aber jetzt zu weit führen. > Google.

wolfherm am 29 Okt 2014 20:12:57

Na ja, verkauft ist es ja schon.

Gast am 29 Okt 2014 20:17:07

Fahrzeugklasse M1 bis 3.500kg zGM muss ab Erstzulassung 1.11.14 ein Reifendruckkontrollsystem nach UNECE R64 haben.

Mann am 29 Okt 2014 20:29:22

wolfherm hat geschrieben:Na ja, verkauft ist es ja schon.


stimmt,er hat ja vor November verkauft, wenn er ihn erst am 06. zulassen kann, hat er sein erstes Problem.

ALoisius am 29 Okt 2014 23:53:00

Man könnte die Verordnung böswillig auslegen, denn da heißt es, dass die Zulassung zu Untersagen ist, wenn das Fahrzeug eben nicht der VO entspricht.
Neue Modellreihen müssen diese VO schon seit 01.11.2012 erfüllen.
Im Klartext heißt das, es gibt noch jede Menge Lagerware, die zum/ab dem 01.11. mit dem RKS ausgerüstet werden muss.
Wie vom TE zu lesen ist, geschieht das bei seinem Händler wohl nicht!

rolf51 am 30 Okt 2014 09:04:34

Hallo,

ich meine der Händler muss ggf. nachrüsten.

quax1968 am 30 Okt 2014 09:46:26

rolf51 hat geschrieben:Hallo,

ich meine der Händler muss ggf. nachrüsten.


Denke ich auch, denn im Grunde genommen wurde da eine zugesicherte Eigenschaft nicht erfüllt.
Oder ist das nicht so?

wolfherm am 30 Okt 2014 09:53:09

Was hat er denn zugesichert? Der Verkauf fand auch noch vor dem Stichtag statt.

quax1968 am 30 Okt 2014 10:12:18

Ist nur meine Ansicht, wenn ein Händler ein Fahrzeug verkauft wird, welches nicht zugelassen werden kann, fehlt da in meinen Augen die Eigenschaft.

quax1968 am 30 Okt 2014 10:15:11

Andererseits ist ja noch nicht der 01.11.
Und ob sich ein Streit dafür lohnt?
Gibt es da nicht Zulassungsdienste, die das erledigen können.

hirse am 30 Okt 2014 14:27:20

Von wo nach wo sind die Papiere denn unterwegs? Wenn sie zu dir unterwegs sind würde ich mir die morgen packen und zur Zulassungsstelle gehen.

Ludo am 30 Okt 2014 14:31:43

Oh mein Gott................

was hat das WoMo gekostet ?

Was kostet ein Reifenkontrollsystem ?

Wieviel Sicherheit hol ich mir da für wenig Geld ins Haus ?

Mach ein Deal mit dem Händler (in ersten Instanz soll er das mal "Kostenneutral" machen), und einigt euch auf den Einkaufspreis, Einbau zu Lasten des Händlers.............

ciao

Ludo

quax1968 am 30 Okt 2014 14:38:44

Ab wann gilt eigentlich ein Kauf als abgeschlossen?
Wenn die Papiere nicht da sind, ist das dann nicht Teil des Kaufabschlusses.

Woher weiß die Zulassungstelle eigentlich, ob ein solches System verbaut ist?
Bzw. wie muss man das nachweisen?

Reicht evtl. nicht auch einfach das Nachrüsten eines TireMoni. So ein Reifendrucksystem ist doch eigentlich so oder so empfehlenswert bei Womos. Und auf die ca. 200 Euro sollte es auch nicht ankommen. Der Einbau ist Plug/Play, also auch nicht der Rede wert.

rkopka am 30 Okt 2014 16:35:00

quax1968 hat geschrieben:Reicht evtl. nicht auch einfach das Nachrüsten eines TireMoni.

Da gibts doch sicher wieder Unmengen an Vorschriften, wie das auszusehen hat. Ob das TireMoni (das ja schon früher da war) die alle erfüllen kann ? Muß man das dann eintragen lassen ? Sonst kann das doch bei der Zulassung niemand kontrollieren ?

RK

haballes am 30 Okt 2014 16:43:58

:wink: Leute, es geht dabei um die "Generalzulassung" der Fahrzeuge.
Darum, ob sie die nötigen Papiere zur Zulassung oder eine COC bekommen.

Die Wagen, die jetzt produziert rumstehen, die ihr kauft, die bekommt ihr zugelassen.

Ab dem Stichtag müssen die Hersteller das Gimmick bereitstellen.
Wären irgendwelche Fahrzeuge nicht mehr zulassungsfähig danach, dann hätten die Kisten vom Dealer eine Tageszulassung oder würden nur in den Export verhökert.

Ein ähnlicher Fred lief damals über das Tagfahrlicht. :ja:

Gast am 30 Okt 2014 16:55:17

rkopka hat geschrieben:Da gibts doch sicher wieder Unmengen an Vorschriften, wie das auszusehen hat. Ob das TireMoni (das ja schon früher da war) die alle erfüllen kann ? Muß man das dann eintragen lassen ? Sonst kann das doch bei der Zulassung niemand kontrollieren ?

RK


UNECE R64 ist die Vorschrift, die das Reifendruckkontrollsystem erfüllen muss.

Ob TireMoni eine Genehmigung nach UNECE R64 hat? :nixweiss:

haballes hat geschrieben::wink: Leute, es geht dabei um die "Generalzulassung" der Fahrzeuge.
Darum, ob sie die nötigen Papiere zur Zulassung oder eine COC bekommen.

Die Wagen, die jetzt produziert rumstehen, die ihr kauft, die bekommt ihr zugelassen.

...


Mag sein, dass die Fahrzeuge ohne RDKS zugelassen werden. Spätestens bei der 1. Hauptuntersuchung wird die Abweichung von den Vorschriften attestiert.
Dann wird es für eine Reklamation beim Verkäufer aber etwas spät sein.

Für die Typgenehmigung gilt das ja schon 2 Jahre. Die Hersteller umgehen zurzeit die Erteilung einer neuen Typgenehmigung sonder erweitern die alte Typgenehmigung. Beispiel Golf 7 wird unter der Typgenehmigung des Golf 6 gebaut.

filia am 30 Okt 2014 20:15:21

Vielen Dank erstmal für eure rege Teilnahme an diesem Thema.
Zulassen können wir das Fahrzeug erstmal nicht, da wir immer noch nicht den Fahrzeugbrief haben. Mein Mann hat heute in der Zulassungsstelle angerufen ,die wussten selbst nichts. Zu Ludo möchte ich nur kurz sagen, das es mir nicht um die paar Euro geht, sondern mein jetziges Fahrzeug in Zahlung geht und ich ja ein Fahrzeug zum Nach Hause fahren brauche und es einfach nervt wenn man nicht weiß wie man dran ist.
Ich werde Euch auf jeden Fall wissen lassen wie es ausgegangen ist.

Conny

ALoisius am 30 Okt 2014 22:31:00

Zulassung und COC sind zwei paar Schuhe, wenn unter Zulassung die Inbetriebnahme in den Straßenverkehr gemeint ist.

Das COC wird schon seit 2012 nur dann ausgestellt, wenn das Fahrzeug mit einem direkten oder einem indirektem RKS ausgerüstet ist.

Nach meinem Verständnis müssen Fahrzeuge, die nicht mit einem dieser Systeme ausgestattet sind, mit einem direkten (funktioniert über die Steureunheit ABS/ASR, hier schon beschrieben) oder einem indirektem System (TireMoni) ausgerüstet werden, wenn diese nach dem 01.11.2014 für den Straßenverkehr zugelassen werden.

ALoisius am 30 Okt 2014 22:45:34

Edit flüstert, ich behaupte einmal, viele die ein RKS, ob direkt oder indirekt verbaut haben, kontrollieren ihren Reifendruck nur moch dann, wenn das System einen Abfall meldet....
Wer aber ist denn in der Lage bei den modernen Reifen einen Druckabfall von 0,5 bar mit bloßen Auge zu erkennen...?

diper am 31 Okt 2014 00:11:34

In der aktuellen pm (11/2014) ist darüber ein Artikel. Demnach braucht der Dethleffs kein Reifendruckkontrollsystem, da für ihn die Fahrzeugeinstufung des Nutzbasisfahrzeugs gilt. Und für die gilt diese Vorschrift nicht.
Ich lesen das so, dass fast alle Teil- und Vollintegrierten kein solches System nach dem 01.11.14 zur Zulassung brauchen.
Viele ,
Dirk

Gast am 31 Okt 2014 05:58:54

"§, Verordnungen und ungelegte Eier ..... das scheint sich immer wie ein Lauffeuer zu verbreiten und dann noch diese Richtlinien ........

Es wurde eine ganz simple Frage gestellt
filia hat geschrieben:Vielen Dank erstmal für eure rege Teilnahme an diesem Thema.

Ich werde Euch auf jeden Fall wissen lassen wie es ausgegangen ist.

Conny

Kann ich auch -> Ihr habt die Kiste zugelassen , wie andere auch ....

Sven (Haballes ) hat eigentlich die Antwort geliefert die hier Maßgebend war , Alles andere ist Panikmache!

giovannibastanza am 31 Okt 2014 18:43:31

Reifendruck und Schleuderschutz

Neuwagen müssen ab dem 1. Novemver EU-weit zwei neue Sicherheitssysteme an Bord haben: Dann sind sowohl ein Reifendruckkontrollsystem (RDKS) und ein Elektronisches Stabilitätsprogramm (ESP) bei Neuzulassungen zwingend vorgeschrieben. Die automatische Reifendruckkontrolle sei für alle Fahrzeuge der Klasse M1, also Personenkraftwagen und Wohnmobile, mit Erstzulassung ab November 2014 vorgeschrieben, erklärt Jürgen Wolz vom TÜV Süd.

Die ESP-Pflicht gelte mit wenigen Ausnahmen für die Klassen M, N und O, also Pkw, Lastwagen, Busse und Anhänger. Das ESP, auch DSC, VSC oder DSTC genannt, wirkt durch Abbremsen einzelner Räder dem Ausbrechen des Fahrzeugs entgegen. Ganz neu entwickelte Modelle mussten bereits seit 2011 mit ESP ausgestattet werden. Ab November 2014 gilt die Regelung nun für alle neu zugelassenen Fahrzeuge.

Fahrzeuge, die die EU-Verordnung nicht erfüllen und nicht einfach nachgerüstet werden können, brauchen eine Erstzulassung vor dem 1. November. Händler, die noch auf solchen Autos sitzen, konnten dafür eine Tageszulassung nutzen.

Nachrüsten wird nicht erforderlich

Autos, die bis zum 31. Oktober 2014 zugelassen wurden, müssen nicht nachgerüstet werden. Die meisten neuen Pkw haben laut TÜV bereits serienmäßig ESP eingebaut.
Aus -Was ändert sich ab 1.11.14.

Giovanni.

pedro am 31 Okt 2014 20:56:58

Das kommt dazu

--> Link

Kleine-Baerin am 31 Okt 2014 22:11:22

Ach je, was ist das alles verwirrend !
Erst hab ich gedacht, ich habs verstanden. Nachdem ich hier gelesen habe, war ich nicht mehr der Meinung.
Also für mich noch mal im Klartext.
1. RDKS : Muß jedes Auto haben - und dazu zählt auch das Wohnmobil bis 3,5 T - das ab 1.11.2014 zugelassen wird.

2. ESP : Muß ebenfalls jedes Auto haben, das ab 1.1.2014 zugelassen wird. Lt. ADAC gilt das auch für Wohnmobile.

Ist das nun korrekt oder nicht ?

Ulla :gruebel:

Kleine-Baerin am 31 Okt 2014 22:13:09

Muß mich korregieren.
Hat sich der Fehlerteufel :evil: eingeschlichen.
Bei ESP soll es natürlich heißen ab 1.11.2014.

Roadstar am 31 Okt 2014 23:08:05

Oh je!
Über 2800 kg GG kein RDK Pflicht! Bei Womo.
Kann sich der Herstellers über das Nutzfahrzeug Fahrgestell raushalten.

Ich habe mir ein RDK aufpreispflichtig mitbestellt.
Das ist mir aktive Fahrsicherheit wert!

Vg sven

sindbad am 02 Nov 2014 21:05:10

Das ist ein interessanter Beitrag:
--> Link

filia am 05 Nov 2014 17:26:40

So nun melde ich mich wie versprochen. Unser Fahrzeug wurde anstandslos zugelassen. Mir ist jetzt wirklich ein Stein vom Herzen gefallen. Ich habe auch nicht nachgefragt was es mit dieser Verordnung auf sich hat. War nur froh das
alles so gut geklappt hat. :dance2:
Es grüßt Euch Conny demnächst mit einem Alpa unterwegs.

giovannibastanza am 06 Nov 2014 19:04:50

Ohne auf die vorherigen Meinungen einzugehen oder sie durchzulesen , es mag sein , dass schon jemand in dem folgendem Sinne etwas dazu geschrieben hat :
<<Unsere Womos kämen für dieses Reifendruckkontrollsystem nur infrage wenn sie unter 2,5 t zGm lägen .
Nach der Richtlinie, die dieser Verordnung zugrunde liegt, haben wir Nutzfahrzeugfahrgestelle und die brauchen diese
Systeme über 2,5 t zGm überhaupt nicht . Deshalb wurde von einem Foristen das Fahrzeug auch ohne Kommentar zugelassen , wenn ich das jetzt im Überfliegen richtig gelesen habe .
Also , schön Luft anhalten . Wer von uns hat schon ein WOMO unter 2,5 t zGm ?
Allerdings , wenn jemand das hat , muss er mit Erstzulassung 1.11.14 darauf achten das sowas eingebaut ist .
Sonst nicht abnehmen .
Giovanni.

giovannibastanza am 08 Nov 2014 15:47:13

Es ist die Frage gestellt worden : Ist TireMoni als RDKS zugelassen ?
Sicher ist das Tiremoni TM -150-MST dafür zugelassen . Benutzer anderer Typen können sich bei dem Hersteller erkundigen , müssen sie aber nicht , weil sie bestimmt nicht unter die EU Richtlinie fallen , wenn sie vor dem 1.11.14 eine Erstzulassung hatten , bzw . wie oben schon beschrieben unter die Nutzfahrgestellregelung über 2,5t zGm fallen und deshalb garnichts damit zu tun haben.
Giovanni.

Gast am 08 Nov 2014 16:48:19

giovannibastanza hat geschrieben:Es ist die Frage gestellt worden : Ist TireMoni als RDKS zugelassen ?
Sicher ist das Tiremoni TM -150-MST dafür zugelassen . ....
Giovanni.


Giovanni,

hast du mal die Genehmigungsnummer nach UNECE R64?

giovannibastanza am 08 Nov 2014 17:52:58

Daniela, kannst du damit was anfangen :
Informal document No. GRRF -60-19
60th GRRF 18-22-Sept. 2006
agenda item 5.3
UNECE -Regulation No. 64
Tyre Pressure Monitoring Systems ( TPMS)

Giovanni.

Gast am 08 Nov 2014 18:25:06

Hallo Giovanni,

ja damit kann ich etwas anfangen, allerdings ist das keine Genehmigung.

Hier handelt es sich um den Verweis auf ein Sitzungsprotokoll, in dem die Reifendrucksensoren als unzuverlässig bezeichnet wurden.
Es wurde vorgeschlagen, das Reifendruckkontrollsystem in einer eigenen ECE-Reglung auszulagern. Dies wurde dann aber abgelehnt.

Die Genehmigungsnummer nach UNECE R64 müsste lauten Ex (Großes E im Kreis, x eine ein- oder zweistellige Zahl), gefolgt von R64-nnnn:
z.B. E1 R64-4711

Leider hat Tiremoni in den Bedienungsanleitungen nur den Hinweis drin, dass man eine Konformitätserklärung anfordern kann. Nach deutschem Produktsicherheitsgesetz müsste Tiremoni mit jedem Gerät eine Konformitätserklärung mitliefern. Hier wären dann alle europäischen Richtlinien, die das Gerät erfüllt, aufgelistet.

Wer einen Tiremoni hat, kann ja mal schauen, ob eine solche Nummer auf dem Gerät angegeben ist.

Gast am 08 Nov 2014 18:28:21

DIe Beiträge kann man nach dem Abschicken nicht mehr bearbeiten? Seltsame Regeln hier...


Hier noch der Link auf das Dokument für die intersierten: --> Link

giovannibastanza am 08 Nov 2014 18:54:47

Daniela, ist das überhaupt ein deutsches Erzeugnis ? Wenn die Typprüfung im Ausland war ,sieht da Sache schon wieder anders aus .
Vielleicht eine Anfrage bei TM.
Aber kommt doch für schon zugelassene sowie nicht infrage und für Neue ist wahrscheinlich TM nicht eingebaut .
Im Augenblick bin ich dabei zu recherchieren , wie pm auf eine Aussage über 2,5 t kommt .
Habe eine Mail geschrieben , mal sehen was die dazu definitiv anführen .
Giovanni.

giovannibastanza am 08 Nov 2014 19:09:01

Wenn ich nicht zu schnell war : Der Vertrieb geht, glaube ich,über die Schweiz .
Bin mir aber nicht ganz sicher . Muss nun aufhören .
Ciao. Giovanni.

Gast am 08 Nov 2014 19:31:58

Deutsches Erzeugnis ist eh Latte.

Wenn das Teil in Europa verkauft wird, muss das Teil dem Produktsicherheitsgesetz entsprechen. Das Produktsicherheitsgesetz ist auch nur eine Umsetzung einer EG-Richtlinie.

volker57 am 09 Nov 2014 09:21:27

In der neuen Reisemobil International wird die Meinung von Giovanni bestätigt.
Fahrzeuge mit N1 oder N2 Basis sind von der Neuregelung nicht betroffen, auch wenn sie durch den Aufbau wieder M1 Fahrzeuge werden (Auskunft des KBA).

Zum anderen Thema Tiremoni ist zu sagen, die Teile benötigen nicht nur eine CE-Kennzeichnung sondern auch eine Zulassung der Bundesnetzagentur, da es sich um eine funktechnische Einrichtung handelt. Dieses wird aber in den meisten Fällen auf der beiliegenden Gebrauchsanweisung auch dokumentiert. Eine Konformität der Klärung ist vom Hersteller nur bei Verlangen vorzulegen.
Volker

ALoisius am 09 Nov 2014 19:16:43

volker57 hat geschrieben:Fahrzeuge mit N1 oder N2 Basis sind von der Neuregelung nicht betroffen, auch wenn sie durch den Aufbau wieder M1 Fahrzeuge werden (Auskunft des KBA).


Hast Du dafür eine Quelle? Oder ist das ein Zitat aus der Zeitschrift?
Diese Aussage geht durch alle Medien aber ein genau definierte Grundlage hierfür hab ich noch nicht lesen dürfen.
Schaut mal in eure Zulassungspapiere was da steht! Wohnmobile sind M1 Fahrzeuge. Insbesondere KaWa!

Gast am 09 Nov 2014 19:52:43

ALoisius hat geschrieben:Hast Du dafür eine Quelle? ...


Schaust du hier: --> Link

Gast am 09 Nov 2014 20:02:57

Die referenzierte Rahmenrichtlinie lautet: 2007/46/EG Anhang XI

siemueller am 09 Nov 2014 20:33:01

Hallo,
glaubt irgend jemand, das aus Brüssel irgend etwas nützliches oder verständliches kommt. ? Oh, Entschuldigung ! Habe die hervorragende Arbeit der Brüssler Beamten in Sachen von Stromverbrauch für Staubsauger und Doppeltoaster vergessen !

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