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Das Bundesverkehrsministerium will den Missbrauch einschränken: --> Link Bisher stehen die gelb-weissen Schilder, die fünf Tage lang gültig sind, für einen der letzten Freiräume im deutschen Zulassungsrecht: Mit ihnen ist es möglich, ein Fahrzeug ohne gültige Hauptuntersuchung auf der Strasse zu bewegen. Wer die Kennzeichen beantragt, muss nur schriftlich bestätigen, dass das Fahrzeug verkehrssicher ist. Überführungs-, Prüf- und Einstellfahrten sind dann erlaubt. Tritt die Änderung wie geplant im April 2015 in Kraft, ist es vorbei mit der grosszügigen Regelung. Dann sollen Kurzzeitkennzeichen nur noch für Fahrzeuge ausgegeben werden, die eine gültige Hauptuntersuchung haben. Mit einer kleinen Ausnahme: Fahrten zur Prüfstelle oder zu einer Werkstatt sollen in dem Bezirk, der das Kennzeichen ausgegeben hat oder in einem unmittelbar angrenzenden Bezirk weiterhin erlaubt sein. So sieht es ein Gesetzesentwurf des Bundesverkehrsministeriums vor. Eine weitere Glanztat des Verantwortlichen. Wenn dies wirklich Gesetz würde, dürften dann zukünftig Führerscheinneulinge überhaupt noch ein Auto überführen?
Musste ich noch NIE :!: Habe schon einige Fahrzeuge gekauft und so Überführt , gibt ein Blanko Fahrzeugschein in Rosa und man trägt die Daten für die Überführungsfahrt ein ,zb. Ident - Nummer .... Bei den Roten Nummernschildern gelten schon einige Zeit verschärfte Bedingungen. Dann werden Ersatzteilspender wohl bei Uns in Zukunft an der Straße stehen ... Ein Fahrzeug was ich anmelden möchte HAT idR. TÜV :!: Da haben Unsere Politiker wieder lange Weile .....bei dem kleinen Anteil an Autoüberführungen mit den Kurzeitkennzeichen ... Na ja, ihr macht wahrscheinlich alles richtig. Aber es scheinen wohl zu viele baufällige Wracks über die Strassen bewegt worden zu sein......Finde es gut, das nicht mehr jeder Schrottwagen so über hunderte Kilometer über bundesdeutsche Autobahnen bewegt werden können. Ersatzteilspender finden auch auf Tiefladern Platz und da gehören sie auch hin. Aus dem von Thomas verlinkten Artikel: "Nach einer Erhebungen des Statistischen Bundesamts spielen technische Mängel als Unfallursache auch mit der jetzigen Regelung kaum eine Rolle. Von 1000 Unfällen mit Verletzten stellte die Polizei im Jahr 2013 an sieben Fahrzeugen technische Mängel fest." So gefährlich war es offensichtlich nicht mit irgendwelchen rollenden Schrotthaufen. Und: "Konkrete Zahlen über Missbrauchsfälle mit Kurzzeitkennzeichen kann auch das Ministerium nicht vorweisen." Ich finde es interessant, dass auf einer solchen Datengrundlage ein Gesetz gemacht werden soll. Warum fällt mir gerade eine gewisse Analogie zu einem anderen Entwurf aus dem Hause Dobrindt ein? Keine Ahnung, ich gehe jetzt meine Brille suchen ... Ottomar, die Argumentaion ist mir eigentlich egal. Wer keine HU hat, gehört nicht für hunderte Kilometer auf die Bahn. Hast du mal gesehen, was so gegen Osten alles auf vier Rädern unterwegs ist. Muss erst immer alles in grosser Zahl tödlich enden, bevor reagiert wird? Wenn ein Fahrzeug sicher ist, bekommt es die Plakette und kann auch so ein Kennzeichen für längere Fahrten erhalten. Wo ist jetzt das Problem? Nur weil ein Hobby-Schrauber schrottreife Busse nicht mehr ohne Schlepper transportieren kann? Na, da hält sich jetzt mein Verständnis in Grenzen. Wolfgang, ich dachte an einen konkreten Fall. Mein Ältester hat dieses Jahr einen Pkw erstanden, aber eben an einem Standort weit jenseits auch des Nachbarkreises. Das Auto stand schon über ein Jahr, die HU war abgelaufen. Der Vorbesitzer, ein älterer Herr, hatte sich schwer getan, sein äußerst gepflegtes Auto zu verkaufen, daher die überlange Standzeit. Kurz und gut, nach der bisher noch gültigen Regelung war es meinem Sohn möglich, das Fahrzeug zu überführen. Und da sehe ich eines der Probleme in dem Referentenentwurf. Wie soll ich mir das zukünftig vorstellen? Eine völlig unnötige Überführung per Anhänger? Das Kennzeichen wird nur erteilt, wenn eine gültige HU vorliegt! Wer darf zukünftig solche Überführungen durchführen? Ich erinnere an die Erweiterung der Fahrerlaubnis für den Hängerbetrieb. Der Wagen kann direkt vor Ort zur Untersuchung gebracht werden. Das ist nach meiner Lesart doch noch möglich. Wo ist dann das Problem? Na ja Ottomar, er könnte halt dann nicht zur heimischen Prüfstelle gehen, wo er vielleicht einen Spezl kennt :wink: , sondern zur nächsten Prüfstelle beim Wohnort des Verkäufers. Zitat: Mit einer kleinen Ausnahme: Fahrten zur Prüfstelle oder zu einer Werkstatt sollen in dem Bezirk, der das Kennzeichen ausgegeben hat oder in einem unmittelbar angrenzenden Bezirk weiterhin erlaubt sein. Eine Alternative wäre noch das "Ausleihen" eines roten Überführungskennzeichens bei einem bekannten Händler. Bei dieser Lösung wird vorausgesetzt, dass man unter der Woche Zeit hat. Nee Thomas das geht nicht. Rot ist nur für Händler, nicht für den Privatmann. Deswegen hat man ja gelb eingeführt! Frank
Ottomar, jetzt bitte ich dich aber. Auf was soll denn die Allgemeinheit noch Rücksicht nehmen? Ich nehme mir halt Urlaub und wenn das nicht geht, persönliches Pech. Gesetze oder Verordnungen werden doch nicht immer für die Komfortzone des Lebens einzelner Betroffener gemacht. Jetzt enttäuscht du mich aber.... :D
Upps Frank, dann geht das nicht mehr? Ich hatte früher ein rotes Händlerkennzeichen, das hatte ich Kunden, die bei mir ein Fahrzeug gekauft hatten, zur Überführung mitgegeben. Das war erlaubt, ist aber schon gut 20 Jahre her. :wink:
Das habe ich aber nun gar nicht gewollt. Ich gebe ja zu, dass ich in meinen Überlegungen sehr dem oben geschilderten Fall verhaftet bin, und sehe daher ein, dass im Falle, besagtes Gesetz käme tatsächlich, der eine oder andere dann eben Pech hätte ... und ich hatte noch gedacht, dass es vielleicht noch ein winziges Schlupfloch geben könnte, für meinen Junior oder andere Junioren, nur so ein ganz, ganz kleines ... Nein? Na gut, dann gebe ich auf. ![]() OK, jetzt ist Fussball.. An Wolftherm, meine Meinung ist, ich kann Deine Beiträge zum angesprochenen Thema, nicht die BOHNE nachvollziehen :!: Darf ich fragen, ob Du noch wirklich im (Berufs-)Leben stehst :?: :?: In der Regel nehmen solche jungen Leuts (auch ältere), siehe Beitrag Ottomar, wen vom Fach mit, um das Objekt der Begierde anzuschauen. Die sollen sich nun Deiner Meinung nach, auch alle ein paar Tage freinehmen, nur weil DU der Meinung bist, die meisten Nutzer der Kurzzeitkennzeichen brauchen diese nicht wirklich :?: :?: Mit Verlaub, Wolfgang, man muss nicht zu jedem Thema was beitragen :!: Emil Lieber Emil, Lies bitte alle meine Beiträge dazu durch. Mir geht es um die Hauptuntersuchung. Die Facette mit dem jungen Mann, der am Wochenende das Objekt seiner Begierde abholen möchte, hat Ottomar am Ende seiner Pro-Argumentation eingebracht und ich dann auch darauf geantwortet. PS: Es wäre übrigens sehr schön von dir, wenn du mir die Entscheidung überlassen würdest, auf was ich antworte. Und auch wie ich antworte. Oder ist dir der Begriff Meinungsfreiheit noch nicht untergekommen? Der Beitrag von dir ist etwas anmaßend. Hallo, wenn die jungen Leute sich schon jemanden vom Fach mitnehmen, können sie ihn ja auch gleich nach einer 06' roten Nummer fragen. Wenn man einen guten Draht zu einer Werkstatt oder einem Händler hat sollte es kein Problem sein eine auszuleihen.
rechtlich gesehen dürfen die roten Nummern gar nicht verliehen werden, dass war aber schon immer so und ist eben eine Frage wie man die Fahrt deklariert. :wink: Bleiben wir mal bei dem Fall des jungen Burschen, der meiner Meinung nach stellvertretend für tausende anderer Autokäufer sein dürfte. Sagen wir mal ein Auto mit abgelaufenen Tüv wird in 100 km Entfernung von dem Wohnort des Käufers angeboten. Der junge Bursche besorgt sich nach heutigem Stand ein Kurzzeitkennzeichen, und fährt am Wochenende mit einem Kumpel oder Vertrauten zu dem Verkäufer hin. Der Kauf kommt zustande, der junge Bursche hängt sein Kurzzeitkennzeichen an den Wagen mit abgelaufenem TÜV und überführt ihn nach Hause. Dieser Vorgang ist vermutlich schon millionenfach problemlos getätigt worden, ohne daß die Autobahnen von Unfallserien durch überführte Fahrzeuge OHNE TÜV, heimgesucht wurden.. Abgelaufener TÜV bedeutet ja nicht automatisch verkehrsunsicher, und damit eine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer. Nach dem neuen Gesetzgebung sollen ja nur noch Autos mit gültigem TÜV Überführungskennzeichen bekommen. Bleiben wir bei dem Fall des jungen Burschen. Nach dem neuen Gesetz kann er also keine Überführungskennzeichen mehr mitbringen, sondern muß sie nach erfolgter TÜV Prüfung dann vor Ort erstehen, um mit dem Auto nach Hause fahren zu können. Was bedeutet das dann nach der neuen Regelung. Der Autokäufer muß mit dem Fahrzeug vor oder nach dem Kauf erstmal zum Ortsansässigen TÜV für die bestandene TÜV Prüfung. Wenn er Glück hat kommt das Auto gleich beim ersten mal durch den TÜV so daß er sich für die Überführung nach Hause die Überführungskennzeichen holen kann. Wenn er Pech hat, werden einige kleine Mängel beanstandet, die zwar keine Verkehrsunsicherheit darstellen, aber eine Wiedervorführung zwinglich machen. Wenn er Glück hat, kann er einige kleine Mängel ( Scheibenwichergummi, Birnenwechsel) gleich selbst vornehmen, wenn er Pech hat, braucht er eine Werkstatt die ihm das noch am gleichen Tag macht. Denn ohne bestandene TÜV Prüfung, keine Überführungskennzeichen, somit auch keine Überführung möglich. Wer sowas noch gutheißt,...... ich finde die abschaffung auch unmöglich! der einwand, das objekt der begierde halt zu trailern, hört spätestens bei wohnmobilen auf... oder habt ihr schonmal einen 7,5 tonner aufgeladen - oder mal eben 300 km von eurem wohnort kurz getüvt? und übrigens: die "rostlauben" auf eigener achse in richtung osten (die ich hier täglich auf der a4 sehe) haben im allgemeinen kein kurzzeitkennzeichen (gelber rand) sondern ein ausfuhrkennzeichen (roter rand) der effekt wird sein: jede menge fahrzeuge werden nächtens mit (gültigen) kennzeichen von einem anderen auto illegal und unversichert per achse überführt! Man könnte aber auch dem Verkäufer auferlegen, daß der Vertrag nur zustande kommt mit neuem TÜV (über die Kosten dafür könnte man ja separat verhandeln). Nur als Idee .. :idea:
Nicht automatisch .. aber die Gefahr dazu besteht doch .. :? Ein Kumpel hat sich im Sommer einen alten Opel Admiral (BJ so um 1950 rum) besorgt und im Allgäu abgeholt, mit Kurzzeitkennzeichen. Ohne Blinker, kaputte Scheinwerfer, keine Heckscheibe, Frontscheibe zerkratzt, Reifen in Fetzen ... das war das "von außen" :( . Wie die Bremsen und das Fahrwerk aussah ... :nixweiss: Kann schon nachvollziehen, daß da auch Mißbrauch getrieben wird. Dem versucht man vorzubeugen .. ..in meinen Augen ist diese Gesetzesnovelle wieder mal nichts anderes als das Ergebnis des Lobbyismus, da hocken die Vertreter der "TÜ-Mafia" rum und überlegen, wie sie an noch mehr Kohle kommen können, und die Politiker springen auf jeden Pups drauf. Das hat mit Erhöhung der Verkehrssicherheit nichts zu tun! Wenn diese wirklich und ernst gemeint im Vordergrund bzw. im Focus der Verantwortlichen stehen würde, gehörte es m.E. zwingend dazu, die Finger von Personaleinsparungen bei der Polizei zu lassen! ("Ist die Katze aus dem Haus, tanzen die Mäuse auf dem Tisch") Seit Jahren wird an den Beamten gespart, der Druck des einzelnen Polizeibeamten steigt durch Arbeitsverdichtung, und zum "Tomaten-auf-die-Augen-der-Bürger-drücken" werden Großkontrollen eingerichtet, die Kontrolldruck vortäuschen. In der Regel hat die einzelne Streifenbesatzung gar keine Zeit, einen ihr auffällig gewordenen "Schrotti" zu kontrollieren, weil sie von einem zum anderen Auftrag hetzen. Ich habe immer wieder den Eindruck, beschissen und belogen zu werden, so ist es auch hier. Und an dieser Lüge hängt das Schild "Beitrag zur Verkehrssicherheit". Einfach nur ätzend. Und Wolfgangs fallen drauf rein. Martin
:kuller: Tut mir wirklich unendlich leid, Dein Weltbild in Trümmern .. :D Aber eine eigene Meinung darf man schon noch ... nur ein bissi .. :ja:
Ich habe zu den Überlegungen bezüglich einer Gesetzesänderung noch keine Meinung. Aber Dein Argument, Martin, verstehe ich nicht. Wieso würde eine solche Gesetzesänderung Geld in die Kassen der Überwachungsvereine spülen? Ich denke mal, dass auch jetzt schon die. Fahrzeuge dem TÜV vorgeführt werden - nur halt nach der Überführung. Ein Gesichtspunkt zu dem Kennzeichenthema ist hier noch nicht angesprochen worden: Es kommt durchaus vor, dass Fahrzeuge, die (eventuell aufgrund abenteuerlicher Umbauten) nicht zulassungsfähig sind, mit Kurzzeitkennzeichen im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden. Hi Jungs. KC50 Weil dem so ist, das für die Überwachungsvereine immer die roten Teppiche ausgelegt werden. Ich kenne das aus meiner täglichen Praxis und weiß, was die Überwachungsvereine in den letzten jahren mit den Preisen gemacht haben. Die gegenleistung für den Kunden ist dafür praktisch gleich Null. Überlegung: Seht es mal nicht aus der Sicht eines jungen Mannes, wobei der für den Gesetzentwurf eigentlich keine Rolle spielt, sondern nur rein praktisch. Über die Sinnhaftigkeit der dt. Wechselkennzeichen zum Beispiel Wohnmobil ./. Transporter etc. redet in Deutschland kein Mensch mehr, weil die nach deutscher Lesart schlicht sinnlos sind. Ein Hoch auf die Politik! Rote Kennzeichen kosten für die Werkstatt im Jahr richtig Kohle. Hinzu kommt, das bei Polizeikontrollen pinibel das Fahrtenbuch kontrolliert. wird. Zum führen von Fahrzeugen mit roter Nummer ist nur der Kennzeicheninhaber oder ein Vertreter mit Vollmacht berechtigt. Sollte dem nicht so sein kommt der Kennzeichenhalter für Schäden auf (kein Versicherungsschutz). Ich kenne kaum noch Werkstätten, die freizügig ihre roten kennzeichen verleihen. Gelbes Kennzeichen war früher mal freizügig, heutzutage mußt du das Kurzzeitkennzeichen vor in Augenscheinnahme des begehrten Objektes (mal angenommen in Mühlheim a.d. Ruhr) in deinem heimatlichen Zulassungsbezirk (hier in Meißen) beantragen. Kosten dafür um die 50 Teuronen (Versicherung, Schilder, Zulassung + Wartezeit). Taugt das Objekt der Begierde nichts, war alles umsonst. Wolfherm Versuche mal nur einen 3 To Gabelstapler per Trailer von a nach b zu bringen. Die Kosten dafür minimum 1 Euro der Kilometer. Wird das Gewicht grösser (7,5 To Wohnmobil) so wird das dann richtig teuer. Bloß mal ne Zahl zur Anschauung: Bei der von mir erwähnten Strecke Meißen - Mühlheim a.d. Ruhr - Meißen sind wir also mit 1.100 km dabei. Das ganze mal 1 €. Kurzer Zwischenruf: Was ist, wenn man vor Ort mit dem Wagen nach deiner Lesart zum TÜV muß, dort aber durchfällt? Lass uns mal definieren, was ein schwerer Mangel ist, ein eingerissener Heckscheibenwischer, beginnendes Lenkungsspiel in der Lenkung usw. ? Und was passiert, wenn Mängel festgestellt werden und der Wagen in 4 Wochen zur Wiedervorführung muß, die Mängel also bestehen, aber nicht so gravierend sind, das das Fahrzeug stillgelegt wird. Ist dann immer noch ein " mängelfreies Fahrzeug" nach deiner Ansicht, auf der Bahn? Wer übernimmt die Mehr Kosten für eine so sinnlose Aktion ? Wird das mit den gelben Kennzeichen also noch weiter verschärft, da fehlen mir die Worte über soviel deutsches Schildbürgertum. Ist ja nicht weiter schlimm, jetzt wollen die Roten auch noch eine Staumaut. Das liest sich alles wie aus einem Selbstbedienungsladen für Politiker, die den Fahrzeughalter uneingeschränkt schröpfen. wo ist das Problem? Ahnungslose kaufen nur noch Fahrzeuge mit Tüv und Fachleute aus der Werkstatt haben rote Kennzeichen! Da eine rote Nummer zu bekommen recht aufwendig ist und auch recht lange dauert, wird den Nichtsteuerzahlenden Freizeitautohändlern nebenbei das Handwerk zumindest erschwert. :D
Gute Idee, :D :D :D allerdings, wie passt in das Szenario dann das Problem des jungen Mannes? Aufwand für Transport oder Kennzeichen / TÜV und Co. von 200€ bis 1400 € Wert des Fahrzeug 1.000 €. Na prima
Sicher besteht die Gefahr dazu. Das wird auch niemand abstreiten wollen. Aber die Gefahr einem verkehrsunsicherem Fahrzeug "ohne TÜV" als Verkehrsteilnehmer unterwegs zu begegnen, ist auch nicht größer, als die Gefahr einem verkehrsunsicheren Fahrzeug MIT TÜV zu begegnen. Zwei Jahre TÜV Laufzeit ist lang, da können gravierende Schäden auftreten, die der Fahrzeugführer, da sein Fahrzeug ja noch TÜV hat, dann billigend in Kauf nimmt Von daher rechtfertigt eine solche Argumentation diese zukünftige Neuverodnung auch nicht. Wie dem auch sei. Ich reibe mir schon mal die Hände. Da ich eh schon einen großen Autotransportanhänger habe, mit dem ich seit Jahren für Bekannte Wohnwägen von Campingplätze hole oder auf Campingplätze ins Ausland überführe, wird mit der Neuregelung mein Nebengeschäft mit der Überführung von PKWs wohl noch zunehmen. Irgendwelche Leute sind dann letztlich immer die Nutznießer von Verordnungen, die sich Deppen die wahrscheinlich selbst gar kein Auto haben, morgens auf der Toilette sich haben einfallen lassen. Einzelschickasale können doch nicht auf Kosten der Gefahr für die Allgemeinheit den Vorrang erhalten.
Gut, dann sollten wir jährlichen Tüv fordern....zumindest für Wohnmobile. :D
Ach komm Wolfgang, gegen übliche Stammtischparolen wie "..da hocken die Vertreter der "TÜ-Mafia" rum..." lohnt es sich noch nicht maldrüber nachzudenken. :wink: Es gibt wahrlich wichtigere Dinge, wie z.B. eine vernünftige WKZ Regelung, aber ich finds ok. Das habe ich mit meiner gut gemeinten Info ja was losgetreten! :ja: Der Artikel ist schon ein paar Jahre alt, aber das könnte der Hintergrund sein: --> Link Zitat: In Berlin gerieten Kurzzeitkennzeichen in die Schlagzeilen: Laut Hauptstadt-Polizei soll die organisierte Kriminalität einen schwunghaften Handel mit solchen Nummernschildern treiben. Erworben unter Deckadressen, werden sie meist für Delikte wie Betrug, Steuerhinterziehung und Sozialhilfemissbrauch benutzt. und "normale" geklaute kennzeichen fürs tanken, banküberfälle... deshalb schafft die auch keiner ab!
... das würde ich sogar mit meinen 66 Jahren machen ! aber, ich kaufe grundsätzlich seit Jahren kein Fahrzeug ohne TÜV. Hi :D Das mit dem Kurzzeitkennzeichen und dem Sozialmißbrauch wußte ich noch nicht. Wie läuft das ab? Man holt ein Kennzeichen für 50 € und legt das dann auf dem Jobcenter vor und bekommt dann Regelbetrag, Miete und Krankenversicherung ? Also rund 850 € monatlich raus ? Da muß ich nochmal drüber nachdenken..... :wink: Fakt ist, das mit dem Kurzzeitkennzeichen in Ländern, die eine Überführung eines Fahrzeuges mit dt. Kurzzeitkennzeichen nicht ausdrücklich untersagen (zum Beispiel Polen) damit auch weitergefahren werden kann, obwohl die Zulassungszeit von Amtes wegen längst abgelaufen ist. Man muß lediglich eine neue Versicherung zusätzlich kaufen. Krassestes Beispiel dafür in Albanien. Ein offensichlich albanisches Fahrzeug fährt mit einem dt. Kurzzeitkennzeichen mit Ablaufdatum 06.02.2003 vor mir her. Die Begründung, es würde damit sicherer auf den Straßen werden, ist schlichtweg Unsinn. Es wird dem Otto Normalverbraucher ein Argument vorgeschoben, was gut klingt und wer wird schon "gegen mehr Sicherheit" sein? Hier wurde schon geschrieben, dass ein Fahrzeug mit 20 Monate altem TÜV wohl kaum sehr viel besser in Schuß sein wird, als ein Fahrzeug, dass einen Monat drüber ist. Hinzu kommt, dass auch ein frischer TÜV nicht wirklich aussagt, dass das Fahrzeug in Ordnung ist. Dazu gab es schon oft genug Tests mit versteckter Kamera im Fernsehen, wo Prüfer der unterschiedlichesten Prüforganisationen Fahrzeuge nicht mal angesehen haben. Ich glaube allerdings nicht, dass der Staat damit die Prüforganisationen fördern will, denn ob das Auto vor oder nach dem Verkauf zum TÜV muß, ist für die Prüforganisationen egal. Also nochmal genau nachdenken und "Cui bono?" dabei fragen....... Eigentlich ganz einfach: die Industrie und der Staat - die Beiden sind ja sowieso schon immer ganz dicke Freunde. Der private Autohandel wird damit massiv erschwert, also werden einerseits mehr Bürger statt dem gebrauchten Golf doch lieber einen neuen Polo kaufen und es wird zum anderen mehr Gebrauchthandel beim gewerblichen Autohändler stattfinden. Der muß die Verkäufe nämlich versteuern. Also klingelts dann auch hier noch mehr in Schäubles Haushaltskasse. Der Umsatz auf dem deutschen Gebrauchtmarkt dürfte beträchtlich sein - und mit der Verschiebung vom privaten in den gewerblichen Bereich wird Schäuble wesentlich mehr zusätzlich einnehmen, als mit der ollen Maut, denn hier hat er nicht mal Kosten. Man muß nix weiter machen, als den Zugang zum Überführungskennzeichen erschweren. So profitiert der Staat und die Industrie gemeinsam - und dem Bürger schmiert man aufs Brot, dass das doch alles für die Sicherheit und nur zu seinem Besten ist - die übliche Masche also..... Sicherheit ist eben ein "Supergrundrecht" - und das gilt natürlich auch im Straßenverkehr :D Mit 07er Sammlerkennzeichen muss man überhaupt nicht zum TÜV. :) Der TÜV für Kurzzeitkennzeichen ist in meinen Augen völliger Quatsch ! :x Harald
Wegen den paar Fällen, die eine Karre ohne TÜV von weit weg hiolen wollen ... :gruebel: Seh ich nicht :)
Wenn ich einen alten Bentley aus England hole, dann nutze ich eine deutsche Grenzversicherung auf das alte englische Kennzeichen und brauche keinen TÜV. Hole ich den gleichen Wagen z.B. aus Berlin, dann muss er TÜV haben = völliger Quatsch ! Harald Harald, den "alten Bentley" holst Du auf eigener Achse .. :eek: Im Leben nicht .. :)
Schon 5 Stück auf eigener Achse geholt, der weiteste war Aberdeen, was soll da passieren, es gibt kein Servo, Hydraulik oder Elektronic Gedöns ! :) Harald
Genau so ist es , die Benutzbarkeit ist nur auf den Händler Beschränkt um Fahrzeuge zu Überführen , von A nach B - Eine Woche damit umherfahren ist verboten :wink: ,es sei denn es sind Überführungsfahrten , die auch Jederzeit im Fahrtenbuch, des dazugehörigen Zulassungscheines , eingesehen werden können .... Meinen letzten PKW habe ich auch nicht zugelassen kaufen wollen - hatte die Roten Nummer dabei -, habe es gelassen und habe den Weg zweimal in Kauf genommen und mit angemeldeten Fahrzeug nach Hause gefahren ... Im Firmenbekannten-Kreis gabs ne Kontrolle deswegen -> Entzug der Roten Nummer und hohe Strafe ..... Die roten Nummern sind als Privat Mann nicht Nutzbar (rechtlich gesehen , denn; ), kommts raus , wirs teuer -> wird grade Um Berlin immer wieder gern mal kontrolliert -> Ich übrigens schon mehrere Male :!: :!: natürlich nur als Überführungsfahrten und alles iO.
Na dann brauchst Du eine Brille :D Beim Privatverkauf ist neuer TÜV eher die Ausnahme - und 43% von 7 Millionen verkauften Gebrauchtwagen im Jahr 2013, da wurden ziemlich viele Autos von irgendwo abgeholt. Die waren sicher nicht alle vom Nachbarn ;)
Mag sein, finde grade keine Statistik drüber ... Aber ganz OHNE TÜV ist sicherlich die weitaus größere Ausnahme :!: Weil deutlich preismindernd :!: MEINE verkauften Gebrauchtfahrzeuge jedenfalls sind immer mit, da wär ein Kurzzeitkennzeichen überhaupt kein Problem ... Aber iss ja egal - wir werden´s eh nicht entscheiden ... |
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